Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1959 - 1 StR 518/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,91
BGH, 20.01.1959 - 1 StR 518/58 (https://dejure.org/1959,91)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1959 - 1 StR 518/58 (https://dejure.org/1959,91)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1959 - 1 StR 518/58 (https://dejure.org/1959,91)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,91) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Altbadische Sache

§§ 185 ff StGB, Abgrenzung innere Tatsache - Werturteil

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 287
  • NJW 1959, 636
  • MDR 1959, 405
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54

    Kreis der wegen Betätigung für eine verfassungsfeindliche Vereinigung strafbaren

    Auszug aus BGH, 20.01.1959 - 1 StR 518/58
    Hier wird dann Tateinheit zwischen Vergehen nach § 186 und § 185 StGB vorliegen (BGHSt 6, 159 [161]; RGSt 59, 414 [417]; 65, 358).

    Zu Unrecht beruft sich das Landgericht auf Urteile des Bundesgerichtshofs, in denen gesagt wird, daß die Anwendung des § 186 StGB ausscheidet, wenn ausschließlich oder überwiegend ein Werturteil gegeben ist (BGHSt 6, 159; BGH NJW 55, 311).

  • BGH, 08.12.1954 - 6 StR 231/54
    Auszug aus BGH, 20.01.1959 - 1 StR 518/58
    Zu Unrecht beruft sich das Landgericht auf Urteile des Bundesgerichtshofs, in denen gesagt wird, daß die Anwendung des § 186 StGB ausscheidet, wenn ausschließlich oder überwiegend ein Werturteil gegeben ist (BGHSt 6, 159; BGH NJW 55, 311).

    Diese Rechtsprechung bezieht sich ausschließlich auf Fälle, die mit dem vorliegenden nicht vergleichbar sind, in denen nämlich der Tatsachenkern, der letzten Endes jedem Werturteil zugrunde liegt, nur unbestimmt angedeutet oder einer beweismäßigen Prüfung unzugänglich war oder der Täter ein für sich genommen unverfängliches Geschehen etwa aus einseitiger weltanschaulicher Sicht einer ganz ungewöhnlichen und abwegigen Wertung unterzogen hatte, welche dann ihrerseits zur Grundlage von ehrverletzenden Tatsachenbehauptungen allgemeiner Art gemacht wurde (hierzu insbesondere BGH NJW 1955, 311).

  • RG, 12.11.1925 - II 447/25

    1. Kommt es für die Zulässigkeit der Interessenwahrung (§ 193 StGB.) darauf an,

    Auszug aus BGH, 20.01.1959 - 1 StR 518/58
    Hier wird dann Tateinheit zwischen Vergehen nach § 186 und § 185 StGB vorliegen (BGHSt 6, 159 [161]; RGSt 59, 414 [417]; 65, 358).
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BGH, 20.01.1959 - 1 StR 518/58
    Der Rechtfertigungsgrund des § 193 StGB ist eine besondere Ausprägung des im Art. 5 des Grundgesetzes normierten Grundrechts der freien Meinungsäußerung, das - wie das Bundesverfassungsgericht es formuliert hat - für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend ist, weil es erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen ermöglicht, der das Lebenselement dieser Staatsordnung ist (BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51] [205]; 7, 198 [208]).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BGH, 20.01.1959 - 1 StR 518/58
    Der Rechtfertigungsgrund des § 193 StGB ist eine besondere Ausprägung des im Art. 5 des Grundgesetzes normierten Grundrechts der freien Meinungsäußerung, das - wie das Bundesverfassungsgericht es formuliert hat - für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend ist, weil es erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen ermöglicht, der das Lebenselement dieser Staatsordnung ist (BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51] [205]; 7, 198 [208]).
  • RG, 21.12.1920 - II 1214/20

    1. Zum Begriff der Tatsache in § 186 StGB. 2. Dürfen zum Beweis der Wahrheit

    Auszug aus BGH, 20.01.1959 - 1 StR 518/58
    Das ist der Weg, auf dem man allgemein zur Feststellung innerer Tatsachen gelangt (vgl. RGSt 55, 129 [131]).
  • RG, 25.09.1931 - I 670/31

    Wann können die Vergehen nach § 185 und § 186 StGB. tateinheitlich

    Auszug aus BGH, 20.01.1959 - 1 StR 518/58
    Hier wird dann Tateinheit zwischen Vergehen nach § 186 und § 185 StGB vorliegen (BGHSt 6, 159 [161]; RGSt 59, 414 [417]; 65, 358).
  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Der von der Verfassung gewährte weitere Spielraum für die Auseinandersetzung mit Worten (Art. 5 GG und § 193 StGB; vgl. BVerfGE 7, 198; BGHSt 12, 287) duldet keine Erweiterung auf tätliches Verhalten.
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Die Wahrnehmung berechtigter Interessen ist zwar eine besondere Ausprägung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung, ohne das eine freiheitliche demokratische Staatsordnung nicht denkbar ist (BGHSt 12, 287, 293).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auch unter der Form eines Urteils kann sich die Behauptung einer Tatsache verbergen, wenn die Äußerung auf bestimmte nachprüfbare Handlungen oder Vorkommnisse in äußerlich erkennbarer Weise Bezug nimmt oder eine innere Tatsache so deutlich zum Ausgang nimmt bzw. umschreibt, daß auch ein nichtunterrichteter Dritter nicht nur die Schlußfolgerung mitvollziehen, sondern auch die der Wertung zugrundeliegende Tatsache erkennen kann, kurz: wenn etwas "Greifbares" hinter dem Urteil steht (vgl. Schönke-Schröder, StGB, 20. Aufl. [1980], § 186, RdNr. 4; RGSt 68, 120 [121]; BGHZ 3, 271 [273 f.]; BGHSt 12, 287 [291]).

    Den Gegensatz hierzu bilden - bei allerdings im Einzelfall oft schwer zu bestimmender Grenze - die (reinen) Werturteile, die nicht auf konkreten einzelnen Vorgängen beruhen und die auch aus dem Zusammenhang der Aussage nicht in einer der beweismäßigen Prüfung zugänglichen Weise erkennen lassen, auf welcher bestimmten Tatsachengrundlage sie beruhen (vgl. Schönke-Schröder, a.a.O.; BGHZ 3, 271 [273]; BGHSt 12, 287 [292] vgl. zur Abgrenzung auch BVerwGE 38, 336 [342 f.]).

  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Der Bundesgerichtshof trägt dem Rechnung, indem er den Rechtfertigungsgrund des § 193 StGB als eine "Ausprägung" des Grundrechts der freien Meinungsäußerung wertet und die Bedeutung der Bildung öffentlicher Meinung bei seiner Anwendung berücksichtigt (BGHSt 12, 287 [293 f.]) und indem er - abweichend von der früheren Judikatur - die Wahrnehmung öffentlicher Interessen durch die Presse im Hinblick auf deren Funktion im demokratischen Staat als Wahrnehmung berechtigter Interessen im Sinne des § 193 StGB anerkennt (BGHZ 31, 308 [312]).

    Der "Spiegel" hatte insoweit zu einem abwertenden Urteil selbst Anlaß gegeben (vgl. BGHSt 12, 287 [294]) und mußte deshalb ein solches Urteil grundsätzlich hinnehmen, auch wenn es sein Ansehen minderte.

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Es fehlt nicht an einer einzelfallbezogenen Abwägung, die einerseits berücksichtigt, daß § 193 StGB eine besondere Ausprägung des Grundrechts der Meinungsfreiheit ist (BGHSt 12, 287 [293]), und andererseits bemüht ist, der verfassungsrechtlich geschützten Position des Klägers des Ausgangsverfahrens gerecht zu werden.

    Dieser Gesichtspunkt kann ebenso wie das von den Beschwerdeführern in Anspruch genommene Recht des "Gegenschlags" L (vgl. dazu BVerfGE 12, 113 [125 f.] - Schmid-Spiegel - 24, 278 [282 f.] - Tonjäger - BGHSt 12, 287 [294]) von Bedeutung sein, soweit (auch) eine inhaltliche Beschränkung der Meinungsfreiheit in Frage steht.

  • KG, 12.08.2005 - 1 Ss 93/04

    Beleidigung eines uniformierten Polizeibeamten durch Bezeichnung als "Clown"

    Bei der Auslegung und Anwendung des § 193 StGB haben die Gerichte zu beachten, dass der in dieser Bestimmung enthaltene Rechtfertigungsgrund eine besondere Ausprägung des in Art. 5 Abs. 1 GG normierten Grundrechts der freien Meinungsäußerung darstellt (vgl. BVerfGE 42, 143, 152; 93, 266, 292 f; 99, 185, 196; BGHSt 12, 287, 293 f; KG, Beschluss vom 27. September 2000 aaO; jeweils m.w.Nachw.) und daher der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts hinreichend Rechnung getragen werden muss.
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02

    Beleidigung und Freiheit der Meinungsäußerung

    Auch wenn die Frage der verdeckten Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen Interessen der Allgemeinheit berührt, schließt dies nicht aus, dass zugleich auch ein berechtigtes Interesse des Einzelnen daran vorliegen kann, hierzu seine Meinung kundzutun (vgl. BGHSt 12, 287, 293).
  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Es handelt sich insoweit, wie im übrigen auch bei der Frage der Wissentlichkeit bzw. Unwissentlichkeit, um eine fremdpsychische, innere Tatsache eines anderen Menschen, die sich für den Zeugen in der Regel nur aus indiziellen äußeren Tatsachen erschließt (vgl. BGHSt 12, 287, 290; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 210 (Nr. 9); Herdegen in KK 3. Aufl. StPO § 244 Rdn. 3 m.w.N.), die deshalb konkret zu bezeichnen sind, um einem Antrag die Eigenschaft eines formgerechten Beweisantrags zu geben.
  • BGH, 15.01.1963 - 1 StR 478/62

    Verwicklung eines Ministers in die "Call-Girl-Affäre" - Führen des

    Das wäre hier möglicherweise dann der Fall gewesen, wenn sich die Angeklagten bei ihrer Veröffentlichung von der Sorge um die Besetzung wichtiger öffentlicher Ämter mit Personen von einwandfreier Lebensführung hätten leiten lassen (vgl. BGHSt 12, 287) oder etwa auch von der anderen Sorge, ob eine Strafverfolgungsbehörde entgegen dem Legalitätsgrundsatz dem dringenden Verdacht einer strafbaren Handlung nicht nachgegangen sei, weil als Täter eine im öffentlichen Leben stehende Person in Betracht kam, oder wenn, es ihnen darum gegangen wäre, über eine (bevorstehende) Regierungskrise zu berichten.
  • BGH, 13.03.2017 - NotSt (Brfg) 1/16

    Urkundstätigkeit des Notars außerhalb seines Amtsbezirks: Vorliegen eine Gefahr

    Dementsprechend werten die Strafsenate den Rechtfertigungsgrund des § 193 StGB als eine "Ausprägung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung" (BGH, Urteile vom 20. Januar 1959 - 1 StR 518/58, BGHSt 12, 287, 293 f.; vom 10. November 1967 - 4 StR 512/96, BGHSt 21, 334, juris Rn. 102; vgl. auch BVerfGE 12, 113, juris Rn. 50).
  • BayObLG, 31.01.2022 - 204 StRR 574/21

    Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen

  • VG Mainz, 11.01.2018 - 1 K 577/17

    Unterlassungsklage südkoreanischer Freikirche gescheitert

  • BayObLG, 14.04.2004 - 5St RR 9/04

    Bezeichnung eines bei einer Versammlung in Zivil eingesetzten Polizeibeamten als

  • VGH Hessen, 16.05.2012 - 8 B 1150/12

    Versammlungsrecht - Blockade des Geschäftslebens in der Frankfurter Innenstadt

  • OLG Köln, 21.01.1997 - Ss 10/97
  • BGH, 31.03.1976 - 3 StR 6/76

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr und öffentliche

  • VerfGH Bayern, 08.07.2009 - 20-VI-08

    Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung und zivilgerichtliche

  • KG, 20.09.1996 - 1 Ss 204/96
  • LG Mosbach, 24.06.2004 - 1 Qs 52/04

    Beleidigungstatbestand: Straflosigkeit herabsetzender Werturteile im politischen

  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 220/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer rechtswidrigen Ehrverletzung - Umfang der

  • LG Bückeburg, 30.01.2013 - 1 O 63/12

    Unterlassung ehrverletzender Äußerungen im Rahmen eines Jagdpachtverhältnisses:

  • KG, 27.09.2000 - 1 Ss 365/99

    Beleidigung eines Polizeibeamten

  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 176/87

    Konkurrenz zwischen den Straftatbeständen der Beleidigung und der Verleumdung -

  • BGH, 11.05.1965 - VI ZR 16/64

    Anwendung wettbewerbsrechtlicher Grundsätze bei einem der Leserschaft

  • BGH, 12.08.1959 - 1 StR 330/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1963 - 3 StR 52/63

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht