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   BGH, 23.01.1959 - 4 StR 428/58   

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https://dejure.org/1959,204
BGH, 23.01.1959 - 4 StR 428/58 (https://dejure.org/1959,204)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1959 - 4 StR 428/58 (https://dejure.org/1959,204)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1959 - 4 StR 428/58 (https://dejure.org/1959,204)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 335
  • NJW 1959, 894
  • MDR 1959, 501
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18

    BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen

    Darüber hinaus sollen sie einer etwaigen Untätigkeit der Behörden in jedem Abschnitt des Verfahrens entgegenwirken (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1958 - 4 StR 145/58, BGHSt 11, 393, 396; Beschlüsse vom 23. Januar 1959 - 4 StR 428/58, BGHSt 12, 335, 337 f.; vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, BGHSt 62, 184, 195).
  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05

    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens

    aa) Die Rechtseinrichtung der Verjährung soll dem Rechtsfrieden und damit der Rechtssicherheit dienen und einer etwaigen Untätigkeit der Behörden in jedem Abschnitt des Verfahrens entgegentreten (vgl. BGHSt 22 11, 393, 396; 12, 335, 337).

    Den Möglichkeiten einer Verjährungsunterbrechung kommt demnach als Eingriff in eine vom Gesetz festgesetzte Regelfrist Ausnahmecharakter zu, der zu einer engen Auslegung der Vorschriften über die Unterbrechung der Verjährung nötigt (vgl. BGHSt 12, 335, 337; 26, 80, 83; 28, 381, 382).

  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen

    Das Rechtsinstitut der Verjährung soll dem Rechtsfrieden dienen und einer etwaigen Untätigkeit der Behörden in jedem Abschnitt des Verfahrens entgegenwirken (BGH, Urteil vom 26. Juni 1958 - 4 StR 145/58, BGHSt 11, 393, 396; Beschluss vom 23. Januar 1959 - 4 StR 428/58, BGHSt 12, 335, 337 f.).
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