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   BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58   

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https://dejure.org/1959,76
BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58 (https://dejure.org/1959,76)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1959 - 1 StR 644/58 (https://dejure.org/1959,76)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1959 - 1 StR 644/58 (https://dejure.org/1959,76)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Frist zur Begründung der Revision bei Zustellung eines das Urteil ergänzenden Berichtigungsbeschlusses - Voraussetzungen für eine nachträgliche Berichtigung der schriftlichen Urteilsgründe durch Beschluss des erkennenden Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 1, Abs. 2, §§ 268, 345 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 374
  • NJW 1959, 899
  • MDR 1959, 592
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.10.1952 - 5 StR 480/52
    Auszug aus BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58
    Hier hat die Rechtsprechung nach anfänglicher Ablehnung jeglicher Berichtigung (BGHSt 3, 245) nur bei besonders gelagerten Ausnahmen von Fall zu Fall eine Berichtigung als statthaft angesehen (BGH LM Nr. 6 zu § 268 StPO im Anschluß an RGSt 61, 388).
  • RG, 25.10.1927 - I 441/27

    1. Ist nach Abschluß der Urteilsverkündung die nachträgliche Verkündung eines

    Auszug aus BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58
    Hier hat die Rechtsprechung nach anfänglicher Ablehnung jeglicher Berichtigung (BGHSt 3, 245) nur bei besonders gelagerten Ausnahmen von Fall zu Fall eine Berichtigung als statthaft angesehen (BGH LM Nr. 6 zu § 268 StPO im Anschluß an RGSt 61, 388).
  • BGH, 30.11.1954 - 5 StR 280/54
    Auszug aus BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58
    Daraus folgt umgekehrt, daß eine Berichtigung dann zulässig sein muß, wenn sie sich zwanglos aus Tatsachen ergibt, die für alle Verfahrensbeteiligten klar zu Tage liegen und jeden Verdacht einer unzulässigen nachträglichen Änderung ausschließen, wo also das Versehen schon ohne die Berichtigung offensichtlich ist (BGHSt 7, 75).
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen

    Die Rechtsprechung läßt jedoch mit der überwiegenden Meinung der Literatur dann eine Ausnahme zu, wenn die Zustellung eines zulässigen Berichtigungsbeschlusses bewirkt worden ist (vgl. RG HRR 1939 Nr. 1010; BGHSt 12, 374, 375; BGH, Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 97/80; Hürxthal KK 2. Aufl. § 267 Rdn. 46; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 268 Rdn. 54; a.A. KMR-Müller § 268 Rdn. 16).

    Aber auch dort, wo die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzweifelhafte Irrtümer der nachträglichen Berichtigung für zugänglich erachtet hat, weil für die Prozeßbeteiligten aus anderen Verfahrensvorgängen, beispielsweise der mündlichen Urteilsbegründung, die Divergenz zwischen erkennbar Gewolltem und mündlich oder schriftlich Formuliertem offenkundig war (vgl. BGH NJW 1953, 155 und NJW 1954, 730; BGHSt 5, 5; 12, 374; BGH, Urteil vom 29. Januar 1975 - 3 StR 165/74 und Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 97/80; BGHR StPO § 267 Berichtigung 1), ist immer wieder betont worden, daß die Möglichkeit ausgeschlossen sein muß, daß sich hinter der "Berichtigung" in Wahrheit die sachliche Abänderung eines inhaltlich anders beschlossenen Urteils verbirgt (so auch Hürxthal aaO; Gollwitzer aaO Rdn. 45; Kleinknecht/Meyer 39. Aufl. § 267 Rdn. 39).

  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80

    Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel -

    Durch die Zustellung des Berichtigungsbeschlusses vom 21. September 1979 an Rechtsanwalt N. am Samstag, dem 27. September 1979 (Bd. VII Bl. 861), ist eine neue Revisionsbegründungsfrist für den Beschwerdeführer in Lauf gesetzt worden (BGHSt 12, 374).

    Die Berichtigung war wegen offenbarer Unrichtigkeit der Urteilsformel zulässig und betraf auch nicht etwa eine Nebensächlichkeit (BGHSt 12, 374, 376).

    Dem allen entsprechend hat die Strafkammer im selben Beschluß auch die aus UA 69 folgende offensichtliche Unrichtigkeit der Urteilsgründe bei der Strafzumessung (UA 140) zulässig berichtigt (vgl. BGHSt 7, 75, 76; 12, 374, 377).

  • BGH, 14.01.2015 - 2 StR 290/14

    Nachträgliche Urteilsberichtigung (Zulässigkeit)

    Bei dieser Prüfung ist ein strenger Maßstab anzulegen, um zu verhindern, dass mit einer Berichtigung eine unzulässige Abänderung des Urteils einhergeht (BGH, Urteil vom 3. Februar 1959 - 1 StR 644/58, BGHSt 12, 374, 376).
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