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BGH, 07.10.1958 - 1 StR 353/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 12, 88
- NJW 1958, 1932
- MDR 1959, 53
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamburg, 24.04.2013 - 1-78/12
Falschbeurkundung im Amt: Erstellung unrichtiger TÜV-Untersuchungsberichte im …
Auch wenn eine öffentliche Urkunde für den Rechtsverkehr nach außen bestimmt ist, folgt daraus noch nicht, dass alle Bestandteile an der erhöhten Beweiskraft teilnehmen; beurkundet sind lediglich die Erklärungen, Vorgänge und Tatsachen, auf die sich der öffentliche Glaube der jeweiligen Urkunde erstreckt (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 12, 88; 22, 201, 203; 44, 186, 187; 47, 39, 41 f.;… vgl. auch Zieschang in Leipziger Kommentar StGB, 12. Aufl., § 271 Rn. 38;… Freund in Münchner Kommentar StGB, § 348 Rn. 13;… Wittig in Satzger/Schmidt/Widmaier, StGB, § 348 Rn. 10;… Maier in Matt/Renzikowski, StGB, § 348 Rn. 8 und § 271 Rn. 12 ff.). - BGH, 11.06.1963 - 1 StR 463/62
Angabe des Inhabers im Sparbuch als Beurkundung einer "Tatsache" i.S.d. § 348 …
Die erhöhte Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde braucht sich aber nicht auf alle in ihr enthaltenen Angaben zu erstrecken (vgl. RGSt 72, 377, 378; 73, 235, 238; BGHSt 12, 88 = LM Nr. 5 zu § 348 Abs. 1 StGB in Bezug auf die Beweiskraft des Familienbuchs). - BGH, 02.03.1965 - 1 StR 543/64
Zulässigkeit einer Verurteilung lediglich auf Grund des Geständnisses ohne …
Die Strafkammer hat jedoch unbeachtet gelassen, daß nicht jede Tatsache, die in einer öffentlichen Urkunde angeführt ist, allein damit schon im Sinne dieses Tatbestandes als wirklich geschehen oder vorhanden beurkundet wird mit der Folge, daß sich die erhöhte Beweiskraft der öffentlichen Urkunde auf sie bezieht (s. BGHSt 12, 88; 19, 19) [BGH 27.05.1963 - GSSt - 2/62]. - BGH, 19.06.1963 - 2 StR 116/63
Rechtsmittel
Sie konnten deshalb als leitende Angestellte von Gewinn anstrebenden Handelsgesellschaften, also von wirtschaftlichen Unternehmen, Beamte im Sinne des Strafrechts nur sein, wenn sie Dienstverrichtungen ausübten, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. BGHSt 2, 119, 120 [BGH 24.01.1952 - 3 StR 913/51]; 9, 203, 222 [BGH 12.01.1956 - 3 StR 626/54]; 11, 345, 349 [BGH 22.05.1958 - 1 StR 551/57]; 12, 89) [BGH 01.10.1958 - 1 StR 353/58].