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   BGH, 27.02.1959 - 4 StR 527/58   

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BGH, 27.02.1959 - 4 StR 527/58 (https://dejure.org/1959,318)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1959 - 4 StR 527/58 (https://dejure.org/1959,318)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1959 - 4 StR 527/58 (https://dejure.org/1959,318)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 27
  • NJW 1959, 1140
  • MDR 1959, 590
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03

    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs

    Das reicht nach Auffassung des Senats - auch insoweit in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung (BGHSt 13, 27, 30; 15, 322, 324; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 13) - für die Tatbestandsverwirklichung jedoch nicht aus, da die Abgelegenheit des Überfallortes gerade keine spezifische Eigenschaft des Kraftfahrzeugverkehrs ist (so zu Recht Horn in SK aaO § 316 a Rdn. 4; Roßmüller/Rohrer aaO S. 255; Sowada in LK aaO Rdn. 33).
  • BGH, 21.08.2002 - 2 StR 152/02

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (besondere Verhältnisse des Straßenverkehrs;

    Eine solche besteht vor allem während des Fahrvorgangs; sie kann auch während eines verkehrsbedingten und sogar während eines sonstigen vorübergehenden Halts im Verlauf einer noch andauernden Fahrt vorliegen (BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 29 f.; 18, 170, 171; 37, 256, 258; 38, 196, 197; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 10).
  • BGH, 08.11.2000 - 3 StR 360/00

    Tatbestandsmerkmal des Ausnutzens der besonderen Verhältnisse des

    Der Bundesgerichtshof hat aber auch die durch die Fahrt bewirkte "Vereinzelung des Fahrers" und die damit verbundene Nichterreichbarkeit fremder Hilfe zu den besonderen Verhältnissen des Straßenverkehrs gerechnet (BGHSt 5, 280, 282; 6, 82, 84; 13, 27, 30).
  • BGH, 16.02.1961 - 1 StR 621/60

    Schutzbereich des § 316a Strafgesetzbuch (StGB) - Schutz von Fahrzeuginsassen vor

    - Die Vorschrift ist auch anwendbar, wenn der Tatentschluß erst während der Fahrt gefaßt wird (Fortführung von BGHSt 13, 27).

    Die Entscheidung BGHSt 13, 27 ff hat dem gegenüber ausgesprochen, daß der § 316 a StGB auch Fahrzeuginsassen vor Angriffen des Fahrers (allein oder im Zusammenwirken mit anderen) schützen will.

    Es ist daher entgegen der Annahme der Verteidigung für die Anwendung der Vorschrift nicht begriffswesentlich, daß das Opfer erst zum Aussteigen veranlaßt und sodann überfallen wird, Die betreffenden Sendungen in BGHSt 13, 30 [BGH 24.02.1959 - 4 StR 527/58] (unten) erklären sich daraus, daß dort der Sachverhalt so gestaltet war.

  • BGH, 14.01.1992 - 5 StR 618/91

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

    Erforderlich ist vielmehr, daß der Täter sich eine Gefahrenlage zunutze macht, die dem fließenden Straßenverkehr eigentümlich ist und gerade deshalb so für den Teilnehmer am Kraftfahrzeugverkehr entsteht (BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 30; 18, 170, 171; 37, 256, 258; BGH NJW 1971, 765; BGH VRS 55, 262, 263).
  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 250/03

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (zeitliche Verknüpfung: Beschränkung der

    So hat der erkennende Senat schon in der Entscheidung in BGHSt 13, 27 ff. in einem gleich gelagerten Fall die Verurteilung des Täters nach § 316 a StGB a.F. ausdrücklich bestätigt.
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 185/96

    Tatbestand nicht verwirklicht - Angriff auf den Fahrer oder Beifahrer - Ruhender

    Mit diesem Tatbestandsmerkmal sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Gefahren gemeint, die durch die Teilnahme am fließenden Verkehr für den Fahrer oder den Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs entstehen (BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 29 f.; 37, 256, 258).
  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 197/01

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

    Eine solche, die hohe Strafdrohung des § 316 a StGB rechtfertigende Gefahrenlage besteht vor allem während des Fahrvorgangs; sie kann auch noch während eines verkehrsbedingten und im Einzelfall auch während eines sonstigen kurzfristigen Halts vorliegen (vgl. BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 30; 18, 170, 171 ff.; 38, 196 ff.).
  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93

    Verwirklichung des Straftatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer

    In den Gesetzesmaterialien ist zwar auch von "Verbrechen der Autofallen" (BT-Drucks. I/3774 S. 6) bzw. von "Autofallen" (Protokoll der 202. Sitzung des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht am 18. September 1952, S. 10; vgl. zum Sprachgebrauch auch BGHSt 13, 27; 24, 320) die Rede; eine der früheren Regelung entsprechende Beschränkung des Anwendungsbereichs auf "Autofallen" war damit jedoch erkennbar nicht verbunden.
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 512/90

    Tatentschluß nach Beendigung der Fahrt

    Mit diesem Tatbestandsmerkmal sind die Gefahren gemeint, die durch die Teilnahme am fließenden Verkehr für den Fahrer oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeuges entstehen (BGHSt 6, 82, 84 [BGH 29.04.1954 - 4 StR 837/53]; 13, 27, 29 ff [BGH 24.02.1959 - 4 StR 527/58]).
  • BGH, 10.05.1963 - 4 StR 115/63

    Verletzung der Aufklärungspflicht auf Grund fehlender Untersuchung eines Zeugen

  • BGH, 01.06.1989 - 4 StR 135/89

    Schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher gemeinschaftlicher

  • BGH, 18.12.1962 - 1 StR 452/62
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 384/99

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs; Räuberischer Angriff

  • BGH, 28.01.1971 - 4 StR 552/70

    Beschränkt eingelegte Revision zur Verurteilung wegen Straßenraubes -

  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 311/97

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit schwerer räuberischer

  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 771/93

    Abgelegener Ort - Besondere Verhältnisse - Straßenverkehr - Überfall

  • BGH, 17.05.1989 - 2 StR 118/89

    Voraussetzungen eines räuberischen Angriffs auf einen Kraftfahrer - Bildung des

  • BGH, 09.12.1992 - 3 StR 431/92

    Fortsetzungzusammenhang bei mehreren Einbruchsdiebstählen - Vorliegen eines

  • BGH, 21.11.1972 - 3 StR 270/72

    Rechtsfolgen der Nichtbefolgung eines Beweisermittlungsantrags - Voraussetzungen

  • BGH, 09.04.1968 - 1 StR 60/68

    Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerer räuberischer

  • BGH, 14.03.1972 - 5 StR 54/72

    Raub eines Kraftwagens auf der Straße - Nahe Beziehung einer Tat zur Benutzung

  • BGH, 15.02.1977 - 1 StR 12/77

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer und versuchter schwerer Raub - Verabredung

  • BGH, 03.05.1963 - 4 StR 131/63

    Tateinheit zwischen Autostraßenraub und schwerem Raub - Beschränkung des

  • BGH, 26.01.1972 - 2 StR 631/71

    Selbstzueignungsabsicht beim Täter als Voraussetzung des § 316a Strafgesetzbuch

  • BGH, 02.04.1980 - 2 StR 94/80

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei haltendem Fahrzeug

  • BGH, 09.12.1970 - 3 StR 143/70

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Autostraßenraubes in Tateinheit mit

  • BGH, 31.05.1979 - 4 StR 194/79

    Ausnutzung der durch die Fortbewegung eines Kraftfahrzeugs besonders geschaffenen

  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 306/72

    Die Voraussetzungen der Beihilfe - Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme

  • BGH, 09.07.1969 - 4 StR 252/69

    Revisionseinlegung durch die Staatsanwaltschaft wegen Nichtverurteilung des

  • BGH, 14.05.1965 - 4 StR 63/65

    Anforderungen an das Vorliegen des Tatbestandes des § 316 a StGB - Erfüllung des

  • BGH, 12.05.1964 - 1 StR 87/64

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit

  • BGH, 10.08.1976 - 1 StR 389/76

    Verurteilung wegen versuchten Raubes und Urkundenfälschung - Verabredung eines

  • BGH, 18.04.1979 - 2 StR 72/79

    Verurteilung wegen räuberischer Erpressung und sexueller Nötigung -

  • BGH, 16.09.1966 - 4 StR 262/66

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Autostraßenraubes in Tateinheit mit

  • BGH, 09.10.1962 - 5 StR 394/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.10.1959 - 2 StR 346/59

    Rechtsmittel

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