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   BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59   

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https://dejure.org/1960,182
BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59 (https://dejure.org/1960,182)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1960 - 4 StR 588/59 (https://dejure.org/1960,182)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1960 - 4 StR 588/59 (https://dejure.org/1960,182)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Aufklärungspflicht von Amts wegen bei Unklarheiten über Diebstahlsgegenstand während polizeilicher Vernehmung - Rechtmäßigkeit einer Vereidigung des der Beteiligung an der untersuchten Tat verdächtigen Zeugen - Ausschluss einer Strafmilderung trotz ...

  • opinioiuris.de

    Betrug durch Vortäuschen einer Straftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 170
  • NJW 1960, 1068
  • MDR 1960, 597
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.10.1957 - 4 StR 523/57
    Auszug aus BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59
    Daß auch der Tatbestand des unbefugten Ingebrauchnehmens eines Kraftfahrzeugs (§ 248 b StGB) durch das unbefugte Nächtigen in einem parkenden Kraftwagen nicht erfüllt wird, hat der Senat bereits im Urteil vom 17. Oktober 1957 (BGHSt 11, 47, 49) entschieden (vgl. auch das Urteil des 2. Strafsenats des BGH vom 27. November 1957, BGHSt 11, 44, 45).
  • BGH, 27.11.1957 - 2 StR 426/57
    Auszug aus BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59
    Daß auch der Tatbestand des unbefugten Ingebrauchnehmens eines Kraftfahrzeugs (§ 248 b StGB) durch das unbefugte Nächtigen in einem parkenden Kraftwagen nicht erfüllt wird, hat der Senat bereits im Urteil vom 17. Oktober 1957 (BGHSt 11, 47, 49) entschieden (vgl. auch das Urteil des 2. Strafsenats des BGH vom 27. November 1957, BGHSt 11, 44, 45).
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59
    Daß ein Zeuge unter Verletzung des § 60 Nr. 3 StPO vereidigt worden sei, kann aber mit der Revision auch dann gerügt werden, wenn der Vorsitzende des Tatgerichts die Vereidigung angeordnet hat und seine Anordnung nicht nach § 238 Abs. 2 StPO beanstandet worden ist (BGH - bei Dallinger - MDR 1958, 14; vgl. auch BGHSt 3, 368).
  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59
    Die tatsächlichen Erwägungen, aus denen er den Teilnahmeverdacht abgelehnt hat, kann das Revisionsgericht nur daraufhin nachprüfen, ob bei der Ablehnung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (BGHSt 4, 255).
  • BGH, 29.10.1957 - 5 StR 388/57

    Schutz des Zeugen - Frühere Straftat - Strafgerichtliche Verfolgung - Aussage

    Auszug aus BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59
    Daß ein Zeuge unter Verletzung des § 60 Nr. 3 StPO vereidigt worden sei, kann aber mit der Revision auch dann gerügt werden, wenn der Vorsitzende des Tatgerichts die Vereidigung angeordnet hat und seine Anordnung nicht nach § 238 Abs. 2 StPO beanstandet worden ist (BGH - bei Dallinger - MDR 1958, 14; vgl. auch BGHSt 3, 368).
  • RG, 14.05.1936 - 2 D 695/35

    1. Kann Betrug dadurch begangen werden, daß es der Versicherungsnehmer unterläßt,

    Auszug aus BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59
    Derjenige, der die Vermögensverfügung vornimmt, braucht sich dabei nicht bewußt zu sein, daß er auf sein Vermögen oder dasjenige eines Dritten einwirkt (vgl. RGSt 70, 225, 227).
  • RG, 29.04.1913 - II 1221/12

    Begeht Betrug oder Betrugsversuch zum Nachteil derer, die ein gleichartiges

    Auszug aus BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59
    Die Entscheidungen des Reichsgerichts RGSt 47, 151, bei der es sich um den Fall der Erteilung einer gewerblichen Genehmigung handelte, und RGSt 58, 215, die sich mit dem Fall einer Höchstpreisfestsetzung zu befassen hatte, gehen ebenfalls von diesem Gedanken aus; in diesen beiden Entscheidungen hat das Reichsgericht den Tatbestand des Betrugs nur deswegen nicht angenommen, weil die Erteilung der gewerblichen Genehmigung und die Höchstpreisfestsetzung nicht unmittelbar das Vermögen anderer beschädigten.
  • RG, 23.05.1924 - IV 97/24

    1. Macht sich ein Händler, der eine mit der amtlichen Preisfestsetzung betraute

    Auszug aus BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59
    Die Entscheidungen des Reichsgerichts RGSt 47, 151, bei der es sich um den Fall der Erteilung einer gewerblichen Genehmigung handelte, und RGSt 58, 215, die sich mit dem Fall einer Höchstpreisfestsetzung zu befassen hatte, gehen ebenfalls von diesem Gedanken aus; in diesen beiden Entscheidungen hat das Reichsgericht den Tatbestand des Betrugs nur deswegen nicht angenommen, weil die Erteilung der gewerblichen Genehmigung und die Höchstpreisfestsetzung nicht unmittelbar das Vermögen anderer beschädigten.
  • RG, 24.02.1925 - I 943/24

    1. Inwiefern erfüllt die Erwirkung eines Zahlungs- und Vollstreckungsbefehls

    Auszug aus BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59
    Das wird in der Rechtsprechung und im Schrifttum allgemein anerkannt (RGSt 59, 104; RG JW 1926, 586; LK 8. Aufl. § 263 Bem. 4; Schönke/Schröder 9. Aufl. § 263 Bem. VI l; Schwarz StGB 22. Aufl. § 263 Bem. 4 A; Dreher/Maaßen 3. Aufl. § 263 Bem. 5 b; Maurach BT 2. Aufl. § 38 Bem. II B 3 a; Mezger Strafrecht BT 5. Aufl. § 57 Bem. IV).
  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines

    b) Durch die Auszahlung der Honorare hat die KVH eine Vermögensverfügung vorgenommen, da dies unmittelbar eine Vermögensminderung im wirtschaftlichen Sinne herbeigeführt hat (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 11. März 1960 - 4 StR 588/59, BGHSt 14, 170, 171).
  • BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04

    Betrug (tatbestandliche Vermögensverfügung bei einem durch Täuschung erreichten

    Denn eine tatbestandsmäßige Vermögensverfügung setzt voraus, daß sie unmittelbar in das Vermögen des Geschädigten mindernd eingreift (h.A.; BGHSt 14, 170 unter Bezugnahme auf die Rspr. des Reichsgerichts RGSt 47, 151, 153 u. RGSt 58, 215, 216; OLG Karlsruhe NStZ 1996, 282 zum Prozeßbetrug; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 99 ff.).
  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00

    Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung

    Eine Vermögensverfügung in diesem Sinne setzt ein Handeln, Dulden oder Unterlassen des Getäuschten voraus, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt (vgl. BGHSt 14, 170, 171).
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