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   BGH, 03.05.1960 - 1 StR 131/60   

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https://dejure.org/1960,423
BGH, 03.05.1960 - 1 StR 131/60 (https://dejure.org/1960,423)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1960 - 1 StR 131/60 (https://dejure.org/1960,423)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1960 - 1 StR 131/60 (https://dejure.org/1960,423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bundestag.de PDF, S. 34

    Abgrenzung zwischen erzieherischen Maßnahmen und Mißhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 269
  • NJW 1960, 1477
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Der Begriff der Misshandlung des § 30 WStG setzt ebenso wie der Tatbestand des § 223 Abs. 1 StGB eine üble und unangemessene Einwirkung auf den Körper des Verletzten voraus, die dessen körperliches Wohlbefinden mehr als bloß unerheblich beeinträchtigt (BGHSt 14, 269, 271; Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 36 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.)).

    Mutet ein Vorgesetzter im Rahmen seiner allgemeinen Befugnisse und zu Zwecken der Ausbildung einem Soldaten besondere Anstrengungen zu und verstößt er dabei nicht offensichtlich gegen gesetzliche Bestimmungen, rechtmäßige Dienstvorschriften und Befehle, so fehlt es an einer Misshandlung (BGHSt 14, 269, 271; Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 40 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.)).

  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt

    Der Begriff der Misshandlung des § 30 WStG setzt ebenso wie der Tatbestand des § 223 Abs. 1 StGB eine üble und unangemessene Einwirkung auf den Körper des Verletzten voraus, die dessen körperliches Wohlbefinden mehr als bloß unerheblich beeinträchtigt (BGHSt 14, 269, 271).

    Mutet ein Vorgesetzter im Rahmen seiner allgemeinen Befugnisse und zu Zwecken der Ausbildung einem Soldaten besondere Anstrengungen zu und verstößt er dabei nicht offensichtlich gegen gesetzliche Bestimmungen, rechtmäßige Dienstvorschriften und Befehle, so fehlt es an einer Misshandlung (BGHSt 14, 269, 271).

  • BGH, 07.03.1990 - 2 StR 615/89

    Voraussetzungen für die Annahme einer gefährlichen Körperverletzung in der

    Der Angeklagte hat das körperliche Wohlbefinden der Geschädigten durch eine üble, unangemessene Behandlung nicht bloß unerheblich beeinträchtigt (BGHSt 14, 269, 271).
  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt

    Der Begriff der Misshandlung des § 30 WStG setzt ebenso wie der Tatbestand des § 223 Abs. 1 StGB eine üble und unangemessene Einwirkung auf den Körper des Verletzten voraus, die dessen körperliches Wohlbefinden mehr als bloß unerheblich beeinträchtigt (BGHSt 14, 269, 271).

    Mutet ein Vorgesetzter im Rahmen seiner allgemeinen Befugnisse und zu Zwecken der Ausbildung einem Soldaten besondere Anstrengungen zu und verstößt er dabei nicht offensichtlich gegen gesetzliche Bestimmungen, rechtmäßige Dienstvorschriften und Befehle, so fehlt es an einer Misshandlung (BGHSt 14, 269, 271).

  • LG Kiel, 03.03.2006 - V Ns 18/06

    Nachbar-Fall - Betrug; Bereicherungsabsicht; Bestellung von Waren und Leistungen

    Körperliche Misshandlung ist nach der ständigen Rechtsprechung und auch der Literatur ein übles, unangemessenes Behandeln, das entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigen (vgl. BGHSt 14, 269, 271; Tröndle/Fischer a.a.O. § 223 StGB Rn. 3).
  • OLG Hamm, 25.07.2006 - 4 Ws 172/06

    Bundeswehr; Geiselnahmeübung; erniedrigende Behandlung

    Denn die Vorgehensweise der Angeschuldigten stellt eine üble, unangemessene Behandlung dar, bei deren Vorliegen eine körperliche Misshandlung zu bejahen ist, selbst wenn die Körpereinwirkung isoliert betrachtet als "ganz unerheblich" anzusehen wäre (Horn/Wolters aaO, RdNr. 7; BGHSt 14, 269).

    Kommt es jedoch, wie hier, zu außergewöhnlichen Belastungen, die offensichtlich gegen gesetzliche Bestimmungen, Dienstvorschriften und Befehle verstoßen, liegt eine üble, unangemessene Behandlung vor, die den Begriff der Misshandlung i.S.d. § 30 Abs. 1 WStG und § 223 StGB erfüllt (vgl. BGHSt 14, 269).

  • BGH, 05.11.1996 - 4 StR 490/96

    Fön in der Badewanne - §§ 223, 224 StGB, Geringfügigkeit, psychische

    Doch setzt dies voraus, daß das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird (vgl. BGHSt 14, 269, 271).
  • OLG Nürnberg, 11.06.2015 - 9 UF 1430/14

    Zwölf-Stämme-Verfahren: Beschwerden der Eltern zurückgewiesen

    Darunter fällt nach dem Gesetz jedes üble, unangemessene Behandeln, das entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt (st. Rspr; BGHSt 14, 269; Schönke/Schröder/Eser, Strafgesetzbuch, 29. Auflage, § 223 Rz. 3).
  • BGH, 12.06.2001 - 4 StR 174/01

    Körperverletzung; Kausalität; Objektive Zurechnung; Fahrlässige Tötung;

    Zwar geht das Landgericht von einem zutreffenden rechtlichen Maßstab aus (vgl. BGHSt 14, 269 f.-, 25, 277 f.).
  • BGH, 15.09.2010 - 2 StR 400/10

    Vorsätzliche Körperverletzung (Schwitzkasten)

    Das Festhalten der Geschädigten im "Schwitzkasten" stellt unter den gegebenen Umständen ein unangemessenes, übles Behandeln dar, das das körperliche Wohlbefinden der Geschädigten nicht nur unerheblich beeinträchtigte (vgl. BGHSt 14, 269, 271).
  • BGH, 08.03.1990 - 2 StR 615/89
  • OLG München, 09.07.2010 - 2 Ws 571/10

    Führungsaufsicht: Haarprobe zur Drogenkonsumkontrolle als körperlicher Eingriff;

  • BGH, 30.11.1977 - 2 StR 540/77

    Körperverletzung durch gewisse Unsanftheit beim Hinausweisen betrunkener oder

  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88

    Erfüllung des Tatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer -

  • BGH, 07.06.1961 - V ZR 18/60
  • BGH, 14.02.1968 - 2 StR 34/68

    Begriff der Misshandlung

  • BGH, 30.08.1972 - 2 StR 328/72

    Zielgerichteter Körperkontakt als Überschreitung der Grenze zwischen Vorbereitung

  • BGH, 12.11.1965 - 4 StR 475/65

    Begriff des Misshandelns im Rahmen einer Verurteilung wegen Körperverletzung -

  • BGH, 24.10.1974 - 4 StR 439/74

    Verurteilung wegen tätlicher Beleidigung - Vorliegen eines hartnäckig und grob

  • BDH, 25.01.1966 - II WD 45/65

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten auf Zeit - Verhängung von

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