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   BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59   

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https://dejure.org/1960,76
BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59 (https://dejure.org/1960,76)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1960 - 1 StR 683/59 (https://dejure.org/1960,76)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1960 - 1 StR 683/59 (https://dejure.org/1960,76)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 358
  • NJW 1960, 1580
  • MDR 1960, 856
  • DB 1960, 1034
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Bei ihr fällt das Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie seine Bedeutung für die rechtlich geschützte Sphäre des Betroffenen ebenso ins Gewicht wie die Erwägung, daß die Wahrheit nicht um jeden Preis erforscht werden muß (BGHSt 14, 358, 365; 31, 304, 309; vgl. auch BVerfGE 34, 238, 247 und BVerfG StV 1990, 1, 2).

    a) Der Grundsatz, daß niemand im Strafverfahren gegen sich selbst auszusagen braucht, also ein Schweigerecht hat, gehört zu den anerkannten Prinzipien des Strafprozesses (BVerfGE 56, 37, 43; BGHSt 14, 358, 364).

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Sie wird in der Rechtsprechung als selbstverständlicher Ausdruck einer rechtsstaatlichen Grundhaltung bezeichnet, die auf dem Leitgedanken der Achtung vor der Menschenwürde beruhe (BVerfGE 38, 105 [113]; BGHSt 14, 358 [364]).
  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 104/07

    BGH präzisiert Befugnisse von Verdeckten Ermittlern

    Dabei gilt sie unabhängig von der Schwere des Tatvorwurfs; die Strafprozessordnung zwingt nicht zur Wahrheitserforschung um jeden Preis (vgl. BGHSt 14, 358, 365).
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