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   BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60   

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https://dejure.org/1960,424
BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60 (https://dejure.org/1960,424)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1960 - 2 StR 221/60 (https://dejure.org/1960,424)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1960 - 2 StR 221/60 (https://dejure.org/1960,424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und über Verbot der Berufsausübung - Wegfall von Nebenstrafe und Sicherungsmaßregel bei Aufhebung des Gesamtstrafausspruches - Rechtsmittelweg für Nachholung einer unterlassenen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 381
  • NJW 1960, 1870
 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.11.1952 - 3 StR 1114/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60
    Durch nachträgliche Ergänzung oder Berichtigung des Urteils läßt sich dieser Mangel nicht beseitigen, weil sie eine sachliche Änderung des Urteils wäre (vgl. RGSt 61, 388; BGHSt 5, 5; BGH NJW 1953, 155).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60
    Durch nachträgliche Ergänzung oder Berichtigung des Urteils läßt sich dieser Mangel nicht beseitigen, weil sie eine sachliche Änderung des Urteils wäre (vgl. RGSt 61, 388; BGHSt 5, 5; BGH NJW 1953, 155).
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
    Auszug aus BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60
    Dieses zweite Urteil wurde vom erkennenden Senat mit den Feststellungen im Gesamtstrafausspruch sowie hinsichtlich der beiden Geldstrafen in den Fällen H. und Le. aufgehoben und die Sache insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen (siehe BGHSt 14, 5).
  • RG, 15.05.1941 - 2 D 64/41

    Das Gericht, das im Falle des § 79 StGB. die Gesamtstrafe bildet, hat ohne

    Auszug aus BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60
    Nach § 76 StGB sind Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßregeln der Sicherung und Besserung nur neben der Gesamtstrafe, nicht neben den ihr zugrunde liegenden Einzelstrafen zu verhängen und anzuordnen, wenn das auch nur wegen einer der Gesetzesverletzungen vorgeschrieben oder zugelassen ist (vgl. RGSt 75, 212).
  • RG, 25.10.1927 - I 441/27

    1. Ist nach Abschluß der Urteilsverkündung die nachträgliche Verkündung eines

    Auszug aus BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60
    Durch nachträgliche Ergänzung oder Berichtigung des Urteils läßt sich dieser Mangel nicht beseitigen, weil sie eine sachliche Änderung des Urteils wäre (vgl. RGSt 61, 388; BGHSt 5, 5; BGH NJW 1953, 155).
  • BGH, 16.12.2015 - 4 StR 227/15

    Vorlageverfahren; Verhängung von Nebenfolgen bei tatmehrheitlich begangenen

    Die Entstehungsgeschichte des § 20 OWiG und des § 25 StVG spricht dafür, dass in diesen Fällen - entsprechend der Rechtslage im Strafgesetzbuch (§ 53 Abs. 4 i.V.m. § 52 Abs. 4 Satz 2 StGB; vgl. RGSt 36, 88, 89; BGH, Urteile vom 30. September 1958 - 1 StR 310/58, BGHSt 12, 85, 87, und vom 22. Juni 1960 - 2 StR 221/60, BGHSt 14, 381, 382; LK-StGB/Geppert, 12. Aufl., § 44 Rn. 77; MüKo-StGB/Athing, 2. Aufl., § 44 Rn. 14) - nur auf ein einheitliches Fahrverbot zu erkennen ist.

    Hätte der Gesetzgeber in Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach im Strafrecht bei mehreren tatmehrheitlich zusammentreffenden Straftaten, von denen jede die Nebenstrafe rechtfertigt, nur auf eine Nebenstrafe zu erkennen ist (vgl. bereits RGSt 36, 88, 89; BGH, Urteile vom 30. September 1958 - 1 StR 310/58 und vom 22. Juni 1960 - 2 StR 221/60, jeweils aaO), entgegen dieser Rechtslage für das Ordnungswidrigkeitenrecht auch für die Nebenfolge des Fahrverbots das Kumulationsprinzip einführen wollen, so wäre eine ausdrückliche Regelung zu erwarten gewesen (vgl. auch RGSt 36, 88, 90), an der es jedoch fehlt.

  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen'

    Mit der Aufhebung des Gesamtstrafausspruchs entfallen auch die Sicherungsmaßnahme (Entziehung der Fahrerlaubnis) und die Einziehungsanordnung, da sie in ihrem Bestand von der Gesamtstrafe abhängen (BGHSt 14, 381, 382).
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Die Aufhebung des Strafausspruchs betrifft regelmäßig nur die Strafe, die Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs die gesamten Rechtsfolgen der Tat (vgl. Kuckein aaO Rdn. 21 m. w. N.; weitergehend für § 76a StGB aF noch BGHSt 14, 381, 382).
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