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   BGH, 28.10.1960 - 4 StR 375/60   

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https://dejure.org/1960,304
BGH, 28.10.1960 - 4 StR 375/60 (https://dejure.org/1960,304)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1960 - 4 StR 375/60 (https://dejure.org/1960,304)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1960 - 4 StR 375/60 (https://dejure.org/1960,304)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Recht des Angeklagten auf sämtliche vom Gericht geladenen und auch erschienenen Zeugen - Verpflichtung des Gerichts an einen zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen bezüglich dessen Gebrauch vom Zeugnisverweigerungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 53 Abs. 1 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 200
  • NJW 1961, 279
  • MDR 1961, 248
  • JR 1961, 102
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.09.1953 - 1 StR 310/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1960 - 4 StR 375/60
    Für den Tatrichter war es bedeutungslos, ob die Ärztin, wenn sie sich als Zeugin vernehmen ließ, befugt oder unbefugt handelte; für ihn kam es vielmehr nur darauf an, ob die Zeugin von ihrem Aussagerecht Gebrauch machte oder nicht (vgl. u.a. RGSt 19, 364, 365; 57, 63; 71, 21; BGH 1 StR 310/53 vom 10. September 1953).
  • RG, 17.11.1936 - 1 D 793/36

    1. Recht und Pflicht des Arztes, Zeugnis abzulegen oder zu verweigern. 2. Wer

    Auszug aus BGH, 28.10.1960 - 4 StR 375/60
    Für den Tatrichter war es bedeutungslos, ob die Ärztin, wenn sie sich als Zeugin vernehmen ließ, befugt oder unbefugt handelte; für ihn kam es vielmehr nur darauf an, ob die Zeugin von ihrem Aussagerecht Gebrauch machte oder nicht (vgl. u.a. RGSt 19, 364, 365; 57, 63; 71, 21; BGH 1 StR 310/53 vom 10. September 1953).
  • RG, 08.07.1889 - 1580/89

    1. Was sind "ärztliche Atteste" im Sinne des §. 255 St.P.O.? 2. Ist die

    Auszug aus BGH, 28.10.1960 - 4 StR 375/60
    Für den Tatrichter war es bedeutungslos, ob die Ärztin, wenn sie sich als Zeugin vernehmen ließ, befugt oder unbefugt handelte; für ihn kam es vielmehr nur darauf an, ob die Zeugin von ihrem Aussagerecht Gebrauch machte oder nicht (vgl. u.a. RGSt 19, 364, 365; 57, 63; 71, 21; BGH 1 StR 310/53 vom 10. September 1953).
  • RG, 12.05.1922 - I 1628/21

    Werden Verfahrensrechte des Angeklagten durch Vernehmung eines Arztes als Zeugen

    Auszug aus BGH, 28.10.1960 - 4 StR 375/60
    Für den Tatrichter war es bedeutungslos, ob die Ärztin, wenn sie sich als Zeugin vernehmen ließ, befugt oder unbefugt handelte; für ihn kam es vielmehr nur darauf an, ob die Zeugin von ihrem Aussagerecht Gebrauch machte oder nicht (vgl. u.a. RGSt 19, 364, 365; 57, 63; 71, 21; BGH 1 StR 310/53 vom 10. September 1953).
  • RG, 08.06.1931 - II 511/31

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann von der Erstreckung der Beweisaufnahme auf

    Auszug aus BGH, 28.10.1960 - 4 StR 375/60
    Es läßt sich nicht ausschließen, daß die Zeugin auf die zu Unrecht unterbliebene, für den Ursachenzusammenhang wichtige Frage an sie zur Sache ausgesagt hätte, möglicherweise deshalb, weil sie glaubte, das Interesse an der Wahrheitsfindung überwiege im Falle des Angeklagten jenes der Nebenklägerin an der Geheimhaltung, sie, die Zeugin, sei deshalb zur Offenbarung befugt, ohne sich nach § 300 StGB strafbar zu machen (vgl. auch RGSt 65, 304, 307 f).
  • BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70

    Rötzel - § 227 StGB, Verletzungshandlung muß unmittelbar die Todesfolge bewirken,

    Denn unter dem dabei allein maßgeblichen verfahrensrechtlichen Gesichtspunkt des § 53 StPO traf Dr. D. keine Schweige pflicht ; es war vielmehr allein seiner Entscheidung überlassen, ob er aussagen wollte oder nicht, ohne daß dabei die Bestimmung des § 300 StGB für das Schwurgericht Bedeutung erlangen konnte (vgl. BGHSt 15, 200, 202 [BGH 28.10.1960 - 4 StR 375/60]; 18, 146, 147 [BGH 20.11.1962 - 5 StR 426/62]/148).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Ob der Zeuge von diesem Recht Gebrauch macht und schweigt oder ob er sich nach Abwägen der einander widerstreitenden Interessen zur Aussage entschließt, obliegt allein seiner Entscheidung, auf die selbst das Gericht nicht einwirken darf (RGSt 57, 63, 64; BGHSt 9, 59, 61; 15, 200, 202; 18, 146, 147; vgl. auch Eb. Schmidt aaO Rn. 26).
  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12

    Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

    Es hat mit Blick auf die erteilte hypothetische Einwilligung des Geschädigten zu Recht den erforderlichen Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen den Aufklärungsverstößen und dem Tod des Geschädigten verneint (zur hypothetischen Einwilligung mit Blick auf den Maßstab der zudem erforderlichen Vorhersehbarkeit, vgl. auch BGH, Urteile vom 28. Oktober 1960 - 4 StR 375/60 und vom 28. Juni 1963 - 4 StR 202/63, JZ 1964, 231 f.).
  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 460/17

    Keine Unverwertbarkeit der unbefugten Aussage eines

    Das gilt auch dann, wenn sich dieser durch seine Angaben nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar macht (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 1960 - 4 StR 375/60, BGHSt 15, 200, 202; vom 20. November 1962 - 5 StR 426/62, aaO, S. 147 f.).

    Für das Tatgericht kommt es somit nicht darauf an, ob der Berufsgeheimnisträger befugt oder unbefugt handelt, sondern nur darauf, ob er sein Zeugnis verweigert oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1960 - 4 StR 375/60, aaO; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 53 Rn. 45; KK/Senge aaO, Rn. 7).

  • BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer

    Das Landgericht war weder berechtigt noch verpflichtet, weiter in ihn zu dringen (BGHSt 15, 200, 202 [BGH 28.10.1960 - 4 StR 375/60]; 18, 146, 147) [BGH 20.11.1962 - 5 StR 426/62].
  • BGH, 20.11.1962 - 5 StR 426/62

    Aussage des Arztes - §§ 252, 53 StPO, bei nachträglicher Zeugnisverweigerung

    Ob er schweigen will oder sich nach Abwägen der einander widerstreitenden Interessen zur Aussage entschließt, obliegt seiner eigenen Entscheidung, auf die das Gericht selbst dann nicht einwirken darf, wenn sich der Arzt möglicherweise nach § 300 StGB strafbar machen würde (vgl. BGHSt 9, 59, 61 [BGH 12.01.1956 - 3 StR 195/55]; 15, 200, 202 [BGH 28.10.1960 - 4 StR 375/60]; Eb. Schmidt, Lehrkomm. Teil II § 53 Randnote 26).
  • BGH, 28.06.1963 - 4 StR 202/63

    Fahrlässige rechtswidrige Körperverletzung eines Arztes durch die Operation eines

    Diesen Standpunkt vertritt der Bundesgerichtshof, auch der erkennende Senat, in ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 1956, 1106; BGH VersR 1956, 224; BGHSt 11, 111; BGHZ 29, 46 und 176; BGHSt 12, 379; BGH 5 StR 521/59 vom 24. April 1960; BGH 4 StR 375/60 vom 28. Oktober 1960, insoweit in BGHSt 15, 200 nicht abgedruckt; BGHSt 16, 309 [BGH 01.02.1961 - 2 StR 457/60]).

    Wie der erkennende Senat in der Entscheidung 4 StR 375/60 vom 28. Oktober 1960 (Myom-Fall) ausgeführt hat, ist außerdem noch Voraussetzung daß der Angeklagte auch hätte erkennen können und müssen, der Kranke werde, wäre er in dem vom Landgericht irrig für erforderlich gehaltenen Umfang aufgeklärt worden, einen Eingriff dieses Umfangs endgültig verweigere Umfassende Aufklärung muß nicht denknotwendig zur Versagung der Einwilligung führen, so daß Dr. O. sie von vornherein hätte annehmen müssen.

  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Aber auch ohne diese Entbindung hätte die von Rechtsanwalt Dr. ... gemachte Aussage verwertet werden dürfen (BGHSt 9, 59; 15, 200, 202).
  • LG Göttingen, 07.05.2010 - 2 O 168/10
    Hierbei handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht, welches allein der Antragsgegner als Zeuge wahrnehmen kann, aber nicht muss (vgl. BGHSt 9, 59; 15, 200, 202).

    Denn auch er hat als Betroffener keinen prozessualen Anspruch darauf, dass der Antragsgegner von seiner Befugnis, zu schweigen, Gebrauch macht (vgl. BGHSt 15, 200, 202; Löwe/Rosenberg a.a.O. Rn. 7, Karlsruher Kommentar zur StPO-Senge, 6. Auflage 2008,§ 53 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen -

    Der Fall liegt anders als in BGHSt 15, 200.
  • OLG Hamm, 10.07.2018 - 3 Ws 272/18

    Weitergabe von Informationen von Mitarbeitern in Maßtregelvollzugskliniken an

  • BGH, 02.03.1988 - 2 StR 522/87

    Strafbarkeit wegen Betruges und wegen Urkundenvernichtung - Anforderungen an die

  • BVerwG, 09.11.1961 - VIII C 491.59

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.09.1975 - 1 StR 199/75

    Überlastung einer Strafkammer - Änderung des Geschäftsverteilungsplans im Laufe

  • BGH, 22.10.1985 - 5 StR 25/85

    Hinterziehung von Einkommenssteuer - Zurechnung von Wirtschaftsgütern in

  • BGH, 14.12.1962 - 4 StR 416/62

    Unterbringung eines vermindert Zurechnungsfähigen in einer Heil- und

  • BGH, 29.09.1965 - 2 StR 242/65

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Schwurgerichts - Beeidigung der Geschworenen -

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