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   BGH, 15.12.1960 - 3 StR 26/59   

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BGH, 15.12.1960 - 3 StR 26/59 (https://dejure.org/1960,215)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1960 - 3 StR 26/59 (https://dejure.org/1960,215)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1960 - 3 StR 26/59 (https://dejure.org/1960,215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorlage einer für eine einheitliche Fortbildung des Verfahrensrechts grundlegend bedeutsamen Rechtsfrage zur Entscheidung nach § 137 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) - Der erneuten Verfolgung des Täters entgegenstehende Rechtskraft einer Verurteilung wegen einer Einzeltat ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 259
  • NJW 1961, 227
  • MDR 1961, 335
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Der Große Senat für Strafsachen braucht zur Anerkennung dieser tatbestandlichen Handlungseinheit als einer gegenüber der natürlichen Handlungseinheit und dem Fortsetzungszusammenhang selbständigen rechtlichen Handlungseinheit, zumal zu dem Umfang, wie er im Schrifttum vertreten wird, nicht Stellung zu nehmen (vgl. zur "gesetzlichen Handlungseinheit" bei Rädelsführerschaft nach den §§ 90 a, 129 Abs. 2 StGB a.F.: BGHSt 15, 259, 262; beim Nachrichtensammeln nach § 92 StGB a.F.: BGHSt 16, 26, 32/33; zur "tatbestandlichen Bewertungseinheit" beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG: BGHSt 30, 28, 31).
  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 416/16

    Tatbestandsirrtum (Irrtum über normative Tatbestandsmerkmal; Maßstab der sog.

    Dabei ist eine ununterbrochene deliktische Tätigkeit nicht vorausgesetzt (vgl. Roxin AT, Band II, § 33 Rn. 25, vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. August 1996 - 3 StR 318/96, BGHSt 42, 215 zu §§ 98, 99 StGB; Urteil vom 22. Januar 1971 - 3 StR 3/70 II, BGHSt 24, 72, 77; Beschluss vom 5. Juni 1996 - 3 StR 534/95 I, NStZ 1996, 492 zu § 94 StGB; Urteil vom 15. Dezember 1960 - 3 StR 26/59, BGHSt 15, 259, 262 zu §§ 90a, 129a Abs. 2 StGB aF; Beschluss vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97, NJW 1998, 1652 f. zu § 20 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VereinsG).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    § 129 StGB ist insoweit kein reines, die Mitgliedschaft als solche erfassendes, Dauerdelikt (vgl. Laufhütte, Protokolle des Sonderausschusses des Deutschen Bundestages für die Strafrechtsreform 7, 2442), sondern ein Organisationsdelikt, das im Unterschied zu anderen Dauerdelikten ganz verschiedenartige Verhaltensweisen gesetzlich zu einer rechtlichen Einheit zusammenfaßt (vgl. BGHSt 15, 259, 262) [BGH 15.12.1960 - 3 StR 26/59].
  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 749/08

    Freiheit der Person (Unterbringungsbefehl; nachträgliche Sicherungsverwahrung bei

    Da die rechtliche Möglichkeit zur umfassenden Kognition den Umfang der materiellen Rechtskraft bestimmt, steht sie einer erneuten Verfolgung dann nicht entgegen, wenn das erste Gericht nicht aus tatsächlichen, sondern aus rechtlichen Gründen an der Aburteilung gehindert war (Rieß a.a.O., Rn. 98; BGHSt 15, 259 f.).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Die innerhalb dieses Bezugsrahmens aufeinanderfolgenden Teilakte - wie Erwerb, Einfuhr, Veräußerung - sind nicht etwa mehrfache Verwirklichungen desselben Tatbestands, deren Verhältnis zueinander erst noch bestimmt werden müßte; vielmehr werden sie schon vom gesetzlichen Tatbestand selbst in dem pauschalierenden, verschiedenartige Tätigkeiten zusammenfassenden Begriff des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit verbunden (vgl Stree in Schönke/Schröder aaO Vorbem zu §§ 52ffRdn 15f; Vogler in LK StGB aaO vor § 52 Rdn 30, 35; Jescheck, Strafrecht AT 3. Aufl S 580f; zuletzt Werle NJW 1980, 2671 (2674) unter Hinweis auf BGH GA 1965, 373; vgl auch BGHSt 15, 259, 262; 28, 169, 171).
  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

    Daraus folgt jedoch nicht, daß § 129 Abs. 1 StGB nur anwendbar ist, wenn die Straftaten, die begangen werden sollen, Endziel, Hauptzweck oder ausschließliche Tätigkeit der Vereinigung sind (vgl. BGH bei Wagner GA 1967, 103; BGH NJW 1966, 310 jew. unter Hinweis auf BGHSt 15, 259, 260; ferner BGHSt 27, 325, 326).
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96

    Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und

    Damit kommt es nicht mehr auf die von der Revision aufgeworfene Frage an, ob an der Rechtsprechung festzuhalten ist, nach der bei Vorliegen eines zeitweiligen Verfahrenshindernisses bezüglich eines Teils einer einheitlichen Tat der Strafklageverbrauch beschränkt ist (vgl. RGSt 56, 161, 166; BGHSt 15, 259, 260; s. a. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. Rdn. 173), was hier im Hinblick auf die der Entscheidung des Landgerichts im ersten Verfahren nachfolgende Zustimmung des Außenministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika zur Auslieferung des Angeklagten auch hinsichtlich seiner weiteren Anstiftungshandlungen denkbar gewesen wäre.
  • BGH, 08.05.1964 - 3 StR 1/61

    Sonderstellung politischer Parteien gegenüber anderen Vereinigungen

    Die in der Entscheidung BGHSt 15, 259 vertretene Ansicht, daß nur ein Verfolgungshindernis bestehe, soweit § 129 StGB sich auf eine (nicht verbotene) politische Partei beziehe, wird aufgegeben.

    Hierzu sind alle Straftatbestände zu rechnen, die nicht notwendig oder doch wesensgemäß bei der Förderung (auch verfassungsfeindlicher) Parteiziele verwirklicht werden und die insbesondere nicht nur die bloße Verfassungsfeindlichkeit unter Strafe stellen, sondern bei denen andere Unrechtsmerkmale den eigentlichen strafrechtlichen Gehalt ausmachen (vgl. BGHSt 6, 321; 15, 259, 261; BGH HuSt I 176; Lüttger GA 1958, 225, 240; Seifert ÖV 1956, 5; Bertram NJW 1961, 1099; Reißmüller JZ 1961, 324; Kölble AöR 1962, 48, 64; Scheuner, Aufgaben und Probleme des Verfassungsschutzes Bd. 31 S. 37 der Schriftreihe der Hessischen Hochschulwochen).

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in BGHSt 15, 259, 260 die Ansicht geäußert, eine verfassungsfeindliche politische Partei werde nahezu regelmäßig gegen eine Reihe weiterer Strafvorschriften verstoßen, "etwa gegen die §§ 185 ff, 97, 303 StGB, gegen das Pressegesetz und das Sammlungsgesetz".

  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

    Das Vergehen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG unterscheidet sich damit strukturell von den Organisationsdelikten des § 20 Abs. 1 Nr. 1-3 VereinsG und der §§ 84, 85 StGB (a.A. OLG Düsseldorf MDR 1997, 90), die auf einen solchen organisationsbezogenen Erfolg abzielen und für die angenommen wird, daß mehrere die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllende Einzelakte ein und desselben Täters eine materiellrechtlich einheitliche Tat darstellen (vgl. Rudolphi in SK-StGB § 84 Rdn. 20; Tröndle StGB 48. Aufl. § 84 Rdn. 7; ferner Laufhütte in LK 11. Aufl. § 84 Rdn. 20 ; Schlüchter/Duttge/Klumpe JZ 1997, 995, 997; BGHSt 15, 259, 261 f. zur Rädelsführerschaft ).
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96

    Geheimdienstliche Agententätigkeit für das MfS (tatbestandliche Handlungseinheit;

    Das gilt für Verstöße gegen die Buchführungspflicht, die die Buchführung insgesamt unordentlich machen (BGH NStZ 1995, 347; BGHSt 3, 23), für die gröbliche Verletzung der Fürsorgepflicht mit erheblicher Schädigung des Schutzbefohlenen nach § 170 d StGB (BGHSt 8, 92), für das Quälen im Sinne von § 223 b StGB (BGH NJW 1995, 2045), für das unbefugte Führen von Titeln nach § 132 a StGB (BGH GA 1965, 373), für das Ausüben eines verbotenen Berufes gemäß § 145 c StGB (BGH NStZ 1991, 549), aber auch für die Rädelsführerschaft nach §§ 90 a, 129 StGB aF (BGHSt 15, 259, 262) und das Nachrichtensammeln gemäß § 92 StGB aF (BGHSt 16, 26, 32/33).
  • BGH, 17.04.1964 - 2 StE 1/64

    Strafbarkeit einer Tätigkeit für die KPD - Förderung der KPD vor deren Verbot -

  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Tätigwerden für

  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65

    Bildung einer auf geheime und auf Begehung von Straftaten gerichteten Vereinigung

  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 47/59

    Sperrwirkung der Rechtskraft im Hinblick auf vom Gesetz geschaffene Einheitstaten

  • BGH, 04.07.1967 - 1 StR 190/67

    Anforderungen an die Darlegung bei einer auf Verletzung des § 338 Nr. 3

  • BGH, 29.03.1961 - 3 StR 6/61

    Beurteilung des Apparats der kommunalen "Westarbeit" als Ersatzorganisation der

  • BGH, 09.11.1966 - 1 StE 1/66

    Beteiligung an einer geheimen und verbrecherischen Vereinigung - Tateinheit mit

  • BGH, 15.05.1962 - 3 StR 18/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 04.02.1964 - 3 StR 53/63

    Rädelsführerschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung - Geheimbündelei

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