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   BGH, 16.02.1961 - 1 StR 621/60   

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BGH, 16.02.1961 - 1 StR 621/60 (https://dejure.org/1961,505)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1961 - 1 StR 621/60 (https://dejure.org/1961,505)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1961 - 1 StR 621/60 (https://dejure.org/1961,505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schutzbereich des § 316a Strafgesetzbuch (StGB) - Schutz von Fahrzeuginsassen vor Angriffen des Fahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 322
  • NJW 1961, 788
  • MDR 1961, 430
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.02.1959 - 4 StR 527/58
    Auszug aus BGH, 16.02.1961 - 1 StR 621/60
    - Die Vorschrift ist auch anwendbar, wenn der Tatentschluß erst während der Fahrt gefaßt wird (Fortführung von BGHSt 13, 27).

    Die Entscheidung BGHSt 13, 27 ff hat dem gegenüber ausgesprochen, daß der § 316 a StGB auch Fahrzeuginsassen vor Angriffen des Fahrers (allein oder im Zusammenwirken mit anderen) schützen will.

    Es ist daher entgegen der Annahme der Verteidigung für die Anwendung der Vorschrift nicht begriffswesentlich, daß das Opfer erst zum Aussteigen veranlaßt und sodann überfallen wird, Die betreffenden Sendungen in BGHSt 13, 30 [BGH 24.02.1959 - 4 StR 527/58] (unten) erklären sich daraus, daß dort der Sachverhalt so gestaltet war.

  • BGH, 29.04.1954 - 4 StR 837/53
    Auszug aus BGH, 16.02.1961 - 1 StR 621/60
    Auch dies legt das Landgericht rechtlich einwandfrei dar (vgl. dazu BGHSt 6, 82-84; VRS 7, 125 ff).

    Die Anwendung des § 255 (§ 250 Abs. 1 Nr. 3) StGB ist rechtlich einwandfrei (vgl. auch BGH 1 StR 223/60 vom 28. Juni 1960, S. 6, unter Hinweis auf BGH 4 StR 837/53 vom 29. April 1954).

  • BGH, 07.05.1953 - 3 StR 485/52
    Auszug aus BGH, 16.02.1961 - 1 StR 621/60
    Zu den weiteren Ausführungen der Verteidigung, die Mindeststrafe des § 316 a Abs. 1 StGB sei bei der hier gegebenen Sachlage (Zusammenhang mit der Dirnentätigkeit des Opfers) "naturrechtlich unvertretbar", kann auf Art. 20 Abs. 3 (zweiter Halbsatz), Art. 97 Abs. 1 GG, sowie auf BGHSt 6, 377 ff hingewiesen werden.
  • BGH, 12.01.1954 - 1 StR 631/53
    Auszug aus BGH, 16.02.1961 - 1 StR 621/60
    Was zunächst den § 316 a StGB betrifft, so hatte das Urteil des Senats vom 12. Januar 1954 (BGHSt 5, 280, 281, 282 [BGH 12.01.1954 - 1 StR 631/53]= NJW 1954, 521 Nr. 20) den Schutzbereich der Vorschrift etwas zu eng gezogen (vgl. Fränkel und Krumme, Anm. 1 und 2 zu § 316 a StGB).
  • BGH, 28.06.1960 - 1 StR 223/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.02.1961 - 1 StR 621/60
    Die Anwendung des § 255 (§ 250 Abs. 1 Nr. 3) StGB ist rechtlich einwandfrei (vgl. auch BGH 1 StR 223/60 vom 28. Juni 1960, S. 6, unter Hinweis auf BGH 4 StR 837/53 vom 29. April 1954).
  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03

    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs

    Das reicht nach Auffassung des Senats - auch insoweit in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung (BGHSt 13, 27, 30; 15, 322, 324; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 13) - für die Tatbestandsverwirklichung jedoch nicht aus, da die Abgelegenheit des Überfallortes gerade keine spezifische Eigenschaft des Kraftfahrzeugverkehrs ist (so zu Recht Horn in SK aaO § 316 a Rdn. 4; Roßmüller/Rohrer aaO S. 255; Sowada in LK aaO Rdn. 33).
  • BGH, 25.04.1967 - 1 StR 110/67

    Gemeinschaftlich begangener räuberischer Diebstahl - Räuberischer Angriff auf

    Die jetzige Neufassung (§ 316 a Abs. 1 StGB) "zur Begehung von Raub oder räuberischer Erpressung (§ 255 StGB)" und die immer noch sehr hohe Strafdrohung (auf die BGHSt 15, 325 [BGH 16.02.1961 - 1 StR 621/60] hinweist), sprechen jedoch für eine enge Auslegung der Vorschrift in dieser Hinsicht.

    Eine solche Sachlage mußte die Prüfung nahelegen, ob nicht der Angeklagte S., nachdem er seinen, auch die Begehung von Raub in sich schließenden Plan gefaßt hatte, schon mit dem Weiterbefördern der Opfer einen körperlichen Angriff auf diese, zumindest auf ihre Entschlußfreiheit unternahm (§ 87 StGB; BGHSt 15, 322, 324 ; 18, 170 ff; 1 StR 431/65 vom 4. Januar 1966, S. 5-6).

    Einen fest umrissenen Plan setzt übrigens § 316 a StGB nicht voraus (vgl. BGHSt 15, 324 [BGH 16.02.1961 - 1 StR 621/60] unten).

    Das Verbrechen des § 316 a Abs. 1 StGB würde mit dem späteren strafbaren Tun der Angeklagten, dem Überraschungsmanöver am Ende des Transports in R. in Tateinheit stehen (BGHSt 15, 323 [BGH 16.02.1961 - 1 StR 621/60]; NJW 1963, 1413 Nr. 18; VRS 29, 198, 199 a.E.).

  • BGH, 08.11.2000 - 3 StR 360/00

    Tatbestandsmerkmal des Ausnutzens der besonderen Verhältnisse des

    Das Opfer ist auch dann isoliert, wenn in unmittelbarer Nähe des Tatortes der Verkehr vorbeiflutet (BGHSt 15, 322).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 185/96

    Tatbestand nicht verwirklicht - Angriff auf den Fahrer oder Beifahrer - Ruhender

    Anders als der Täter in dem der Entscheidung BGHSt 15, 322 zugrundeliegenden Fall hat der Angeklagte die Geschädigte hier nicht zunächst zum Parkplatz und später in das Waldgelände gefahren, weil ihm diese Örtlichkeiten zur Begehung des Raubes geeignet erschienen.
  • BGH, 28.01.1971 - 4 StR 552/70

    Beschränkt eingelegte Revision zur Verurteilung wegen Straßenraubes -

    So sollen alle am Kraftfahrverkehr teilnehmenden Personen, Fahrzeugführer (BGHSt 5, 280, 282 [BGH 12.01.1954 - 1 StR 631/53]; 6, 82, 84) [BGH 29.04.1954 - 4 StR 837/53]und Mitfahrer (BGHSt 13, 27, 29, 30 [BGH 24.02.1959 - 4 StR 527/58]; 15, 322, 324) [BGH 16.02.1961 - 1 StR 621/60]vor einem Angriff auf Leib, Leben oder Entschlußfreiheit zur Begehung von Raub oder räuberischer Erpressung umfassend geschützt werden, sofern der Täter, der auch der Führer des Kraftfahrzeuges selbst sein kann (BGHSt 15, 322), dabei die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs ausnutzt.

    Hieran ist der Richter gebunden (vgl. BGHSt 15, 322, 325) [BGH 16.02.1961 - 1 StR 621/60].

  • BGH, 17.05.1989 - 2 StR 118/89

    Voraussetzungen eines räuberischen Angriffs auf einen Kraftfahrer - Bildung des

    Die rechtlichen Voraussetzungen eines räuberischen Angriffs auf einen Kraftfahrer nach § 316 a StGB sind deshalb in objektiver Hinsicht gegeben (vgl. BGHSt 13, 27 f; 15, 322 f, 324, 325; 18, 170 f; 19, 191 f; NJW 1971, 765, 766; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 1).

    Der Angriff auf einen Mitfahrer in unmittelbarer Nähe des Kraftfahrzeuges ist dafür ausreichend (BGH NJW 1971, 765, 766; BGHSt 13, 27 f; 15, 323, 324) [BGH 16.02.1961 - 1 StR 621/60].

  • BGH, 13.01.1965 - 2 StR 539/64

    Verurteilung wegen Autostraßenraubes - Tatbegehung unter Ausnutzung der

    Er hat sich für sein räuberisches Vorhaben eine Gefahrenlage zunutze gemacht, die dem fließenden Straßenverkehr eigentümlich ist und gerade deshalb für Teilnehmer am Kraftfahrzeugverkehr entsteht (vgl. BGHSt 15, 322, 324 [BGH 16.02.1961 - 1 StR 621/60]; 18, 170, 172) [BGH 18.12.1962 - 1 StR 452/62].

    Damit hat die Strafkammer Gesichtspunkte für die Auslegung des Tatbestandes herangezogen, die auch in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erörtert worden sind (vgl. BGH VRS 7, 125, 127; BGHSt 15, 322, 324 [BGH 16.02.1961 - 1 StR 621/60]; 18, 170, 172) [BGH 18.12.1962 - 1 StR 452/62].

  • BGH, 14.05.1965 - 4 StR 63/65

    Anforderungen an das Vorliegen des Tatbestandes des § 316 a StGB - Erfüllung des

    Belanglos ist, ob der Überfall während des Fahrens, während eines vorübergehenden Haltens des Fahrzeugs auf der Fahrbahn oder - auf Grund eines vor diesem Zeitpunkt gefaßten Entschlusses - nach Erreichen des Fahrtzieles ausgeführt wird (BGHSt 6, 82, 83 f [BGH 29.04.1954 - 4 StR 837/53]; 13, 27, 30 [BGH 24.02.1959 - 4 StR 527/58]; 15, 322, 324, 325 [BGH 16.02.1961 - 1 StR 621/60]; NJW 1964, 1630 Nr. 13 unter a).

    Zur inneren Tatseite setzt § 316 a StGB nicht voraus, wie das Landgericht ersichtlich annimmt, daß der Täter den Überfall vor Antritt der Fahrt plant oder vorbereitet (BGHSt 15, 322, 324) [BGH 16.02.1961 - 1 StR 621/60].

  • BGH, 12.05.1964 - 1 StR 87/64

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit

    Für das Tatbestandsmerkmal der "Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs" ist wesentlich, daß der Täter sich für sein räuberisches Vorhaben eine Gefahrenlage zunutze macht, die dem Straßenverkehr eigentümlich ist und gerade deshalb so für Teilnehmer am Kraftfahrzeugverkehr entsteht (BGHSt 5, 280; 6, 82; 13, 27; 15, 322; 18, 170) Unerheblich ist dabei, wo der Täter diese Gefahr, die er nicht selbst herbeigeführt zu haben braucht, ausnutzt, im dichten Verkehr oder an einsamer Stelle.

    Zur Aufhebung des ganzen Urteils ist der Senat genötigt, weil der mögliche Autostraßenraub mit den schweren Raub und mit der gefährlichen Körperverletzt in Tateinheit zusammentreffen würde (BGHSt 15, 322, 323; BGH LM StGB § 250 Nr. 25).

  • BGH, 03.04.1974 - 2 StR 124/74

    Raubüberfall auf einen Mitfahrer in dessen auf der Standspur einer Autobahn

    Entgegen der Meinung der Revision steht es der Anwendung des § 316 a StGB nicht entgegen, daß die Tat nicht an einem "einsamen Ort", sondern auf der Standspur der Autobahn begangen wurde (vgl. BGHSt 15, 322, 324; 18, 170, 171).

    Es genügt die Eingebung des Augenblicks, die Möglichkeiten, welche die Benutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr bietet, zur Begehung des Raubes oder der räuberischen Erpressung auszunutzen (BGHSt 15, 322, 324; BGH, Urteil vom 28. Januar 1971 - 4 StR 552/70).

  • BGH, 05.09.1974 - 4 StR 354/74

    Gesetzeseinheit zwischen Autostraßenraub und dem Versuch des Raubes oder der

  • BGH, 01.06.1989 - 4 StR 135/89

    Schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher gemeinschaftlicher

  • BGH, 25.01.1972 - 4 StR 541/71

    Autostraßenraub in Tateinheit mit schwerem Raub und mit gefährlicher

  • BGH, 16.02.1966 - 2 StR 489/65

    Erklärung des Vorsitzenden in der Hauptverhandlung - Abweichung von der Zusage

  • BGH, 18.12.1962 - 1 StR 452/62
  • BGH, 14.01.1964 - 5 StR 571/63
  • BGH, 14.07.1971 - 3 StR 87/71

    60 DM aus der Handtasche - § 316a StGB aF, Art. 1, 20 GG, Art. 3 MRK,

  • BGH, 03.05.1963 - 4 StR 131/63

    Tateinheit zwischen Autostraßenraub und schwerem Raub - Beschränkung des

  • BGH, 16.06.1970 - 1 StR 79/70

    Fehlender Vermerk in der Niederschrift über die Gelegenheit des Beklagten zur

  • BGH, 28.04.1970 - 1 StR 38/70

    Innerer Tatbestand des Autostraßenraubs - Erfordernis der Absicht, den Führer des

  • BGH, 15.05.1968 - 4 StR 25/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Autostraßenraubes

  • BGH, 21.11.1972 - 3 StR 270/72

    Rechtsfolgen der Nichtbefolgung eines Beweisermittlungsantrags - Voraussetzungen

  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 306/72

    Die Voraussetzungen der Beihilfe - Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme

  • BGH, 03.12.1963 - 1 StR 422/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

  • BGH, 23.03.1971 - 1 StR 647/70

    Räuberischer Angriff von Wageninsassen gegen den Fahrer eines stehenden Fahrzeugs

  • BGH, 25.04.1967 - 1 StR 143/67

    Zurechnungsunfähigkeit und erhebliche Verminderung der Zurechnungsfähigkeit des

  • BGH, 29.11.1966 - 1 StR 598/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchter Unzucht mit einem Kind in

  • BGH, 14.04.1964 - 1 StR 95/64

    Verurteilung wegen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung - Ausführung

  • BGH, 10.05.1963 - 4 StR 115/63

    Verletzung der Aufklärungspflicht auf Grund fehlender Untersuchung eines Zeugen

  • BGH, 23.01.1962 - 1 StR 536/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.04.1979 - 2 StR 72/79

    Verurteilung wegen räuberischer Erpressung und sexueller Nötigung -

  • BGH, 08.08.1974 - 4 StR 226/74

    Letztes Wort des Angeklagten - Begehen einer räuberischen Erpressung - Fehlen der

  • BGH, 16.09.1966 - 4 StR 262/66

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Autostraßenraubes in Tateinheit mit

  • BGH, 09.10.1962 - 5 StR 394/62

    Rechtsmittel

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