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   BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60   

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BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60 (https://dejure.org/1960,73)
BGH, Entscheidung vom 25.07.1960 - 2 StR 91/60 (https://dejure.org/1960,73)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 1960 - 2 StR 91/60 (https://dejure.org/1960,73)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung - Erkennung einer Bestechungsabsicht des Gebers nach Erhalt des Vorteils - Amtspflichtverletzung durch Erhalt von Vorteilen - Vergabe von öffentlichen Aufträgen - Pflichtwidrige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 88
  • NJW 1960, 2154
  • MDR 1961, 74
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (19)

  • RG, 05.10.1906 - V 483/06

    1. Ist bei der passiven Bestechung Mittäterschaft des Beamten und eines

    Auszug aus BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
    Der innere Vorbehalt des Beamten, die angebotene oder angesonnene Pflichtverletzung nicht zu begehen, schließt den Tatbestand der schweren Bestechlichkeit nicht aus (im Anschluß an RGSt 39, 193).

    Der innere Vorbehalt des Beamten, die angebotene oder angesonnene Pflichtverletzung nicht zu begehen, schließt den Tatbestand der schweren Bestechlichkeit nicht aus (im Anschluß an RGSt 39, 193).

    Die erste ausdrückliche Stellungnahme des Reichsgerichts zu dieser Auslegungsfrage findet sich in der Entscheidung RGSt 39, 193.

    Es ist auch nicht so, daß die Entscheidung RGSt 39, 193 vereinzelt geblieben wäre.

    Das Reichsgericht hat vielmehr an seiner Auffassung in der Folgezeit stets festgehalten und sie in einer Reihe von Entscheidungen bekräftigt, so in den folgenden Veröffentlichungen: Recht 1913 Nr. 2659, LZ XX Jahrgang 1926 S. 752; GA (Deutsches Strafrecht) 1934, 346; DJ 1938, 947/8; DR 1939, 994; HRR 1940 Nr. 195; wohl auch RGSt 56, 401, 403. Deshalb entbehrt die Behauptung, daß die Rechtsprechung vor 1940 - abgesehen von RGSt 39, 193 - dem inneren Vorbehalt des Beamten stets eine den Tatbestand ausschließende Wirkung zugeschrieben habe, der Grundlage.

    Aus bestimmten Formulierungen anderer Entscheidungen, wie z.B. RGSt 42, 382; 56, 366; 58, 263, 266, kann kein Gegensatz zu RGSt 39, 193 gefolgert werden, weil in ihnen die Frage des inneren Vorbehalts nicht auftaucht.

    Das Reichsgericht sagt hier zwar zunächst, daß der Beamte die Zuwendung mit dem Willen, ihr Einfluß auf seine Willensbildung einzuräumen, angenommen haben müsse; es sieht aber dann bei der weiteren Prüfung davon ab und hält es unter ausdrücklicher Berufung auf RGSt 39, 193 für unbeachtlich, ob der Beamte den Willen hatte, die ihm angesonnene pflichtwidrige Handlung auch zu begehen.

    Daß allein die Unbeachtlichkeit des inneren Vorbehalts den Zwecke des Gesetzes gerecht werden kann, hat das Reichsgericht ebenfalls in seiner Entscheidung RGSt 39, 193 mit Nachdruck betont: Die Makellosigkeit des Amtes nach außen soll gesichert werden; mit der Ehrenhaftigkeit und vor allen Unbestechlichkeit der Beamten soll die Grundlage für das Vertrauen der Bevölkerung erhalten werden, dessen die Staatsverwaltung für eine gedeihliche Wirksamkeit bedarf.

    Diese Ansicht hat das Reichsgericht bereits in RGSt 31, 389 vertreten und sie in den Entscheidungen RGSt 39, 193, 198; 70, 166, 172 aufrecht erhalten.

  • RG, 31.08.1940 - 3 D 202/40

    1. Zum Begriffe des Beamten i. S. des § 359 StGB. 2. Der Tatbestand der schweren

    Auszug aus BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
    Diese Angriffe beruhen auf der Kritik, die Eberhard Sch. in seiner Monographie "Die Bestechungstatbestände in der höchstrichterlichen Rechtsprechung von 1879-1959" und in der Abhandlung NJW 1960, 802 gegen die späteren Entscheidungen des Reichsgerichts in RGSt 74, 251 und 77, 75 entwickelt hat.

    Es trifft zu, daß die angeführten Sätze 2 und 3 aus RGSt 74, 251 und 77, 75 in den vorangegangenen Entscheidungen des Reichsgerichts nicht enthalten waren.

    Wie schön erwähnt, sagt nun allerdings das Urteil, der Angeklagte habe bereits durch das Fordern und Annehmen der Vorteile pflichtwidrig gehandelt; dazu werden die Sätze 2 und 3 aus der obigen Zusammenstellung nach RGSt 74, 251 angeführt, und noch bemerkt, es ei konkret festgestellt, daß der Angeklagte sich wegen der Vorteile seiner sachlichen Unbefangenheit begeben habe.

  • RG, 16.12.1898 - 3940/98

    1. Begriff a. des geforderten, b. des für eine Amtspflichtverletzung geforderten

    Auszug aus BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
    Um eine sichere Unterscheidung zwischen den Tatbeständen der einfachen und schweren Bestechlichkeit zu gewährleisten, muß im Einzelfall genau festgestellt werden, weiche Vorstellung über die angebotene oder begehrte Amtshandlung bestand, ob diese nämlich ihrer Art nach die Verletzung einer Dienstpflicht enthielt oder an sich nicht pflichtwidrig war (RGSt 11, 219; 19, 19; 31, 389; 64, 328, 336; BGH 3 StR 608/51 Urteil vom 25. Juni 1953).

    Diese Ansicht hat das Reichsgericht bereits in RGSt 31, 389 vertreten und sie in den Entscheidungen RGSt 39, 193, 198; 70, 166, 172 aufrecht erhalten.

  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis

    Auszug aus BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
    Diese Angriffe beruhen auf der Kritik, die Eberhard Sch. in seiner Monographie "Die Bestechungstatbestände in der höchstrichterlichen Rechtsprechung von 1879-1959" und in der Abhandlung NJW 1960, 802 gegen die späteren Entscheidungen des Reichsgerichts in RGSt 74, 251 und 77, 75 entwickelt hat.

    Es trifft zu, daß die angeführten Sätze 2 und 3 aus RGSt 74, 251 und 77, 75 in den vorangegangenen Entscheidungen des Reichsgerichts nicht enthalten waren.

  • BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
    Auszug aus BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
    Sie ist vom Bundesgerichtshof in BGHSt 10, 237 übernommen worden.
  • BGH, 06.11.1959 - 2 StR 408/59
    Auszug aus BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
    Nach § 335 StGB verfällt dem Staat schlechthin das in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Beamten gebrachte Bestechungsmittel, gleichgültig welcher wirtschaftliche Wert ihm im Ergebnis zugeflossen ist (RGSt 51, 87; BGHSt 13, 328).
  • RG, 29.04.1880 - 1054/80

    Findet §. 333 St.G.B.'s auf die Hingabe von Geld zur Beeinflussung des einem

    Auszug aus BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
    Die Entscheidungen RGSt 1, 404; 4, 101; 25, 400; 26, 194 betreffen nicht die Frage des inneren Vorbehalts, sondern behandeln die aktive Bestechung und stellen nur klar, daß bei Ermessensentscheidungen die Pflichtwidrigkeit nicht in dem Ergebnis, sondern in den unsachlichen Erwägungen liegt.
  • RG, 25.06.1909 - V 209/90

    1. Inwieweit ist eine Teilnahme an den Verbrechen und Vergehen der

    Auszug aus BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
    Aus bestimmten Formulierungen anderer Entscheidungen, wie z.B. RGSt 42, 382; 56, 366; 58, 263, 266, kann kein Gegensatz zu RGSt 39, 193 gefolgert werden, weil in ihnen die Frage des inneren Vorbehalts nicht auftaucht.
  • RG, 08.07.1924 - IV 661/24

    1. Zerfallen die Wahlperioden des sächsischen Landtags ebenso wie die des

    Auszug aus BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
    Dann liegt aber überhaupt keine Annahme eines Vorteils vor (vgl. RGSt 58, 263, 266).
  • RG, 22.09.1922 - 528/21

    Zum Begriff der in das Amt einschlagenden, an sich nicht pflichtwidrigen,

    Auszug aus BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
    Das Reichsgericht hat vielmehr an seiner Auffassung in der Folgezeit stets festgehalten und sie in einer Reihe von Entscheidungen bekräftigt, so in den folgenden Veröffentlichungen: Recht 1913 Nr. 2659, LZ XX Jahrgang 1926 S. 752; GA (Deutsches Strafrecht) 1934, 346; DJ 1938, 947/8; DR 1939, 994; HRR 1940 Nr. 195; wohl auch RGSt 56, 401, 403. Deshalb entbehrt die Behauptung, daß die Rechtsprechung vor 1940 - abgesehen von RGSt 39, 193 - dem inneren Vorbehalt des Beamten stets eine den Tatbestand ausschließende Wirkung zugeschrieben habe, der Grundlage.
  • RG, 15.12.1930 - III 680/30

    1. Erfordert der Tatbestand der Bestechung Einverständnis zwischen dem

  • RG, 04.06.1917 - I 147/17

    Zur Auslegung des § 335 StGB.

  • BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51

    Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens trotz vollständig durchgeführter

  • BGH, 09.07.1953 - 3 StR 33/53

    Rechtsmittel

  • RG, 06.10.1930 - II 910/29

    1. Zum Begriff der öffentlichen Bücher und sonstigen öffentlichen Urkunden,

  • RG, 07.04.1927 - III 183/27

    Bedeutung und Grenzen der Berichterstattung nach § 324 Abs. 1 StPO. Ist sie ein

  • RG, 07.11.1884 - 2578/84

    1. Begriff der "bestimmten" nicht pflichtwidrigen Amtshandlung im Sinne des §.

  • RG, 05.01.1923 - IV 559/22

    1. Zum Begriff des "Teilnehmers" im Sinne des § 56 Nr. 3 StPO. 2. Wird die

  • RG, 25.02.1889 - 224/80

    1. Kann eine freiwillig und mit Kenntnis des Mangels jeder Verpflichtung gewährte

  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Das Vertrauen der Allgemeinheit in die "Nicht-Käuflichkeit" von dienstlichen Handlungen und in die Sachlichkeit der Entscheidungen der Amtsträger, kurz: in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. zur Beschreibung des Rechtsguts BGHSt 15, 88, 96 f.; 30, 46, 48; vgl. weiter Jescheck in LK aaO vor § 331 Rdn. 17;Tröndle/Fischer aaO § 331 Rdn. 3 m.w.Nachw.) ist gerade im Bereich der von Amtsträgern ausgeübten medizinischen Forschung und wahrgenommenen klinischen Versorgung in besonderer Weise schutzbedürftig, weil sich - wie der vorliegende Fall verdeutlicht - hier die Verantwortung für Auswahl und Beschaffung medizintechnischer Produkte und von Medikamenten einerseits sowie die Verantwortung für die Einwerbung von Forschungsmitteln Dritter andererseits personell oft nicht trennen lassen wird (sog. Trennungsprinzip).
  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Unter dem Anbieten eines Vorteils im Sinne des § 333 Abs. 1 StGB ist eine ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung zu verstehen, die auf den Abschluss einer Unrechtsvereinbarung gerichtet ist und zur Kenntnis des Amtsträgers gelangen muss (Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Auflage 2018, § 333 Rn. 3; Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 333 Rn. 4; siehe auch BGH NJW 1957, 1078, 1079; NJW 1960, 2154, 2155; NJW 2001, 2560, 2561; BGH, Urteil v. 11.05.2006, Az.: 3 StR 389/05 Rn. 12, zit. nach juris - jeweils zur Tathandlung des Forderns durch den Vorteilsnehmer, die das korrespondierende Gegenstück zum Anbieten auf der Seite des Vorteilsgebers darstellt).

    Der Vorsatz des Erklärenden muss aber darauf gerichtet sein, dass der Amtsträger die Erklärung in diesem Sinne versteht (MüKo/Korte, StGB, 3. Auflage 2019, § 333 Rn. 11; BGH NJW 1960, 2154, 2155 zur korrespondierenden Tathandlung des Forderns).

    Das betreffende Angebot muss dem Amtsträger aber zumindest zur Kenntnis gelangen (vgl. Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Auflage 2018, § 333 Rn. 3 Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 333 Rn. 4; siehe auch BGH NJW 1957, 1078, 1079; BGH NJW 1960, 2154, 2155; BGH NJW 2001, 2560, 2561; BGH, Urteil v. 11.05.2006, Az.: 3 StR 389/05 Rn. 12, zit. nach juris; jeweils zur Tathandlung des Forderns durch den Vorteilsnehmer, die das korrespondierende Gegenstück zum Anbieten auf der Seite des Vorteilsgebers darstellt).

    Das betreffende Angebot muss dem Amtsträger aber zumindest zur Kenntnis gelangen (vgl. Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Auflage 2018, § 333 Rn. 3 Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 333 Rn. 4; siehe auch BGH NJW 1957, 1078, 1079; BGH NJW 1960, 2154, 2155; BGH NJW 2001, 2560, 2561; BGH, Urteil v. 11.05.2006, Az.: 3 StR 389/05 Rn. 12, zit. nach juris; jeweils zur Tathandlung des Forderns durch den Vorteilsnehmer, die das korrespondierende Gegenstück zum Anbieten auf der Seite des Vorteilsgebers darstellt).

  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01

    Zu Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik

    Bei Ermessungsentscheidungen handelt der Amtsträger pflichtwidrig, wenn er sachwidrig entscheidet, aber auch dann, wenn er sich nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten, sondern sich durch den Vorteil beeinflussen läßt, diesen also mit in die Waagschale legt (vgl. nur BGHSt 15, 88, 92; 15, 239, 242, 247).

    Ihrzufolge handelt der Amtsträger nicht nur dann pflichtwidrig, wenn er sachwidrig entscheidet, sondern auch, wenn er sich tatsächlich durch den Vorteil beeinflussen läßt, ihn also gleichsam mit in die Waagschale legt und mit berücksichtigt, mag die Entscheidung auch sachlich zu rechtfertigen sein (vgl. BGHSt 15, 88, 92; 15, 239, 242, 247; Jescheck in LK aaO § 332 Rdn. 7).

  • BGH, 28.08.2007 - 3 StR 212/07

    Freisprüche im Zusammenhang mit der Finanzierung des Wuppertaler

    Zwar kann - worauf die Beschwerdeführerin im Ansatz zutreffend hinweist - ein Amtsträger einen Vorteil, den er zunächst gutgläubig erlangt hat, auch noch nachträglich annehmen und damit tatbestandsmäßig handeln, wenn er die auf den Abschluss einer Unrechtsvereinbarung gerichtete Absicht des Gebers erst nach Erhalt des Vorteils erkennt, diesen aber gleichwohl behält und dadurch zu erkennen gibt, dass er den Vorteil nunmehr für die Diensthandlung behalten will, oder eine Übereinkunft hierüber mit dem Geber erzielt (vgl. für einen Fall der Bestechlichkeit BGHSt 15, 88, 102 f.; zuvor schon OLG Köln MDR 1960, 156; Jescheck in LK 11. Aufl. § 331 Rdn. 6; Heine in Schönke/ Schröder, StGB 27. Aufl. § 331 Rdn. 25; Rudolphi/Stein in SKStGB § 331 Rdn. 26; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 331 Rdn. 20; Korte in MünchKommStGB § 331 Rdn. 57).

    Der Anbietende muss daher nicht nur wollen, dass der Amtsträger sein Angebot zur Kenntnis nimmt; sein Vorsatz muss auch darauf gerichtet sein, dass der Amtsträger versteht, dass der angebotene Vorteil für die Dienstausübung (wegen der einschränkenden Auslegung im Fall der vorliegenden Art: für eine konkrete Diensthandlung) gedacht ist, dieser also den Zusammenhang zwischen dem Vorteil und der Diensthandlung erkennt (vgl. BGHSt 15, 88, 102).

  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des

    Bei Ermessensentscheidungen handelt der Amtsträger pflichtwidrig, wenn er sachwidrig entscheidet, aber auch dann, wenn er sich nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten, sondern sich durch den Vorteil beeinflussen lässt, diesen also mit in die Waagschale legt (BGHSt 15, 88, 92; 15, 239, 242, 247; 48, 44, 46; BGH NStZ-RR 2008, 13).
  • BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03

    Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger

    Dieses Ergebnis erscheint auch, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat, im Hinblick auf das durch die §§ 331 ff. StGB geschützte Rechtsgut - Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität von Trägern staatlicher Funktionen und damit zugleich in die Sachlichkeit staatlicher Entscheidungen (vgl. BGHSt 15, 88, 96 f.; 43, 370, 377) - nicht unbillig.
  • BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00

    Begriff des "materiellen Vorteils" bei der Bestechlichkeit (Vorliegen eines

    Bereits durch die in der Vereinbarung eines Preisvorteils als Entgelt für eine rechtswidrige Diensthandlung liegende Kundgabe der Bestechlichkeit wird das der Bestechlichkeit zugrunde liegende Rechtsgut, nämlich das Vertrauen der Allgemeinheit in die Nichtkäuflichkeit von Diensthandlungen und die Sachlichkeit von Entscheidungen der Amtsträger zu schützen (vgl. Jescheck, aaO vor § 331 Rdn. 17), erschüttert (vgl. BGHSt 15, 88, 97).

    Wegen der Verknüpfung des Preisnachlasses von 26.000 DM mit der zugesagten Hilfe in den ausländerrechtlichen Angelegenheiten der drei polnischen Staatsangehörigen beim Abschluß des Werkvertrages vom 9. Juli 1997 (UA S. 33 f., 44 f., 105 ff.) hat die Strafkammer rechtsfehlerfrei die für den Tatbestand der Bestechlichkeit erforderliche Unrechtsvereinbarung bejaht (vgl. BGHSt 15, 88, 91; BGHR StGB § 331 Unrechtsvereinbarung 1).

    Dabei ist es erforderlich und ausreichend, daß mit der versprochenen Hilfe bei der Beschaffung der Aufenthaltsgenehmigungen die zukünftigen Diensthandlungen des Angeklagten ihrem sachlichen Gehalt nach in groben Umrissen erkennbar waren (vgl. BGHSt 15, 88, 97; BGHR StGB § 332 I Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2).

    Bereits durch die in der Vereinbarung eines Preisvorteils als Entgelt für eine rechtswidrige Diensthandlung liegende Kundgabe der Bestechlichkeit wird das der Bestechlichkeit zugrunde liegende Rechtsgut, nämlich das Vertrauen der Allgemeinheit in die Nichtkäuflichkeit von Diensthandlungen und die Sachlichkeit von Entscheidungen der Amtsträger zu schützen (vgl. Jescheck, aaO vor § 331 Rdn. 17), erschüttert (vgl. BGHSt 15, 88, 97).

  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08

    Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit

    Wird die pflichtwidrige Diensthandlung vorgenommen, so findet der Angriff auf das Schutzgut des § 331 StGB erst darin seinen Abschluss; denn die Lauterkeit der Amtsausübung (BGHSt 10, 237, 241 f.; 14, 123, 131; 15, 88, 96) sowie das öffentliche Vertrauen in diese (BGHSt 15, 88, 96; 30, 46, 48; BGH NJW 1984, 2654) werden am nachhaltigsten dadurch beeinträchtigt, dass der durch die Bestechung befangene Amtsträger den "Staatswillen" tatsächlich verfälscht, indem er die erkaufte pflichtwidrige Diensthandlung ausübt (vgl. BTDrucks. 7/550 S. 269).
  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03

    Bestechungsdelikte: Geschäftsführer einer kommunalen Fernwärmeversorgungs-GmbH

    Schützen die §§ 331 ff. StGB das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität von Trägern staatlicher Funktionen und damit zugleich in die Sachlichkeit staatlicher Entscheidungen (vgl. BGHSt 15, 88, 96 f.; 43, 370, 377), so gilt gleichartiges Vertrauen auch den Funktionsträgern einer staatlich gesteuerten Privatrechtsorganisation und wird durch die Erfahrung ihrer Käuflichkeit in gleicher Weise enttäuscht wie auch bei anderen Amtsträgern (vgl. BGHSt 43, 370, 377; vgl. auch Welp, Festschrift für Lackner S. 761, 781; Lenckner ZStW 106, 502, 531; Dölling aaO C 58).
  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 521/97

    Bestechung durch Zuwendungen an Bedienstete der Deutschen Gesellschaft für

    Schützen die §§ 331 ff. StGB das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität von Trägern staatlicher Funktionen und damit zugleich in die Sachlichkeit staatlicher Entscheidungen (BGHSt 15, 88, 96 f; Lackner a.a.O. § 331 Rdn. 1; Jescheck in LK 11. Aufl. vor § 331 Rdn. 17 m.w.N.), so gilt gleichartiges Vertrauen auch den Funktionsträgern einer staatlich gesteuerten Privatrechtsorganisation und wird durch die Erfahrung ihrer Käuflichkeit in gleicher Art und Weise enttäuscht, wie dies auch bei anderen Amtsträgern geschieht.
  • BGH, 18.05.1962 - 4 StR 134/61

    Voraussetzung des Merkmals "Beamter" im Sinne des § 359 Strafgesetzbuch (StGB) -

  • LG Regensburg, 04.07.2019 - 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60

    Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch

  • BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60

    Vorliegen schwerer Bestechlichkeit eines so genannten Ermessensbeamten -

  • BGH, 03.12.1987 - 4 StR 554/87

    Annahme von Geldzuwendungen, welche zur Weiterleitung an politische Parteien

  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85

    Falschbeurkundung im Amt durch Ausstellung eines falschen Führerscheins -

  • BGH, 04.03.1966 - 1 StR 385/65

    Verhandlung zur Sache und ordnungsgemäßes Verfahren bei ständiger Abtrennung und

  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 201/80

    Führerschein - §§ 331, 332 StGB, Vortäuschung einer zurückliegenden

  • BGH, 27.01.1965 - 2 StR 460/63

    Möglichkeit der Verwertung von Niederschriften über Vernehmungen von Angeklagten

  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 267/97

    Bestechlichkeit eines Polizeibeamten

  • BGH, 16.03.1999 - 5 StR 470/98

    Bestechlichkeit; Unrechtsvereinbarung; Bestechung; Vorteilsnahme;

  • BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82

    Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und

  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende

  • BGH, 15.06.2005 - 1 StR 491/04

    BGH hebt freisprechendes Urteil wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und

  • BGH, 06.04.2016 - 5 StR 584/15

    Bestechlichkeit (Einfließenlassen von zugewandten Vorteilen bei der

  • LG Dortmund, 16.03.2006 - KLs 835 Js 153/02

    Hans Kremendahl

  • BGH, 14.08.1964 - 4 StR 260/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.03.2000 - 1 StR 637/99

    Aufklärungspflicht; Präsente Beweismittel; Erklärung des Angeklagten; Verlesung

  • BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93

    Bestechung und Betrug - Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung - Anschein der

  • BGH, 26.06.1962 - 1 StR 62/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.05.1961 - 1 StR 162/61

    Rüge von Verfahrensfehlern - Begriff der Teilnahme im Sinne des § 60 Nr. 3

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 349/62

    "Handlung, die eine Verletzung der ihm übertragenen Obliegenheiten enthält" als

  • OLG Frankfurt, 21.10.1988 - 1 Ss 4/88
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2003 - 4 Ausl (A) 335/02

    Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten

  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

  • BGH, 22.05.1968 - 4 StR 36/68

    Uneingeschränkt gestellter Strafantrag - Verpflichtung des Gerichts zur

  • OLG Hamm, 24.08.2001 - 2 Ss 1238/00

    Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Unrechtsvereinbarung

  • BGH, 09.04.1965 - 7 StE 2/64

    Verräterische Beziehungen zu ausländischen Nachrichtendiensten - Vollendung der

  • BGH, 26.01.1965 - 1 StR 446/64

    Verletzung der Dienstpflicht zur Amtsverschwiegenheit - Voraussetzungen einer

  • BGH, 14.03.1961 - 1 StR 552/60

    Nachprüfbarkeit einer pflichtgemäßen Ermessensentscheidung in der Revision -

  • BGH, 07.12.1960 - 2 StR 325/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.02.1994 - 1 StR 792/93

    Mitarbeiter - Amerikanische Streitkräfte - Bestimmtheit - Unrechtsvereinbarung -

  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60

    Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch

  • BGH, 20.01.1961 - 2 StR 388/60

    Verwirklichung des Straftatbestandes der schweren Bestechlichkeit durch die

  • OLG Koblenz, 21.05.2002 - 2 Ws 388/02

    Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung, Rechtsgut, geschütztes,

  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 299/99

    Anordnung des Verfalls; Unbillige Härte als Hindernis für Anordnung des Verfalls

  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91

    Verurteilung auf einer gegenüber der Anklage in rechtlicher und tatsächlicher

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Einigkeit der Beteiligten - Aufgabenbereich -

  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 250/90

    Bestechlichkeit - Begriff des Vorteils - Amtsträger

  • BGH, 10.04.1981 - 3 StR 236/80

    Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Bestechung - Rüge der Fortsetzung einer

  • OLG Naumburg, 27.11.1996 - 2 Ss 130/96

    Materiell-rechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Vorteilsgewährung;

  • BGH, 28.04.1994 - 1 StR 173/94

    Amtsträgereigenschaft - Bestechung - Unrechtsvereinbarung - Diensthandlung -

  • BGH, 13.12.1960 - 1 StR 389/60

    Begründung der gerichtlichen Entscheidung der Beeidigung von Zeugen - Antrag im

  • BGH, 05.10.1960 - 2 StR 374/60

    Tatbestandsvoraussetzung der Willensübereinstimmung zwischen Geber und Empfänger

  • BGH, 05.10.1960 - 2 StR 57/60

    Voraussetzung des Vorliegens einer Amtspflichtsverletzung oder einer

  • BGH, 23.11.1960 - 2 StR 392/60

    Willensübereinstimmung zwischen Geber und Nehmer als Voraussetzung für die

  • BGH, 24.03.1965 - 2 StR 541/64

    Recht an dem Gegenstand der Verfallerklärung als Voraussetzung für die Stellung

  • BGH, 27.03.1984 - 1 StR 77/84

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit - Fall des Forderns

  • BGH, 09.12.1960 - 2 StR 251/60

    Aufrechterhaltung einer Verfallerklärung - Vernehmung eines Zeugen - Geschenke

  • BVerwG, 21.10.1981 - 1 WB 188.79

    Soldat - Annahme eines Geldpreises - Privatunternehmen - Teilnahme an sportlichem

  • BGH, 23.02.1965 - 1 StR 15/65

    Revision wegen fehlender Feststellung einer Pflichtwidrigkeit des Angeklagten bei

  • BGH, 01.07.1964 - 2 StR 198/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 357/61

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Bestechung - Anforderungen an die

  • BGH, 06.06.1961 - 5 StR 314/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.05.1961 - 5 StR 121/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.11.1960 - 1 StR 353/60

    Pflichtwidriges Handeln eines Ermessensbeamten - Beeinflussung einer

  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 494/72

    Passive Bestechung und aktive Bestechung - Geschäftsführer der

  • BGH, 14.10.1966 - 2 StR 266/66

    Verurteilung des Angeklagten wegen einer fortgesetzten schweren passiven

  • BGH, 25.05.1965 - 1 StR 105/65

    Verfahrensrüge auf Grund fehlerhafter Besetzung der zweiten großen Strafkammer -

  • BGH, 07.03.1961 - 1 StR 22/61

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter aktiver Bestechung -

  • BGH, 21.02.1961 - 5 StR 598/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 07.02.1961 - 5 StR 505/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 20.12.1960 - 1 StR 493/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.11.1960 - 2 StR 233/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 23.11.1960 - 2 StR 421/60

    Umfang der Beweisaufnahme von Amts wegen - Inhaltlliche Anforderungen an die

  • BGH, 08.11.1960 - 1 StR 474/60

    Bestimmung der Voraussetzungen für die Annahme einer Bestechung

  • OLG Koblenz, 14.11.1984 - 1 Ws 797/84

    Verletzteneigenschaft in Hinblick auf die Antragsberechtigung im

  • BGH, 19.03.1963 - 1 StR 539/62

    Pflichtwidrige Handlung eines Beamten auf Grund einer ihm versprochenen

  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 400/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 5/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

  • BGH, 15.09.1967 - 2 StR 329/67

    Verurteilung wegen Bestechung und Urkundenfälschung - Ablehnung von

  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 6/61

    Voraussetzungen einer gemeinschaftlichen Bestechung - Geltendmachung der Sachrüge

  • BGH, 14.11.1960 - 2 StR 483/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

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