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   BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61   

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https://dejure.org/1961,99
BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61 (https://dejure.org/1961,99)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1961 - 4 StR 7/61 (https://dejure.org/1961,99)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1961 - 4 StR 7/61 (https://dejure.org/1961,99)
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Verlorene Bahnfahrkarte

§ 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Merkmals Bereicherungsabsicht im Sinne des § 263 Strafgesetzbuch (StGB) - Vorteilserlangung als notwendige, dem Täter unerwünschte Nebenfolge eines von ihm erstrebten anderen Erfolges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 1
  • NJW 1961, 1172
  • MDR 1961, 703
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.12.1955 - 6 StR 113/55
    Auszug aus BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61
    Die rechtliche Bedeutung dieser Begriffe kann je nach dem Sinn und Zweck der einzelnen Strafvorschriften verschieden sein (BGHSt 9, 142, 144) [BGH 21.12.1955 - 6 StR 113/55].

    Auch in § 94 StGB genügt für die verfassungsfeindliche Absicht der auf die Herbeiführung des verfassungsschädlichen Erfolgs gerichtete Wille des Täters (BGHSt 9, 142, 146) [BGH 21.12.1955 - 6 StR 113/55], mag dahinter auch ein weiterreichender Beweggrund wirksam sein.

  • BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52

    Begünstigungsabsicht bei Handeln in Absicht der Erlangung des Fahrlohns -

    Auszug aus BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61
    So sind die Worte "um ... zu" in § 257 StGB aufzufassen (BGHSt 4, 107, 108) [BGH 12.02.1953 - 3 StR 718/52].

    Nur beiläufig wird in der Entscheidung BGHSt 4, 107 auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts hingewiesen, die unter Absicht im Betrugstatbestand "die den Willen bewegende Vorstellung eines bestimmten Erfolgs" verstanden habe.

  • BGH, 16.01.1959 - 4 StR 444/58
    Auszug aus BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61
    Diese können gleichgeordnet nebeneinander oder in der Vorstellung des Täters gestuft nach ihrer vermeintlichen Bedeutung für ihn, also über- und untergeordnet zueinander stehen (vgl. dazu BGHSt 13, 138, 141) [BGH 16.01.1959 - 4 StR 444/58].
  • BGH, 13.05.1953 - 4 StR 92/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61
    Desgleichen handelt der Erpresser auch dann in dem für den Tatbestand des § 253 StGB kennzeichnenden Bereicherungsstreben ("um ... zu"), wenn die Bereicherungsvorstellung nicht der ausschließliche Beweggrund für sein Handeln ist (4 StR 92/53 vom 13. Mai 1953 NJW 1953, 1400).
  • BGH, 21.04.1959 - 5 StR 74/59
    Auszug aus BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61
    Beim räuberischen Diebstahl (§ 252 StGB) braucht die Absicht des Diebs, sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, nicht der einzige Beweggrund für die Gewaltanwendung zu sein (BGHSt 13, 64).
  • RG, 21.02.1921 - III 975/20

    Genügt im § 263 StGB. bezüglich der Rechtswidrigkeit des erstrebten

    Auszug aus BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61
    In einer späteren Entscheidung (RGSt 55, 257, 260) führt es aus, bei § 265 StGB müsse die Vorstellung, eine Bereicherung zu erlangen, die Triebfeder des Täters gewesen sein, d.h. den Entschluß zu seinem Tun hervorgerufen und bestimmt haben.
  • RG, 13.05.1895 - 1140/95

    Wird die vom subjektiven Thatbestande des Betruges erforderte "Absicht, sich oder

    Auszug aus BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61
    Das Reichsgericht hat in RGSt 27, 217, 220 ausgeführt, der Bereicherungszweck brauche in § 263 StGB nicht der alleinige und ausschließliche Beweggrund des Täters zu sein.
  • RG, 11.10.1910 - V 562/10

    1. Liegt fälschliche Anfertigung einer öffentlichen Urkunde vor, wenn nur ein

    Auszug aus BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61
    In RGSt 44, 87, 91 wiederholt das Reichsgericht den Gedanken, daß die Bereicherung "nicht das alleinige und ausschließliche Handlungsmotiv zu sein braucht".
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Für die Absicht, einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, genügt es, dass es dem Täter auf den Vermögensvorteil als sichere und erwünschte Folge seines Handelns ankommt, mag auch der Vorteil von ihm nur als Mittel zu einem anderweitigen Zweck erstrebt werden (BGH, Beschluss vom 23. Februar 1961 - 4 StR 7/61, BGHSt 16, 1, 6, juris Rn. 15; Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 506 Rn. 21), etwa weil es sich bei ihm um ein notwendiges Zwischenziel zur Erreichung eines Endziels handelt (Dannecker in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 263 StGB Rn. 118, 121; Brand/Hotz, NZG 2017, 976, 979).
  • BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08

    Betrugsverfahren wegen der Abrechnung überhöhter Straßenreinigungsentgelte

    Nicht erforderlich ist, dass der Vermögensvorteil die eigentliche Triebfeder oder das in erster Linie erstrebte Ziel seines Handelns ist (BGHSt 16, 1; vgl. auch Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 263 Rdn. 176 f.).
  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83

    gefesselter Hotelportier - § 255 StGB, Vermögensnachteil in Form der

    Voraussetzung für eine Verurteilung wegen vollendeter oder versuchter schwerer räuberischer Erpressung wäre jedoch, daß der Angeklagte mindestens den bedingten Vorsatz hatte, dem Inhaber des Hotels durch das erzwungene Hinausschaffen seines Gepäcks einen Vermögensnachteil zuzufügen, und in der Absicht handelte, sich dadurch zu Unrecht zu bereichern (vgl. dazu BGHSt 16, 1, 4) [BGH 23.02.1961 - 4 StR 7/61], wobei für die Unrechtmäßigkeit der Bereicherung wiederum bedingter Vorsatz genügt (vgl. Dreher/Tröndle, 41. Aufl., § 253 StGB Rdn. 14).
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