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   BGH, 21.06.1961 - 4 StR 544/60   

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https://dejure.org/1961,252
BGH, 21.06.1961 - 4 StR 544/60 (https://dejure.org/1961,252)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1961 - 4 StR 544/60 (https://dejure.org/1961,252)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1961 - 4 StR 544/60 (https://dejure.org/1961,252)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ermöglichung der Feststellung seiner Person durch einen Unfallbeteiligten - Begehen von Unfallflucht durch Zurücklassen des Fahrzeugs an der Unfallstelle - Zweck der in § 142 Strafgesetzbuch (StGB) begründeten Wartepflicht und Duldungspflicht

  • kanzlei-heskamp.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 142

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 139
  • NJW 1961, 1933
  • DB 1961, 1289
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.09.1958 - 4 StR 165/58
    Auszug aus BGH, 21.06.1961 - 4 StR 544/60
    Das durch diese Vorschrift geschützte Rechtsgut ist das Interesse des geschädigten Unfallbeteiligten an der alsbaldigen Feststellung aller für die spätere Verwirklichung seiner Schadensersatzansprüche bedeutsamen Umstände (BGHSt 12, 253; Lienen in einer Besprechung des erwähnten Urteils des Oberlandesgerichts Neustadt in NJW 1960, 2111 zu Nr. 23).
  • BGH, 20.01.1960 - 4 StR 292/59

    Vorsatzloses Sich-Entfernen vom Unfall - Wie weit muss ich von der Unfallstelle

    Auszug aus BGH, 21.06.1961 - 4 StR 544/60
    Wie in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt ist, soll die im § 142 StGB begründete Warte- und Duldungspflicht im öffentlichen Interesse die zur Klärung bürgerlichrechtlicher Ansprüche der Unfallbeteiligten erforderlichen Feststellungen im unmittelbaren Anschluß an den Unfall ermöglichen (BGHSt 14, 89, 94) [BGH 20.01.1960 - 4 StR 292/59].
  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2129/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige Entziehung der

    Mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach sich die Geschädigte im Rahmen des § 142 StGB zur Ermittlung der Person des anderen Unfallbeteiligten gerade nicht auf die Möglichkeit mehr oder weniger umständlicher Ermittlungen verweisen lassen muss, setzt sich die Beschwerdeführerin dabei nicht auseinander (vgl. nur BGHSt 16, 139 ).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 424/08

    Gewährung von Leistungen aus einer Kraftfahrzeugkaskoversicherung wegen

    Dazu zählen Name und Anschrift (Geppert in: Leipziger Kommentar zum StGB , 11. Aufl. 2005, § 142 Rdnr. 103; BGH, Beschl. v. 21.06.1961 - 4 StR 544/60 - BGHSt 16, 139 ; OLG Hamm, Urt. v. 24.10.1984 - 2 Ss 1065/84 -).

    Er war zum Zeitpunkt des Unfalls noch an seiner vormaligen Wohnadresse gemeldet, zu welcher er sich nach dem Geschehen gerade nicht hin begeben hatte (dazu dass es nicht ausreicht, den Geschädigten Gelegenheit zu geben, das Fahrzeugkennzeichen abzulesen, siehe auch BGH, Beschl. v. 21.06.1961 - 4 StR 544/60 - BGHSt 16, 139 ; OLG Stuttgart, NJW 1982, 2266 ).

  • BGH, 26.09.1962 - 4 StR 196/62

    Begehen einer Unfallflucht durch erneutes Verlassen der Unfallstelle nach

    Das Gesetz will der den Beteiligten drohenden Gefahr eines Beweisverlustes entgegenwirken und verpflichtet sie, die Feststellung ihres (äußeren) Beitrags zum Unfallhergang zu dulden und dadurch zur Verwirklichung der den Beteiligten etwa erwachsenen Rechtsansprüche beizutragen (BGHSt 9, 267, 268 f; 12, 253, 258; 14, 89, 94; 16, 139, 142).

    Wie bereits dargelegt, soll die durch § 142 StGB begründete Warte- und Duldungspflicht im öffentlichen Interesse die zur Klärung bürgerlichrechtlicher Ansprüche der Unfallbeteiligten erforderlichen Feststellungen im unmittelbaren Anschluß an den Unfall ermöglichen (vgl. BGHSt 8, 263, 265; 9, 267, 268 f; 12, 253, 258; 14, 89, 94; 16, 139, 142).

    Denn zu den nach § 142 StGB zu duldenden Feststellungen gehören nicht nur einige, sondern alle Feststellungen, die für die Aufklärung des Unfallhergangs und die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bedeutsam sein können (BGHSt 16, 139, 142).

  • BayObLG, 21.08.1963 - RReg. 1 St 179/63

    Verkehrsunfallflucht; Ausland; Deutscher Staatsangehöriger; Anwendbarkeit

    Der Angekl. war aber verpflichtet, die alsbaldige Vornahme von Feststellungen - und zwar nicht nur über seine Person und sein Fahrzeug, sondern auch über die Einzelheiten seiner Beteiligung am Unfall - am Unfallort zu dulden (BGHSt 16, 139, 142; vgl auch BGHSt 18, 114, 122/23).

    Diese Strafvorschrift ist nicht dazu bestimmt, den inländischen Strafanspruch zu sichern; sie soll vielmehr das Interesse des Unfallgeschädigten oder seiner Rechtsnachfolger daran wahren, daß die Feststellungen, die zur Sicherung der bürgerlichrechtlichen Ansprüche aus dem Unfall boten sind, alsbald und vollständig getroffen werden können (BGHSt 8, 263 ff, 12, 235; 16, 139, 142, BayObLGSt 1957, 233 ff;, 1958, 7, 8: BVerfG in NJW 1963, 1195).

  • OLG Düsseldorf, 22.03.1985 - 5 Ss 66/85

    Unfallbeteiligung; Unfallbeteiligter; Einvernehmen; Entfernen vom Unfallort;

    Dem ist der Angekl., der dem Unfallbeteiligten lediglich seinen Familiennamen genannt und Gelegenheit geboten hat, sein Kraftfahrzeugkennzeichen zu notieren, nur unzureichend nachgekommen (BGHSt 16, 139 ff).
  • OLG Bremen, 28.09.1978 - Ws 266/78
    Auch offenkundig unberechtigte, unsachliche und uneinsichtige Kritik begründet für sich genommen die Strafbarkeit nicht (vgl. BGH NJW 1961, 1933, JZ 1963, 402; BGHSt 12, 293; 19, 311, 317).
  • LG Leipzig, 15.12.1993 - 7 Ns Js 113336/92 a)
    Der BGH hat in seinem Beschluß vom 21.06.1961 (BGHSt 16, 139 ff.) u.a. ausgeführt, daß unter "Feststellung der Person" die Feststellung von Merkmalen verstanden wird, die die Person so kennzeichnen, daß sie ohne weitere Ermittlungen eindeutig feststeht.
  • BGH, 17.04.1964 - 3 StR 64/63

    Rechtsmittel

    Für die Verurteilung entscheidend ist allerdings, ob der Angeklagte sich der aufgezeigten möglichen Deutung seiner Äusserung durch seine Zuhörer, falls diese Deutung zutreffen sollte, bewußt war, sie zumindest billigend in Kauf nahm (vgl. BGHSt 7, 110, 112 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54]; BGH NJW 1961, 1933; RG JW 1928, 2243 zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 RepSchG 1930).
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