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   BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61   

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https://dejure.org/1961,289
BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61 (https://dejure.org/1961,289)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1961 - 2 StR 548/61 (https://dejure.org/1961,289)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1961 - 2 StR 548/61 (https://dejure.org/1961,289)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 335
  • NJW 1962, 452
  • MDR 1962, 233
  • JR 1962, 149
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.01.1952 - 4 StR 862/51

    Verurteilung wegen fortgesetzten schweren Diebstahls unter Einbeziehung einer

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  • BGH, 22.02.2024 - 3 StR 385/23
    a) Bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe nach § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG sind die zuvor begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit der neuen Straftat zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 3 StR 125/16, juris Rn. 4; Urteil vom 13. Dezember 1961 - 2 StR 548/61, BGHSt 16, 335, 336 f.).
  • BGH, 14.11.1995 - 1 StR 483/95

    Bildung einer Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung eines früheren Urteils

    Ihm ist zuzugeben, daß seit der Entscheidung BGHSt 16, 335, 336 die Auffassung herrscht, der verbüßte Teil der einbezogenen Strafe müsse im Urteilsspruch auf die neu verhängte Strafe angerechnet werden (vgl. Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG 2. Aufl. § 54 Rdn. 15 m.w.Nachw.).

    Der Senat sieht sich durch BGHSt 16, 335, 336 in seiner Entscheidung nicht gehindert.

    Gleiches gilt für andere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die auf BGHSt 16, 335, 336 Bezug nehmen (etwa BGH, Beschl. vom 12. Mai 1992 - 4 StR 189/92).

    Zur Klarstellung weist der Senat darauf hin, daß er die tragende Erwägung der Entscheidung BGHSt 16, 335 - im Rahmen von § 31 Abs. 2 JGG sei nicht die (noch nicht verbüßte) frühere Strafe einzubeziehen, sondern für alle Straftaten eine einheitliche (neue) Rechtsfolge zuzumessen - uneingeschränkt teilt (vgl. etwa BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).

  • BGH, 03.03.2004 - 1 StR 71/04

    Kein die Strafvollstreckung verkürzenden Ausspruch über die Anrechnung von

    Bei der Anwendung von § 31 Abs. 2 JGG ist - anders als bei der Anwendung von § 55 StGB - nicht lediglich die frühere Strafe einzubeziehen, sondern eine neue, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für sämtliche Taten vorzunehmen, also für die früheren ebenso wie für die jetzt abzuurteilenden, wobei eine rein rechnerische Berücksichtigung der einzubeziehenden Entscheidung rechtsfehlerhaft wäre (st. Rspr. seit BGHSt 16, 335 ff.).
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