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   BGH, 05.10.1960 - 2 StR 427/60   

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BGH, 05.10.1960 - 2 StR 427/60 (https://dejure.org/1960,615)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1960 - 2 StR 427/60 (https://dejure.org/1960,615)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1960 - 2 StR 427/60 (https://dejure.org/1960,615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versprechenlassen eines Geldbetrags für die Bearbeitung eines Rückerstattungsantrags, also einer dienstlichen Handlung - Eine in das Amt einschlagende Handlung - Pflichtwidrigkeit der für den Vorteil vom Beamten angesonnenne Amtshandlung - Pflichtwidrigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 37
  • NJW 1961, 1316
  • MDR 1961, 704
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.11.1951 - 3 StR 822/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1960 - 2 StR 427/60
    Vielmehr hat die Rechtsprechung in der bevorzugten schnelleren Bearbeitung außerhalb der Reihe eine Pflichtwidrigkeit nur gesehen, wenn damit die Beeinträchtigung anderer Personen verbunden ist (vgl. RGSt 56, 366; BGH 3 StR 822/51, Urteil vom 8. November 1951; 1 StR 102/59, Urteil vom 22. September 1959).
  • BGH, 05.09.1952 - 4 StR 885/51
    Auszug aus BGH, 05.10.1960 - 2 StR 427/60
    Es ist hierbei bedeutungslos, daß die Behandlung von Erstattungsanträgen Steuerpflichtiger, deren Kamen mit dem Buchstaben "Sch" begann, nach der Geschäftsverteilung einem anderen Beamten zugewiesen war; denn als eine in das Amt einschlagende Handlung kommt nicht nur eine solche in Betracht, die zum ordentlichen und regelmäßigen Aufgabenkreis des Beamten gehört; es genügt vielmehr, daß die Handlung ihrer Natur nach zu dem Dienst des Beamten in einer inneren Beziehung steht und nicht völlig außerhalb seines Aufgabenbereichs liegt (RGSt 68, 251, 255, RG DR 1939, 994 Nr. 13; BGHSt 3, 143).
  • BGH, 22.09.1959 - 1 StR 102/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1960 - 2 StR 427/60
    Vielmehr hat die Rechtsprechung in der bevorzugten schnelleren Bearbeitung außerhalb der Reihe eine Pflichtwidrigkeit nur gesehen, wenn damit die Beeinträchtigung anderer Personen verbunden ist (vgl. RGSt 56, 366; BGH 3 StR 822/51, Urteil vom 8. November 1951; 1 StR 102/59, Urteil vom 22. September 1959).
  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 91/51
    Auszug aus BGH, 05.10.1960 - 2 StR 427/60
    Das Entgelt war demnach nicht identisch mit den aus der amtlichen Tätigkeit des Angeklagten gezogenen "Früchten", deren Inaussichtstellen kein Versprechen von Vorteilen im Sinne des § 332 StGB ist (vgl. BGHSt 1, 182).
  • BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
    Auszug aus BGH, 05.10.1960 - 2 StR 427/60
    Bei der Frage, ob das öffentliche Interesse die Vollstreckung einer Strafe fordert, ist aber die Gestaltung der Tat mit all ihren Begleitumständen, ihrem Unrechtsgehalt und ihrer Wirkung auf die allgemeine Rechtsüberzeugung gegen die Bewertung der Persönlichkeit des Täters sorgsam abzuwägen (vgl. BGHSt 11, 393, 397) [BGH 26.06.1958 - 4 StR 145/58].
  • RG, 06.02.1922 - 873/21

    1. Sind in Preußen Angestellte des Wohnungsamts Beamte i. S. des § 359 StGB.? 2.

    Auszug aus BGH, 05.10.1960 - 2 StR 427/60
    Vielmehr hat die Rechtsprechung in der bevorzugten schnelleren Bearbeitung außerhalb der Reihe eine Pflichtwidrigkeit nur gesehen, wenn damit die Beeinträchtigung anderer Personen verbunden ist (vgl. RGSt 56, 366; BGH 3 StR 822/51, Urteil vom 8. November 1951; 1 StR 102/59, Urteil vom 22. September 1959).
  • RG, 02.07.1934 - 2 D 517/34

    1. Sind die schriftlichen Aufenthaltsgenehmigungen, die die

    Auszug aus BGH, 05.10.1960 - 2 StR 427/60
    Es ist hierbei bedeutungslos, daß die Behandlung von Erstattungsanträgen Steuerpflichtiger, deren Kamen mit dem Buchstaben "Sch" begann, nach der Geschäftsverteilung einem anderen Beamten zugewiesen war; denn als eine in das Amt einschlagende Handlung kommt nicht nur eine solche in Betracht, die zum ordentlichen und regelmäßigen Aufgabenkreis des Beamten gehört; es genügt vielmehr, daß die Handlung ihrer Natur nach zu dem Dienst des Beamten in einer inneren Beziehung steht und nicht völlig außerhalb seines Aufgabenbereichs liegt (RGSt 68, 251, 255, RG DR 1939, 994 Nr. 13; BGHSt 3, 143).
  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Es kann dabei offenbleiben, ob der Begriff der Diensthandlung, der in § 331 StGB die gleiche Bedeutung hat wie in § 332 StGB (vgl. BGHSt 29, 300, 303), in dem weiten Sinn zu verstehen ist, in welchem die Rechtsprechung das Tatbestandsmerkmal der in das "Amt einschlagenden Handlung" im Sinne des § 331 StGB aF ausgelegt hat (vgl. Lackner 14. Aufl., § 331 StGB Anm. 3 c m. w. Nachw.), wonach es nämlich ausreichte, daß die Handlung ihrer Natur nach mit dem Amt in einer inneren Beziehung stand und nicht völlig außerhalb des Aufgabenbereichs des Beamten (Amtsträgers) lag (vgl. BGHSt 3, 143, 145; 11, 264, 266; 14, 123, 125; 16, 37, 38; RGSt 68, 255).
  • BGH, 17.03.2015 - 2 StR 281/14

    Schuldspruch gegen ehemaligen thüringischen Innenminister wegen

    Indes kommt es für die Frage, ob eine Handlung als Dienstausübung zu qualifizieren ist, nicht darauf an, ob der Amtsträger nach der internen Geschäftsverteilung konkret zuständig war (allg. M.; vgl. Senat, Urteile vom 3. Dezember 1997 - 2 StR 267/97, NStZ 1998, 194 und vom 5. Oktober 1960 - 2 StR 427/60, BGHSt 16, 37, 38; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 331 Rn. 6; Heine/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 331 Rn. 32; SSW-StGB/Rosenau, 2. Aufl., § 331 Rn. 33; Sowada in LK, StGB, 12. Aufl., § 331 Rn. 56; MüKo-StGB/Korte, 2. Aufl., § 331 Rn. 86; Sinner in Matt/Renzikowski, StGB, § 331 Rn. 15).
  • BGH, 01.06.2021 - 6 StR 119/21

    Einflussnahme auf Amtsträger durch Wahlkampfspende (Fall Regensburg)

    Ausreichend ist vielmehr, dass die Tätigkeit zum allgemeinen Aufgabenbereich des Amtsträgers gehört und mit diesem in einem unmittelbaren Zusammenhang steht (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1997 - 2 StR 267/97, NStZ 1998, 194; zum Waffenrecht BGH, Urteil vom 19. Februar 2003 - 2 StR 371/02, BGHSt 48, 213, 220 f.; vgl. auch Urteil vom 5. Oktober 1960 - 2 StR 427/60, BGHSt 16, 37, 38; LK-StGB/Sowada, aaO, § 331 Rn. 56; MüKo-StGB/Korte, aaO, § 331 Rn. 109; NK-StGB/Kuhlen, 5. Aufl., § 331 Rn. 67).
  • BGH, 04.03.1966 - 1 StR 385/65

    Verhandlung zur Sache und ordnungsgemäßes Verfahren bei ständiger Abtrennung und

    Möglicherweise (das Urteil ist insofern nicht deutlich) ging die Abrede insoweit allgemein dahin, daß er im Dienst alle Lö.-Fälle, die er in der Praxis vorbearbeitet hatte, bescheiden sollte, soweit er sie an sich ziehen konnte, mochte er dafür funktionell zuständig sein oder nicht (S. 91 oben UA; BGHSt 16, 37, 28).

    Darin konnte schwere Bestechlichkeit gefunden werden (BGHSt 16, 37, 40) [BGH 05.10.1960 - 2 StR 427/60].

  • OLG Naumburg, 27.11.1996 - 2 Ss 130/96

    Materiell-rechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Vorteilsgewährung;

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  • BGH, 26.10.1999 - 4 StR 393/99

    Bestechlichkeit; Beihilfe zur Untreue; Unrechtsvereinbarung; Umfang der

    Dies gilt auch, soweit mögliche "Auseinandersetzungen mit dem Amt für Vermögensfragen und dem Grundbuchamt etc." angesprochen werden, zumal hier der für die Annahme einer dienstlichen Handlung erforderliche Bezug zum Aufgabenbereich des Angeklagten als Regierungsvizepräsident unklar bleibt (vgl. BGHSt 14, 124, 125; 16, 37, 38/39).
  • OLG Karlsruhe, 10.05.1984 - 1 Ss 24/84

    Zugänglichmachen pornographischer Magazine in Auslagen einer Tankstelle

    Denn das Vorliegen einer Beschwer ist allein und ohne Berücksichtigung der Ausführungen in den Urteilsgründen nach dem Entscheidungssatz zu beurteilen (BGHSt 7, 153; 16, 37; KK-Pikart § 349 StPO Rdn. 7; Gollwitzer. in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 296 Rdn. 15), Dieser lautet aber uneingeschränkt auf Freispruch und beschwert den Angeklagten somit in keiner Weise.
  • BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64

    Gegenleistung für die Pflichtwidrigkeit als Voraussetzung der

    Diese Rechtsanschauung hat der Bundesgerichtshof übernommen (BGHSt 1, 182, 183; 16, 37, 39; BGH Urt. vom 8. Juli 1954 - 4 StR 441/53 -, S. 60, und vom 28. Oktober 1955 - 2 StR 315/55 -, insoweit BGHSt 8, 214 nicht abgedruckt).
  • BGH, 17.07.1962 - 2 StR 70/62

    Strafbarkeit wegen schwerer passiver Bestechung - Falschbeurkundung im Amt -

    Zwar hat der Angeklagte durch seine Bemühungen keine Pflichtwidrigkeiten begangen (vgl. BGHSt 16, 37), aber er hat seine in der Grundstücksangelegenheit vorgenommenen Amtshandlungen käuflich gemacht und damit den Tatbestand des § 331 StGB erfüllt.
  • BGH, 18.05.1962 - 4 StR 134/61

    Voraussetzung des Merkmals "Beamter" im Sinne des § 359 Strafgesetzbuch (StGB) -

    Enthält die verlangte Amtshandlung selbst aber keine Pflichtverletzung, besteht also seine Verfehlung in der Käuflichmachung einer an sich nicht pflichtwidrigen Amtshandlung und berührt dies den Inhalt des Dienstgeschäftes nicht, so macht sich der Beamte wohl der Verletzung des § 331 StGB, nicht aber der schweren Bestechlichkeit nach § 332 StGB schuldig (BGHSt 16, 37, 39) [BGH 05.10.1960 - 2 StR 427/60].
  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 357/61

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Bestechung - Anforderungen an die

  • BGH, 06.08.1963 - 1 StR 262/63

    Revisionseinlegung wegen angeblicher Verkennung der Mordmerkmale durch das

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