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   BGH, 20.11.1961 - 2 StR 521/61   

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BGH, 20.11.1961 - 2 StR 521/61 (https://dejure.org/1961,244)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1961 - 2 StR 521/61 (https://dejure.org/1961,244)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1961 - 2 StR 521/61 (https://dejure.org/1961,244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 394
  • NJW 1962, 646
  • MDR 1962, 321
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 20.11.1961 - 2 StR 521/61
    Ob und in welchem Umfang er seine bewegliche Habe vorher entfernt hat, ist unerheblich (im Anschluß an BGHSt 10, 208, 214; gegen RGSt 60, 136).«.

    Der erkennende Senat hat bereits in der Entscheidung BGHSt 10, 208, 214 für den Bereich des § 306 Nr. 3 StGB ausgesprochen, daß der besitzende Eigentümer, wenn er eine von ihm beherrschte Räumlichkeit ihrer bisherigen Aufgabe, zeitweise zum Aufenthalt von Menschen zu dienen, entziehen will, diesen Entschluß zugleich mit der Inbrandsetzung verwirklichen kann.

  • RG, 18.03.1926 - III 32/26

    1. Zum Begriff "zur Wohnung von Menschen dienen". Untauglicher Versuch. 2.

    Auszug aus BGH, 20.11.1961 - 2 StR 521/61
    Ob und in welchem Umfang er seine bewegliche Habe vorher entfernt hat, ist unerheblich (im Anschluß an BGHSt 10, 208, 214; gegen RGSt 60, 136).«.

    Die Auffassung des Senats steht im Widerspruch zur Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 60, 136.

  • BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75

    Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient -

    Eine vorübergehende, selbst monatelange Abwesenheit der Bewohner nimmt aber einem Wohnhaus nicht die Eigenschaft, daß es auch weiterhin zum Wohnen dient, solange nicht die Bewohner die Wohnung aufgegeben haben (RGSt 60, 136, 137; OGHSt 1, 244, 245; BGHSt 16, 394, 395, 396; 23, 114; vgl. auch BGH Urteile vom 26. Februar 1965 - 5 StR 11/65 -und vom 9. April 1968 - 5 StR 93/68 - Dreher 35. Aufl. § 306 StGB Anm. 1 B b; Maurach, Deutsches Strafrecht Besonderer Teil 1969 S. 527; Pfeiffer/Maul/Schulte 1969 § 306 StGB Rdn. 2; Lackner 9. Aufl. § 306 StGB Bem.

    Zwar kann die Aufgabe der Wohnung auch im Inbrandsetzen durch den Bewohner selbst liegen; darauf daß er zuvor seine Habe entfernt, kommt es nicht an (BGHSt 10, 208, 215; 16, 394, 395; anders noch RGSt 60, 136, 138).

    Darauf, daß L... Eigentümer war, kommt es in diesem Zusammenhang jedenfalls nicht an (vgl. RGSt 60, 136, 137; BGHSt 16, 394, 396).

    Das ist aber nur bei kleinen, insbesondere bei einräumigen Hütten oder Häuschen möglich, bei denen auf einen Blick übersehbar ist, daß sich Menschen dort nicht aufhalten können (vgl. auch BGHSt 16, 394; 10, 208, 213 ff).

  • BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98

    Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft

    Dies kann sogar konkludent dadurch geschehen, daß der einzige Bewohner das Gebäude in Brand setzt (BGHSt 10, 208, 215; 16, 394, 396; 26, 121, 122; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 5, 6, 8) oder die Brandstiftung durch einen Dritten ausführen läßt (BGH NStZ 1988, 71; wistra 1994, 21, 22).
  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 54/07

    Besonders schwere Brandstiftung (Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient;

    Ob dieses Tatbestandsmerkmal erfüllt ist, beurteilt sich nicht danach, ob ein Gebäude nach seiner objektiven Beschaffenheit für Wohnzwecke geeignet oder vom Eigentümer hierfür bestimmt ist; maßgeblich ist vielmehr allein, ob es rein tatsächlich von Bewohnern zumindest vorübergehend als Mittelpunkt ihrer (privaten) Lebensführung zu Wohnzwecken genutzt wird (BGHSt 16, 394, 395; 23, 114; 26, 121, 122; BGH NStZ 1984, 455; Radtke in MünchKommStGB § 306 a Rdn. 11 m. w. N.).

    An einer derartigen Nutzung fehlt es etwa dann, wenn das Gebäude leer steht (vgl. BGH NStZ 1984, 455), der bisher einzige Bewohner getötet wurde (BGHSt 23, 114 f.) oder alle Bewohner das Gebäude als Wohnung aufgegeben haben (BGHSt 16, 394, 396; 26, 121, 122; BGH NStZ 1988, 71; 1994, 130; NStZ-RR 2005, 76; BGHR StGB § 306 Nr. 2 aF Wohnung 3, 6).

    In letztgenanntem Fall muss der Willensentschluss zur Aufgabe der Wohnung nicht durch eine vor der Brandlegung nach außen erkennbar gewordene Handlung manifest geworden sein (BGHSt 16, 394, 396); vielmehr genügt es, dass der Entschluss in der Brandlegung seinen Ausdruck findet, sei es, dass alle Bewohner an dieser mitwirken (BGHSt 16, 394, 396; 26, 121, 122) oder zu ihr anstiften (BGH NStZ 1988, 71; 1994, 130), sei es, dass sie mit der Inbrandsetzung des Gebäudes zumindest einverstanden sind (BGH NStZ-RR 2004, 235, 236; 2005, 76).

  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 315/17

    Anforderungen an die Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei Anstiftung zum

    Der Senat weist für die neue Hauptverhandlung darauf hin, dass ein Fall mittelbarer Täterschaft des Angeklagten in Betracht kommt, soweit der frühere Mitangeklagte B. aufgrund der Täuschung des Angeklagten von einer Entwidmung des Gebäudes zu Wohnzwecken (vgl. dazu BGH, Urteile vom 20. November 1961 - 2 StR 521/61, BGHSt 16, 394, 395 f.; vom 4. Juli 1984 - 3 StR 134/84, NStZ 1984, 455) durch den einzigen ihm bekannten Bewohner ausging.
  • BGH, 22.05.2001 - 3 StR 140/01

    Schwere Brandstiftung (Merkmal: "zum Wohnen von Menschen dient")

    Daß sie vorerst ihre Habe zurückgelassen hatte und diese erst später holen wollte, hätte, für sich gesehen, ein Dienen zur Wohnung nicht begründen können (vgl. BGHSt 16, 394).

    Da das Dienen zur Wohnung ein tatsächliches Verhältnis darstellt, kann es auch durch das Inbrandsetzen des nunmehr einzigen Bewohners aufgegeben werden (vgl. BGHSt 10, 208, 215; 16, 394, 396).

  • BGH, 21.09.2011 - 1 StR 95/11

    Besonders schwere Brandstiftung (Wohnung: Entwidmung, Beweiswürdigung;

    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1961 - 2 StR 521/61, BGHSt 16, 394, 396; BGH, Urteil vom 24. April 1975 - 4 StR 120/75, BGHSt 26, 121, 122; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2004 - 2 StR 381/04, BGHR StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1 Wohnung 4).
  • BGH, 22.04.2004 - 3 StR 428/03

    Absoluter Revisionsgrund (Öffentlichkeit des Verfahrens; formale Verletzung der

    Die Strafkammer hat dabei ersichtlich nicht bedacht, daß eine Zweckbestimmung als Wohnraum dann nicht mehr vorliegt, wenn sie durch die Bewohner aufgegeben worden ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 16, 394, 395; 26, 121, 122; BGH NJW 1988, 1276).
  • BGH, 04.04.1985 - 4 StR 93/85

    Abgrenzung von einfacher zu schwerer Brandstiftung - Inbrandsetzen wesentlicher

    Nach diesen rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen hat der Angeklagte durch das Inbrandsetzen wesentlicher Teile des Gebäudes (vgl. BGH NStZ 1982, 201), das von seiner Ehefrau nicht endgültig als Wohnung aufgegeben war (vgl. BGHSt 16, 394, 396 [BGH 20.11.1961 - 2 StR 521/61]; 23, 114 [BGH 10.09.1969 - 2 StR 276/69]; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 470/79), eine schwere Brandstiftung im Sinne des § 306 Nr. 2 StGB begangen.
  • BGH, 09.04.1968 - 5 StR 93/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Die Eigenschaft eines Gebäudes, zur Wohnung von Menschen zu dienen, ist ein Merkmal wesentlich tatsächlicher Art; es kommt allein auf die Verwendung zu Wohnzwecken an (BGHSt 16, 394, 395) [BGH 20.11.1961 - 2 StR 521/61].

    Auch für die Frage, ob und wodurch ein bisher zur Wohnung dienendes Gebäude diese Eigenschaft verliert, kommt es auf die tatsächlichen Umstände des Einzelfalles an (vgl. BGHSt 16, 394, 396) [BGH 20.11.1961 - 2 StR 521/61].

  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 77/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer schweren Brandstiftung gemäß § 306 Nr. 2

    Da - nach den getroffenen Feststellungen - der Angeklagte S. die Tat vereinbarungsmäßig Abwesenheit der Eheleute S. ausgeführt hatte, ist nicht auszuschließen, daß die Eheleute S. die Zweckbestimmung des Gebäudes, zur Wohnung von Menschen zu dienen, für sich und den zur Tatzeit noch minderjährigen Sohn Markus (§ 1631 Abs. 1 BGB) aufgegeben hatten (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; 16, 394 ff; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 4, 6).
  • BGH, 10.02.1993 - 2 StR 475/92

    Begriff des "Dienens zum Wohnen" bei § 306 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • BGH, 26.06.1986 - 1 StR 299/86

    Strafbarkeit wegen einfacher Brandstiftung eines das Gebäude allein bewohnenden

  • BGH, 11.10.1979 - 4 StR 470/79

    Strafbarkeit wegen schwerer Brandstiftung

  • BGH, 18.10.1994 - 1 StR 449/94

    Schwere Brandstiftung - Zweckbestimmung - Zweckaufgabe - Gebäude - Wohnung

  • BGH, 08.07.1986 - 1 StR 320/86

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Vorwurf der schweren

  • BGH, 07.04.1981 - 4 StR 136/81

    Schwere Brandstiftung durch Inbrandsetzen eines Gaststättenraumes - Zusätzliche

  • BGH, 25.07.1985 - 5 StR 415/85

    Aufgabe eines Gebäudes als Wohnung durch Auszug

  • BGH, 13.03.1984 - 5 StR 72/84

    Zum Inbrandsetzen eines nicht mehr als Wohnung genutzten Gebäudes

  • BGH, 16.07.1981 - 4 StR 371/81

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Strafbarkeit

  • BGH, 26.06.1973 - 5 StR 212/73

    Hinzuziehung eines Hilfsschöffen zu einer Hauptverhandlung - Kriterien bei der

  • BGH, 10.06.1964 - 2 StR 142/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.06.1962 - 2 StR 205/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

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