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   BGH, 13.06.1961 - 1 StR 179/61   

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https://dejure.org/1961,428
BGH, 13.06.1961 - 1 StR 179/61 (https://dejure.org/1961,428)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1961 - 1 StR 179/61 (https://dejure.org/1961,428)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1961 - 1 StR 179/61 (https://dejure.org/1961,428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • junsv.nl

    Einzelerschiessung von 8 Juden während und nach der Liquidierung des Ghettos von Tschenstochau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 111
  • NJW 1961, 1781
  • MDR 1961, 782
  • DB 1961, 1289
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.1952 - 1 StR 528/52

    Ausschluss der Öffentlichkeit bei Zeugenvernehmung - Abwägung zwischen

    Auszug aus BGH, 13.06.1961 - 1 StR 179/61
    Wie ernst der Gesetzgeber diese störenden Einflüsse nimmt, ergibt sich u.a. aus dem von diesen Erwägungen mitbestimmten grundsätzlichen Ausschluss der Öffentlichkeit in Jugendsachen (§ 48 JGG) und der Möglichkeit ihres Ausschlusses wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung (§ 172 GVG), die auch dann Platz greift, wenn einer Beweisperson bei wahrheitsgemässer Aussage in öffentlicher Verhandlung von anderen Gefahr für Leib und Leben droht (BGHSt 3, 344).
  • BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56

    Zulässigkeit und revisionsrechtliche Bedeutung der Aufnahme des Schlussplädoyers

    Auszug aus BGH, 13.06.1961 - 1 StR 179/61
    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung BGHSt 10, 202 dargelegt hat, lässt sich aus dem in § 169 GVG niedergelegten Grundsatz der Öffentlichkeit nicht die Folge ableiten, dass Rundfunk- und Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal grundsätzlich erlaubt und, sofern sie nicht den äusseren Ablauf der Verhandlung empfindlich stören, vom Vorsitzenden zu gestatten seien, weil es sich insoweit nur darum handele, die vom Gesetz gewollte Öffentlichkeit der Verhandlung zu wahren.
  • RG, 14.02.1936 - 1 D 63/36

    Ist es ein unbedingter Revisionsgrund, wenn das Gericht in einer teilweise nicht

    Auszug aus BGH, 13.06.1961 - 1 StR 179/61
    Er stimmte die Bedürfnisse, die für die Teilnahme der Öffentlichkeit am gerichtlichen Verfahren vor allem im Interesse des allgemeinen Vertrauens zur Rechtspflege sprechen (RGSt. 70, 109), mit den Bedenken ab, die sich daraus ergeben, dass die Aussagetüchtigkeit und Aussagebereitschaft der Personen, auf die das Gericht bei der Feststellung des seiner Entscheidung zugrundeliegenden tatsächlichen Geschehens angewiesen ist, nachteilig beeinflusst werden kann, wenn am Verfahren Unbeteiligte in der Hauptverhandlung zuhören.
  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    Vielmehr hat der 1. Strafsenat noch im Urteil 1 StR 179/61 vom 13. Juni 1961 (insoweit in BGHSt 16, 111 offensichtlich nicht als abdruckwichtig angesehen) bei auf Befehl eigenhändig begangener Tötung ein Urteil aufgehoben, weil rechtlich auch Beihilfe vorliegen könne.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    So hat sie in Rechnung zu stellen, daß der Vorsitzende einem Zeugen unter bestimmten Voraussetzungen gestatten kann, seinen Wohnort nicht anzugeben (§ 68 Satz 2 StPO), und daß das Gericht zB gemäß § 172 Nr. 1 GVG für die Verhandlung oder einen Teil derselben die Öffentlichkeit ausschließen darf, wenn eine Gefährdung der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung zu besorgen ist, wobei der Ausschluß der Öffentlichkeit auch dann gerechtfertigt sein kann, wenn bei wahrheitsgemäßer Aussage eines Zeugen in öffentlicher Verhandlung dem Angeklagten, einem Zeugen oder dessen Informanten eine Gefahr für Leib oder Leben durch andere Personen entsteht (BGHSt 16, 111 [113]; BGH, bei Holtz, MDR 1980, S. 273).
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Für die Frage, ob Verfahrensbeteiligte möglicherweise in der Wahrnehmung ihrer Rechte behindert wurden, begründet es einen wesentlichen Unterschied, ob sie durch Rundfunk oder Fernsehen in ihrem gesprochenen Wort oder sogar in ihrem ganzen Gebaren unmittelbar einem anonymen Publikum, einer praktisch unbegrenzbaren Masse von Menschen an den verschiedensten Orten, dargeboten werden oder ob nur eine im Vergleich dazu kleine, durch die Größe des Gerichtssaales begrenzte Anzahl von Zuhörern - wie dies für das Strafverfahren die Regel ist - die Erklärungen und das Verhalten der Verfahrensbeteiligten mitverfolgt (vgl. hierzu auch BGHSt 16, 111).
  • BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

    Damit hat der Entwurf unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Entscheidungen BGHSt 10, 202 und BGH NJW 1961, 1781 (= BGHSt 16, 111) Erwägungen übernommen, die sich bereits dort finden.
  • BGH, 04.02.1964 - 1 StR 510/63

    Verwertung von Tonbandaufnahmen der Hauptverhandlung bei der Urteilsberatung -

    Er hat es deshalb als Verfahrensfehler beurteilt, daß ein Gericht Fernsehaufnahmen in der Hauptverhandlung zuließ, weil Beweispersonen durch die mit der Fernsehaufnahme verbundene technische Apparatur und die Aussicht, in einer nach fremdem Gutdünken zurechtgeschnittenen Schau einem anonymen Publikum von vielen Tausenden von Menschen vorgeführt zu werden, regelmäßig in eine Bewußtseinslage geraten, die ihre Verläßlichkeit mindert (BGHSt 16, 111, 114).
  • BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62

    Vera Brühne

    Die Grundsätze der Entscheidung BGHSt 16, 111 gelten für Fernsehaufnahmen.
  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80

    Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel -

    Die Pflicht zur Erforschung der Wahrheit kann dadurch verletzt werden, daß eine Beweisperson verfahrensfremden Einwirkungen ausgesetzt ist, die die Aussage beeinflussen und ihren Beweiswert beeinträchtigen können (BGHSt 16, 111, 114).
  • LG Freiburg, 31.10.1974 - 1 Ks 1/72

    Einzelerschiessungen von Juden in 10 Fällen ohne oder aus geringfügigem Anlass

    Während die verantwortlichen Machthaber sicher von derartigen niedrigen Beweggründen geleitet wurden (vgl. BGH, Urt. v. 13.Juni 1961 1 StR 179/61 ), muss bei demjenigen, der in Ausführung des Vernichtungsplanes handelt, hinzukommen, dass er sich die niedrigen Beweggründe zu eigen machte (Hanack, a.a.O., S.300).

    Denn die dem Vernichtungsplan zugrunde liegende menschenverachtende Motivation prägte das Vorgehen gegen die Juden so deutlich, dass ein Mensch mit einigermassen gesunden Sinnen dies ohne weiteres erkannte (vgl. BGH, Urt. v. 13.Juni 1961 - 1 StR 179/61 -).

  • BGH, 19.08.1981 - 3 StR 226/81

    Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung auf Grund

    Der Ausschluß ist so zulässig, wenn dem Zeugen bei wahrheitsgemäßer Aussage in öffentlicher Verhandlung Gefahr für Leib oder Leben durch andere Personen droht (BGHSt 3, 344, 345 [BGH 16.12.1952 - 1 StR 528/52]; 16, 111, 113 [BGH 13.06.1961 - 1 StR 179/61]; BGH bei Holtz MDR 1980, 273) oder auch, wenn zu erwarten ist, daß der Zeuge bei zu erwartenden Mißfallenskundgebungen aus der Zuhörerschaft einen Selbstmordversuch begehen wird (BGH GA 1978, 13), nicht aber schon, wenn ohne eine vergleichbare Gefahr mit einer Erschwerung der Wahrheitsermittlung zu rechnen ist.
  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 382/86

    Ausschließung der Öffentlichkeit bei Vernehmung eines Zeugen

    Ein Ausschluß der Öffentlichkeit wegen "Gefährdung der öffentlichen Ordnung" gemäß § 172 Nr. 1 GVG kann in Betracht kommen, falls eine erhebliche Gefahr für Zeugen durch die Anwesenheit von Zuhörern oder allgemein von dem Bekanntwerden des Inhalts ihrer Aussage ausgeht (vgl. dazu BGHSt 3, 344, 345; 9, 280, 284; 16, 111, 113; 30, 193, 194 f.; BGH bei Holtz MDR 1980, 273; BGH NStZ 1983, 324).
  • BGH, 17.01.1969 - 2 StR 533/68

    Bestrafung wegen Diebstahls bei Verstoß gegen Bewährungsauflagen - Einführung

  • BGH, 21.12.1971 - 1 StR 594/71

    Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung -

  • BGH, 09.09.1971 - 1 StR 317/71

    Rüge der fehlenden Anwesenheit eines Dolmetschers - Anforderungen an das

  • BGH, 20.11.1979 - 1 StR 622/79

    Sachgemäße Dolmetschertätigkeit einer zugezogenen Dolmetscherin - Ausnahmen von

  • LG Schweinfurt, 04.11.1965 - Ks 1/64

    Einzelerschiessung von 8 Juden während und nach der Liquidierung des Ghettos von

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