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   BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61   

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BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61 (https://dejure.org/1961,471)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1961 - 3 StR 35/61 (https://dejure.org/1961,471)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1961 - 3 StR 35/61 (https://dejure.org/1961,471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung der Schrift "Vernichtung der Freimaurerei durch Enthüllung ihrer Geheimnisse" - Rüge der Mitwirkung von Freimaurern an der Urteilsfindung - Pflicht zur Benutzung von in der Hauptverhandlung vorgelegten Beweismitteln - Beurteilung der Verfassungsfeindlichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 28
  • NJW 1962, 500
  • MDR 1962, 322
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.02.1959 - 1 StE 1/59

    Jugendverfolgung, Hetzschrift, Verfassungsgrundsätze, § 185 StGB

    Auszug aus BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61
    Eine Schrift ist im wesentlichen nach ihrem Inhalt zu beurteilen, wie er auf den Leser einwirkt (BGHSt 13, 32, 34) [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59].

    Mit Recht hat das Landgericht die Schrift als antisemitische Hetzschrift beurteilt, die die äusseren Tatbestände der §§ 93, 130 und 185 StGB erfüllt (vgl. BGHSt 13, 32 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293 [BGH 10.05.1960 - 5 StR 129/60]; 16, 49) [BGH 08.02.1961 - 2 StR 622/60].

  • BGH, 13.05.1960 - 3 StR 4/60
    Auszug aus BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61
    Die Beurteilung ihrer Verfassungsfeindlichkeit hängt deshalb nicht von der etwaigen verfassungsfeindlichen Absicht des Urhebers ab, sondern von ihrem Inhalt, wie er dem Leser bekannt wird, nötigenfalls ergänzt durch Gerichts- oder Allgemeinkundiges (BGHSt 14, 293, 294) [BGH 13.05.1960 - 3 StR 4/60].

    Mit Recht hat das Landgericht die Schrift als antisemitische Hetzschrift beurteilt, die die äusseren Tatbestände der §§ 93, 130 und 185 StGB erfüllt (vgl. BGHSt 13, 32 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293 [BGH 10.05.1960 - 5 StR 129/60]; 16, 49) [BGH 08.02.1961 - 2 StR 622/60].

  • BGH, 21.04.1961 - 3 StR 55/60

    Einziehung der Schrift "Die Bankierverschwörung von Jekyl Island" - Einordnung

    Auszug aus BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61
    Mit Recht hat das Landgericht die Schrift als antisemitische Hetzschrift beurteilt, die die äusseren Tatbestände der §§ 93, 130 und 185 StGB erfüllt (vgl. BGHSt 13, 32 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293 [BGH 10.05.1960 - 5 StR 129/60]; 16, 49) [BGH 08.02.1961 - 2 StR 622/60].
  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 609/55

    Absehen von der Erteilung des letzten Wortes - Ausnahmefälle zur Durchbrechung

    Auszug aus BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61
    Dem gehen aber folgende Überlegungen vor: Die Erteilung des letzten Wortes, wie das Gesetz es verstanden wissen will, gehört zu den wesentlichen Förmlichkeiten und Grundsätzen des Strafprozesses (BGHSt 9, 77, 79) [BGH 28.02.1956 - 5 StR 609/55].
  • BGH, 26.07.1951 - 2 StR 251/51
    Auszug aus BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61
    Verletzter im Sinne des § 22 Nr. 1 StPO ist nur, wer durch die zur Aburteilung stehende Tat unmittelbar betroffen ist; die Tat muss einen Eingriff in seine Rechte enthalten oder sich in irgendeiner Weise gerade auch auf seine Person beziehen (BGHSt 1, 298; RGSt 24, 342; 67, 219, 220).
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61
    Ihre Begründung bezeichnet nicht, wie erforderlich, mit hinreichender Bestimmtheit (BGHSt 7, 162) den oder die Richter, die durch die Neuauflage der Schrift angeblich verletzt worden sein sollen.
  • BGH, 10.05.1960 - 5 StR 129/60

    Aufbrechen eines Behältnisses innerhalb des Gebäudes i.S.d. § 243 Abs. 1 Nr. 2

    Auszug aus BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61
    Mit Recht hat das Landgericht die Schrift als antisemitische Hetzschrift beurteilt, die die äusseren Tatbestände der §§ 93, 130 und 185 StGB erfüllt (vgl. BGHSt 13, 32 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293 [BGH 10.05.1960 - 5 StR 129/60]; 16, 49) [BGH 08.02.1961 - 2 StR 622/60].
  • BGH, 08.02.1961 - 2 StR 622/60
    Auszug aus BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61
    Mit Recht hat das Landgericht die Schrift als antisemitische Hetzschrift beurteilt, die die äusseren Tatbestände der §§ 93, 130 und 185 StGB erfüllt (vgl. BGHSt 13, 32 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293 [BGH 10.05.1960 - 5 StR 129/60]; 16, 49) [BGH 08.02.1961 - 2 StR 622/60].
  • RG, 24.10.1893 - 2847/93

    Sind bei einem beleidigenden Angriffe, welcher sich gegen den preußischen

    Auszug aus BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61
    Verletzter im Sinne des § 22 Nr. 1 StPO ist nur, wer durch die zur Aburteilung stehende Tat unmittelbar betroffen ist; die Tat muss einen Eingriff in seine Rechte enthalten oder sich in irgendeiner Weise gerade auch auf seine Person beziehen (BGHSt 1, 298; RGSt 24, 342; 67, 219, 220).
  • RG, 05.11.1908 - I 784/08

    Muß nach dem Schlusse der Beweisaufnahme neben dem Angeklagten auch dem

    Auszug aus BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61
    Das letzte Wort ist ihm vielmehr ausdrücklich zu erteilen, auch wenn er es nicht verlangt hat (RGSt 42, 51, 52).
  • RG, 24.09.1883 - 2203/83

    Ist §. 257 Abs. 3 St.P.O. eine Rechtsnorm, deren Verletzung zur Aufhebung des

  • RG, 27.04.1933 - III 265/33

    Sind die Mitglieder des Willensorgans einer juristischen Person von der Ausübung

  • RG, 13.07.1911 - II 470/11

    1. Beleidigung einer Personengesamtheit. 2. Darf der Wahrheit einer

  • RG, 03.03.1880 - 404/80

    1. Wann gelten Beweismittel, welche in Gerichtsakten bestehen, als

  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 140/78

    Ansprüche einzelner Personen bei Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung

    Dies hat der Bundesgerichtshof im Gegensatz zu seiner sonst einengenden Haltung gegenüber anderen Kollektivbeleidigungen bejaht und ausgeführt, zumindest seit der Sondergesetzgebung des nationalsozialistischen Staates seien die jüdischen Staatsbürger der Bundesrepublik zu einer in jeder Beziehung scharf abgegrenzten Volksgruppe geworden; das ihnen vom Nationalsozialismus auferlegte Schicksal verbinde sie zu einer Einheit, die sie aus der Allgemeinheit hervortreten lasse und personal in jedem ihr Zugehörenden verkörpert werde (BGHSt 11, 207, 208 ff [BGH 28.02.1958 - 1 StR 387/57]; 13, 32, 38 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 16, 49, 57 [BGH 21.04.1961 - 3 StR 55/60]; 17, 28, 35 [BGH 12.12.1961 - 3 StR 35/61]; BGH Urteile vom 23. November 1951-2 StR 612/51 - NJW 1952, 392;vom 8. Mai 1952 - 5 StR 182/52 = NJW 1952, 1183, 1184;vom 25. Juli 1963 - 3 StR 4/63 - NJW 1963, 2034; so auch schon OHGSt 2, 291, 312).
  • OLG Hamm, 12.04.2022 - 5 RBs 98/22

    Kein Anspruch auf letztes Wort durch den bevollmächtigten Verteidiger; Letztes

    Das letzte Wort ist ein höchstpersönliches Recht des Betroffenen (vgl. BGH NJW 1962, 500, 501), das ihm die Möglichkeit geben soll, sich - unabhängig von dem Schlussvortrag des Verteidigers - mit seinen eigenen Worten abschließend zur Sache zu äußern (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.03.2020 - IV-2 RBs 47/20 - juris; Bock ZStW 2017, 745, 754; Stuckenberg in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 258 Rdn. 38 m.w.N.).

    Dieser Zweck zeigt sich darin, dass dort ausdrücklich zwischen dem Angeklagten und seinem Verteidiger differenziert wird und dass "er selbst" (also der Angeklagte in Person) sich äußern können soll, etwa auch, um eine von seinem Verteidiger abweichende Darstellung zu geben (vgl. BGH NJW 1962, 500, 501).

  • BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61

    Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung

    Diese Beweisantritte konnten zur Wahrheitsfindung nichts beitragen und waren daher nicht sachzugehörig, sondern unzulässig (BGHSt 17, 28 mit zahlreichen Hinweisen auf Rechtsprechung und Schrifttum).

    Maßgebend für die Sachzugehörigkeit von Beweisanträgen ist die durch Anklage und Eröffnungsbeschluß in tatsächlicher Beziehung gekennzeichnete Tat (BGHSt 17, 28).

  • BGH, 25.07.1963 - 3 StR 4/63

    Unbrauchbarmachung der Kopie des Filmes "Jud Süss" - Vorliegen eines

    Es muß vielmehr eine Aktualisierung hinzukommen, wie z.B. durch Neuherausgabe (BGHSt 17, 28), Übersetzung in die deutsche Sprache (BGHSt 16, 49) oder dergleichen.
  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Das bedeutet, daß ihm das letzte Wort stets von Amts wegen und nicht etwa nur auf Verlangen zu erteilen ist (RGSt 42, 51, 52; BGHSt 17, 28, 33).
  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65

    Bildung einer auf geheime und auf Begehung von Straftaten gerichteten Vereinigung

    Dem ist die Rechtsprechung stets nachdrücklich entgegengetreten (BGHSt 2, 284; 17, 28 [BGH 11.12.1961 - AnwSt B 6/61]; 17, 337, 343 [BGH 03.07.1962 - 3 StR 22/61]; RGSt 45, 138; 65, 58; 66, 14).
  • BGH, 05.07.1977 - 5 StR 144/77

    Schmücker-Prozess

    Dazu gehören hier auch die in den Revisionsbegründungen aufgeführten Angaben des Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisses die Vorgeschichte der Tat, Kontakte zu Mitangeklagten und Mittelspersonen, Verhaltensweisen der Gruppenmitglieder und Kontaktpersonen, Diese Aussagen konnten bei vorständiger Würdigung der Wahrheitsfindung dienen (RGSt 45, 196/197; 54, 126; BGHSt 17, 28, 30).
  • LG Saarbrücken, 05.12.2019 - 5 T 438/19

    Klage eines Juden gegen Konzertveranstalter wegen antisemitischer Inhalte

    Dies hat der Bundesgerichtshof im Gegensatz zu seiner sonst einengenden Haltung gegenüber anderen Kollektivbeleidigungen bejaht und ausgeführt, zumindest seit der Sondergesetzgebung des nationalsozialistischen Staates seien die jüdischen Staatsbürger der Bundesrepublik zu einer in jeder Beziehung scharf abgegrenzten Volksgruppe geworden; das ihnen vom Nationalsozialismus auferlegte Schicksal verbinde sie zu einer Einheit, die sie aus der Allgemeinheit hervortreten lasse und personal in jedem ihr Zugehörigen verkörpert werde (BGHSt 11, 207, 208ff; 13, 32, 38; 16, 49, 57; 17, 28, 35; BGH Urteile vom 23. November 1951 - 2 StR 612/51 = NJW 1952, 392; vom 8. Mai 1952 - 5 StR 182/52 = NJW 1952, 1183, 1184; vom 25. Juli 1963 - 3 StR 4/63 = NJW 1963, 2034; so auch schon OHGSt 2, 291, 312).
  • BayObLG, 30.12.1991 - RReg. 5 St 170/91

    Abschleppunternehmer; Fahrzeug; Betriebsgelände; Dienstlich; In Verwahrung;

    Diese Verfahrensrüge muss jedoch den Erfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechen, insbesondere müssen die den Mangel enthaltenden Tatsachen bestimmt behauptet werden (BGHSt 7, 162; 25, 272, 274; NJW 62, 500).
  • OLG Brandenburg, 15.09.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 415/22

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Zwar handelt es sich bei dem Recht des letzten Wortes gemäߧ 258 Abs. 2 StPO i.V.m. § 46 OWiG um ein höchstpersönliches Recht des Betroffenen (vgl. BGH NJW 1962, 500, 501), das ihm die Möglichkeit geben soll, sich - unabhängig von dem Schlussvortrag des Verteidigers - mit seinen eigenen Worten abschließend zur Sache zu äußern (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.03.2020 - IV-2 RBs 47/20 -).
  • BayObLG, 10.09.2002 - 4St RR 70/02

    Anforderungen an die Rüge der rechtswidrigen Verwertung von Urkunden - Umfang der

  • BGH, 03.07.1973 - 5 StR 166/73
  • OLG Zweibrücken, 03.04.2003 - 1 Ss 57/03

    Verfahrensrüge wegen Nichterteilung des letzten Wortes eines Angeklagten in der

  • BGH, 04.03.1970 - 3 StR 215/69

    Verbotene Einfuhr frischen Schweinespecks aus Italien wegen dort verbreiteter

  • BGH, 28.02.1973 - 3 StR 2/72

    Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Ablehnung der Hinzuziehung eines

  • BGH, 24.10.1972 - 1 StR 277/72

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit - Nachprüfung einer

  • BGH, 04.06.1964 - 3 StR 18/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.02.1965 - 3 StR 33/64

    Zuwiderhandlung gegen ein Parteiverbot durch Förderung der verbotenen

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