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   BGH, 19.01.1962 - 3 StR 43/61   

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BGH, 19.01.1962 - 3 StR 43/61 (https://dejure.org/1962,574)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1962 - 3 StR 43/61 (https://dejure.org/1962,574)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1962 - 3 StR 43/61 (https://dejure.org/1962,574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwirkung von Grundrechten - Verfassungsmäßigkeit der Erteilung eines Berufsverbots - Grenzen des Rechts der freien Meinungsäußerung - Strafgesetze als allgemeine Gesetze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 38
  • NJW 1962, 643
  • MDR 1962, 489
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BGH, 19.01.1962 - 3 StR 43/61
    Darunter fallen alle Gesetze, die "nicht eine Meinung als solche verbieten, die sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten", die vielmehr "dem Schütze eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsgutes dienen", dem Schütze eines Gemeinschaftswertes, der gegenüber der Betätigung der Meinungsfreiheit den Vorrang hat (BVerfGE 7, 198, 209) [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51].

    Zu den Strafgesetzen rechnen auch diejenigen Bestimmungen, die den Schutz der Staatsgewalt, der öffentlichen Ordnung usw. zum Gegenstand haben, z.B. StGB §§ 110, 111, 130, 131, 166, 184, 184 b (Bonner Kommentar Anm. II 2 b zu Art. 5; wegen des bürgerlichen Rechts, insbesondere § 826 BGB, vgl. BVerfGE 7, 198).

    Dass die Strafgesetze allgemeine Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG sind, erübrigt jedoch nicht die jeweilige Prüfung, ob das einzelne Gesetz mit dem Grundgesetz in Einklang steht, eine Prüfung, der selbst die Einzelbestimmungen des Grundgesetzes unterliegen (Art. 1 Abs. 3 GG, BVerfGE 7, 198 Leitsatz 1, 5 und Seite 208, BVerfGE 5, 85 137 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]; 10, 118 [BVerfG 29.07.1959 - 1 BvR 394/58]; vgl. auch Bruns, Rechtsgrundlage und Zulässigkeitsgrenzen strafrechtlicher Auflagen und Weisungen, GA 1959, 193, 219).

    Denn zwar setzen die allgemeinen Gesetze gewissen Grundrechten Schranken; dabei sind sie jedoch ihrerseits gemäß der wertsetzenden Bedeutung des jeweiligen Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder von dem Grundrecht geprägt (Wechselwirkung, BVerfGE 7, 208 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51]).

    Das Grundgesetz mißt den Grundrechten der Meinungsfreiheit (BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]; 7, 198) [BVerfG 12.12.1957 - 1 BvR 678/57]und der Pressefreiheit (BVerfGE 10, 118) größte Bedeutung bei.

  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

    Auszug aus BGH, 19.01.1962 - 3 StR 43/61
    Gegen ein Berufeverbot nach § 42 1 StGB, auch bei Presseberufen, aus anderen Gründen als dem des Mißbrauchs zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bestehen daher, wie auch der Verteidiger nicht bestreitet, von vornherein keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Löffler NJW 1960, 29 [BVerfG 06.10.1959 - 1 BvL 118/53]; Stree, Deliktfolgen und Grundgesetz S. 225 Anm. 30).

    Gemäß Art. 5 GG finden das Recht der freiem Meinungsäußerung und auch die Pressefreiheit - als Unterfall des allgemeinen Grundrechts der Meinungsfreiheit und als institutionelle Sicherung der Presse als eines Trägers und Verbreiters der öffentlichen Meinung - ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze (BVerfGE 10, 118; Willms DRiZ 1961, 9).

    Dass die Strafgesetze allgemeine Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG sind, erübrigt jedoch nicht die jeweilige Prüfung, ob das einzelne Gesetz mit dem Grundgesetz in Einklang steht, eine Prüfung, der selbst die Einzelbestimmungen des Grundgesetzes unterliegen (Art. 1 Abs. 3 GG, BVerfGE 7, 198 Leitsatz 1, 5 und Seite 208, BVerfGE 5, 85 137 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]; 10, 118 [BVerfG 29.07.1959 - 1 BvR 394/58]; vgl. auch Bruns, Rechtsgrundlage und Zulässigkeitsgrenzen strafrechtlicher Auflagen und Weisungen, GA 1959, 193, 219).

    Das Grundgesetz mißt den Grundrechten der Meinungsfreiheit (BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]; 7, 198) [BVerfG 12.12.1957 - 1 BvR 678/57]und der Pressefreiheit (BVerfGE 10, 118) größte Bedeutung bei.

    Die Ansicht des Senats steht auch nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (10, 118, NJW 1960, 29 [BVerfG 06.10.1959 - 1 BvL 118/53] m. A. Löffler) auf die das Landgericht sich beruft.

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BGH, 19.01.1962 - 3 StR 43/61
    Dass die Strafgesetze allgemeine Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG sind, erübrigt jedoch nicht die jeweilige Prüfung, ob das einzelne Gesetz mit dem Grundgesetz in Einklang steht, eine Prüfung, der selbst die Einzelbestimmungen des Grundgesetzes unterliegen (Art. 1 Abs. 3 GG, BVerfGE 7, 198 Leitsatz 1, 5 und Seite 208, BVerfGE 5, 85 137 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]; 10, 118 [BVerfG 29.07.1959 - 1 BvR 394/58]; vgl. auch Bruns, Rechtsgrundlage und Zulässigkeitsgrenzen strafrechtlicher Auflagen und Weisungen, GA 1959, 193, 219).

    Das Grundgesetz mißt den Grundrechten der Meinungsfreiheit (BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]; 7, 198) [BVerfG 12.12.1957 - 1 BvR 678/57]und der Pressefreiheit (BVerfGE 10, 118) größte Bedeutung bei.

  • BGH, 01.02.1954 - III ZR 233/52

    Grenzen der freien Meinungsäußerung

    Auszug aus BGH, 19.01.1962 - 3 StR 43/61
    Allgemeine Gesetze in diesem Sinne sind auch die Strafgesetze (BGHZ 12, 197, 202) [BGH 01.02.1954 - III ZR 233/52].

    Diese Ansicht entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 12, 197 - III. Zivilsenat - 1 StE 6/57, HuSt II 159, 185 zu § 93 StGB; 1 StE 3/58 vom 22. Mai 1959 zu den §§ 93, 96, 185, 189 StGB).

  • BGH, 03.06.1953 - 5 StR 12/53
    Auszug aus BGH, 19.01.1962 - 3 StR 43/61
    Bei Gesamtstrafen muß mindestens eine Einzelstrafe die Höhe von drei Monaten Gefängnis erreichen (BGHSt 4, 258 [BGH 03.06.1953 - 5 StR 12/53]).
  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 5 EStG 1957

    Auszug aus BGH, 19.01.1962 - 3 StR 43/61
    Das Grundgesetz mißt den Grundrechten der Meinungsfreiheit (BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]; 7, 198) [BVerfG 12.12.1957 - 1 BvR 678/57]und der Pressefreiheit (BVerfGE 10, 118) größte Bedeutung bei.
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BGH, 19.01.1962 - 3 StR 43/61
    Dass die Strafgesetze allgemeine Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG sind, erübrigt jedoch nicht die jeweilige Prüfung, ob das einzelne Gesetz mit dem Grundgesetz in Einklang steht, eine Prüfung, der selbst die Einzelbestimmungen des Grundgesetzes unterliegen (Art. 1 Abs. 3 GG, BVerfGE 7, 198 Leitsatz 1, 5 und Seite 208, BVerfGE 5, 85 137 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]; 10, 118 [BVerfG 29.07.1959 - 1 BvR 394/58]; vgl. auch Bruns, Rechtsgrundlage und Zulässigkeitsgrenzen strafrechtlicher Auflagen und Weisungen, GA 1959, 193, 219).
  • BGH, 22.05.1959 - 1 StE 3/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.01.1962 - 3 StR 43/61
    Diese Ansicht entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 12, 197 - III. Zivilsenat - 1 StE 6/57, HuSt II 159, 185 zu § 93 StGB; 1 StE 3/58 vom 22. Mai 1959 zu den §§ 93, 96, 185, 189 StGB).
  • BGH, 11.09.1957 - 1 StE 6/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.01.1962 - 3 StR 43/61
    Diese Ansicht entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 12, 197 - III. Zivilsenat - 1 StE 6/57, HuSt II 159, 185 zu § 93 StGB; 1 StE 3/58 vom 22. Mai 1959 zu den §§ 93, 96, 185, 189 StGB).
  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Strafverfolgungsmaßnahmen steht in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fest (BVerfGE 7, 209; 12, 125; BVerfG NJW 1962, 2243; 1963, 147; BGHSt 17, 38).
  • BGH, 08.11.1965 - 8 StE 1/65

    Pätsch - Art. 5 GG, Erörterung von Staatsgeheimnissen

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  • BGH, 25.05.1965 - 3 StR 11/65

    Verstoß eines Journalisten gegen das Verbot der Kommunistischen Partei

    Zur Zulässigkeit der Verhängung eines Berufsverbots gegen einen Journalisten (Ergänzung zu BGHSt 17, 38).

    Der Senat hat im Urteil BGHSt 17, 38 unter Erörterung der bis dahin vorliegenden Meinungen in Rechtsprechung und Schrifttum entschieden, daß es die Artikel 5, 12 und 18 GG zulassen, einem Journalisten, der durch seine berufliche Tätigkeit gegen das KPD-Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]) und andere Staatsschutz-Strafvorschriften verstoßen hat, im Strafverfahren unter den übrigen im § 42 l StGB bezeichneten Voraussetzungen die Berufsausübung zu untersagen.

    Die Bestimmungen der §§ 128, 94 StGB und der §§ 42, 47 BVerfGG, auf deren Grundlage der Angeklagte rechtskräftig schuldig befunden und zu Strafe verurteilt worden ist, sowie auch diejenige des § 42 l StGB, wonach ihm die Berufsausübung untersagt worden ist, verbieten "nicht eine Meinung als solche", richten sich "nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche", sondern sie dienen "dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsgutes, dem Schutz eines Gemeinschaftswertes, der gegenüber der Betätigung der Meinungsfreiheit den Vorrang hat" (BVerfGE 7, 198, 209 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51]/210; BGHSt 17, 38, 39) [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61].

    Vielmehr müssen die allgemeinen Gesetze in ihrer die Grundrechte einschränkenden Wirkung ihrerseits im Lichte der Bedeutung dieser Grundrechte gesehen werden; es findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, daß die allgemeinen Gesetze zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Schranken setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen sind und so in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder von dem Grundrecht geprägt werden (BVerfGE 7, 198, 208 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51]/209; 12, 113, 124/125; BGHSt 17, 38, 40 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; 18, 296, 302) [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63].

    Das Landgericht hat dieses vielmehr in Übereinstimmung mit der in BGHSt 17, 38 vertretenen Auffassung nur deswegen angeordnet, weil sich der Angeklagte unter Mißbrauch seines Berufs mehrerer mindestens als Vergehen strafbarer Handlungen schuldig gemacht hat und deswegen zu einer langdauernden Freiheitsstrafe verurteilt werden mußte und weil es sich davon überzeugt hat, daß das Berufsverbot notwendig ist, um die Allgemeinheit vor weiterer Gefährdung dieser Art, d.h. vor weiteren strafbaren Handlungen gleicher oder ähnlicher Art durch den Angeklagten, zu schützen.

  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Zwar trifft es zu, daß der Beschwerdeführer erst nach Zustellung des erstinstanzlichen Urteils und innerhalb der dadurch in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist die Wahl zu treffen braucht, ob das eingelegte Rechtsmittel eine Berufung oder eine Revision sein soll (BGHSt 2, 63; 5, 338 [BGH 16.02.1954 - 1 StR 578/53]; 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; 25, 321) [BGH 19.03.1974 - 5 StR 12/74].

    So kann er, wenn er zunächst "Berufung" eingelegt hatte, grundsätzlich noch bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Revision wählen (BGHSt 5, 338; OLG Celle NJW 1982, 397 [OLG Celle 02.04.1981 - 1 Ss 148/81]; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1983, 446) und sich umgekehrt, obgleich er zunächst "Revision"eingelegt hatte, regelmäßig noch bis zu dem genannten Zeitpunkt für die Berufung entscheiden (BGHSt 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; OLG Zweibrücken VRS 57, 202).

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65

    Berufsverbot II

    Die inzwischen im Schrifttum geäußerten Bedenken gäben keinen Anlaß, die in BGHSt 17, 38 dargelegte Ansicht zu ändern.

    Demgegenüber bejahen andere Schriftsteller und die Rechtsprechung (Schönke-Schröder, Kommentar zum StGB, 13. Aufl., 1967, § 42 l, Rdnr. 4; Scheuner, VeröffVDStRL, Heft 22, 1965, S. 1 [71, Fußn. 210]; Gallwas, Der Mißbrauch von Grundrechten, 1967, S. 152 mit weiteren Nachweisen; BGHSt 17, 38 ff.) die Verfassungsmäßigkeit des § 42 l StGB in vollem Umfang.

  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63

    Strafbarkeit von Handlung zur Förderung einer verbotenen Partei (KPD) -

    Dieses Grundrecht findet nach Art. 5 Abs. 2 zwar seine "Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze", doch sind die allgemeinen Gesetze, zu denen auch die Strafgesetze gehören (BVerfGE 9, 162, 166 [BVerfG 03.02.1959 - 1 BvR 419/54]; 10, 118, 122 [BVerfG 06.10.1959 - 1 BvL 118/53]; BGHSt 17, 38), ihrerseits wieder auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu prüfen (BVerfGE 7, 198; BGHSt 17, 38, 40 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.01.1967 - AnwSt (R) 10/66

    Auslagenerstattung im ehrengerichtlichen Verfahren

    Insbesondere in den Entscheidungen BVerfGE 7, 198, 207 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51] - L. - und BVerfGE 12, 113, 124 [BVerfG 25.01.1961 - 1 BvR 9/57] - S. - ist klargestellt worden, daß die Beziehung zwischen dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung und den dieses begrenzenden allgemeinen Gesetzen nicht als einseitige Beschränkung der Geltungskraft des Grundrechts durch diese Gesetze aufzufassen ist; "vielmehr findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, daß die allgemeinen Gesetze zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Schranken setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat ausgelegt werden und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen" (ebenso BGHSt 17, 38, 40 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; 18, 296, 302) [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63].
  • VGH Hessen, 20.07.1988 - 1 TG 2862/88

    Auferlegung einer Verzögerungsgebühr

    Eine abschließende Besprechung mit dem Amtsleiter der Berufsfeuerwehr habe - bedingt durch seine dienstliche Abwesenheit - erst am 14.6.1988 stattfinden können (vgl. zur Heilungsmöglichkeit bei Verletzung des rechtlichen Gehörs Drischler, a.a.O. unter Hinweis auf OLG Köln, MDR 1962, 489).
  • BGH, 22.07.1966 - 2 StE 1/65

    Subjektive und objektive Tatbestandsvoraussetzungen der Unterstützung einer

    Die allgemeinen Gesetze sind aber ihrerseits gemäß der wertsetzenden Bedeutung des jeweiligen Grundrechte im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder von dem Grundrecht geprägt (BGHSt 17, 38, 40 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; 18, 296, 302 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; BGH NJW 1965, 1388 mit weiteren Hinweisen).
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