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   BGH, 17.11.1962 - 3 StR 49/62   

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https://dejure.org/1962,511
BGH, 17.11.1962 - 3 StR 49/62 (https://dejure.org/1962,511)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1962 - 3 StR 49/62 (https://dejure.org/1962,511)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1962 - 3 StR 49/62 (https://dejure.org/1962,511)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsatz der Gesetzesbindung - Hauptstrafen - Nebenstrafen - Sichernde Maßnahmen - Nebenfolgen ohne Strafcharakter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 136
  • NJW 1963, 499
  • MDR 1963, 425
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23

    Gerichtliche Anordnung der selbständigen Einziehung des durch oder für eine

    (3) Handelt der Angeklagte gemäß § 20 StGB ohne Schuld, erachtet es der Bundesgerichtshof ebenfalls als zulässig, die Einziehung neben dem Freispruch selbständig anzuordnen (vgl. BGH, Urteile vom 31. März 1954 - 6 StR 5/54, BGHSt 6, 62, 64; vom 17. November 1962 - 3 StR 49/62, BGHSt 18, 136, 138; LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 76a Rn. 45; SK-StGB/Wolters, 9. Aufl., § 76a Rn. 11; ferner - überdies im Fall des Freispruchs neben der Maßregel nach § 63 StGB - ohne nähere Begründung BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, juris Rn. 1, 16; vom 8. Mai 2019 - 5 StR 118/19, juris Rn. 1; zur Einziehung bei einer Rauschtat BGH, Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81, BGHSt 31, 80).
  • KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09

    Strafvollstreckung: Beendigung einer Führungsaufsicht wegen des Vollzugs einer in

    Dieses Verbot gilt auch für Maßregeln (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1991, 892) und Nebenfolgen (vgl. BGHSt 18, 136, 139f.).

    Der Bundesgerichtshof (BGHSt 18, 136, 139, 140) hat dies wie folgt formuliert: "Zwar ist im Strafrecht die entsprechende Anwendung gesetzlicher Vorschriften nicht vollständig und in jeder Richtung ausgeschlossen.

  • BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63

    Voraussetzungen des Tatbestands der Verbreitung staatsgefährdender Schriften -

    Bei solchen Tatbeständen kann aber die Einziehung nicht auf § 86 Abs. 1 StGB gestützt werden (BGHSt 18, 136).

    Auf die §§ 42, 47 BVerfGG allerdings könnte die Einziehung nach § 86 StGB nicht gestützt werden (BGHSt 18, 136).

  • BGH, 25.07.1963 - 3 StR 4/63

    Unbrauchbarmachung der Kopie des Filmes "Jud Süss" - Vorliegen eines

    Hierzu wäre erforderlich, daß zum äußeren Tatbestand des § 130 StGB noch das innere Merkmal der verfassungsfeindlichen Absicht hinzukäme (vgl. BGHSt 18, 136).
  • BGH, 16.07.1965 - 6 StE 1/65

    Verfahren wegen des Verdachts landesverräterischer Beziehungen - Antrag auf

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Einziehung nach § 86 Abs. 1 StGB eine Sicherungsmaßnahme (BGHSt 6, 62; 8, 165 [BGH 28.07.1955 - StE 213/52]; 8, 299, 300 [BGH 21.12.1955 - 6 StR 109/55]; 13, 32, 38 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293, 299 [BGH 13.05.1960 - 3 StR 4/60]; 14, 391, 393 [BGH 25.07.1960 - 3 StR 25/60]; 15, 399, 401 [BGH 06.03.1961 - 3 StR 53/60]; 18, 136, 140 [BGH 17.11.1962 - 3 StR 49/62]; 19, 63, 66 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 4/63]; 19, 245, 257) [BGH 28.02.1964 - 3 StR 40/63].
  • OLG Dresden, 29.02.2012 - 2 Ws 70/12

    Maßregel

    Eine teleologische Reduktion einer Norm mit dem Ziel, dem im Gesetzeswortlaut nur unvollkommen erfassten Willen des Gesetzgebers zum Durchbruch zu verhelfen, ist nur zulässig, wenn sie mit dem Wortlaut vereinbar ist und nicht in eine im Strafrecht verbotene Analogie zum Nachteil des gesetzesunterworfenen Bürgers umschlägt (vgl. BVerfGE 64, 389 ff.; BVerfG NStZ 2009, 83; BGHSt 18 136, 139; Fischer, StGB 59. Aufl. § 1 Rdnr. 10 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1964 - 3 StR 9/64

    Unterstützen und Fördern einer verbotenen Partei (KPD) - Vorliegen einer

    Lässt sich infolgedessen kein verfassungsfeindlicher Inhalt des Plakats feststellen, so ist der Tatbestand des § 93 StGB auch bei feststehender verfassungsfeindlicher Absicht ihrer Urheber nicht erfüllt (BGHSt 14, 293, 294), mögen dadurch auch die Einziehungsvorschriften der §§ 98, 86 StGB nicht anwendbar sein (BGHSt 18, 136).
  • BGH, 29.11.1963 - 3 StR 37/63

    Zuwiderhandlung gegen das KPD-Auflösungsurteil des Bundesverfassungsgerichts -

    Eine entsprechende Anwendung des § 86 Abs. 1 Satz 1 StGB auf den vorliegenden Fall entfällt aus den im Korn auch hier zutreffenden Gründen der Entscheidung des Senats BGHSt 18, 136, 140 [BGH 17.11.1962 - 3 StR 49/62].
  • BGH, 09.07.1965 - 3 StR 12/65

    Anwendung einer neuen Gesetzesvorschrift im Strafrecht wegen Herabsetzung des

    Nach den zur Tatzeit geltenden §§ 42, 47 BVerfGG hätte allerdings die Einziehung nicht auf § 86 StGB gestützt werden können (BGHSt 18, 136).
  • BGH, 09.05.1963 - 3 StR 10/63

    Revision gegen die Beschlagnahme von Schriften - Ordnungsgemäße Erhebung einer

    Da aber der Angeklagte nur nach den §§ 42, 47 BVerfGG verurteilt worden ist, konnten die §§ 98 Abs. 2, 86 StGB nicht angewandt werden (BGHSt 18, 136, 140) [BGH 17.11.1962 - 3 StR 49/62], abgesehen davon, daß nicht § 86 Abs. 3. sondern allenfalls die Ermessensvorschrift des § 86 Abs. 1 in Betracht kommen könnte.
  • BGH, 04.07.1967 - 1 StR 190/67

    Anforderungen an die Darlegung bei einer auf Verletzung des § 338 Nr. 3

  • BGH, 22.11.1966 - 5 StR 412/66

    Zulässigkeit einer erneuten Strafverfolgung trotz Rechtskraft des Strafbefehls

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