Rechtsprechung
BGH, 19.12.1962 - 2 StR 571/62 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer falschen Anschuldigung des wirklichen Namensträgers bei Angabe eines falschen Namens durch den einer strafbaren Handlung Verdächtigten bei der Vernehmung gegenüber einem Polizeibeamten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 164 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 18, 204
- NJW 1963, 1019
- MDR 1963, 512
Wird zitiert von ... (13)
- OLG Koblenz, 06.12.2010 - 2 Ss 108/10
Anforderungen an die Verurteilung wegen falscher Verdächtigung
Letzteres setzt grundsätzlich voraus, dass der Täter weiß und will, dass ein Verfahren die notwendige Folge seiner Handlung ist (vgl. BGHSt 18, 204 ), d.h. er muss die Einleitung eines Verfahrens bezwecken, auch wenn er an dessen weitere Durchführung nicht glaubt (…Fischer, StGB, 57. Aufl., § 164 Rdnr. 13). - OLG Düsseldorf, 09.02.1996 - 5 Ss 460/95
Falsche Verdächtigung
Die zur Ausfüllung des subjektiven Tatbestandes erforderliche Absicht ist nur dann gegeben, wenn der Täter die Herbeiführung eines behördlichen Verfahrens oder einer behördlichen Maßnahme gegen einen anderen entweder bezweckt (dolus direktus ersten Grades) oder wenn er sicher weiß (dolus direktus zweiten Grades), daß ein solches behördliches Tätigwerden die notwendige Folge seiner unrichtigen Behauptung ist (vgl. BGHSt 13, 219, 222; BGHSt 18, 204, 206;… Leipziger Kommentar-Herdegen, StGB , 10. Aufl. 1988, Rdnr. 31 zu § 164 ;… Lenckner in Schönke/Schröder, StGB , 24. Aufl., 1991, Rdnr. 32 zu 164;… Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl. 1995, Rdnr. 16 zu 164, jeweils m.w.N.). - OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
Urteilsunterschrift; Inbegriff der Hauptverhandlung bei Verwertung eines …
Denn die erforderliche Absicht ist nicht nur dann gegeben, wenn der Täter die Herbeiführung eines behördlichen Verfahrens gegen einen anderen bezweckt (dolus directus 1. Grades), sondern auch, wenn der Täter sicher weiß (dolus directus 2. Grades), dass ein solches behördliches Tätigwerden die notwendige Folge seiner unrichtigen Behauptung ist (vgl. BGHSt 18, 204, 206; OLG Koblenz, NZV 2011, 93; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 244;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 164 Rdnr. 13).
- BGH, 17.03.2005 - 5 StR 328/04
Steuerhinterziehung bei der Abgabe unrichtiger Umsatzsteuerjahreserklärungen …
Verletzt der Beschuldigte im Rahmen seiner Vernehmung durch unwahre Angaben die allgemeinen Strafgesetze, kann er deswegen bestraft werden (vgl. BGHSt 18, 204;… Boujong aaO). - BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82
Hans-Christian Ströbele
So kann die Verteidigung mit der vorsätzlich falschen Behauptung, eine bestimmte andere Person sei der Täter, falsche Verdächtigung sein (vgl. BGHSt 18, 204). - OLG Hamm, 30.09.2008 - 3 Ss 178/08
Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens in der Hauptverhandlung
Einem solchen Wiedererkennen kommt nur ein eingeschränkter Beweiswert zu (vgl. BGHSt 18, 204; BGH StV 2005, 421 m.w.N.).Damit entsteht die Gefahr, dass der Zeuge - sich selbst unbewusst - den gegenwärtigen Eindruck mit dem Erinnerungsbild vergleicht, das auf dem ersten Wiedererkennen beruht (vgl. BGHSt 18, 204).
- OLG Düsseldorf, 17.07.2000 - 2b Ss 164/00
Absicht; Falsche Verdächtigung; Vollendung; Richtigstellung; Polizeiliche …
Darauf, daß sein Beweggrund möglicherweise die Vorstellung eines anderen, außergesetzlichen Erfolges ist, kommt es nicht an (vgl. BGHSt 18, 204, 206").Der Täter muß also wissen und wollen, daß aufgrund der falschen Verdächtigung gegen den wirklichen Namensträger ein behördliches Verfahren eingeleitet wird (BGHSt 18, 204 ff).
- BayObLG, 21.05.1985 - RReg. 1 St 73/85
Falsche Verdächtigung; Leugnen; Angeklagter; Hauptverhandlung; Behauptung; …
Es genügt vielmehr, wenn der Täter mit direktem Vorsatz handelt; er muß also die Einleitung des Verfahrens als sichere Folge seiner falschen Verdächtigung vorausgesehen haben (BGHSt 13, 219/222; 18, 204/206; BayObLGSt 1960, 192/193). - LG Frankfurt/Oder, 25.08.2021 - 22 KLs 4/21
Wirksamkeit eines Verlöbnisses im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO
Dabei genügt es für die Absicht im Sinne der Norm, wenn das Herbeiführen des Verfahrens nicht der einzige Beweggrund und die Einleitung des Verfahrens nur ein Zwischenziel ist und damit nur sicheres Wissen, aber kein zielgerichteter Wille vorliegt (BGHSt 13, 219, 222; 18, 204, 206; BeckRS 2019, 37831 Rn. 12; BayObLG … - BGH, 17.07.1974 - 2 StR 92/74
Entschädigung für den durch Vollzug der Untersuchungshaft erlittenen Schaden - …
Das ist ständige Rechtsprechung (vgl. RGSt 77, 157, 161; BGHSt 3, 213; 2, 311; 14, 162; 20, 315, 331; 18, 204, 206; BGH NJW 1953, 1440 am Ende, 1962, 549). - BGH, 18.03.1980 - 1 StR 28/80
Begründungspflicht bei Beschlüssen die die Vereidigung eines Zeugen begründen - …
- BGH, 07.10.1975 - 1 StR 424/75
Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des …
- OLG Hamm, 21.01.2010 - 6 Ss 502/09