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   BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62   

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https://dejure.org/1962,185
BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62 (https://dejure.org/1962,185)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1962 - 4 StR 155/62 (https://dejure.org/1962,185)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1962 - 4 StR 155/62 (https://dejure.org/1962,185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Rechtssinne - Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit - Strafbarkeit des Verhinderns des Anziehens und des Ansehens eines unbekleideten Mädchens nach einer Vergewaltigung - Strafbarkeit der Kuppelei bei Willen des Täters ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 26
  • NJW 1962, 2163
  • NJW 1963, 116 (Ls.)
  • MDR 1962, 999
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62
    Der in BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54] ausgesprochene Rechtssatz, daß mehrere fortgesetzte Handlungen, wenn sie auch nur in einem Einzelakt zusammentreffen, zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen, findet dann keine Anwendung, wenn der Akt an Unrechtsgehalt hinter den übrigen Teilen der fortgesetzten Handlungen zurücktritt.

    Wurde dies bejaht, so würden die gesamten Unzuchtsakte nach den in der Entscheidung BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54] entwickelten Grundsätzen in gleichartiger Tateinheit stehen.

    Würden sie dieser Vorschrift unterfallen, so wäre allerdings zu erwogen, ob eine Tateinheit gemäß BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54] zu bejahen wäre.

    Mithin treffen die fortgesetzten Handlungen der Angeklagten in keinem Einzelakt zusammen, der auf einer Willensbetätigung gegenüber beiden Mädchen beruht (BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]).

    Dieser Fäll ist vergleichbar dem vom Bundesgerichtshof in BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54] entschiedenen.

    Der Grundsatz der Entscheidung BGHSt 6, 81 f [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]indet mithin unter der oben angegebenen Voraussetzung keine Anwendung.

  • BGH, 28.11.1957 - 4 StR 511/57
    Auszug aus BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62
    So ist in der Entscheidung BGHSt 11, 94 ff ausgesprochen, daß der Tatbestand der Kuppelei auch dann erfüllt ist, wenn der Täter an der Unzucht, der er Vorschub leistet, selbst teilnimmt.

    Zutreffend hat die Entscheidung BGHSt 11, 94, 96 [BGH 28.11.1957 - 4 StR 511/57] darauf hingewiesen, daß eine abweichende Meinung zu dem untragbaren Ergebnis führen würde, daß der Vorschubleistende, der sich auf diese Tätigkeit beschränkt, strafbar wäre, aber Straflosigkeit erzielen könnte, wenn er selbst darüber hinaus mit einem der von ihm Verkuppelten Unzucht triebe.

    Wie der Bundesgerichtshof in BGHSt 11, 94, 96 f [BGH 28.11.1957 - 4 StR 511/57] ausgesprochen hat, kann der Eigennutz des Kupplers auch darin liegen, daß er fremde Unzucht fördert, um seine eigene Geschlechtslust zu befriedigen, selbst wenn er das durch eigene Unzuchtshandlungen mit einer der von ihm verkuppelten Personen erstrebt.

  • BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62
    So hat z.B. des Vergehen des Fahrens ohne Führerschein nicht die Kraft, Kraftfahrzeugdiebstähle, die in Tateinheit mit der Straftat des Fahrens ohne Führerschein stehen, tatsinheitlich zusammen zu fassen, (vgl. BGHSt 1, 67; BGH VRS 4, 133; 17, 187, 191)Dieser Grundgedanke trifft auch hier zu.

    Hier greift sinngemäß die in BGHSt 1, 67, 70 [BGH 19.12.1950 - 2 StR 30/50] angestellte Erwägung Platz, daß es eine Umkehrung der sozial-ethischen Bewertung menschlichen Verhaltens bedeuten würde, Fälle schwerer strafbarer Handlungen einem Falle einer minder schweren Straftat unterzuordnen.

  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62
    Er beruft sich hierfür auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHSt 1, 21 [BGH 05.01.1951 - 2 StR 83/50].

    Ob im Rechtssinne eine oder mehrere Handlungen vorliegen, ist nach der Rechtsprechung davon abhängig, ob im natürlichen Sinn eine Willens betätigung vorliegt oder ob mehrere Willensbetätigungen vorgenommen worden sind (BGHSt 1, 21 [BGH 05.01.1951 - 2 StR 83/50]).

  • BGH, 05.06.1959 - 4 StR 110/59

    Beinamputation - Vegetatives Nervensystem - Herabsetzung der Selbstbeherrschung -

    Auszug aus BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62
    So hat z.B. des Vergehen des Fahrens ohne Führerschein nicht die Kraft, Kraftfahrzeugdiebstähle, die in Tateinheit mit der Straftat des Fahrens ohne Führerschein stehen, tatsinheitlich zusammen zu fassen, (vgl. BGHSt 1, 67; BGH VRS 4, 133; 17, 187, 191)Dieser Grundgedanke trifft auch hier zu.
  • BGH, 19.08.1960 - 4 StR 307/60
    Auszug aus BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62
    Im Unterschied zu §§ 174 und 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist hier erforderlich, daß eine unzüchtige Berührung des Körpers erfolgt (RGSt 26, 280; vgl. auch BGHSt 15, 118, 120, 121, [BGH 19.08.1960 - 4 StR 307/60]Schenke/Schröder, StGB, 10. Aufl. § 176 II Nr. 3 S. 746).
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62
    Denn ein Teil seiner Einzelbetätigungen erfüllte den Tatbestand des § 177 StGB, ein anderer nur den des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB, wobei in letzterem Fall der Wille nicht darauf gerichtet war, über die Nötigung zur Duldung der unzüchtigen Handlungen hinaus zum Geschlechtsverkehr zu gelangen (UA S. 23; BGHSt 1, 152, 154) [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51].
  • BGH, 05.07.1955 - 2 StR 157/55
    Auszug aus BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62
    Dies hat bereits das Reichsgericht für das Verhältnis von Freiheitsberaubung und Raub ausgesprochen (vgl. RG LZ 21, 659; ferner EGE NJW 1955, 1327 Nr. 18 für das Verhältnis von Freiheitsberaubung und Notzucht).
  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83

    gefesselter Hotelportier - § 255 StGB, Vermögensnachteil in Form der

    Mit dem Raub und der schweren räuberischen Erpressung würde ferner - was das Landgericht übersehen hat - ein Vergehen der Freiheitsberaubung gemäß § 239 Abs. 1 StGB rechtlich zusammentreffen (vgl. BGHSt 18, 26, 27; Herdegen in LK, 10. Aufl., § 249 StGB Rdn. 28; Lackner in LK, 10. Aufl., § 253 StGB Rdn. 34).
  • BGH, 06.02.2018 - 3 StR 426/17

    Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers (Unzulässigkeit der Bezugnahme auf

    Zwar kommt § 239 Abs. 1 StGB als das allgemeine Delikt nicht zur Anwendung, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandsmäßige Mittel zur Begehung anderer, insbesondere schwerer wiegender Delikte bildet (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. August 1962 - 4 StR 155/62, BGHSt 18, 26, 27 f.; Beschlüsse vom 26. Juli 1988 - 1 StR 379/88, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 2; vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 11; vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168).
  • VG Düsseldorf, 17.11.2021 - 29 K 8461/18

    Tantramassage ist sexuelle Dienstleistung

    Sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht liegt eine Handlung im natürlichen Sinne vor, wenn es durch einen menschlichen Entschluss zu einer Willensbetätigung kommt, BGH, Urteil vom 5. Januar 1951 - 2 StR 83/50 -, juris, Rn. 2; BGH, Urteil vom 3. August 1962 - 4 StR 155/62 -, juris, Rn. 38; BGH, Urteil vom 12. Februar 1963 - VI ZR 70/62 -, juris, Rn. 12; vgl. zu den im Einzelnen umstrittenen Handlungslehren: Schönke/Schröder/Eisele StGB, 30. Auflage 2019, vor § 13 Rn. 25 ff.
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