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   BGH, 19.02.1963 - 1 StR 349/62   

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https://dejure.org/1963,515
BGH, 19.02.1963 - 1 StR 349/62 (https://dejure.org/1963,515)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1963 - 1 StR 349/62 (https://dejure.org/1963,515)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1963 - 1 StR 349/62 (https://dejure.org/1963,515)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    "Handlung, die eine Verletzung der ihm übertragenen Obliegenheiten enthält" als Teil des Tatbestands der schweren Bestechlichkeit - Voraussetzungen der schweren passiven Beamtenbestechung - Beihilfe zu den Bestechungstatbeständen - Vorliegen von in das Amt einschlagenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 263
  • NJW 1963, 918
  • MDR 1963, 609
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus BGH, 19.02.1963 - 1 StR 349/62
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es für die schwere passive Beamtenbestechung nach § 332 StGB zur Vollendung der Straftat nicht erforderlich, daß der Täter eine pflichtwidrige Handlung begeht oder auch nur begehen will (vgl. RGSt 64, 292; RG HRR 1940 Nr. 195; BGHSt 15, 88).

    Der Tatbestand ist erfüllt, sobald der Beamte durch seine Erklärung (ausdrücklich oder stillschweigend) kundgibt, daß er einen Vorteil für die Begehung einer pflichtwidrigen Handlung fordert, annimmt oder sich versprechen läßt (BGHSt 15, 88, 97) [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60].

  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis

    Auszug aus BGH, 19.02.1963 - 1 StR 349/62
    In der Rechtsprechung werden als in das Amt einschlagende Handlungen nicht nur solche angesehen, die zum ordentlichen und regelmäßigen Geschäftskreis eines Beamten gehören, sondern auch solche Handlungen, die ihrer Natur nach zu dem Amt oder Dienst des Beamten in einer inneren Beziehung stehen und nicht völlig außerhalb seines Aufgabenbereiches stehen (RGSt 68, 254; 77, 75, 76 f; BGHSt 3, 143, 145 [BGH 05.09.1952 - 4 StR 885/51]; 11, 125, 127) [BGH 19.12.1957 - 4 StR 485/57].

    Im Falle des Sichversprechenlassens oder Annehmens eines Vorteils muß sich nicht nur der Beamte bewußt sein, daß der Vorteil für die Amtshandlung gewährt werden soll, es muß auch der Wille des Vorteilsgebers dahin gehen, daß der Vorteil die Gegenleistung für eine amtliche Tätigkeit sein soll (RGSt 77, 75, 76).

  • BGH, 19.12.1957 - 4 StR 485/57
    Auszug aus BGH, 19.02.1963 - 1 StR 349/62
    In der Rechtsprechung werden als in das Amt einschlagende Handlungen nicht nur solche angesehen, die zum ordentlichen und regelmäßigen Geschäftskreis eines Beamten gehören, sondern auch solche Handlungen, die ihrer Natur nach zu dem Amt oder Dienst des Beamten in einer inneren Beziehung stehen und nicht völlig außerhalb seines Aufgabenbereiches stehen (RGSt 68, 254; 77, 75, 76 f; BGHSt 3, 143, 145 [BGH 05.09.1952 - 4 StR 885/51]; 11, 125, 127) [BGH 19.12.1957 - 4 StR 485/57].
  • BGH, 30.10.1962 - 1 StR 385/62
    Auszug aus BGH, 19.02.1963 - 1 StR 349/62
    Indessen fällt eine bloße private Nebentätigkeit nicht unter die in das Amt einschlagende Handlungen, selbst wenn der Beamte seine im Amt erworbenen allgemeinen Kenntnisse dabei verwertet und wenn sich der Beamte deshalb, weil er keine Genehmigung für sie eingeholt hat, der dienststrafrechtlichen Verfolgung aussetzt (BGHSt 18, 59 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.09.1952 - 4 StR 885/51
    Auszug aus BGH, 19.02.1963 - 1 StR 349/62
    In der Rechtsprechung werden als in das Amt einschlagende Handlungen nicht nur solche angesehen, die zum ordentlichen und regelmäßigen Geschäftskreis eines Beamten gehören, sondern auch solche Handlungen, die ihrer Natur nach zu dem Amt oder Dienst des Beamten in einer inneren Beziehung stehen und nicht völlig außerhalb seines Aufgabenbereiches stehen (RGSt 68, 254; 77, 75, 76 f; BGHSt 3, 143, 145 [BGH 05.09.1952 - 4 StR 885/51]; 11, 125, 127) [BGH 19.12.1957 - 4 StR 485/57].
  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
    Auszug aus BGH, 19.02.1963 - 1 StR 349/62
    Sie muß aber für die eigentliche Tathandlung, nämlich für das Annehmen, Fordern oder Sichversprechenlassen des Vorteils geleistet werden (vgl. für § 332 StGB: RGSt 42, 382; ferner BGHSt 14, 123, 127 ff) [BGH 03.02.1960 - 4 StR 437/59].
  • RG, 29.08.1930 - 7 TB 62/30

    Begriff des "Erscheinens" einer Druckschrift.

    Auszug aus BGH, 19.02.1963 - 1 StR 349/62
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es für die schwere passive Beamtenbestechung nach § 332 StGB zur Vollendung der Straftat nicht erforderlich, daß der Täter eine pflichtwidrige Handlung begeht oder auch nur begehen will (vgl. RGSt 64, 292; RG HRR 1940 Nr. 195; BGHSt 15, 88).
  • RG, 25.06.1909 - V 209/90

    1. Inwieweit ist eine Teilnahme an den Verbrechen und Vergehen der

    Auszug aus BGH, 19.02.1963 - 1 StR 349/62
    Sie muß aber für die eigentliche Tathandlung, nämlich für das Annehmen, Fordern oder Sichversprechenlassen des Vorteils geleistet werden (vgl. für § 332 StGB: RGSt 42, 382; ferner BGHSt 14, 123, 127 ff) [BGH 03.02.1960 - 4 StR 437/59].
  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Es verkennt jedoch, daß ein solcher Vorteil bereits im Abschluß eines Vertrages liegen kann, der Leistungen an den Amtsträger zur Folge hat, und zwar selbst dann, wenn diese nur das angemessene Entgelt für die von ihm selbst aufgrund des Vertrages geschuldeten Leistungen sind (vgl. BGHSt 18, 263, 267; RGSt 77, 75, 77/78; RG DR 1943, 77).
  • BGH, 21.06.2007 - 4 StR 99/07

    Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch

    Nebentätigkeiten sind auch dann keine Dienstausübung, sondern Privathandlungen, wenn der Amtsträger bei seiner Nebentätigkeit dienstlich erworbene Kenntnisse nutzt oder einsetzt (vgl. BGHSt 11, 125, 128; BGHSt 18, 263, 267; BGH wistra 2001, 388, 389).
  • BGH, 21.06.2007 - 4 StR 69/07

    Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch

    Nebentätigkeiten sind auch dann keine Dienstausübung, sondern Privathandlungen, wenn der Amtsträger - wie hier - bei seiner Nebentätigkeit dienstlich erworbene Kenntnisse nutzt oder einsetzt (vgl. BGHSt 11, 125, 128; BGHSt 18, 263, 267; BGH wistra 2001, 388, 389).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2023 - 10 U 91/22

    Anspruch des Unternehmers auf Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des

    Dies gilt selbst dann, wenn die Vergütung lediglich das angemessene Entgelt für die von ihm selbst aufgrund des Vertrags geschuldeten Leistungen ist (BGH, Urteil vom 19. Februar 1963 - 1 StR 349/62, juris Rn. 22 f.; BGH, Urteil vom 10. März 1983 - 4 StR 375/82, juris Rn. 45).
  • BGH, 13.06.2001 - 3 StR 131/01

    Voraussetzungen der Härteklausel bei der Verfallsanordnung (Berücksichtigung von

    Wenn ein Angestellter der Behörde auf Grund seiner fachlichen Befähigung solche Arbeiten neben seinen dienstlichen Obliegenheiten vornimmt, handelt es sich um eine private Nebentätigkeit, gleich ob sie genehmigt ist oder gegen dienstliche Vorschriften verstößt (vgl. BGHSt 11, 125 ff.; 18, 263, 266 f.).

    Etwas anderes könnte aber dann gelten, wenn dem Angeklagten der Auftrag zur Fertigung von Antragsunterlagen gerade im Hinblick auf seine amtliche Stellung und seine Bereitschaft, das Genehmigungsverfahren gegebenenfalls unter Verletzung dienstlicher Pflichten durchzuführen oder durchführen zu lassen, erteilt und dies von ihm auch erkannt worden wäre (vgl. BGHSt 18, 263, 267 f.).

  • VG Berlin, 30.04.2021 - 90 K 6.19

    Unerlaubte Zuwendung im Sinne der Berufsordnung der Ärztekammer -hier im Falle

    Es verkennt jedoch, daß ein solcher Vorteil bereits im Abschluß eines Vertrages liegen kann, der Leistungen an den Amtsträger zur Folge hat, und zwar selbst dann, wenn diese nur das angemessene Entgelt für die von ihm selbst aufgrund des Vertrages geschuldeten Leistungen sind (vgl. BGHSt 18, 263, 267; RGSt 77, 75, 77/78; RG DR 1943, 77).
  • LG Kiel, 16.03.2016 - 5 KLs 4/12

    Amtsträger bei einer Bestechlichkeit; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Nach der Entscheidung des BGH vom 13.06.2001 (3 StR 131/01; wistra 2001, 388 und vom 19.02.1963 - 1 StR 349/62 -, BGHSt 18, 263, 267 f.) ist in Fällen, in denen der bestochene Amtsträger für den Auftraggeber sowohl pflichtwidrige als auch legale Tätigkeiten entfaltet, grundsätzlich nur der auf dem bemakelten Teil des Gesamtentgelts entfallende Lohn als Bestechungslohn anzusehen.
  • BGH, 23.04.1968 - VI ZR 17/67

    Anforderungen an den Sicherheitsabstand auf Bundesautobahnen

    Das Berufungsgericht konnte daher zwar die Behauptung der Beklagten, der Kläger sei ihr ''praktisch Stoßstange an Stoßstange" gefolgt, für widerlegt ansehen" Auch durfte es davon ausgehen, daß dem Kläger nicht schon vorgeworfen werden könne, die Beklagte ''gejagt" und gar in strafbarer Weise (§§ 240, 315 a StGB) gewaltsam genötigt zu haben, nach rechts zu gehen (vglo BGHSt 18, 263>o Das Berufungsgericht beachtet aber nicht, daß der Kläger auch dann, wenn er auf 25 m auffuhr, die Beklagte belästigen und behindern konnte(§ 1 StVO), weil er sie unsicher machte" Grund sätzlich hat der Autofahrer - auch auf der Autobahn - von seinem Vordermann einen Abstand einzuhalten, der die Strecke deutlich übersteigt, welche er in einer Sekunde zurücklegt (Senatsurtoil vom 3" November 1967 - VI ZR 90/66 - NJW 1968, 450 - VersR 1968, 51).
  • BGH, 04.03.1966 - 1 StR 385/65

    Verhandlung zur Sache und ordnungsgemäßes Verfahren bei ständiger Abtrennung und

    Die Erteilung von Privatunterricht in der Anwendung des Wiedergutmachungsrechts war jedoch keine in das Amt des Angeklagten einschlagende Handlung (RGSt 28, 424, 427; RGSt 70, 166, 172; BGHSt 11, 125, 127 [BGH 19.12.1957 - 4 StR 485/57]; 18, 263, 267 [BGH 19.02.1963 - 1 StR 349/62]; BGH LM § 332 StGB Nr. 5).
  • KG, 22.02.2008 - 1 Ss 294/06

    Wirksamkeit der auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung bei

    Da die Diensthandlung nicht zum Tatbestand des § 332 Abs. 1 S. 1 StGB a.F. gehört, muss die Unterstützungshandlung jedenfalls auch die Bestechlichkeit des Haupttäters als solche fördern (vgl. BGHSt 18, 263 (265)).
  • BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68

    Ergehen eines Strafurteils in Abwesenheit des Angeklagten - Antrag auf

  • BGH, 25.06.1963 - 1 StR 122/63
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