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   BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62   

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https://dejure.org/1963,248
BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62 (https://dejure.org/1963,248)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1963 - 4 StR 497/62 (https://dejure.org/1963,248)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1963 - 4 StR 497/62 (https://dejure.org/1963,248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über die Kosten einer Revision der Staatsanwaltschaft - Einlegung des Rechtsmittels zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten - Bereinigung der Strafrechtspflege von einem grundgesetzwidrigen Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 268
  • NJW 1963, 820
  • MDR 1963, 519
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20

    Falschangaben bei Antrag auf Corona-Soforthilfe: Betrug oder Subventionsbetrug?

    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 473 Abs. 1 S. 1 StPO, denn das von der Staatsanwaltschaft eingelegte Rechtsmittel wirkt weder zugunsten noch zuungunsten des Beschuldigten (vgl. BGH, Beschluss vom 20.02.1963, 4 StR 497/62; Schmitt, in Meyer-Goßner, 63. Aufl. 2020, Rz. 17 zu § 473 StPO).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Dem Gebot der sachlichen Gerechtigkeit kommt bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BJs 27/02, NStZ 2003, 273; BGH, Beschluss vom 20. Februar 1963 - 4 StR 497/62, juris Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2012 - 1 Ws 132/12

    Fragen der örtlichen Zuständigkeit gemäß §§ 7, 8 StPO

    Die Staatsanwaltschaft hat die Beschwerde nicht zugunsten oder zuungunsten der Angeschuldigten eingelegt, sondern nur, um eine gerichtliche Entscheidung mit dem Gesetz in Einklang zu bringen (vgl. BGHSt 18, 268).
  • OLG Nürnberg, 11.02.2015 - 2 Ws 8/15

    Aufgezeichnete Telekommunikationsüberwachung im Strafverfahren: Aushändigung der

    Bei einem Erfolg eines derartigen Rechtsmittels dürfen die Angeklagten nicht belastet werden, so dass die Gesetzeslücke durch eine entsprechende Anwendung des § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO zugunsten der Angeklagten auszufüllen ist (BGHSt 18, 268).
  • BGH, 07.11.2002 - 2 BJs 27/02

    Durchsuchung (Beschwerde; Durchsuchungsbeschluss: konkreten Tatvorwurf,

    Dies folgt aus dem Gebot der sachlichen Gerechtigkeit, dem auch bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zukommt (BGHSt 18, 268, 271; 19, 226, 230), und dem im Kostenrecht, insbesondere in Fällen eingetretener Erledigung, heranzuziehenden Gesichtspunkt der Billigkeit (vgl. OLG Dresden OLGSt StGB § 67 Nr. 11; Pfeiffer StPO 4. Aufl. vor § 464 Rdn. 2).
  • LG Potsdam, 15.09.2010 - 24 Qs 94/10

    Unbefugte Nachstellung: Hinreichender Tatverdacht für eine Nachstellung durch

    In der Regel hängt die Entscheidung über die Kosten eines Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft davon ab, ob das Rechtsmittel zugunsten oder zuungunsten des Beschuldigten eingelegt war und ob es den beabsichtigten Erfolg gehabt hat (BGHSt 18, 268, 270 m. w. N.).

    Wurde das Rechtsmittel weder zugunsten noch zuungunsten des Beschuldigten eingelegt, hat die Staatsanwaltschaft vielmehr ihre Aufgabe wahrgenommen, Gerichtsentscheidungen ohne Rücksicht darauf, welche Wirkung damit für den Beschuldigten erzielt wird, mit dem Gesetz in Einklang zu bringen, trägt in der Regel die Staatskasse die Kosten und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten (vgl. BGHSt 18, 268; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 159; 2000, 223).

  • OLG Celle, 24.07.2015 - 2 Ws 116/15

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Beschwerde der Staatsanwaltschaft

    Bei einem Erfolg eines derartigen Rechtsmittels dürfen die Angeklagten nicht belastet werden, so dass die Gesetzeslücke durch eine entsprechende Anwendung des § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO analog zugunsten der Angeklagten auszufüllen ist (BGHSt 18, 268).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 3 Ws 2/14

    Örtlich zuständiges Gericht bei Tabaksteuerhinterziehung

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens waren der Staatskasse aufzuerlegen, weil die Staatsanwaltschaft ihre Beschwerde nicht zu Gunsten oder zu Ungunsten eines der Angeschuldigten eingelegt hat, sondern nur um die Entscheidung der Kammer über ihr örtliche Zuständigkeit mit dem Gesetz in Einklang zu bringen (vgl. BGHSt 18, 268; OLG Brandenburg aaO).
  • OLG Rostock, 12.11.2012 - I Ws 321/12

    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung: Anfechtbarkeit einer ein

    Nachdem die Beschwerde der Staatsanwaltschaft weder zugunsten noch zuungunsten des Angeschuldigten eingelegt worden ist, sondern allein in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgabe, die angefochtene Gerichtsentscheidung ohne Rücksicht darauf, welche Wirkung damit für den Angeschuldigten verbunden ist, mit dem Gesetz in Einklang zu bringen, fallen die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch entstandenen notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse zur Last (vgl. BGHSt 18, 268; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 159; 2000, 223).
  • OLG Celle, 05.07.2016 - 2 Ws 114/16

    Telekommunikationsüberwachung im Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht der

    Die insofern vorhandene Gesetzeslücke ist durch eine analoge Anwendung des § 473 Abs. 1 StPO zugunsten der Angeklagten zu schließen (vgl. BGHSt 18, 268).
  • OLG Jena, 29.01.2009 - 1 Ws 30/09

    Auswahl unter mehreren Gerichtsständen durch die Staatsanwaltschaft;

  • OLG Karlsruhe, 02.01.2017 - 2 Ws 383/16

    Führungsaufsicht: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen gerichtliche

  • BGH, 07.11.2002 - StB 16/02

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - Durchsuchung

  • OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen der Erledigung der

  • OLG Dresden, 05.07.2015 - 2 Ws 313/15

    Durchführung der Führungsaufsicht

  • OLG Hamburg, 04.01.2012 - 2 Ws 106/11

    Festsetzung der Dauer der Bewährungszeit

  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 123/19

    Versehentliche Nichtberücksichtigung der Einziehungsentscheidung aus einem in die

  • KG, 16.04.2012 - 4 Ws 30/12

    Zuständigkeit des Landgerichts wegen besonderen Umfangs der Sache

  • OLG Rostock, 06.12.2000 - I Ws 462/00

    Erforderlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung über die Aussetzungen einer

  • BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63

    Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Wiederaufnahme des Verfahrens -

  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 120/99
  • KG, 18.10.2021 - 4 Ws 87/21

    Prüfung bei Anfechtung der Eröffnung vor einem Gericht niedrigerer Ordnung

  • OLG Hamburg, 15.11.1999 - 3 Ws 10/99

    Hans-Joachim Bohlmann

  • OLG Zweibrücken, 06.12.2018 - 1 Ws 276/18

    Sachliche Zuständigkeit des Landgerichts in Strafsachen: Besonderer Umfang des

  • BGH, 14.02.1974 - II ZB 2/73

    Rückgabe einer Vorlage an das Oberlandesgericht bei Abweichung von einer

  • KG, 07.02.2001 - 3 Ws 501/00

    Auslagenentscheidung bei Beschränkung der Berufung im Termin -

  • OLG Jena, 29.06.2005 - 1 Ss 285/03

    Verfahren

  • OLG Hamm, 23.01.2001 - 5 Ws 6/01

    Führungsaufsicht; Heranwachsender; Erwachsenenvollzug; Jugendrichter;

  • LG Potsdam, 02.07.2015 - 24 Qs 32/15

    Zuständigkeit des Amtsgerichts, in dem die einen Bußgeldbescheid erlassende

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