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   BGH, 29.03.1963 - 4 StR 500/62   

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https://dejure.org/1963,577
BGH, 29.03.1963 - 4 StR 500/62 (https://dejure.org/1963,577)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1963 - 4 StR 500/62 (https://dejure.org/1963,577)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1963 - 4 StR 500/62 (https://dejure.org/1963,577)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Fähigkeit des Zeugen zum Begreifen des Wesens eines Eids durch den jeweiligen Tatrichter - Verurteilung wegen Mitwirkung an Tötungen in der Genickschussanlage - Entschuldigung der Tötung "nicht marschfähiger" und daher befehlsgemäß zu tötender Häftlinge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 311
  • NJW 1963, 1258
  • MDR 1963, 691
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53

    Aussagenotstand - §§ 153, 154, 35 Abs. 1, Abs. 2 StGB, Dauergefahr, 'nicht anders

    Auszug aus BGH, 29.03.1963 - 4 StR 500/62
    Hat der Täter diese Prüfung zwar vorgenommen, ist ihm dabei aber aus Fahrlässigkeit kein gangbarer Ausweg eingefallen, der im richtigen Verhältnis zu der abgenötigten Straftat gestanden hätte, so mag er, was den Vorwurf vorsätzlichen Handelns angeht, entschuldigt sein (BGHSt 5, 371).
  • BGH, 06.11.1951 - 1 StR 27/50
    Auszug aus BGH, 29.03.1963 - 4 StR 500/62
    In dieser Richtung muß er alle Möglichkeiten gewissenhaft geprüft haben (BGH NJW 1952, 111, 113 [BGH 06.11.1951 - 1 StR 27/50]; OGHSt 2, 225, 227/228, auch RGSt 66, 222, 227, 228).
  • BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51

    Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare

    Auszug aus BGH, 29.03.1963 - 4 StR 500/62
    Seine Ausführungen stehen im Einklang mit der Entscheidung BGHSt 3, 271/272, 275.
  • BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.03.1963 - 4 StR 500/62
    Ein solcher Irrtum hätte sich nicht auf einen abstrakten Begriff wie "Gefahrenlage" beziehen dürfen, wie ihn das Schwurgericht anführt, sondern er hätte sich auf bestimmte, wirklich eingetretene oder vermeintlich vorhandene Umstände, also auf Tatsachen (BGHSt 3, 274 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]) beziehen müssen, die dem vermeintlich Genötigten ein Gesamtbild vortäuschen, auf Grund dessen er sich mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben bedroht fühlt, ohne wirklich bedroht zu sein.
  • RG, 26.04.1932 - I 1341/31

    erzwungener Meineid I - § 34 StGB, Nötigungsnotstand, übergesetzlicher

    Auszug aus BGH, 29.03.1963 - 4 StR 500/62
    In dieser Richtung muß er alle Möglichkeiten gewissenhaft geprüft haben (BGH NJW 1952, 111, 113 [BGH 06.11.1951 - 1 StR 27/50]; OGHSt 2, 225, 227/228, auch RGSt 66, 222, 227, 228).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Je schwerer die ihm - ggf. auch nur vermeintlich - abgenötigte Straftat ist, um so sorgfältiger muss die Prüfung sein (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1963 - 4 StR 500/62, BGHSt 18, 311, juris Rn. 23; BGH, Urteil vom 6. November 1951 - 1 StR 27/50 -, NJW 1952, 111 unter 4. der Gründe; die gleichen Maßstäbe für § 35 StGB anlegend BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 140/92 - NStZ 1992, 487, juris Rn. 8).
  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle

    Die blosse Vorstellung des Täters, eine solche Gefahr würde im Falle der Nichtausführung der Befehle drohen, genügt nicht (vgl. BGH, Urteil vom 29.03.1963 - 4 StR 500/62 -).

    Ausserdem ist bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen nur der entschuldigt, der sich nach allen Kräften gewissenhaft bemüht hat, der Gefahr auf eine die Straftat vermeidende Weise zu entgehen, ohne einen Ausweg zu finden; die Ausführung des verbrecherischen Befehls muss als einziger Ausweg übrig bleiben (vgl. BGHSt 18, 311; BGH, Urteile vom 15.06.1962 - 2 StR 531/61 -, vom 29.03.1963 - 4 StR 500/62 - und vom 07.04.1970 - 5 StR 100/69 -).

    Je schwerer die Verletzung eines fremden Rechtsgutes wiegt, umso sorgfältiger muss der Täter Auswege prüfen und suchen (vgl. BGH, Urteile vom 21.06.1951 - 3 StR 341/51 - und vom 29.03.1963 - 4 StR 500/62 -), wobei auch ein mit einem gewissen Wagnis verbundener Weg nicht unzumutbar ist (BGH, Urteile vom 06.11.1951 - 1 StR 27/50 -, vom 03.12.1953 - 4 StR 213/53 und vom 22.04.1955 - 1 StR 653/54 -).

    Die Entschuldigungsgründe wurden verneint, wenn der Täter einen Befehl ohne Hemmungen ausführte und nicht den geringsten Versuch machte, ihm auszuweichen (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.1963 - 1 StR 457/62 -), wenn der Täter aus falschverstandenem Pflichtgefühl auch einem verbrecherischen Befehl Gehorsam schuldig zu sein glaubte (BGH, Urteile vom 22.04.1955 - 1 StR 653/54 -, vom 02.10.1963 - 2 StR 269/63 - und vom 07.04.1970 - 5 StR 308/69 -), wenn der Täter nicht nach Auswegen gesucht hat (BGH, Urteil vom 08.11.1956 - 4 StR 359/56 -), wenn der Täter eine Befehlsverweigerung zwar erwogen, aber nicht für möglich gehalten hat (BGH, Urteil vom 07.04.1970 - 5 StR 308/69 -), wenn der Täter nach einem ersten erfolglosen Protest resigniert hat (BGH, Urteile vom 29.03.1963 - 4 StR 500/62 - und vom 07.04.1970 - 5 StR 100/69 -), wenn der Täter nur wenig eindringliche Gegenvorstellungen erhoben hat, die sich noch dazu nicht gegen die angeordneten Exekutionen als solche, sondern nur gegen die Mitwirkung einer deutschen Polizeieinheit richteten (BGH, Urteil vom 15.06.1962 - 2 StR 531/61 -).

  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

    In diese Richtung müssen alle Möglichkeiten gewissenhaft geprüft werden, wobei diese Prüfung umso sorgfältiger sein muss, je schwerer die abgenötigte Straftat ist (vgl. BGH, Urteil vom 29.03.1963 - 4 StR 500/62 -, BGHSt 18, 311, juris; BGH, Urteil vom 21.05.1992 - 4 StR 140/92 -, juris; LG Hamburg, Urteil vom 23.07.2020 - 617 Aks 10/19 jug. -, juris).
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