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   BGH, 24.04.1963 - 2 StR 81/63   

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https://dejure.org/1963,1130
BGH, 24.04.1963 - 2 StR 81/63 (https://dejure.org/1963,1130)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1963 - 2 StR 81/63 (https://dejure.org/1963,1130)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1963 - 2 StR 81/63 (https://dejure.org/1963,1130)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tauglicher Adressat, Verdächtigung bei ausländischer Stelle

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 333
  • NJW 1963, 1318
  • MDR 1963, 770
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.11.2022 - 5 StR 283/22

    Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar

    Eine Aussage über die Veränderung des Gesundheitszustandes wird auch durch die implizit in einem Impfnachweis enthaltene Feststellung getroffen, dass der Impfpassinhaber mit einem bestimmten Wirkstoff geimpft sei und dieser Wirkstoff bei Kontakt mit einem Virus zu bestimmten körperlichen Reaktionen führe (vgl. auch HansOLG Hamburg, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 1 Ws 114/21 Rn. 16; für die Besonderheiten aufweisende Pockenschutzimpfung: BGH, Urteil vom 24. April 1963 - 2 StR 81/63; RG, Urteil vom 21. September 1893 - 2404/93, RGSt 24, 284, 286).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 114/14

    Kreditbetrug: Schutz ausländischer Kreditgeber; Genussrechtekapital als Kredit

    Tatbestände, die ausschließlich dem Schutz kollektiver Rechtsgüter dienen, erfassen grundsätzlich nur inländische Interessen, was eine transnationale Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes allerdings nicht von vorneherein ausschließt (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 24. April 1963 - 2 StR 81/63, BGHSt 18, 333, 334).
  • OLG Hamm, 27.04.2023 - 3 RVs 16/23

    Erfolgreiche Revision nach Verurteilung wegen Gebrauchs unrichtiger

    Denn die Regelung dient dem Schutz des Rechtsverkehrs vor unwahren Urkunden; ein Grund, den Landrat als Vorsitzenden des Kreistags und Inhaber der Sitzungspolizei von diesem Schutz auszunehmen, ist nicht ersichtlich (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1963 - 2 StR 81/63 -, juris).
  • BayObLG, 24.04.2023 - 207 StRR 89/23

    Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse - Anforderungen an den Vorsatz nach der

    Diese Formulierung beschreibt eindeutig eine über den Vorsatz hinausgehende, mit der Tat verfolgte Zielsetzung ("überschießende Innentendenz"), weshalb hier Absicht im engeren Sinne (dolus directus 1. Grades) zu verlangen ist (Erb in Münchner Kommentar zum StGB, 4. Aufl., Rn. 4 zu § 279; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. April 1963 - 2 StR 81/63 - BGHSt 18, 333-334, juris).
  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 688/92

    Gemeingefahr - Allgemeiner sozialer Schaden - Versicherung - Schutzbereich -

    Entgegen der Ansicht der Revision ist dieser Schutzbereich der Vorschrift nicht etwa - nach den Maßstäben von BGHSt 18, 333, 334; 21, 277, 280; 29, 85, 87 - auf den Schutz inländischer Rechtsgüter beschränkt.
  • LG Siegen, 30.11.2021 - 10 Qs 116/21

    Durchsuchung; gefälschter Impfausweis

    Festzuhalten ist insoweit zunächst, dass die Bestimmungen der §§ 277 bis 279 StGB dem Schutz des Rechtsverkehrs vor unwahren Urkunden dienen, wenn auch mit der Einschränkung, dass nicht der Rechtsverkehr allgemein, sondern nur derjenige mit Behörden und Versicherungsgesellschaften geschützt wird (BGH, Urteil vom 24. April 1963 - 2 StR 81/63 -, BGHSt 18, 333-334, Rn. 10).
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