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   BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62   

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https://dejure.org/1962,123
BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62 (https://dejure.org/1962,123)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1962 - 4 StR 266/62 (https://dejure.org/1962,123)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1962 - 4 StR 266/62 (https://dejure.org/1962,123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 Strafgesetzbuch (StGB), Diebstahl eines Kraftfahrzeugs (KfZ) durch Wegfahren und Anbringung falscher Kennzeichen am gestohlenen, anschließend benutzten KfZ gem. § 267 StGB oder § 25 Abs. 1 Nr. 2 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 66
  • NJW 1963, 212
  • MDR 1963, 324
  • JR 1963, 66
 
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Wird zitiert von ... (112)

  • OLG Koblenz, 19.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 158/15

    Straßenverkehrsdelikte: Urkundenfälschung oder Kennzeichenmissbrauch bei Fahrten

    Bei Verwendung von ungestempelten oder - wie hier - entstempelten Kennzeichenschildern lässt die mit der Anbringung des Kennzeichens am Fahrzeug verbundene Erklärung den Aussteller nicht (mehr) erkennen, so dass es an der Urkundsqualität fehlt und eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung ausscheidet (vgl. BGH, 1 StR 279/91 v. 06.06.1991 - BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 5 ; 1 StR 227/89 v. 16.05.1989 - BGHR StGB § 267 Abs. 1 Urkunde 3 ; 4 StR 266/62 v. 07.09.1962 - BGHSt 18, 66 ).

    Die Straftat des Kennzeichenmissbrauchs nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 StVG steht zu den weiteren Taten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) und des Verstoßes gegen § 6 Abs. 1 PflVG im Verhältnis der Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB; vgl. auch BGH, 4 StR 266/62 v. 07.09.1962 - BGHSt 18, 66 ; König aaO. Rn. 12).

  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 164/15

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung einer Person oder einer Sache von

    Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Angeklagte im Fall II. 4 der Urkundenfälschung in der Variante des Herstellens einer unechten (zusammengesetzten) Urkunde gemäß § 267 Abs. 1 1. Alt. StGB schuldig ist, weil er für ein anderes Fahrzeug ausgegebene amtliche Kennzeichen an dem von ihm genutzten nicht zugelassenen Pkw anbrachte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NStZ 2014, 214; Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 266/62, BGHSt 18, 66, 70).
  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    b) In der Nutzung des mit falschen amtlichen Kennzeichen versehenen Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr, durch die den anderen Verkehrsteilnehmern die unmittelbare Kenntnisnahme der am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen ermöglicht wurde (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1988 - 2 StR 613/88, BGHSt 36, 64, 65), liegt ein einheitliches Gebrauchmachen von einer unechten zusammengesetzten Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 3. Alt. StGB (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 266/62, BGHSt 18, 66, 71; RGSt 72, 369, 370), das nicht nur die Fahrten zu und von der Bankfiliale, sondern auch das kurzzeitige Abstellen des Fahrzeugs vor dem Bankgebäude umfasste.
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