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   BGH, 26.02.1964 - 4 StR 496/63   

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BGH, 26.02.1964 - 4 StR 496/63 (https://dejure.org/1964,546)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1964 - 4 StR 496/63 (https://dejure.org/1964,546)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1964 - 4 StR 496/63 (https://dejure.org/1964,546)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 243
  • NJW 1964, 733
  • NJW 1964, 874 (Ls.)
  • MDR 1964, 429
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Die im Gutachten 1966 wiedergegebenen Ergebnisse fast aller vorangegangener Einzeluntersuchungen sprachen zwar für den Eintritt der absoluten (unbedingten) Fahruntüchtigkeit bei einem Wert von 1, 0 %o, wie er schon der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrunde lag, die sich auf die in dem Gutachten des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes vom 1. März 1955 (redigiert und erläutert von Borgmann, Blutalkohol und Verkehrsstraftaten, 1955) dargestellten Forschungsergebnisse der medizinischen Wissenschaft stützte (BGHSt 5, 168, 170 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53] /171; 10, 265, 268; 13, 83, 84 f; 19, 243, 244).
  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des

    Kraftfahrer sind bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 3 Promille unbedingt fahruntüchtig (Fortbildung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 10, 265 [BGH 08.04.1957 - GSSt - 3/56]; 13, 83 [BGH 15.04.1959 - 2 StR 96/59]; 19, 243) [BGH 21.02.1964 - 5 StR 588/63].

    Kraftfahrer sind bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 3 Promille unbedingt fahruntüchtig (Fortbildung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 10, 265 [BGH 08.04.1957 - GSSt - 3/56]; 13, 83 [BGH 15.04.1959 - 2 StR 96/59]; 19, 243) [BGH 21.02.1964 - 5 StR 588/63].

    Zwischen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und den Darlegungen der Sachverständigenkommission besteht hinsichtlich des Grundwertes, von dem bei der Festlegung eines allgemeinen Grenzwertes der unbedingten Fahruntüchtigkeit auszugehen ist, folgender Unterschied: Der Bundesgerichtshof hat eine Blutalkoholkonzentration von 1, 0 Promille als diejenige bezeichnet, bei der im allgemeinen Fahrtüchtigkeit eines Kraftfahrers im Sinne einer Beherrschung des die Lenkung eines Fahrzeugs im Verkehr bildenden Gesamtvorgangs nicht mehr angenommen werden könne (vgl. BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 13, 83, 84 [BGH 20.03.1959 - 4 StR 306/58]; 19, 243, 244) [BGH 26.02.1964 - 4 StR 496/63].

    Dabei hat er jedoch schon zum Ausdruck gebracht, daß die damals noch geplante umfassende erneute Begutachtung aller die Grenze der unbedingten Fahruntüchtigkeit bestimmenden Faktoren Anlaß zu einem Abgehen von jenem Grenzwert geben könnte (BGHSt 19, 243, 244) [BGH 26.02.1964 - 4 StR 496/63].

  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

    Da ein fahruntüchtiger Kraftfahrer in seiner Gesamtleistungsfähigkeit so vermindert ist, daß er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (BGHSt 13, 83; 19, 243, 244), besteht eine konkrete Gefährdung des Fahrzeuginsassen regelmäßig auch dann, wenn es nicht zu einer gefährlichen Begegnung mit anderen Verkehrsteilnehmern, geparkten Autos oder sonstigen Gegenständen kommt.
  • BGH, 19.08.1971 - 4 StR 574/70

    Der Sturztrunk

    Auch der Bundesgerichtshof hat schon in seiner Entscheidung BGHSt 13, 83, 88 [BGH 20.03.1959 - 4 StR 306/58] und später in BGHSt 19, 243, 244 [BGH 26.02.1964 - 4 StR 496/63] sowie in BGHSt 21, 157, 165 [BGH 09.12.1966 - 4 StR 119/66] auf die Wirkungsunterschiede des Alkohols bei gleichem Blutalkoholgehalt während und nach dem Ende des Alkoholüberganges ins Blut hingewiesen.

    Im Beschluß vom 26. Februar 1964 (BGHSt 19, 243, 245) [BGH 26.02.1964 - 4 StR 496/63] hat er ausgeführt, neuere wissenschaftliche Untersuchungen und Äußerungen legten die Annahme nahe, daß solche Wirkungsunterschiede "unter bestimmten Voraussetzungen, die nicht in jedem Fall vorzuliegen brauchen", überaus häufig aufträten.

  • BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 10/84

    Entfallen des Versicherungsschutzes wegen relativer Fahruntüchtigkeit

    Die Rechtsprechung hat es - sowohl auf straf- und straßenverkehrsrechtlichem als auch auf versicherungsrechtlichem Gebiet - im Interesse der Rechtseinheit für erforderlich gehalten, einen festen Grenzwert zu bestimmen (BGHSt 5, 168; 10, 265; 13, 83; 19, 243; BGHZ 18, 311, 314; 66, 88, 89; BGH Urteile vom 7. Januar 1972 - IV ZR 152/69 - VersR 1972, 292 Urteil vom 3. April 1985 - IVa ZR 111/83 - VersR 85, 779).
  • BGH, 15.06.1988 - IVa ZR 8/87

    Anforderungen an die Annahme einer alkoholbedingten Bewußtseinsstörung

    Die Frage, auf welche Art eine Blutalkoholkonzentration festzustellen ist, welche Anforderungen insoweit an die Überzeugungsbildung des Richters zu stellen sind und welche Folgerungen aus einer festgestellten Blutalkoholkonzentration auf die Fahrtüchtigkeit der untersuchten Person gezogen werden können, wird von der Rechtsprechung seit jeher als eine revisible Rechtsfrage behandelt (BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 10, 265; 13, 83; 19, 243; 21, 157; BGHZ 66, 88; Urteil vom 7.1.1972 - IV ZR 152/69 - VersR 1972, 292; vom 5. April 1962 - II ZR 133/60 - VersR 1962, 461 [BGH 05.04.1962 - II ZR 133/60]; vom 8. Juli 1957 - II ZR 177/56 - VersR 1957, 509).
  • BGH, 14.03.1969 - 1 StR 353/68

    Innere Haltung des abgelehnten Richters als Kriterium für Befangenheit - Betrug

    Die Entscheidung BGH NJW 1964, 874, die zu einem anderen Ergebnis gelangt, betrifft einen abweichend gelagerten Sachverhalt.
  • BGH, 21.12.1979 - 2 StR 768/78

    Einreichen eines Darlehensantrages mit falschen Angaben über den Kaufpreis für

    Jedoch wird der Darlehensgeber nicht geschädigt, wenn sein Rückzahlungsanspruch im Hinblick auf die Vermögenslage des Darlehensnehmers oder auf sonstige Umstände wirtschaftlich gesichert und dem Gegenstand des Darlehens gleichwertig ist (BGH NJW 1964, 874).
  • BGH, 16.12.1965 - 2 StE 2/65

    Verstoß gegen das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) durch

    Sofern er den neuerdings ziemlich eng ausgelegten Tatbestand des § 93 StGB (vgl. BGHSt 19, 63; 19, 221 [BGH 10.01.1964 - 2 StR 427/63]; 19, 245 [BGH 26.02.1964 - 4 StR 496/63]; 19, 311) [BGH 08.05.1964 - 3 StR 9/64]nicht erfüllt, kann er dies auch ungestraft schriftlich tun, es sei denn, er wolle mit seinem Tun zugleich die verbotswidrig fortbestehende Partei als Organisation fördern (vgl. BGH NJW 1964, 1082; BGH NJW 1965, 1444).
  • BGH, 18.04.1972 - 5 StR 67/72

    Die Tatbestandsmerkmale der Täuschungshandlung, der Irrtumserregung und der

    Das könnte eine Vermögensgefährdung der Bank ausschließen (RGSt 74, 129, 130; BGH NJW 1964, 874).
  • BGH, 17.11.1966 - II ZR 156/64

    Verlassen der Unfallstelle als Verletzung einem Versicherungsnehmer obliegender

  • AG Moers, 10.07.2003 - 606 OWi 220/03
  • BGH, 29.09.1971 - 2 StR 319/71

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Körperverletzung mit Todesfolge -

  • BGH, 16.12.1966 - 4 StR 166/66

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit -

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