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   BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63   

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https://dejure.org/1963,416
BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63 (https://dejure.org/1963,416)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1963 - 1 StR 130/63 (https://dejure.org/1963,416)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1963 - 1 StR 130/63 (https://dejure.org/1963,416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk-GmbH in private Hand - Rechtswidrigkeit eines erlangten Vermögensvorteils bei Ausnutzung der Bezugsberechtigung anderer VW-Aktien (sog. Strohmännerfall) - Vorgehen bei der Zuteilung der VW-Aktien - Benachteiligung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 37
  • NJW 1963, 1835
  • MDR 1963, 939
  • DB 1963, 1248
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.04.1963 - 5 StR 587/62
    Auszug aus BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63
    Hieran ist der Senat durch die Entscheidungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. April 1963 - 5 StR 587/62 (= BGHSt 18, 317) und 5 StR 596/62 - nicht gehindert.

    In Wirklichkeit ist die Zuteilung der VW-Aktien, wie jetzt offenkundig ist (vgl. die Darstellung im Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in BGHSt 18, 317, ferner bei Bode NJW 1963, 238 und bei Müller DRiZ 1963, 55), in folgender Weise vor sich gegangen:.

    Diese Ansicht steht nach Meinung des Senats nicht in Widerspruch mit der Auffassung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in BGHSt 18, 317, 323 [BGH 09.04.1963 - 5 StR 587/62], wo dieser Senat die Voraussetzungen des Betrugs hinsichtlich des Sozialrabatts nur wegen des ungenügend festgestellten Sachverhalts nicht für nachgewiesen gehalten und einen Vermögensschaden insoweit nur für einen hier nicht in Betracht kommenden besonders gelagerten Fall verneint hat.

  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 214/59
    Auszug aus BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63
    Zwar hat das Landgericht in dem angefochtenen Urteil, möglicherweise veranlaßt durch Erörterungen im Schrifttum (vgl. Maurach, NJW 1961, 625 [BGH 21.12.1960 - VIII ZR 214/59]), zum Teil nur unklare und ungenügende Feststellungen getroffen, wie auch das Oberlandesgericht Hamburg in seiner Entscheidung von "lückenhaften Feststellungen" des Tatrichters in dem dort angefochtenen Urteil spricht.

    (Im Ergebnis ebenso Schröder JR 1962, 430 gegen Maurach NJW 1961, 625 [BGH 21.12.1960 - VIII ZR 214/59]).

  • BGH, 09.04.1963 - 5 StR 596/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63
    Hieran ist der Senat durch die Entscheidungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. April 1963 - 5 StR 587/62 (= BGHSt 18, 317) und 5 StR 596/62 - nicht gehindert.
  • BGH, 20.02.1962 - 1 StR 496/61
    Auszug aus BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63
    Diese Aussicht ist als ein durch § 263 StGB geschützter Bestandteil des Vermögens des Zeichners anzusehen; denn diesen Vermögen gehören nicht nur subjektive Vollrechte des Privatrechts zu, sondern auch Anwartschaften, die den Erwerb eines solchen Rechts wahrscheinlich machen (vgl. BGHSt 17, 147 und die dort angeführten Entscheidungen).
  • BayObLG, 13.02.1952 - RReg. III 876/51

    Betrug gegenüber Spendern

    Auszug aus BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63
    Der Tatbestand des Betrugs entfällt nicht schon deshalb, weil sich der Getäuschte der nachteiligen Wirkung seiner Verfügung auf das Vermögen bewußt ist (RGSt 70, 256; BayObLGSt 1952, 42; vgl. auch RGSt 53, 225).
  • BGH, 15.02.1956 - 1 StR 475/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63
    Der Staat ist geschädigt, weil die zweckgebundenen Mittel verringert worden sind, ohne daß hierdurch der erstrebte Zweck erreicht worden ist (vgl. RG JW 1936, 262 Nr. 25 - Mittel der Ostpreußenhilfe - RG JW 1936, 513 Nr. 15 - Osthilfemittel - RGSt 70, 33, 36 - Einlösung von Bedarfsdeckungsscheinen - KG JW 1962, 26 - Mittel aus den ERP.-Sondervermögen - OLG Hamm GA 1962, 219 - Mittel für den sozialen Wohnungsbau - ferner BGH Urteile vom 15. Februar 1956 - 1 StR 475/55 und vom 27. November 1956 - 5 StR 310/56).
  • BGH, 27.11.1956 - 5 StR 310/56
    Auszug aus BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63
    Der Staat ist geschädigt, weil die zweckgebundenen Mittel verringert worden sind, ohne daß hierdurch der erstrebte Zweck erreicht worden ist (vgl. RG JW 1936, 262 Nr. 25 - Mittel der Ostpreußenhilfe - RG JW 1936, 513 Nr. 15 - Osthilfemittel - RGSt 70, 33, 36 - Einlösung von Bedarfsdeckungsscheinen - KG JW 1962, 26 - Mittel aus den ERP.-Sondervermögen - OLG Hamm GA 1962, 219 - Mittel für den sozialen Wohnungsbau - ferner BGH Urteile vom 15. Februar 1956 - 1 StR 475/55 und vom 27. November 1956 - 5 StR 310/56).
  • BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60

    Volkswagenprivatisierung

    Auszug aus BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63
    Bei der Festsetzung des Grundkapitals und des Veräußerungskurses der Aktien ging man aber von der unteren Grenze der darin ermittelten Werte aus, um jedes Risiko der Zeichner auszuschließen (vgl. BVerfGE 12, 354, 365).
  • RG, 04.04.1919 - II 67/19

    Wird der Vermieter dadurch, daß er die vermietete Wohnung dem Mieter bereits vor

    Auszug aus BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63
    Der Tatbestand des Betrugs entfällt nicht schon deshalb, weil sich der Getäuschte der nachteiligen Wirkung seiner Verfügung auf das Vermögen bewußt ist (RGSt 70, 256; BayObLGSt 1952, 42; vgl. auch RGSt 53, 225).
  • RG, 16.12.1935 - 5 D 681/35

    Wird das Vermögen des Reiches dadurch beschädigt, daß das Finanzamt durch

    Auszug aus BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63
    Der Staat ist geschädigt, weil die zweckgebundenen Mittel verringert worden sind, ohne daß hierdurch der erstrebte Zweck erreicht worden ist (vgl. RG JW 1936, 262 Nr. 25 - Mittel der Ostpreußenhilfe - RG JW 1936, 513 Nr. 15 - Osthilfemittel - RGSt 70, 33, 36 - Einlösung von Bedarfsdeckungsscheinen - KG JW 1962, 26 - Mittel aus den ERP.-Sondervermögen - OLG Hamm GA 1962, 219 - Mittel für den sozialen Wohnungsbau - ferner BGH Urteile vom 15. Februar 1956 - 1 StR 475/55 und vom 27. November 1956 - 5 StR 310/56).
  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Werden zweckgebundene Mittel, um die es sich bei der Wohnungsbauförderung handelt, ausgezahlt, ohne dass der Empfänger zu der begünstigten Bevölkerungsgruppe gehört, entsteht der entsprechenden öffentlichen Institution und damit im weiteren Sinne dem Staat und der Allgemeinheit ein Schaden, weil dadurch die Mittel verringert werden, ohne dass der erstrebte sozialpolitische Zweck erreicht wird (vgl. Senatsurteile vom 13. Dezember 1988 - VI ZR 235/87, BGHZ 106, 204, 209; vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 306/03, aaO, 368 f. und vom 16. Juli 2013 - VI ZR 442/12, BGHZ 198, 50 Rn. 21; jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Juli 1963 - 1 StR 130/63, BGHSt 19, 37, 44 f.; Urteile vom 30. Juni 1982 - 1 StR 757/81, BGHSt 31, 93, 95 und vom 26. Januar 2006 - 5 StR 334/05, NStZ 2006, 624 Rn. 2).
  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03

    Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen

    Werden zweckgebundene Mittel, um die es sich bei der Wohnungsbauförderung handelt, ausbezahlt, ohne daß der Empfänger zu der begünstigten Bevölkerungsgruppe gehört, entsteht der entsprechenden öffentlichen Institution und damit im weiteren Sinne dem Staat und der Allgemeinheit Schaden, weil dadurch die Mittel verringert werden, ohne daß der erstrebte sozialpolitische Zweck erreicht wird (vgl. zum Subventionsbetrug BGHSt 31, 93, 95 f.; 19, 37, 44 f. m.w.N.).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Der Vorteil der L + G GmbH ist nach alledem die Kehrseite des Schadens der Firma Pu. (im Ergebnis ebenso BGHSt 17, 147; 19, 37, 42 [BGH 18.07.1963 - 1 StR 130/63]und Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 274 a.E.).
  • BGH, 04.11.1997 - 1 StR 273/97

    BGH beanstandet Verurteilung eines Theaterintendanten wegen Untreue durch

    Liegt ein zweckwidriger Einsatz öffentlicher Mittel vor, so kann darin bereits eine Nachteilszufügung liegen, weil die zweckgebundenen Mittel verringert wurden, ohne daß der Zweck erreicht wurde (vgl. BGHSt 19, 37, 45; BGH NStZ 1991, 143 f.).
  • BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92

    Missbrauch von Kreditkarten (Zweipartnersystem; Kundenkarten); Betrug

    b) Der Tatbestand des Betrugs entfällt in Fällen wie dem vorliegenden nicht deshalb, weil sich der Getäuschte der nachteiligen Wirkung seiner Verfügung auf sein Vermögen bewußt ist (BGHSt 19, 37, 45; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 4).
  • BGH, 10.11.1994 - 4 StR 331/94

    Spendenverein - § 263 StGB, Spendenbetrug, Zweckverfehlung

    In den Fällen des sogenannten Spenden-, Bettel- oder Schenkungsbetrugs entfällt die Annahme einer täuschungs- und irrtumsbedingten Schädigung allerdings nicht schon deshalb, weil sich die Getäuschten - wie hier die für den HBM geworbenen Mitglieder hinsichtlich ihrer Mitgliedsbeiträge - der nachteiligen Wirkung ihrer Verfügung auf ihr Vermögen bewußt Sind (vgl. BGHSt 19, 37, 45; BGH NJW 1992, 2167; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 4).
  • BGH, 08.04.2003 - 5 StR 448/02

    Freispruch des früheren brandenburischen Landwirtschaftsministers aufgehoben

    Wird die zuständige staatliche Stelle durch Täuschung veranlaßt, den in Wahrheit nicht bestehenden Anspruch zu erfüllen, so wird dadurch die Staatskasse in Höhe der unberechtigten Leistung geschädigt (vgl. BGHSt 19, 37, 44 f.; 31, 93, 95 f.; Tröndle/Fischer aaO § 263 Rdn. 81).
  • BGH, 16.07.2013 - VI ZR 442/12

    Schutzgesetzverletzung durch Verwendung von Subventionen entgegen der

    In Fällen, in denen Subventionsmittel unter Missachtung der Voraussetzungen für die Mittelvergabe ausgezahlt werden, entsteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Schaden im Staatsvermögen, weil die haushaltsrechtlich gebundenen Mittel verringert werden, ohne dass der erstrebte Zweck erreicht wird (Senatsurteile vom 13. Dezember 1988 - VI ZR 235/87, BGHZ 106, 204, 209 und vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 306/03, 161, 361, 368 f.; BGH, Beschluss vom 18. Juli 1963 - 1 StR 130/63, BGHSt 19, 37, 44 f.; Urteile vom 30. Juni 1982 - 1 StR 757/81, BGHSt 31, 93, 95; vom 4. November 1997 - 1 StR 273/97, BGHSt 43, 293, 297 f.; vom 14. Dezember 2000 - 5 StR 123/00, NJW 2001, 2411, 2414; Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 StR 334/05, NStZ 2006, 624 Rn. 2).
  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 334/05

    Vermögensschaden beim Betrug (Saldierung bei Austauschverhältnissen und

    Wird der Zweck erreicht, dann führt ein sonstiger Verstoß gegen haushaltsrechtliche Grundsätze nicht ohne weiteres zu einem Vermögensschaden (vgl. auch BGHSt 31, 93, 96; 19, 37, 45).
  • BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81

    Betrug - Vermögensschaden - Staatskasse - Investitionszulagengesetz -

    Der erkennende Senat hat in einer früheren Entscheidung ausgesprochen, daß, wer Beträge aus haushaltsrechtlich gebundenen Mitteln erschleicht, ohne zu der im Gesetz vorgesehenen begünstigten Bevölkerungsgruppe zu gehören, dem Staat Schaden zufügt, weil dadurch die zweckgebundenen Mittel verringert werden, ohne daß der erstrebte sozialpolitische Zweck erreicht wird (BGHSt 19, 37, 45 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.1964 - 1 StR 246/63

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Strafverfolgung eines Täters wegen einer

  • BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89

    Beihilfe zur Bestechung - Verletzung der Dienstpflichten eines Beamten -

  • BGH, 16.12.1963 - GSSt 1/63

    Anforderungen an das Vorliegen eines rechtswidrigen Vermögensvorteils im Sinne

  • BGH, 21.07.1964 - 1 StR 162/63

    Unterzeichnung von Kaufanträgen für Aktien - Ausnutzung einer Bezugsberechtigung

  • OLG Brandenburg, 20.01.1997 - 2 Ws 249/96
  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 79/87

    Verurteilung wegen Betruges - Täuschung über künftige Geschehnisse - Aussnutzung

  • BVerwG, 04.03.1970 - II WD 77.69

    Dienstvergehen eines Soldaten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen

  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 58/66

    Verurteilung wegen Betruges und Untreue - Beweis einer Täuschung

  • BGH, 16.06.1965 - 2 StR 434/64

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges in Tateinheit mit einem fortgesetzten

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