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   BGH, 21.01.1964 - 5 StR 514/63   

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https://dejure.org/1964,208
BGH, 21.01.1964 - 5 StR 514/63 (https://dejure.org/1964,208)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1964 - 5 StR 514/63 (https://dejure.org/1964,208)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1964 - 5 StR 514/63 (https://dejure.org/1964,208)
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Dienstmütze

§ 242 StGB, keine Zueignungsabsicht, wenn der Wegnehmende die Sache unter Vorspiegelung falscher Tatsachen beim Eigentümer abgeben will, § 263 StGB;

§ 121 Abs. 2 GVG, keine Vorlagepflicht, wenn die abweichende Vorentscheidung ihrerseits unter Verletzung einer Vorlagepflicht an den BGH ergangen ist und der BGH bereits im Sinne des jetzt vorlegenden Gerichts entschieden hatte

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Dienstmützenfall - Zueignungsabsicht bei der Wegnahme unter dem Vorbehalt der Rückgabe

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Von Beginn an geplante Rückgabe an den Eigentümer | Täter erkennt fremdes Eigentum an

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 387
  • NJW 1964, 2025
  • MDR 1964, 1017
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.1961 - 5 StR 505/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.01.1964 - 5 StR 514/63
    Denn das Oberlandesgericht in Frankfurt ist bei seiner Entscheidung vom 13. Juni 1962 von der - allerdings nicht veröffentlichten - Entscheidung des Bundesgerichtshofs 5 StR 505/61 vom 28. November 1961 abgewichen.
  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 115/59
    Auszug aus BGH, 21.01.1964 - 5 StR 514/63
    Unter diesen Umständen sind die Vorlegungsvoraussetzungen nicht gegeben (vgl. BGHSt 13, 149 ff).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 591/17

    Diebstahl (Diebstahl von Pfandleergut; Abgrenzung von Individual- und

    Sachwert im Sinne dieser Theorie ist nur der nach Art und Funktion mit der Sache verbundene Wert, während der erzielbare Veräußerungserlös an der Sache vom Begriff des Sachwerts nicht erfasst wird (vgl. RGSt 55, 59, 60; BGH, Beschluss vom 21. Januar 1964 - 5 StR 514/63, BGHSt 19, 387, 388; Kudlich aaO, Rn. 43 mwN).
  • BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69

    Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie,

    Das Oberlandesgericht meint, eine Abkehr von den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 9, 348 sei außerdem erforderlich im Hinblick auf die Ausführungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes zur Zueignungsfrage in seinen Entscheidungen vom 28. November 1961 - 5 StR 505/61 und vom 21. Januar 1964 - 5 StR 514/63 (BGHSt 19, 387 ).
  • BayObLG, 23.07.2020 - 207 StRR 230/20

    Rechtswidrige Verschaffung von Bundeswehrstiefeln

    Entsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Soldaten, die sich ihnen nicht zugeteilte Ausrüstungsgegenstände verschaffen, um bei der Abmusterung diese anstelle von nicht mehr vorhandenen Ausrüstungsgegenständen zurückzugeben, nicht mit Zueignungsabsicht handeln, denn objektiv und nach ihrer subjektiven Vorstellung ändert sich an der Eigentümerstellung der Bundeswehr durch ihr Tun nichts (vgl. BGH, Beschl. vom 21. Januar 1964, 5 StR 514/63, BGHSt 19, 387-389; juris Rn. 3).
  • BGH, 10.05.1977 - 1 StR 167/77

    entwendete Strafakte - § 248a StGB ist unanwendbar bei Sachen ohne Verkehrswert

    Die Rechtsprechung hat stets daran festgehalten, daß zur Absicht der rechtswidrigen Zueignung im Sinne von § 242 Abs. 1 StGB der bestimmte Wille des Täters gehört, das Tatobjekt der Substanz oder dem Sachwert nach dem eigenen Vermögen "einzuverleiben", dem eigenen Vermögen "zuzuführen", es, wenn auch nur für begrenzte Zeit, seinem Sach-(Substanz-)werte nach "für sich auszunutzen" (vgl. RGRspr 4, 537, 538; RGSt 11, 239, 240; 35, 355, 356; 40, 10, 12; 47, 147, 149; 61, 228, 233; 64, 414, 415; 65, 145, 147; 67, 334, 335; BGHSt 1, 262, 264; 4, 236, 238/239; 16, 190, 192; 19, 387, 388; BGH GA 1954, 60; 1966, 727; 1969, 306; BGH NJW 1970, 1753, 1754 mit Anm. von Schröder; BGH bei Dallinger MDR 1975, 22; BGH, Urt. vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 743/76).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Das Bayerische Oberste Landesgericht sei nicht gehindert, die Rechtsfrage gemäß seiner, mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übereinstimmenden Auffassung zu entscheiden (BGHSt 13, 149, 151; 17, 360, 362; 19, 387, 388).
  • BVerwG, 14.04.2022 - 2 WD 9.21

    Disziplinarische Ahndung des Entzugs und der Unterschlagung dienstlichen

    An der Zueignungsabsicht fehlte es deshalb, weil der Soldat mit dem Verbringen des Sprechsatzes auf seine Stube den Bund als Eigentümer zwar faktisch aus dessen Berechtigtenstellung verdrängte (Enteignungskomponente), er den Sprechsatz jedoch (noch) nicht seinem Vermögen einverleiben wollte (Aneignungskomponente, vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 1964 - 5 StR 514/63 - BGHSt 19, 387; sowie Fischer, StGB, 68. Aufl. 2021, § 242 Rn. 35 ff.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.05.1987 - 3 C 5/87

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für eine Divergenzvorlage

    Der Senat ist im vorliegenden Fall nicht verpflichtet, das Verfahren dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung der Rechtsfrage vorzulegen, ob die Antragsteller nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt sind; denn eine solche Vorlagepflicht nach § 47 Abs. 5 Nr. 2 VwGO besteht dann nicht, wenn die ergehende Entscheidung zwar von der eines anderen Oberverwaltungsgerichts abweicht, in der maßgeblichen Rechtsfrage aber bereits ergangenen Entscheidungen des BVerwG (hier: BVerwGE 56, 172 und BVerwGE 59, 87 ) folgt (BGHSt 13, 373 und BGHSt 19, 387 ; BGHZ 15, 151; BT-Drucks. 7/4324 S. 11; Eyermann/Fröhler, VwGO , 8. Aufl., RdNr. 35 b zu § 47; Zuck, DVBl 1978, 166 f. m.w.N.).
  • LG Kempten, 09.12.2019 - 3 Ns 205 Js 9089/18

    Freispruch vom Vorwurf des Diebstahls und Betrugs eines Berufssoldaten wegen

    Wie der BGH in seinem Beschluss vom 21.01.1964 (BGHSt 19, 387) unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 28.11.1961 - 5 StR 505/61 - entschieden hat, handelt ein Soldat, der einem Kameraden Dienstsachen wegnimmt, um sie als Ersatz für die von ihm empfangenen, aber verlorenen oder ihm abhanden gekommenen bei der Abmusterung auf der Bekleidungskammer abzugeben, nicht in Zueignungsabsicht und begeht deshalb auch keinen Diebstahl (OLG Stuttgart, NJW 1977, 277).
  • BGH, 19.07.1967 - 2 StR 287/67

    Einzelakte eines fortgesetzten schweren Diebstahls - Diebstahl eines

    Dazu genügt es nicht, daß der Panzerschrank der Verfügung der Firma W. entzogen werden sollte; es kommt vielmehr wesentlich darauf an, ob die Angeklagten die Absicht hatten, ihn ihrem Vermögen einzuverleiben, d.h. hier, ihn, wenn auch nur auf begrenzte Zeit, wirtschaftlich zu nutzen (vgl. RGSt 61, 228, 232 f; 64, 250; BGHSt 4, 236, 238 [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52]; 16, 190, 192 [BGH 28.06.1961 - 2 StR 184/61]; 19, 388 [BGH 21.01.1964 - 5 StR 514/63]; BGH GA 1964, 172).
  • OLG Stuttgart, 14.09.1978 - 4 Ss (7) 704/78

    Verurteilung wegen Diebstahls ; Vorliegen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 21. Januar 1964 (BGHSt 19, 387, 388) [BGH 21.01.1964 - 5 StR 514/63] unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 28. November 1961 - 5 StR 505/61 - entschieden hat, handelt ein Soldat, der einem Kameraden Dienstsachen wegnimmt, um sie als Ersatz für die von ihm empfangenen, aber verlorenen oder ihm abhanden gekommenen bei der Abmusterung auf der Bekleidungskammer abzugeben, nicht in Zueignungsabsicht und begeht deshalb auch keinen Dieb stahl.
  • BGH, 04.04.1979 - 2 StR 57/79

    Nichtladung des Angeklagten zur Vernehmung einer Zeugin - Absicht der

  • BGH, 08.07.1976 - 2 StR 210/76

    Entlassung eines Zeugen als stillschweigende Anordnung, dass dessen Vereidigung

  • BGH, 06.07.1971 - 1 StR 135/71

    Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens über die Glaubwürdigkeit eines

  • BGH, 31.01.1968 - 2 StR 732/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen vollendeten Raubes

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