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   BGH, 12.02.1963 - AnwSt (B) 21/62   

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BGH, 12.02.1963 - AnwSt (B) 21/62 (https://dejure.org/1963,702)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1963 - AnwSt (B) 21/62 (https://dejure.org/1963,702)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1963 - AnwSt (B) 21/62 (https://dejure.org/1963,702)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 39, 389
  • BGHSt 19, 4
  • NJW 1963, 2038
  • MDR 1963, 1024
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Wird allerdings ein Vertretungsverbot oder Berufsverbot in erster Instanz abgelehnt und erst im Beschwerdeverfahren vom Ehrengerichtshof verhängt, ist dagegen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine weitere Beschwerde nicht mehr statthaft (BGHSt 19, 4; 20, 68; zuletzt Beschluß vom 17. Mai 1976 - AnwSt (B) 8/76 - im vorliegenden Fall).
  • BGH, 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64

    Vertretungsverbot (§ 150 BRAO)

    Das hat der Senat bereits entschieden (BGHSt 19, 4); daran muß festgehalten werden.
  • BGH, 27.05.2002 - AnwSt (B) 10/01

    Beschwerde gegen die Vollstreckung eines Urteils des Ehrengerichtshofs

    Das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht vorgesehen (BGHSt 19, 4 f.; 20, 68 f.).
  • BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 12/74

    Rechtsmittel

    Damit ist seine - ohnehin nicht statthafte (BGHSt 19, 4; 20, 68) [BGH 20.10.1964 - 1 StR 380/64]- weitere Beschwerde gegen das vom Ehrengericht gemäß §§ 150, 153 BRAO erlassene Berufsverbot gegenstandslos.
  • BGH, 12.12.1977 - AnwSt (B) 10/77

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Ehrengerichtshofes wegen Verhängung eines

    Aber auch die Beschwerde gegen den Beschluß vom 17. Dezember 1975 ist nicht statthaft, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHSt 19, 4; 20, 68 sowie Beschluß vom 17. Mai 1976 - AnwSt (B) 8/76 -)ausgesprochen hat.
  • BGH, 12.06.1985 - StbSt (R) 3/85

    Statthaftigkeit der Beschwerde eines Steuerberaters

    Zur Verwerfung eines vom Gesetz nicht vorgesehenen Rechtsmittels bedarf es keiner mündlichen Verhandlung (vgl. BGHSt 19, 4, 6).
  • BGH, 21.02.1977 - StbSt (R) 1/77

    Verwerfung einer Revision ohne sachliche Prüfung wegen Fristversäumnisses -

    Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts vom 21. Oktober 1976, durch den die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den ein vorläufiges Berufsverbot aussprechenden Beschluß des Landgerichts Saarbrücken vom 3. Juni 1976 verworfen worden ist, ist unzulässig, da eine weitere Beschwerde gegen einen solchen Beschluß nicht zugelassen ist (vgl. StBerG 1976 § 141 Abs. 3, § 153 i.V.m. § 304 StPO und für die entsprechende Bestimmung des § 157 BRAO BGHSt 19, 4 und BGH EGE VIII, 56, 58).
  • BGH, 17.05.1976 - AnwSt (B) 8/76

    Rechtsmittel

    Eine weitere Beschwerde gegen eine Beschwerde entscheidung des Ehrengerichtshofs ist aber weder nach der Bundesrechtsanwaltsordnung noch nach einer anderen Bestimmung statthaft (Beschlüsse des Senats BGHSt 19, 4; 20, 68 [BGH 20.10.1964 - 1 StR 380/64]; sowie vom 19. Januar 1970 - AnwSt (B) 7/69 = EGE XI 78).
  • BGH, 20.01.1975 - AnwSt (R) 3/74

    Rechtsmittel

    Durch die Verwerfung der Revision hat sich die im übrigen unzulässige weitere Beschwerde gegen das Berufsverbot (BGHSt 19, 4; 20, 68) [BGH 20.10.1964 - 1 StR 380/64]erledigt.
  • BGH, 19.01.1970 - AnwSt (B) 7/69

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine ehrengerichtliche

    Eine weitere Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Ehrengerichtshofs ist weder in der Bundesrechtsanwaltsordnung noch durch eine andere Bestimmung zugelassen (BGHSt 19, 4; 20, 68) [BGH 20.10.1964 - 1 StR 380/64].
  • BGH, 13.07.1964 - AnwSt (B) 6/64

    Rechtsmittel

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