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   BGH, 22.07.1963 - NotSt (Brfg) 2/62   

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https://dejure.org/1963,426
BGH, 22.07.1963 - NotSt (Brfg) 2/62 (https://dejure.org/1963,426)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1963 - NotSt (Brfg) 2/62 (https://dejure.org/1963,426)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1963 - NotSt (Brfg) 2/62 (https://dejure.org/1963,426)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mehrfach vorsätzliche Falschbeurkundungen - Unwürdigkeit der Ausübung des Notarberufs - Geltung der Reichsnotarordnung - Verletzung der Amtspflichten - Disziplinarverfahren wegen Amtspflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 40, 147
  • BGHSt 19, 90
  • NJW 1963, 2179
  • MDR 1963, 1025
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.11.1960 - AnwSt (R) 5/60

    Ausschluss von der Rechtsanwaltschaft wegen einer schweren Verletzung einer

    Auszug aus BGH, 22.07.1963 - NotSt (Brfg) 2/62
    Vielmehr besagt die Vorschrift allgemein auch, daß über eine zur Seit der Begehung der Tat nach Art und Haß angedrohte Strafe nicht hinausgegangen werden darf (Bonner Komm. Art. 103 Anm. II 3 a; Maunz/Dürig Art. 103 Randz. 108; BGHSt 3, 259, 262 [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52]; 15, 227, 228 [BGH 21.11.1960 - AnwSt R 5/60][BGH 16.10.1952 - StR 4 247/52 ]).

    Der Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs hat es für unzulässig erachtet, vagen einer vor dem Inkrafttreten der Bundesrechtsanwaltsordnung begangenen Standespflichtverletzung gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 3 BRAO eine Geldbuße (= Geldstrafe) von 10.000 DM zu verhängen, während vorher nur eine solche bis zur Höhe von 5.000 DM zulässig war (BGHSt 15, 227, 228 [BGH 21.11.1960 - AnwSt R 5/60] [BGH 21.11.1960 - AnwSt R 5/60 ]/229).

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 22.07.1963 - NotSt (Brfg) 2/62
    Ein Fortsetzungszusammenhang zwischen den den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildenden und den durch das Urteil der Disziplinarkammer vom 8. Dezember 1954 bereits abgeurteilten Falschbeurkundungen kommt schon mangels eines Gesamtvorsatzes des Beschuldigten (BGHSt 1, 313, 315 [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51]; 16, 124, 128 [BGH 02.05.1961 - 1 StR 139/61][BGH 21.09.1951 - StR 2 415/51 ]) nicht in Frage.
  • BGH, 16.10.1952 - 4 StR 247/52

    Zulässige Auslegung - Unzulässige Analogie

    Auszug aus BGH, 22.07.1963 - NotSt (Brfg) 2/62
    Vielmehr besagt die Vorschrift allgemein auch, daß über eine zur Seit der Begehung der Tat nach Art und Haß angedrohte Strafe nicht hinausgegangen werden darf (Bonner Komm. Art. 103 Anm. II 3 a; Maunz/Dürig Art. 103 Randz. 108; BGHSt 3, 259, 262 [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52]; 15, 227, 228 [BGH 21.11.1960 - AnwSt R 5/60][BGH 16.10.1952 - StR 4 247/52 ]).
  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
    Auszug aus BGH, 22.07.1963 - NotSt (Brfg) 2/62
    Ein Fortsetzungszusammenhang zwischen den den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildenden und den durch das Urteil der Disziplinarkammer vom 8. Dezember 1954 bereits abgeurteilten Falschbeurkundungen kommt schon mangels eines Gesamtvorsatzes des Beschuldigten (BGHSt 1, 313, 315 [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51]; 16, 124, 128 [BGH 02.05.1961 - 1 StR 139/61][BGH 21.09.1951 - StR 2 415/51 ]) nicht in Frage.
  • BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61

    Mehrere Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 22.07.1963 - NotSt (Brfg) 2/62
    Zwar darf in einem Dienststrafverfahren ein Sachverhalt, der sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt und die Frage, ob der Täter sich eines Dienstvergehens schuldig gemacht hat, nur einheitlich entschieden werden; für die mehreren Pflichtverletzungen darf in ein und demselben Verfahren nur eine einheitliche Strafe festgesetzt worden (BGHSt 16, 237, 240 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61] [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61 ]/241 mit weiteren Hinweisen).
  • AGH Hamburg, 16.02.2009 - I EVY 6/08

    Verhängung eines Verweises gegen einen Rechtsanwalt aufgrund einer schuldhaften

    Diese unerwünschte Konsequenz hat die Rspr. jedoch nicht ziehen wollen und insoweit wieder auf einen prozessualen Tatbegriff abgestellt (BGHSt 19, 90, 93; 30, 312, 313).
  • BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12

    Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten

    Die Rechtskraft eines im Disziplinarverfahren ergangenen Urteils, durch welches der Täter zu einer Disziplinarstrafe verurteilt worden ist, hindert grundsätzlich nicht daran, den Täter wegen einer vor jenem Urteil begangenen Pflichtverletzung in einem neuen Disziplinarverfahren zu verfolgen und zu sanktionieren (BGH, Urteil vom 22. Juli 1963 - NotSt (Brfg) 2/62, BGHSt 19, 90, 93; vgl. auch BVerwGE 73, 178, 180; Jähnke in Festschrift für Pfeiffer, 1988, S. 941, 942; kritisch hierzu Feuerich in Feuerich/Weyland BRAO, 8. Aufl., § 113 Rn. 49).
  • BGH, 13.07.1992 - NotSt (Brfg) 3/91

    Zeitweilige Entfernung eines Notars aus dem Amt

    Aus dem Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens folgt nicht, daß in Fällen der rechtskräftigen Ahndung von Amtspflichtverstößen durch gerichtliche Entscheidung oder Disziplinarverfügung eine dem Strafklageverbrauch vergleichbare Wirkung notwendig für alle davor begangenen Dienstpflichtverletzungen eintreten würde (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1963 - NotSt (Brfg) 2/62; Arndt BNotO 2. Aufl. § 96 Anm. II 3.3; vgl. auch Claussen/ Janzen BDO 6. Aufl. vor § 15 Rdn. 2 ff.; Behnke BDO 2. Aufl. § 32 Rdn. 30 ff.).

    Auch nach den Grundsätzen der sogenannten fortgesetzten Handlung, deren entsprechende Geltung im Disziplinarrecht weitgehend anerkannt, jedoch nicht unbestritten ist (vgl. BDH 7, 36, 37; Claussen/Janzen a.a.O. Einleitung B 8 und Behnke a.a.O. Rdn. 36 jeweils mit weiteren Nachweisen; offen gelassen von BGH, Urteil vom 22. Juli 1963 - NotSt (Brfg) 2/62), ergibt sich nicht, daß die vor dem 15. April 1987 begangenen Dienstpflichtverstöße von jener Disziplinarverfügung erfaßt wären.

  • BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 1/19

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Notar: Entfernung aus dem Amt auf bestimmte Zeit

    Angesichts des Umfangs seiner Notartätigkeit und des Umstands, dass er nicht in einer Sozietät tätig ist, wird ihn die Entfernung aus dem Amt auch mit kürzerer Dauer empfindlich treffen (vgl. etwa Senat, Urteil vom 22. Juli 1963 - NotSt(Brfg) 2/62, juris Rn. 85 - in BGHSt 19, 90 nicht abgedruckt; Urteil vom 16. Februar 1987 - NotSt(Brfg) 1/86, juris Rn. 32).
  • BGH, 20.12.1965 - NotSt (Brfg) 2/65

    Bestrafung leichterer Dienstvergehen - Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens

    Es ist also jederzeit möglich, trotzdem frühere Dienstvergehen nach erneuter Aufdeckung noch selbständig zu bestrafen (BGHSt 19, 90 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]).

    Diese Grundsätze gelten auch im Dienststrafrecht und im borufsständischen Recht (BDH 2, 59/76; 4, 153; BGHSt 15, 227; 19, 90) [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62].

  • BGH, 05.08.1968 - NotSt (Brfg) 2/67

    Dienstvergehen eines Notars - Vorliegen einer vorsätzlichen Falschbeurkundung -

    Alle diese verschiedenen Pflichtwidrigkeiten sind nach dem im Disziplinarrecht geltenden Grundsatz der Einheitlichkeit des Dienstvergehens als eine Tat zu ahnden (BDH 6, 131; BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 19, 90 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]; BGH MDR 1966, 523).

    Der Senat bleibt auch bei seiner schon früher geäußerten Auffassung (BGHSt 19, 90 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]), daß gegen einen Notar, der mehrfach vorsätzlich Falschbeurkundungen vornimmt, grundsätzlich auf Entfernung aus dem Amt zu erkennen ist, weil ein solcher Notar zur Ausübung dieses Berufes unwürdig ist.

  • BGH, 19.01.1981 - NotSt (Brfg) 1/80

    Entfernung eines Notars aus dem Amt im Rahmen eines disziplinarrechtlichen

    Wegen des im Disziplinarrecht geltenden Grundsatzes der Einheit des Dienstvergehens (vgl. BGHSt 19, 90, 93 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]; Seybold/Hornig, BNotO § 95 Rdn 3) kann die Berufung nicht auf einzelne von mehreren Anschuldigungspunkten beschränkt werden (Arndt, BNotO § 105 II 2; Claussen/Janzen, BDO 2. Aufl. § 82 Rdn 5).

    Wegen der Schwere des Eingriffs in die Rechte des Betroffenen darf sie nur bei Verfehlungen von erheblichem Gewicht ausgesprochen werden, so etwa, wenn er sich an ihm amtlich anvertrauten Vermögenswerten vergriffen hat (Arndt a.a.O.), mehrmals vorsätzlich Falschbeurkundungen vorgenommen (BGHSt 19, 90 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]) oder sich durch die Beurkundung von Scheinverträgen der Beihilfe zum Betrug schuldig gemacht hat (BGH, Urteil vom 17. März 1975 - NotSt (Brfg) 1/74 = DNotZ 1975, 501).

  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 12/91

    Anforderungen an Notarsbewerber

    Falschbeurkundung im Amt ist, wie der Bundesgerichtshof wiederholt betont hat, zu den schwersten Dienstvergehen zu rechnen, die ein Notar überhaupt begehen kann (vgl. BGHSt 19, 90, 91; BGH DNotZ 1988, 259, 260).
  • BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 3/94

    Entfernung eines Notars aus dem Dienst auf Grund zweifachen Dienstvergehens - Im

    In aller Regel sind derartige vorsätzliche Falschbeurkundungen, jedenfalls wenn sie wiederholt begangen worden sind, von solchem Gewicht, daß die Annahme dauernder oder doch zeitlich begrenzter Ungeeignetheit für das Notaramt gerechtfertigt und deswegen die Entfernung des Notars aus seinem Amt auf Dauer oder wenigstens auf Zeit geboten ist (vgl. BGHSt 19, 90 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]; BGH, Urteile vom 18. Juli 1994 - NotSt (Brfg) 1/93, UA S. 8; vom 13. Juni 1983 - NotSt (Brfg) 2/82 - und vom 21. März 1977 - NotSt (Brfg) 2/76).
  • BGH, 05.12.1966 - NotSt (Brfg) 2/66

    Zur Anwendung des § 110 BNotO. Begriff der gewerblichen Tätigkeit

    Dann darf auch jetzt eine Bestrafung insoweit nicht mehr erfolgen, weil im Disziplinarrecht der allgemeine Grundsatz gilt, daß bei Änderung des Strafgesetzes bzw. Aufhebung einer Strafbarkeit oder Aufhebung eines mit Strafe verbundenen Verbotes das zur Zeit der Aburteilung mildere Gesetz anzuwenden ist (vgl. BGHSt 15, 227; 19, 90 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]; auch BGH DNotZ 1966, 409).
  • BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81

    Aufhebung des ehrengerichtlichen Urteils in einzelnen Anschuldigungspunkten

  • BGH, 24.06.1996 - NotZ 27/96

    Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Notar - Untersagung der Amtsführung

  • BGH, 17.01.1983 - NotSt (Brfg) 1/82

    Entfernung eines Notars aus dem Amt auf Grund eines Dienstvergehens - Einleitung

  • BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 2/94

    Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Notar - Unterhalten einer weiteren

  • BGH, 18.07.1994 - NotSt (Brfg) 1/93

    Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Notar - Unzulässige Beurkundungen

  • BGH, 24.11.1997 - NotSt (Brfg) 1/97

    Dienstvergehen eines Notars - Verletzung dienstlicher Pflichten eines Notars -

  • BGH, 27.08.1979 - StbSt (R) 6/79

    Ausschluss vom Beruf der Steuerbevollmächtigten - Nicht rechtzeitige Abgabe von

  • BGH, 28.11.1977 - StB StR 2/77

    Ausschluss aus dem Berufsstand der Steuerbevollmächtigten - Wiederholtes

  • BGH, 02.10.1967 - NotSt (Brfg) 1/66

    Voraussetzungen für die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens -

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