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   BGH, 22.01.1952 - 1 StR 800/51   

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https://dejure.org/1952,192
BGH, 22.01.1952 - 1 StR 800/51 (https://dejure.org/1952,192)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1952 - 1 StR 800/51 (https://dejure.org/1952,192)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1952 - 1 StR 800/51 (https://dejure.org/1952,192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 110
  • NJW 1952, 556
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 22.01.1952 - 1 StR 800/51
    Die Begründung ergibt sich aus den zur Veröffentlichung bestimmten Urteil des Senats vom 15. Januar 1951 - 1 StR 341/51 -.
  • RG, 14.02.1895 - 18/95

    Ist es zulässig, bei der Zeugenvernehmung in der Hauptverhandlung unter der Form

    Auszug aus BGH, 22.01.1952 - 1 StR 800/51
    Auch ein solcher Vorhalt wurde nur für zulässig gehalten, wenn zuvor festgestellt war, dass der Zeuge zur Aussage bereit war (RGSt 15, 100; 27, 29).
  • RG, 20.12.1886 - 3059/86

    Muß bei Vernehmung des Angeklagten gemäß §. 242 bezw. §. 136 Abs. 2 St.P.O. die

    Auszug aus BGH, 22.01.1952 - 1 StR 800/51
    Auch ein solcher Vorhalt wurde nur für zulässig gehalten, wenn zuvor festgestellt war, dass der Zeuge zur Aussage bereit war (RGSt 15, 100; 27, 29).
  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

    Wenn die frühere Ehefrau des Angeklagten auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht nicht verzichtet hatte, so durfte ihre polizeiliche Aussage auch nicht zum Zwecke des Vorhalts an den Angeklagten verlesen werden (RGSt 15, 100; 27, 29; vgl. BGHSt 2, 110, 111 aE).
  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95

    Information des Angeklagten - Einzelheiten der Anklage - Tochter des Angeklagten

    ob der Zeuge von seinem Weigerungsrecht Gebrauch macht oder darauf verzichtet (BGHSt 25, 176, 177; 7, 194, 196; 2, 110, 111; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 52 Rdn. 16).
  • BGH, 18.01.2000 - 1 StR 589/99

    Verwertungsverbot; Überzeugungsbildung; Verbot der Protokollverlesung nach

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen nichtrichterliche Vernehmungspersonen in der Hauptverhandlung grundsätzlich solange nicht über den Inhalt früherer Angaben eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen gehört werden, wie Ungewißheit darüber besteht, ob der Zeuge von seinem Weigerungsrecht Gebrauch macht oder darauf verzichtet (BGHSt 25, 176, 177; 7, 194, 196; 2, 110, 111).
  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom

    Der Vorhalt darf erst gemacht werden, wenn festgestellt ist, dass der Zeuge zur Aussage bereit ist (BGHSt 2, 110).
  • BayObLG, 06.10.2004 - 1St RR 101/04

    Anhörung nichtrichterlicher Vernehmungspersonen zu früheren Aussagen des Zeugen

    Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen nichtrichterliche Vernehmungspersonen in der Hauptverhandlung so lange nicht über den Inhalt früherer Angaben eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen gehört werden, wie Ungewissheit darüber besteht, ob der Zeuge von seinem Verweigerungsrecht Gebrauch macht oder darauf verzichtet (BGHSt 2, 110, 111; 7, 194/196; 25, 176/177).
  • BGH, 03.07.1958 - 5 StR 268/58

    Rechtsmittel

    Es ist ihm daher auch verboten, Verhörspersonen über den Inhalt solcher Aussagen als Zeugen zu vernehmen (vgl. BGHSt 2, 99, 105 [BGH 15.01.1952 - 1 StR 341/51]/106; 2, 110; 7, 194).

    Der Polizeibeamte, vor dem eine zeugnisverweigerungsberechtigte Person ausgesagt hat, darf aber über den Inhalt dieser Aussage erst vernommen werden, wenn der weigerungsberechtigte Zeuge sich zur Aussage bereit erklärt hat (vgl. BGHSt 2, 110).

  • OLG Jena, 03.01.2006 - 1 Ss 344/05

    Beweis

    Dieses Verwertungsverbot besteht nicht erst nach erfolgter Zeugnisverweigerung, sondern auch und solange, wie Ungewissheit darüber besteht, ob der Zeuge von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht oder darauf verzichtet (BGHSt 2, 110, 111; BayObLG DAR 2005, 457, 458).
  • BGH, 04.08.1970 - 1 StR 259/70

    Diebstahl in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung - Unzulässigkeit der

    Im übrigen sind die Aussagen von Verhörspersonen über das ihnen Mitgeteilte grundsätzlich verwertbar (BGH NJW 1952, 556 Nr. 30; BGHSt 3, 149; 14, 310) [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60].
  • BGH, 17.02.1959 - 1 StR 557/58

    Rechtsmittel

    Weder die Sitzungsniederschrift noch die Urteilsgründe ergeben den geringsten Anhalt dafür, daß der Polizeibeamte T. in der Hauptverhandlung sich an den Inhalt der vor ihm erstatteten Aussage der Zeugin R. - sei es von sich aus oder auf einen etwaigen, nicht der Aufnahme in die Sitzungsniederschrift bedürfenden Vorhalt der Vernehmungsniederschrift hin (vgl. wegen der Zulässigkeit eines solchen Vorhalts u.a. BGHSt 1, 4, 8; 3, 281; 11, 338 - zu § 252 StPO -) - nicht mehr erinnerte und deshalb insoweit keine verwertbaren Angaben machen konnte (vgl. u.a. NJW 1952, 556 Nr. 30).
  • BGH, 07.10.1969 - 1 StR 105/69

    Strafbarkeit der Fremdabtreibung - Verjährungsfrist im Fall der Fremdabtreibung -

    Sowohl nach den Grundsätzen über den sog. übergesetzlichen Notstand als auch nach der für den Begehungsort der Abtreibungsfälle II 3 bis 20 im wesentlichen noch maßgebenden Vorschrift des § 14 ErbGesG (§ 1 Abs. 2 des Württ.-Bad. Gesetzes Nr. 34 vom 24. Juli 1946 - RegBl, 207) können zur sog. medizinischen Indikation einer Schwangerschaftsunterbrechung allerdings auch Gesundheitsschäden gehören (vgl. BGHSt 1, 331 [BGH 02.10.1951 - 2 StR 163/51]; 2, 111) [BGH 22.01.1952 - 1 StR 800/51].
  • BGH, 01.02.1963 - 5 StR 577/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.10.1957 - 1 StR 224/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.07.1957 - 5 StR 174/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.08.1956 - 5 StR 224/56

    Rechtsmittel

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