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BGH, 24.01.1952 - 3 StR 913/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 2, 119
- NJW 1952, 516
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 09.10.1990 - 1 StR 538/89
Keine Amtsträgereigenschaft des landeskirchlichen Vermögensverwalters
Als Amtsträger kann danach - neben den Beamten im staatsrechtlichen Sinne - jeder eingestuft werden, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle ausdrücklich oder stillschweigend zu Dienstverrichtungen berufen ist, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (vgl. RGSt 30, 29; 39, 232; 60, 139; 67, 299; 70, 234; 72, 289; BGHSt 2, 119; 2, 396; 6, 17; 8, 21; 12, 89; 31, 264). - BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95
Öffentliche Vergabe und Weitergabe von Informationen an Interessenten - Betrug, …
Dabei mußte nach der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Anstellung/Bestellung auf einem öffentlich-rechtlichen Akt beruhen (BGHSt 2, 119/120; 25, 204/205).
- BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53
Rechtsmittel
Nach dieser ist Beamter im Sinne des Strafgesetzbuches und damit auch der sog. Beamtendelikte nicht nur derjenige, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstgewaltverhältnis zum Staate steht - also der Beamte im staatsrechtlichen Sinne -, sondern auch jeder, der im Rahmen eines Dienstvertrages oder eines sonstigen privatrechtlichen Verhältnisses durch ausdrücklichen oder stillschweigenden öffentlich-rechtlichen Akt einer zuständigen Stelle zu Dienstverrichtungen berufen ist, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (RGSt 51, 166; 60, 139, 141; 62, 24, 26; 67, 299, 300; 74, 105, 106; BGHSt 2, 119, 120; BGH 4 StR 102/50 vom 9. März 1951; 1 StR 89/51 vom 13. November 1951 in NJW 1952, 191). - BGH, 10.12.1965 - 9 StE 2/65 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 22.07.1954 - 4 StR 703/53
Rechtsmittel
Entgegen der Meinung des Landgerichts ist es für die Beurteilung der strafrechtlichen Beamteneigenschaft nicht ausschlaggebend, dass die Tätigkeit des Angeklagten für die Öffentlichkeit nicht bemerkbar war (RGSt 70, 234, 235), und dass ähnliche Tätigkeiten auch Privatbetrieben obliegen (BGHSt 2, 119). - BGH, 03.02.1959 - 1 StR 680/58
Rechtsmittel
Beamter im Sinne dieser Vorschrift ist jedoch jede Person, die zu Dienstverrichtungen angestellt ist, welche aus der Staatsgewalt abzuleiten sind und staatlichen Zwecken dienen, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit auf einem öffentlich-rechtlichen Gewaltverhältnis beruht (BGHSt 2, 119; 8, 22) [BGH 23.06.1955 - 3 StR 157/55]. - BGH, 09.02.1956 - 3 StR 344/55
Rechtsmittel
Möglicherweise ergibt sich dann, daß er schon deshalb als Beamter im strafrechtlichen Sinne anzusehen ist, weil er an der Verwaltung staatlichen Vermögens beteiligt war (RGSt 74, 251 [253]; BGHSt 2, 119). - BGH, 16.12.1955 - 2 StR 317/55
Rechtsmittel
Denn eine Person erfüllt die Voraussetzungen eines Beamten im strafrechtlichen Sinne immer dann, wenn sie durch einen öffentlich-rechtlichen Akt der zuständigen Behörde zu Dienstverrichtungen berufen ist, die aus der Staatsgewalt abgeleitet werden und Staatszwecken, wenn auch nur mittelbar, dienen (vgl BGHSt 2, 119, 120 [BGH 24.01.1952 - 3 StR 913/51]; 6, 17, 18 [BGH 06.04.1954 - 2 StR 70/54]; 6, 276, 278) [BGH 22.07.1954 - 4 StR 703/53]. - BGH, 25.02.1955 - 2 StR 454/54
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- BGH, 28.08.1953 - 3 StR 194/53
Rechtsmittel
- BGH, 04.11.1954 - 4 StR 445/54
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- BGH, 26.11.1953 - 3 StR 614/52
- BGH, 19.06.1963 - 2 StR 116/63
Rechtsmittel
- BGH, 04.11.1954 - 3 StR 253/54
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- BGH, 09.07.1953 - 4 StR 153/53
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