Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1951 - 1 StR 431/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,70
BGH, 21.12.1951 - 1 StR 431/51 (https://dejure.org/1951,70)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1951 - 1 StR 431/51 (https://dejure.org/1951,70)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1951 - 1 StR 431/51 (https://dejure.org/1951,70)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,70) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verbrechen - Beihilfe - Meineidsbeihilfe - Beihilfehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 27

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 129
  • NJW 1952, 512
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (59)

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Ein strafbares und damit haftungsrechtlich relevantes Unterlassen fällt den Beklagten freilich dann nicht zur Last, wenn ihnen die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge im Zeitpunkt der Fälligkeit wegen Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder aus anderen Gründen tatsächlich unmöglich gewesen sein sollte, denn die Unmöglichkeit normgemäßen Handelns läßt die Tatbestandsmäßigkeit bei Unterlassungsdelikten entfallen (BGHSt 2, 129, 133 und 296, 298; 6, 46, 57).
  • BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

    Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

    Zu einem ähnlichen Problemkreis, der Annahme einer Garantenpflicht zur Verhinderung einer erkannten Falschaussage, ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sehr zurückhaltend (BGHSt 2, 129, 133: Angeklagter; BGHSt 4, 327: Rechtsanwalt; BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56: Verteidiger; vgl. auch Ruß aaO § 258 Rdn. 19).
  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Dieses Verhalten des Angeklagten M. als Bestimmen oder Fördern des Tatentschlusses zur Begehung des Aussagedeliktes durch Savrda zu würdigen, lag auf der Hand (vgl. BGHSt 2, 129, 131 f; 17, 321, 323 [BGH 06.04.1962 - 4 StR 32/62]; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 154 Rdn. 24; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. vor §§ 153 ff Rdn. 34).
  • BGH, 06.04.1962 - 4 StR 32/62

    Ehescheidungsklage - §§ 153, 26, 13 StGB, Garantenstellung

    Der Senat gibt - im Anschluß an die Entscheidungen BGHSt 2, 129 ff und 14, 229 ff - seine in der Entscheidung BGHSt 3, 18 ff vertretene Auffassung auf, wonach eine Prozeßpartei, die durch ihr wahrheitswidriges Bestreiten die Vernehmung eines vom Prozeßgegner benannten Zeugen veranlaßt hat, auch ohne das Hinzutreten weiterer Umstände schon dadurch Beihilfe zum Meineid leiste, daß sie bei der in ihrer Gegenwart stattfindenden Beweisaufnahme eine vorsätzliche Eidesverletzung des Zeugen nicht durch das Bekennen der Wahrheit verhindert.

    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß die Angeklagte H. dadurch allein, daß sie im Ehescheidungsverfahren ehewidrige Beziehungen zu S. abstritt und somit ihren Ehemann als Prozeßgegner veranlaßte, S. Zeugenvernehmung zu erwirken, für diesen noch keine besondere Gefahrenlage herbeiführte, die sie zum Handeln, nämlich zur Verhinderung, der falschen Aussage und den Meineides, verpflichtete; insbesondere hat sie die Gefahrenlage für den Zeugen nicht allein dadurch geschaffen, daß sie erklärte, der Zeuge möge vernommen werden (vgl. BGHSt 2, 129, 133/134).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schafft der schuldige Ehegatte erst durch besondere, noch hinzukommende Umstände eine solche ihn zur Verhinderung der Falschaussage verpflichtende Gefahrenlage für den Zeugen, etwa dadurch, daß er noch während des Ehescheidungsverfahrens die ehebrecherischen oder ehewidrigen Beziehungen zu dem Zeugen fortsetzt und dadurch die Gefahr für ihn herbeiführt oder wenigstens erhöht, falsch auszusagen und einen Meineid zu schwören (vgl. BGHSt 2, 129, 134/135; 14, 229, 230/231).

    Das könnte vor allem dadurch geschehen, daß er den Zeugen vor oder bei seiner Vernehmung durch eine ausdrückliche Erklärung oder auf andere Weise - sofern sie über das bloße Stillschweigen und Untätigbleiben hinausgeht - wissen läßt, daß er ihn im Falle einer Falschaussage und eines Meineides nicht verraten werde (vgl. BGHSt 2, 129, 132).

    Diese Auffassung ist mit dem Gedanken, die in den später ergangenen Entscheidungen BGHSt 2, 129 ff und 14, 229 ff ausgesprochen worden sind, nicht zu vereinbaren.

  • BGH, 15.10.1954 - 2 StR 12/54

    Rechtsmittel

    Zwar ist anerkannt, dass sich auch derjenige einer Beihilfe zum Meineid schuldig macht, der vorsätzlich die Leistung eines falschen Eides geschehen lässt, obwohl er imstande und verpflichtet ist, die Eidesleistung zu verhindern (RGSt 75, 271 [273]; BGHSt 1, 22; 2, 129; 3, 18).

    Dass die im § 138 ZPO begründete Wahrheitspflicht noch nicht die Pflicht zur Verhinderung von Meineidsstraftaten enthält, ist mehrfach entschieden (BGHSt 2, 129 [133]; BGH 1 StR 88/53 vom 20. August 1953; BGH 2 StR 600/52 vom 26. Juni 1953; vgl. auch Maurach in Dt. Strafrecht 1944, S. 1 ff).

    Eine Rechtspflicht, einen drohenden Erfolg abzuwehren, besteht zwar für denjenigen, der für einen anderen eine Gefahrenlage geschaffen hat (BGHSt 2, 129; 3, 18).

    Selbst wenn sie es waren, so begründete die darin enthaltene Gefahrenlage doch nur dann eine Rechtspflicht des Angeklagten zur Abwendung der Eidesleistung, wenn er gerade diese Umstände erkannte (BGHSt 1, 22; 2, 129 [134]).

  • BGH, 13.10.1955 - 1 StR 365/55

    Rechtsmittel

    Augenscheinlich hat das Landgericht die Entscheidung BGHSt 2, 129 und 3, 18, deren Gründe es teilweise wörtlich in das Urteil übernommen hat, auf den hier gegebenen Fall übertragen, ohne zu beachten, daß er sich von den dort behandelten Sachverhalten wesentlich unterscheidet.

    Allerdings kann tätige Beihilfe zum Meineid leisten, wer durch sein Verhalten dem Zeugen zu verstehen gibt, daß er keine der erstrebten eidlichen Falschaussage entgegenstehende Erklärung in dem Verfahren abgegeben habe oder abgeben werde (BGHSt 2, 129, 132) [BGH 21.12.1951 - 1 StR 431/51].

    Im übrigen wird die Frage, ob es in einem solchen Falle schon den Tatbestand der Beihilfe zum Meineid erfüllt, wenn die Partei eines Rechtsstreits durch wahrheitswidriges Bestreiten einer Prozeßbehauptung mittelbar die Vernehmung eines Zeugen herbeiführt und dann dessen vorsätzliche Eidesverletzung nicht verhindert, obwohl sie dazu imstande ist, in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im allgemeinen zurückhaltend beurteilt (BGHSt 2, 129, 133 [BGH 21.12.1951 - 1 StR 431/51]; 4, 327, 329 [BGH 20.08.1953 - 1 StR 88/53]; MDR 1953, 692 Nr. 528;1 StR 88/51 vom 10. April 1951;2 StR 12/54 vom 15. Oktober 1954, teilweise abgedruckt BGHSt 6, 322;3 StR 429/54 vom 14. Februar 1955).

    Ob B. eine ernsthafte Gefährdung seiner Ehe zu befürchten hatte (BGHSt 1, 22,28) [BGH 09.01.1951 - 4 StR 55/50], wird in der neuen Hauptverhandlung sorgfältig zu prüfen sein ebenso wie die weitere Frage, ob die Angeklagte das alles ihrerseits erkannt hat (BGHSt 2, 129, 134 [BGH 21.12.1951 - 1 StR 431/51];2 StR 12/54 vom 15. Oktober 1954).

  • BGH, 29.04.1960 - 4 StR 105/60
    Dieser Pflicht ist sie nicht deshalb enthoben, weil sie sich von ihrem Partner versprechen ließ, er werde bei seiner Vernehmung die Aussage verweigern (Fortbildung von BGHSt 2, 129, 133).

    Wer für einen anderen eine Gefahrenlage bereitet, und sei es auch unbewußt oder ohne böse Absicht, ist von Rechts wegen verpflichtet, den infolge dieser Gefahr drohenden Erfolg abzuwenden (BGHSt 2, 129, 133).

    Wie der 1. Strafsenat des BGH im Urteil BGHSt 2, 129, 134 ausgesprochen hat, ist derjenige, der noch während seines Scheidungsverfahrens Liebesbeziehungen zu einer anderen Frau, die dann als Zeugin für dieses Verhältnis benannt ist, fortsetzt und enger gestaltet und dadurch für sie die Versuchung herbeiführt, falsch auszusagen und einen Meineid zu schwören, von Rechts wegen verpflichtet, den Meineid zu verhindern, wenn er die von ihm geschaffene Gefahr erkennt.

  • BGH, 06.05.1958 - 5 StR 72/58

    Rechtsmittel

    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte zwar in der Entscheidung BGHSt 3, 18 [BGH 11.10.1951 - 4 StR 208/51] im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 75, 271) eine solche Rechtspflicht angenommen, er ist aber im Anschluß an die Entscheidungen anderer Senate (vgl. insbes. BGHSt 2, 129, 133) [BGH 21.12.1951 - 1 StR 431/51] in der unveröffentlichten Entscheidung vom 27.10.1955 - 4 StR 306/55 - ausdrücklich hiervon abgerückt.

    Wie in der Entscheidung BGHSt 2, 129, 133 [BGH 21.12.1951 - 1 StR 431/51] ausgeführt ist, muß zu dem wahrheitswidrigen Bestreiten noch etwas Weiteres hinzukommen, damit eine besondere Gefahr begründet wird, daß der Zeuge etwas Falsches aussagt, die abzuwenden die Partei dann verpflichtet ist.

    Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 2, 129, 131 [BGH 21.12.1951 - 1 StR 431/51] dargelegt hat, genügt zu einer solchen Beihilfe jedes Verhalten, durch das der Gehilfe äußere Umstände für die Tat des selbständig entschlossenen Täters günstiger gestaltet oder dem Täter Hindernisse aus dem Weg räumt oder fernhält, ohne daß diese Hilfe gerade in der Förderung des Entschlusses des Meineidigen zum falschen Schwur zu bestehen braucht.

  • BGH, 20.08.1953 - 1 StR 88/53

    Rechtsmittel

    Die blosse Benennung eines Zeugen für eine wahre oder doch für wahr gehaltene Prozessbehauptung ist kein pflichtbegründendes Verhalten im Sinne der Tatbegehung durch Unterlassen (vgl. BGHSt 1, 22, 27; 2, 129, 134, 3, 18; RGSt 72, 22; 74, 39), weil sie den Zeugen keiner prozessunangemessenen, besonderen Gefahr der Falschaussage aussetzt.

    Die Entscheidung BGHSt 2, 129, 133 steht nicht entgegen.

  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Beihilfe liegt objektiv nämlich schon dann vor, wenn der Gehilfe äußere Umstände für die Tat des selbständig entschlossenen Täters günstiger gestaltet oder dem Täter Hindernisse aus dem Weg räumt oder fernhält (BGHSt 2, 129, 131).
  • BGH, 06.04.1962 - 4 StR 44/62

    Beteiligung des Begünstigten in einem gegen den Begünstiger wegen Begünstigung

  • BGH, 17.01.1979 - 3 StR 402/78

    Aufhebung eines Strafausspruchs wegen Meineids im Revisionsverfahren -

  • BGH, 26.06.1953 - 2 StR 600/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen -

  • BGH, 22.07.1954 - 2 StR 115/54

    Rechtsmittel

  • OLG Hamm, 29.01.1992 - 3 Ss 1128/91
  • BGH, 26.10.1956 - 1 StR 278/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.06.1955 - 1 StR 152/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.09.1952 - 2 StR 664/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.07.1952 - 1 StR 105/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.02.1955 - 3 StR 429/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.05.1953 - 4 StR 148/53

    Rechtsmittel

  • KG, 28.03.2001 - 1 Ss 261/99
  • BGH, 07.05.1954 - 2 StR 541/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.10.1978 - 2 StR 368/78

    Anspruch auf Ausstellung eines Ausweises für Vertriebene - Unrichtige oder

  • BGH, 07.02.1961 - 1 StR 529/60

    Falsche uneidliche Aussage in einem Privatklageverfahren - Vorliegen eines

  • BGH, 13.11.1980 - 1 StR 384/80

    Unerlässlichkeit der Gegenüberstellung des Angeklagten mit anderen Zeugen auf

  • BGH, 19.10.1954 - 2 StR 241/54

    Rechtsmittel

  • OLG Köln, 10.07.1990 - Ss 320/90
  • BGH, 20.11.1973 - 1 StR 212/73

    Rechtmäßigkeit eines Schuldspruches wegen eines Konkursvergehen - Vorliegen und

  • BGH, 25.11.1952 - 1 StR 461/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 686/84

    Anforderungen an die Zueignungsabsicht bei der Täterschaft an einem Raub -

  • BGH, 25.06.1974 - 5 StR 208/74

    Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs bei Verurteilung des Angeklagten -

  • BGH, 17.08.1962 - 4 StR 248/62

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe zur uneidlichen Falschaussage

  • BGH, 19.02.1958 - 2 StR 32/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.10.1955 - 4 StR 306/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.06.1955 - 2 StR 78/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.03.1955 - 1 StR 482/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.12.1954 - 4 StR 475/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.04.1954 - 3 StR 20/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.02.1964 - 2 StR 22/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.08.1957 - 5 StR 242/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.04.1956 - 1 StR 571/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.12.1955 - 4 StR 461/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.03.1955 - 1 StR 526/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.01.1955 - 2 StR 300/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.03.1954 - 1 StR 687/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.01.1954 - 5 StR 646/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.12.1953 - 1 StR 352/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.08.1953 - 1 StR 328/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.03.1953 - 1 StR 110/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.04.1952 - 1 StR 560/51
  • BGH, 20.10.1959 - 5 StR 392/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.07.1954 - 2 StR 140/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.01.1953 - 3 StR 188/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1955 - 4 StR 383/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.09.1954 - 3 StR 256/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.05.1954 - 1 StR 44/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.02.1953 - 1 StR 615/52

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht