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   BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51   

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https://dejure.org/1952,44
BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51 (https://dejure.org/1952,44)
BGH, Entscheidung vom 29.02.1952 - 1 StR 631/51 (https://dejure.org/1952,44)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 1952 - 1 StR 631/51 (https://dejure.org/1952,44)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten Sachverständigen im Interesse der Wahrheitserforschung - Annahme eines Gesamtvorsatzes bei Straftaten gegen die Sittlichkeit - Voraussetzung für eine unzüchtige Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 163
  • NJW 1952, 554
  • MDR 1952, 309
 
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Wird zitiert von ... (310)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 05.05.1941 - 2 D 97/41

    Zur Frage des Gesamtvorsatzes beim fortgesetzten Vergehen der Erregung

    Auszug aus BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51
    Immer wieder ist zu betonen, dass der Entschluss, künftig bei sich bietenden Gelegenheiten beliebig oft Straftaten gleicher Art zu begehen, allein noch keinen Gesamtvorsatz begründete Dieser setzt stets voraus, dass er von vornherein auf den Gesamt erfolg gerichtet ist, RGSt 75, 207.

    Darauf hat schon das Reichsgericht in RGSt 75, 207 für den § 183 StGB hingewiesen.

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Trotz grundsätzlicher Beibehaltung (vgl. u.a. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 16, 124, 128 f.) ist es mit dem Hinweis, daß eine "schematische" Betrachtung nicht angebracht sei, in Fällen systematisierter, durch Schaffung organisatorischer Strukturen verfestigter Begehung von Tatserien dadurch faktisch aufgegeben worden (vgl. Foth in Festschrift für Nirk, 1992, S. 293, 294), daß unter diesen besonderen Bedingungen eine zeitliche (und damit auch gegenständliche) Begrenzung der Tatbegehung im Vorstellungsbild des Täters für entbehrlich gehalten wird (BGHSt 26, 4, 7/8; vgl. ferner u.a. BGHSt 16, 124, 128 f.; 38, 165, 167 f.; BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 5, 9, 28).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Der im voraus gefaßte allgemeine Entschluß, künftig bei sich bietender Gelegenheit beliebig oft Straftaten gleicher oder ähnlicher Art zu begehen, genügt nicht (BGHSt 2, 163, 167; 12, 148, 155).
  • BGH, 19.06.1956 - 1 StR 50/56

    Beihilfe zum Mord in der SS-Sondergerichtsbarkeit

    Die Beurteilung des Wertes von Zeugenaussagen gehört von jeher zum Wesen richterlicher Beweiswürdigung; sie ist daher grundsätzlich dem Tatrichter anvertraut (vgl u.a. BGHSt 2, 163, 166 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]und 52; 8, 130, 131).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Beurteilung der Aussagen von Kindern (vgl die oben angeführten Entscheidungen BGHSt 2, 163; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]und 52) und zu der bei Hirnverletzten gebotenen Vorsicht (vgl u.a. LM Nr. 2 zu § 244 Abs. 4 StPO) kann entgegen der Meinung des Beschwerdeführers nicht zum Vergleiche herangezogen werden, die Rechtsprechung zur Beurteilung von Hirnverletzten schon deshalb nicht, weil sich weder aus den Akten und dem Urteil noch aus dem eigenen Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt, daß bei der behaupteten viermaligen Kopfoperation das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen worden ist.

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