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   BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50.   

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https://dejure.org/1952,15
BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50. (https://dejure.org/1952,15)
BGH, Entscheidung vom 29.02.1952 - 2 StR 112/50. (https://dejure.org/1952,15)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 1952 - 2 StR 112/50. (https://dejure.org/1952,15)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - Erforderlichkeit der Anführung weiterer möglicher Beweismittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 168
  • NJW 1952, 556
 
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Wird zitiert von ... (782)

  • OLG Hamm, 06.11.2014 - 5 RVs 98/14

    Wertgrenze des bedeutenden Schadens bei 1.300 Euro

    Soweit der Angeklagte diesbezüglich in der Gegenerklärung seines Verteidigers vom 09. Oktober 2014 - allerdings ohne nähere Begründung - die Auffassung vertritt, die Angabe der Beweismittel, derer sich das Gericht (zur Feststellung der Schadenshöhe) hätte bedienen sollen, sowie die Angabe des davon zu erwartenden Beweisergebnisses seien "jedenfalls nicht für den konkreten Fall" anzugeben gewesen, ist dies angesichts der eindeutigen höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z.B.: BGHSt 2, 168-169; BGH, NStZ-RR 2010, 316-317; vgl. auch: Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 24. August 2001 zu 2 Ss 688/01, zitiert nach juris Rn.n 4 m.w.N.) nicht nachvollziehbar.
  • OLG Frankfurt, 11.08.2016 - 2 Ss OWi 562/16

    Zur Frage der Verwertbarkeit von Falldatei und Messbild sowie der "fehlenden

    Die mit der Rechtsbeschwerdebegründung mitgeteilten Verfahrenstatsachen genügen auch hier nicht den Darlegungsanforderungen, die an die Erhebung einer Verfahrensrüge im Sinne von § 344 Abs. 2 StPO i. V. m. § 79 Abs. 3 OWiG gestellt werden (vgl. zu den Anforderungen BGHSt 2, 168, S. 169; 19, 273, S. 27; NStZ-RR 2010, 316-317 [BGH 01.07.2010 - 1 StR 259/10] ).
  • BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67

    Trinkexzeß vor Einbruch - §§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung

    Die Aufklärungsrüge des Angeklagten H. scheitert daran, dass er keine Beweismittel angegeben hat, deren sich nach seiner Auffassung das Landgericht noch hätte bedienen können und sollen (BGHSt 2, 168).
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