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   BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52   

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https://dejure.org/1952,97
BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52 (https://dejure.org/1952,97)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1952 - 1 StR 160/52 (https://dejure.org/1952,97)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1952 - 1 StR 160/52 (https://dejure.org/1952,97)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hinweis an einen Angeklagten, welche von mehreren nebeneinander enthaltenen Begehungsformen einer Strafnorm für die Verurteilung in Betracht kommt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 371
  • NJW 1952, 899
 
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Wird zitiert von ... (53)

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Dabei kommt es im Einzelfall darauf an, ob die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGHSt 2, 371, 374; 23, 141, 145; 29, 288, 293: 35, 14, 17; 36, 151, 154 f.; 41, 385, 388, 390; 43, 96, 99; 252, 255).
  • BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18

    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme

    Deshalb verlangt das Gesetz, dass er und seine Verteidiger in die Lage versetzt werden, ihre Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten (vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 1952 - 1 StR 160/52, BGHSt 2, 371, 373; vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59, BGHSt 313, 320 f.; vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 276/62, BGHSt 18, 56, 57; vom 19. Januar 1965 - 5 StR 578/64 Rn. 7 und vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79, NJW 1980, 714; vgl. auch LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 1 ff.).
  • BGH, 21.01.2003 - 4 StR 472/02

    Verständigung (faires Verfahren; Deal); Strafzumessung (zugesagte Obergrenze;

    Wie die zuvor getroffene verbindliche Absprache war dieser - entsprechend § 265 Abs. 1, 2 StPO - protokollierungspflichtig (BGHSt 43, 195, 206, 210; zur Protokollierungspflicht bei § 265 Abs. 1, 2 StPO vgl. BGHSt 2, 371, 373; 19, 141, 143; 23, 95, 96; BGH StV 1994, 232, 233; 1998, 583).
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