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   BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51   

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https://dejure.org/1951,230
BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51 (https://dejure.org/1951,230)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1951 - 2 StR 517/51 (https://dejure.org/1951,230)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1951 - 2 StR 517/51 (https://dejure.org/1951,230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 40
  • NJW 1952, 354
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.09.1951 - 1 StR 344/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51
    Es genügt vielmehr, dass er in einer seinem Lebensalter entsprechenden Weise geschlechtliche Empfindungen entweder selbst hat oder bewusst bei dem Verführer hervorrufen will (wie Urt. des BGH vom 7.9.1951 - 1 StR 344/51).

    Es genügt deshalb, dass der Jugendliche in einer seinem Lebensalter entsprechenden Weise geschlechtliche Empfindungen entweder selbst hat oder bewusst bei dem Verführer hervorrufen will (Urt. des BGH vom 7.9.51 - 1 StR 344/51).

  • RG, 15.03.1937 - 5 D 152/37

    Das Verbrechen gegen den § 175 a Nr. 3 StGB. kann gegen denselben Minderjährigen

    Auszug aus BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51
    Von einer Verführung kann deshalb keine Rede sein, wenn der Minderjährige ohne Beeinflussung seines Willens schon von sich aus zur Unzucht bereit gewesen ist (RGSt 70, 199; 71, 111).

    Die Strafkammer hätte deshalb bei jeder Einzeltat die innere Haltung des R. gewissenhaft untersuchen und das Ergebnis in den Urteilsgründen mitteilen müssen (RGSt 71, 111).

  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
    Auszug aus BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51
    Zur Unzucht lässt sich ein Minderjähriger missbrauchen, wenn er Handlungen eines Mannes von einer gewissen Stärke und Dauer, die das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Beziehung verletzen, bei sich duldet und hierbei die eigene oder die fremde Sinnenlust erregen oder befriedigen will (BGHSt 1, 293 und das zum Abdruck bestimmte Urteil vom 26. Juli 1951 - 2 StR 358/51).
  • BGH, 26.07.1951 - 2 StR 358/51
    Auszug aus BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51
    Zur Unzucht lässt sich ein Minderjähriger missbrauchen, wenn er Handlungen eines Mannes von einer gewissen Stärke und Dauer, die das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Beziehung verletzen, bei sich duldet und hierbei die eigene oder die fremde Sinnenlust erregen oder befriedigen will (BGHSt 1, 293 und das zum Abdruck bestimmte Urteil vom 26. Juli 1951 - 2 StR 358/51).
  • RG, 02.04.1936 - 3 D 155/36

    1. Was ist in § 175 a Nr. 3 StGB. unter "Verführung" zu verstehen? Welche

    Auszug aus BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51
    Von einer Verführung kann deshalb keine Rede sein, wenn der Minderjährige ohne Beeinflussung seines Willens schon von sich aus zur Unzucht bereit gewesen ist (RGSt 70, 199; 71, 111).
  • RG, 02.03.1939 - 5 D 972/38

    Zur Anwendung des § 51 StGB.

    Auszug aus BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51
    Im allgemeinen wird es sich aber empfehlen, das Ergebnis der Prüfung klarer zum Ausdruck zu bringen (vgl. hierzu die grundsätzlichen Ausführungen des Reichsgerichts in RGSt 73, 121 = DR 1939, 1308).
  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 465/59

    Rechtsmittel

    § 175 a Nr. 3 StGB setzt zwar weiter voraus, daß das Tun, zu dem der Minderjährige verführt werden soll, den Tatbestand des § 175 StGB nach der äußeren und - ohne daß dabei eine strafrechtliche Schuld zu fordern wäre - nach der inneren Tatseite erfüllt (BGHSt 2, 40; RGSt 74, 78).

    Dazu gehört aber, wenn der Volljährige in wollüstiger Absicht handelt, nicht, daß der Minderjährige selbst in geschlechtliche Erregung gerät, es genügt, daß er die wollüstige Absicht des Volljährigen kennt, daß er iveiß und billigt, sein Handeln diene der Erregung oder Befriedigung der Geschlechtslust des anderen (vgl. BGHSt 1, 30 [BGH 23.01.1951 - 1 StR 37/50]; 2, 40) [BGH 23.11.1951 - 2 StR 612/51].

  • BGH, 28.04.1955 - 3 StR 99/55

    Rechtsmittel

    Zur Verurteilung wegen vollendeten Verbrechens nach § 175 a Nr. 3 StGB ist demnach erforderlich, dass der Minderjährige seinerseits den äusseren und inneren Tatbestand des § 175 StGB erfüllt (BGHSt 2, 40), dass er also mit dem Verführer Unzucht treibt oder sich von diesem zur Unzucht missbrauchen lässt.

    Das letztere ist schon dann der Fall, wenn er in einer seinem Lebensalter entsprechenden Weise bewusst und gewollt geschlechtliche Empfindungen bei sich oder bei dem Verführer hervorruft (BGHSt 2, 40).

  • BGH, 12.10.1965 - 1 StR 262/65

    Innere Anteilnahme eines Jugendlichen an einem unzüchtigen Vorgang - Strafbarkeit

    Hierbei kommt es in subjektiver Hinsicht nicht darauf an, ob dem Minderjährigen strafrechtliche Schuld vorzuwerfen ist; es genügt vielmehr, wenn er dazu veranlaßt worden ist, in einer seinem Lebensalter entsprechenden Weise geschlechtliche Empfindungen entweder bei sich oder bei dem Verführer bewußt hervorzurufen (BGHSt 2, 40; BGH Urt. v. 23. März 1960 - 2 StR 86/60 -).
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