Rechtsprechung
BGH, 13.12.1951 - 3 StR 683/51 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 2, 71
- NJW 1952, 395
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (7)
- RG, 17.12.1920 - IV 1706/20
Kann das dienstälteste Mitglied einer Strafkammer den Direktor auch dann im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 07.10.1921 - 994/21
Darf im Geschäftsverteilungsplan ein Landgerichtsdirektor, der zum Vorsitzenden …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 12.02.1921 - IV 888/20
Kann ein Landgerichtsdirektor zum Vorsitzenden mehrerer Strafkammern bestellt …
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- RG, 20.10.1926 - VII 15/26
Gerichtsverfassung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 12.04.1920 - III 276/20
Kann schon bei Beginn des Geschäftsjahrs angenommen werden, daß der gesetzliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 21.04.1931 - III 85/30
Welche Voraussetzungen sind für eine dem Gesetz entsprechende Führung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 22.11.1928 - II 1030/28
Darf der Vorsitz in der Großen Strafkammer einem Landgerichtsdirektor abwechselnd …
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- BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12
Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH …
Erfordert die Entscheidung im Kollegialorgan danach uneingeschränkt, dass bei der Beratung und Entscheidungsfindung alle Mitglieder des Spruchkörpers vollständig über den Sach- und Streitstand informiert sind, ist nicht ersichtlich, warum der Vorsitzende nicht auf dieser Informationsgrundlage seinen richtunggebenden Einfluss, durch den eine zusätzliche Gewähr für Güte und Stetigkeit der Rechtsprechung innerhalb der Spruchkörper geboten wird (BGHSt 2, 71 ; 21, 131 ; 25, 54 ; BGHZ 37, 210 ), einbringen könnte.Die sich in dieser Rechtsprechung niederschlagende Gegenüberstellung zwischen der Wahrnehmung der richterlichen Aufgaben durch den Vorsitzenden einerseits und ihrer Wahrnehmung durch dessen Vertreter andererseits (vgl. BGHSt 2, 71 ; BGHZ 37, 210 ; HessVGH…, Urteil vom 27. April 1998 - 6 UE 745/98.A -, juris, Rn. 30) zeigt, dass die 75 %-Grenze die quantitative Mitwirkung des ordentlichen Vorsitzenden betrifft.
- BGH, 11.01.2012 - 2 StR 346/11
Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
dd) Die Übertragung eines Doppelvorsitzes bei zwei Strafsenaten des Bundesgerichtshofs stellt ein Arbeitspensum dar, das dem Vorsitzenden - unabhängig von seiner konkreten Person - nicht mehr die verantwortungsvolle Ausübung der richterlichen Tätigkeit in beiden Senaten ermöglicht (vgl. zum gleichzeitigen Vorsitz in mehreren Strafkammern beim Landgericht BGHSt 2, 71, 73, wo der BGH aber - wie bei BGHSt 8, 17, 18 - nicht auf die damit verbundene Belastung des Vorsitzenden und den Einfluss auf dessen Unabhängigkeit, sondern auf dessen fehlenden richtungsgebenden Einfluss zur Leitung der Spruchkörper abstellt). - BGH, 09.09.1966 - 4 StR 226/66
Beschränkung eines Strafkammervorsitzenden in der Wahrnehmung der ihm als solchem …
Wie schon das Reichsgericht angenommen (RG JW 1931, 1082 Nr. 11; RGZ 132, 301, 302 ff) und auch der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (BGHSt 2, 71, 73 [BGH 13.12.1951 - 3 StR 683/51]; BGHZ 9, 291, 292 [BGH 23.04.1953 - III ZR 298/52] und 10, 130, 131; BGH Urteil vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 488/60), gehen Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung über den Vorsitz in Kammern und Senaten dahin, Güte und Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Kammern und Senate, um deren Vorsitzenden es sich handelt, zu gewährleisten.Daraus folgt allerdings, daß eine große Strafkammer nur dann im Sinne des § 62 Abs. 1 GVG von dem zu ihrem Vorsitzenden bestellten Landgerichtsdirektor geführt wird, wenn dieser durch seine Tätigkeit in der Kammer einen richtungweisenden Einfluß auf ihren Geschäftsgang und ihre Rechtsprechung ausübt (BGHSt 2, 71, 73 [BGH 13.12.1951 - 3 StR 683/51]; vgl. auch BGHZ 37, 210 zum Vorsitz in einem Zivilsenat).
Ist der Vorsitzende verhinderte, weil ihm der Vorsitz in mehreren Kammern zugleich übertragen wurde (vgl. BGHSt 2, 71, 73) [BGH 13.12.1951 - 3 StR 683/51], oder ist die Verhinderung dadurch bedingt, daß der Vorsitzende durch Tod, Abordnung oder Erreichung der Altersgrenze ausschied und noch kein Nachfolger ernannt wurde (vgl. BGHSt 8, 17 ff [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55]; 14, 11, 14 ff. [BGH 06.11.1959 - 4 StR 376/59]), so mag die Gefahr einer Umgehung des Gesetzes durch willkürliche Handhabung eher gegeben und darum bei der Prüfung der Zulässigkeit der Vertretung ein strengerer Maßstab anzulegen sein.
- BGH, 21.06.1955 - 5 StR 177/55
Vorschriftsmäßige Besetzung einer Strafkammer bei Arbeitsüberlastung des zugleich …
Ist ein Landgerichtsdirektor durch den Vorsitz in zwei Strafkammern überlastet und kann er daher auf die Rechtsprechung der einen Kammer keinen wesentlichen Einfluß ausüben, so ist diese nicht vorschriftsmäßig besetzt (vgl. BGHSt 2, 71), es sei denn, daß der Zustand nur vorübergehend ist.Es ist auch zulässig, einen Landgerichtsdirektor mit dem Vorsitz in mehreren Kammern zu betrauen (RGSt 55, 201 [202]; BGHSt 2, 71[72]).
Daß sich der ordentliche Vorsitzende diese Möglichkeit der Einwirkung durch den Umfang seiner Mitarbeit sichert, ist zwar grundsätzlich zur vorschriftsmäßigen Besetzung der Kammer erforderlich (BGHSt 2, 71; 7, 23 [BGH 02.12.1954 - 4 StR 500/54][26]; BGHZ 9, 291; 10, 130 [BGH 25.06.1953 - III ZR 373/51][131]).
- BGH, 08.01.2009 - 5 StR 537/08
Göttinger Urteil wegen vierfachen Mordes rechtskräftig
Schließlich obliegt es in erster Linie dem Vorsitzenden, bei wechselnder Zusammensetzung der Kammer, insbesondere beim Hinzutreten jüngerer richterlicher Mitglieder, Güte und Stetigkeit ihrer Rechtsprechung und damit letztlich die Rechtssicherheit in besonderem Maße zu gewährleisten (vgl. BGHSt 2, 71, 73; 21, 131, 133; BGHZ 37, 210, 212; 49, 64, 66).". - BGH, 16.11.1972 - 1 StR 418/72
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Notzucht - Rüge der Verletzung …
Schließlich obliegt es in erster Linie dem Vorsitzenden, bei wechselnder Zusammensetzung der Kammer, insbesondere beim Hinzutreten jüngerer richterlicher Mitglieder, Güte und Stetigkeit ihrer Rechtsprechung und damit letztlich die Rechtssicherheit in besonderem Maße zu gewährleisten (vgl. BGHSt 2, 71, 73 [BGH 13.12.1951 - 3 StR 683/51]; 21, 131, 133 [BGH 09.09.1966 - 4 StR 226/66]; BGHZ 37, 210, 212 [BGH 19.06.1962 - GSZ - 1/61]; 49, 64, 66) [BGH 20.11.1967 - GSZ - 1/67].Die Bestellung desselben Vorsitzenden für alle Tagungen des Schwurgerichts - die in manchen Bezirken unüblich sein mag (so BGHSt 21, 191, 192) [BGH 07.02.1967 - 5 StR 587/66] - braucht auch bei einem großen Landgericht an sich nicht zu einer rechtsfehlerhaften Besetzung der Strafkammer zu führen; nur ist zu beachten, daß sich bei mehreren aufeinanderfolgenden und länger dauernden Sitzungsperioden - wie im vorliegenden Fall - für das Schwurgericht die tatsächlichen Verhältnisse so gestalten, als sei es ein ständiger Spruchkörper mit der Folge, daß der Vorsitzende so gestellt wird, wie wenn ihm der Vorsitz zweier Strafkammern übertragen wäre (vgl. hierfür BGHSt 2, 71, 73) [BGH 13.12.1951 - 3 StR 683/51].
- BGH, 26.06.1953 - V ZR 185/52
Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Dieser ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts ist der Bundesgerichtshof bereits in mehreren Entscheidungen beigetreten (vgl. BGHSt 2, 71 ff und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des III. Zivilsenats vom 23. April 1953, III ZR 298/52).Von einer Führung des Senats durch den Senatspräsidenten kann aber nur gesprochen werden, wenn er eine genügende Übersicht über die Geschäfte des Senats gewinnt und diese dauernd beeinflusst (Urteil des RG vom 14. November 1931 in JW 1932, 1142 Nr. 13; BGHSt 2, 71 ff).
- BSG, 03.07.2012 - B 5 R 104/12 B Die Übertragung des Vorsitzes in mehreren Senaten ist nur zulässig, wenn der Vorsitzende in allen Senaten einen richtunggebenden Einfluss auf die Rechtsprechung ausüben kann (vgl dazu BGHZ 88, 1; BGHSt 2, 71; 8, 17).
- BGH, 21.06.1960 - 1 StR 219/60
Rechtsmittel
Er kann sich auch schon vor Beginn des Geschäftsjahres für bestimmte Sitzungstage im voraus für verhindert erklären oder für verhindert erklären lassen und an diesen Tagen die Sitzung dem Vertreter überlassen (u.a. RGSt 54, 298; 55, 201; 55, 236; 62, 366; BGHSt 2, 71, 72) [BGH 13.12.1951 - 3 StR 683/51].Nur darf sich der Vorsitzende nicht in einem Maße entlasten, daß er nicht mehr in der Lege ist, den nach Sinn und Zweck der §§ 62 Abs. 1, 66 Abs. 1 GVG erforderlichen richtunggebenden Einfluß auf die Rechtsprechung der Kammer auszuüben (u.a. RGSt 62, 366; RGZ 132, 301; BGHSt 2, 71; 8, 17 [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55]; BGHZ 9, 291; 10, 130 [BGH 25.06.1953 - III ZR 373/51]; 16, 254) [BGH 09.02.1955 - V BLw 71/54].
- BGH, 28.05.1974 - 4 StR 37/74
Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden …
Gewiß ist eine solche Gefahr bei der Übertragung des Vorsitzes zugleich in mehreren Strafkammern eher gegeben als beispielsweise im Fall einer Erkrankung des Vorsitzenden (vgl. BGHSt 2, 71, 73 [BGH 13.12.1951 - 3 StR 683/51] ; 21, 131, 133) [BGH 09.09.1966 - 4 StR 226/66] . - BGH, 29.11.1967 - Ib ZR 165/65
Scheckbestätigung unter Kreditinstituten
- BGH, 09.02.1955 - IV ZR 153/54
Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
- BGH, 12.05.1956 - IV ZR 86/55
Ordnungsmäßige Besetzung des Gerichts
- BGH, 21.02.1968 - 2 StR 360/67
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen der Frage der Zulässigkeit einer …
- BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53
Rechtsmittel
- BGH, 23.04.1953 - III ZR 298/52
Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
- BGH, 11.11.1958 - 1 StR 532/58
Rechtsmittel
- BGH, 21.12.1956 - 1 StR 435/56
Rechtsmittel
- BGH, 21.10.1952 - 1 StR 340/52
Rechtsmittel
- BGH, 25.10.1961 - V ZR 9/60
Rechtsmittel
- BGH, 28.09.1960 - V ZR 196/58
Rechtsmittel
- BGH, 30.04.1974 - 1 StR 35/74
Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener räuberischer Erpressung in …
- BGH, 11.11.1955 - 1 StR 309/55
Verhältnis des Rechts der Eltern auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung gegen …
- BGH, 13.12.1960 - 5 StR 488/60
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichtes - Lange Dauer der …
- BGH, 27.02.1957 - IV ZR 257/56
Rechtsmittel
- BGH, 15.03.1966 - V ZR 87/65
Anerkennung eines zu erwerbenden Grundbesitzes als landwirtschaftliche …
- BGH, 04.05.1960 - 2 StR 141/60
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen eines Vergehens nach § 81a Gesetz …
- BGH, 22.10.1958 - 2 StR 338/58
Rechtsmittel
- BGH, 14.03.1956 - IV ZR 231/55
Rechtsmittel
- BGH, 16.12.1954 - 4 StR 524/54
Rechtsmittel
- BGH, 21.05.1953 - 3 StR 561/52
Anstiftung zur Verletzung der Obhutspflicht - Strafrechtliche Verurteilung eines …
- BGH, 13.01.1953 - 1 StR 651/52
Rechtsmittel
- BGH, 13.11.1952 - 4 StR 379/52
Rechtsmittel
- BGH, 21.10.1952 - 1 StR 391/52
Rechtsmittel
- BGH, 12.08.1952 - 1 StR 238/52
Rechtsmittel
- BGH, 17.01.1952 - 3 StR 1020/51
Rechtsmittel
- BGH, 08.06.1956 - 2 StR 115/56
Rechtsmittel
- BGH, 09.02.1956 - 3 StR 1/56
Rechtsmittel
- BGH, 20.12.1955 - 1 StR 371/55
Rechtsmittel
- BGH, 08.10.1953 - 3 StR 600/53
Rechtsmittel
- BGH, 20.05.1953 - I ZR 177/52
Rechtsmittel
- BGH, 11.12.1956 - 5 StR 380/56
Rechtsmittel
- BGH, 07.06.1955 - 1 StR 216/55
Rechtsmittel
- BGH, 14.04.1954 - 4 StR 764/53
Rechtsmittel
- BGH, 22.04.1952 - 2 StR 12/52
Rechtsmittel