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   BGH, 18.12.1964 - 2 StR 461/64   

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https://dejure.org/1964,158
BGH, 18.12.1964 - 2 StR 461/64 (https://dejure.org/1964,158)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1964 - 2 StR 461/64 (https://dejure.org/1964,158)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1964 - 2 StR 461/64 (https://dejure.org/1964,158)
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Unterhaltsquittung

§ 263 StGB, Täuschung auch möglich bei Übereinstimmung mit der Rechtslage, 'Schaden', 'Bereicherungsabsicht', Stoffgleichheit, § 1613 BGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils mit Beschaffung eines Beweismittels für eine bestehende Forderung - Beschaffung eines Beweismittels zur Abwehr einer in Wirklichkeit nicht bestehenden Forderung - Unmittelbares Ansetzen zur Urkundenfälschung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 253

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 136
  • NJW 1965, 594
  • MDR 1965, 312
  • DB 1965, 548
  • DB 1965, 549
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.10.1953 - 3 StR 356/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1964 - 2 StR 461/64
    Der Fall liegt insofern anders als die vom Bundesgerichtshof in den unveröffentlichten Urteilen vom 25. Juni 1953 - 3 StR 557/52 - und vom 22. Oktober 1953 - 3 StR 356/53 - entschiedenen.
  • BGH, 25.06.1953 - 3 StR 557/52

    Beihilfe zur versuchten Urkundenfälschung - Anwendbarkeit des deutschen

    Auszug aus BGH, 18.12.1964 - 2 StR 461/64
    Der Fall liegt insofern anders als die vom Bundesgerichtshof in den unveröffentlichten Urteilen vom 25. Juni 1953 - 3 StR 557/52 - und vom 22. Oktober 1953 - 3 StR 356/53 - entschiedenen.
  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 307/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1964 - 2 StR 461/64
    Entspricht es der Rechtsordnung, steht also die Durchsetzung oder Abwehr einer Forderung mit dem sachlichen Recht in Einklang, so wird es nicht dadurch rechtswidrig, daß zu seiner Verwirklichung rechtswidrige Mittel angewendet werden (BGHSt 3, 160).
  • BGH, 13.10.1959 - 5 StR 377/59

    Begehung eines Raubes i.F.d. Ansichnahme und Gebrauchnahme eines Gegenstands am

    Auszug aus BGH, 18.12.1964 - 2 StR 461/64
    Der Angeklagte hätte es daher nur "bei Begehung der Tat bei sich geführt", wenn er es bewußt als Nötigungsmittel benutzte, sei es auch nur in der Weise, daß die in dem Stiche liegende Gewaltanwendung und die spätere Bedrohung mit dem Messer bei der Unterschriftsleistung noch fortwirkte, oder wenn er in diesem Zeitpunkt mindestens mit der Möglichkeit rechnete, daß er das Messer als Waffe verwenden werde (RGSt 68, 238, 239; BGHSt 3, 229; 13, 259).
  • BGH, 02.10.1952 - 5 StR 623/52
    Auszug aus BGH, 18.12.1964 - 2 StR 461/64
    Der Angeklagte hätte es daher nur "bei Begehung der Tat bei sich geführt", wenn er es bewußt als Nötigungsmittel benutzte, sei es auch nur in der Weise, daß die in dem Stiche liegende Gewaltanwendung und die spätere Bedrohung mit dem Messer bei der Unterschriftsleistung noch fortwirkte, oder wenn er in diesem Zeitpunkt mindestens mit der Möglichkeit rechnete, daß er das Messer als Waffe verwenden werde (RGSt 68, 238, 239; BGHSt 3, 229; 13, 259).
  • BGH, 07.02.1952 - 5 StR 12/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1964 - 2 StR 461/64
    Die Tätigkeit muß also nach dem Gesamtplan des Täters bei ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Vollendung führen sollen und deshalb das geschützte Rechtsgut bereits unmittelbar gefährden (RGSt 69, 327; BGHSt 2, 380; 4, 334; BGH LM § 211 StGB Nr. 22).
  • RG, 26.06.1934 - 1 D 404/34

    1. Kann eine nur innere Hemmung die Freiwilligkeit des Täters bei dem Rücktritt

    Auszug aus BGH, 18.12.1964 - 2 StR 461/64
    Der Angeklagte hätte es daher nur "bei Begehung der Tat bei sich geführt", wenn er es bewußt als Nötigungsmittel benutzte, sei es auch nur in der Weise, daß die in dem Stiche liegende Gewaltanwendung und die spätere Bedrohung mit dem Messer bei der Unterschriftsleistung noch fortwirkte, oder wenn er in diesem Zeitpunkt mindestens mit der Möglichkeit rechnete, daß er das Messer als Waffe verwenden werde (RGSt 68, 238, 239; BGHSt 3, 229; 13, 259).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96

    Untauglicher Versuch (umgekehrter Tatbestandsirrtum; Irrtum über die

    Wenn das verfolgte Ziel der Rechtsordnung entspricht, so wird es nicht dadurch, daß rechtswidrige Mittel zu seiner Verwirklichung angewandt werden, selbst rechtswidrig (BGHSt 3, 160, 162 f.; 20, 136, 137; BGH NJW 1982, 2265; MDR 1983, 419, 421; BayObLG …
  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 598/98

    Bereicherungsabsicht (Erpressung einer unberechtigten Wechselforderung als

    Keinen rechtswidrigen Vermögensvorteil erstrebt derjenige, der einen fälligen Anspruch mit Nötigungsmitteln durchsetzen will (vgl. BGHSt 3, 160; 20, 136, 137; BGH NStZ 1988, 216; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 7).

    Wollte der Angeklagte nur die Begleichung vermeintlicher Forderungen mit Gewalt durchsetzen, so unterlag er hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Bereicherung einem Tatbestandsirrtum (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGHSt 4, 105; 17, 87 ff.; 20, 136; 32, 88, 91 f.; BGH, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6 und 7; BGH NStZ 1998, 299; BGH, Urt. v. 16. Dezember 1997 - 1 StR 456/97 = NStZ-RR 1999, 6).

    Anders wäre es, wenn er nur eine Verbesserung seiner Beweissituation suchte (vgl. dazu Cramer in Schönke-Schröder, StGB 25. Aufl. - § 263 Rdn. 146 und 147; bei Ausstellung eines Schuldscheins: BGHSt 20, 136 ff.; 34, 394 ff.; bei schriftlichem Schuldversprechen: BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 5).

    Die erstrebte Beweissituation würde zwar nach der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGHSt 3, 160 ff.; 20, 136 ff.) möglicherweise wegen der besseren rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeit des Anspruches letztendlich eine Beeinträchtigung des Vermögens des Tatopfers bedeuten, das würde den erstrebten Vermögensvorteil aber nicht rechtswidrig im Sinne von § 253 StGB machen.

  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87

    Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins

    Unter den hier gegebenen Umständen wurde - nachdem S. bereits ein Schuldschein über 10.079,23 DM abgenötigt worden war - durch die erzwungene Unterzeichnung und Aushändigung des zweiten Schuldscheins, dem keine Verbindlichkeit zugrunde lag, bereits eine schadensgleiche Vermögensgefährdung im Sinne der naheliegenden Gefahr des Vermögensverlustes hervorgerufen (so grundsätzlich für den Fall des durch Betrug erlangten Schuldanerkenntnisses ohne zugrunde liegende Forderung: RG JW 1927, 2139; 1928, 411; RG HRR 1928 Nr. 796; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 248; Cramer, Vermögensbegriff und Vermögensschaden im Strafrecht, S. 161 ff.; enger offenbar derselbe in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 263 Rdn. 146; a.A. Schröder JZ 1965, 513, 515 f.) [BGH 18.12.1964 - 2 StR 461/64].
  • BGH, 21.12.1982 - 1 StR 662/82

    Strafbarkeit wegen Gründungsschwindels, unterlassener Konkursanmeldung,

    Da es insoweit an der Rechtswidrigkeit mangelt, fehlt es in diesen Fällen an der strafrechtlichen Relevanz von Vermögensverfügung und Vermögensschaden (vgl. BGH NJW 1953, 1479; BGHSt 20, 136, 137 f. [BGH 18.12.1964 - 2 StR 461/64] m.w.N.; Lackner a.a.O. Rdn. 155 m.w.N.; Cramer a.a.O. Rdn. 117; Samson a.a.O. Rdn. 148).
  • BGH, 09.07.2003 - 5 StR 65/02

    Versuchter Betrug (bedingter Tatvorsatz bei begründeten Zweifeln hinsichtlich

    Wenn das verfolgte Ziel der Rechtsordnung entspricht, wird es nicht dadurch, daß rechtswidrige Mittel zu seiner Verwirklichung angewandt werden, selbst rechtswidrig (BGHSt 3, 160, 162 f.; 20, 136, 137; 42, 268, 271 m. w. N. aus der Rechtsprechung).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 402/10

    Absicht rechtswidriger Zueignung (versuchter schwerer Raub; versuchte schwere

    Allein der Umstand, dass ein fälliger Anspruch mit Nötigungsmitteln durchgesetzt werden soll, macht den begehrten Vorteil nicht rechtswidrig (BGHSt 20, 136, 137).
  • BGH, 13.05.1997 - 4 StR 200/97

    Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung - Vorsatz bezüglich der

    Bei dieser Sachlage hätte das Landgericht erörtern müssen, ob die Angeklagten von einer berechtigten Forderung der Ramona J. gegen den Geschädigten ausgingen; denn nach ständiger Rechtsprechung bewirkt die irrige Annahme eines Anspruchs gegen das Opfer einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der Bereicherung (BGHSt 20, 136, 137; vgl. aber auch BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 7 m.w.N.).
  • BGH, 02.05.1995 - 5 StR 135/95

    Erpressung - Raub - Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Bereicherung

    Allerdings bewirkt bei den genannten Tatbeständen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die irrige Annahme eines Anspruchs gegen das Opfer einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der Bereicherung (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6; BGHSt 20, 136, 137; 3, 160).

    Entspricht dieses der Rechtsordnung, so wird es nicht dadurch rechtswidrig, daß zu seiner Verwirklichung rechtswidrige Mittel angewendet werden (BGHSt 20, 136, 137; 3, 160).

  • BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97

    Rechtswidrige Bereicherung bei schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen

    Diese Wendung läßt im übrigen nicht besorgen, das Gericht könne verkannt haben, daß dafür, ob ein Vermögensvorteil rechtswidrig ist oder nicht, allein das sachliche Recht maßgebend ist (vgl. BGHSt 3, 160; 20, 136; BGHR aaO).
  • BGH, 02.12.1982 - 1 StR 476/82

    Vorliegen eines Schadens bei erschlichenen Bewilligungen von Fördermitteln -

    Steht die geltend gemachte Forderung mit dem sachlichen Recht in Einklang, so wird der erstrebte Vermögensvorteil nicht dadurch rechtswidrig im Sinne des § 263 StGB, daß der Täter zu dessen Erlangung unlautere Mittel wie Täuschungen anwendet (BGHSt 3, 160, 162/163; 20, 136, 137/138; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 276; vgl. OLG Karlsruhe MDR 1981, 159).
  • OLG Jena, 20.09.2006 - 1 Ss 226/06

    Computerbetrug, Betrug

  • BGH, 13.07.1999 - 5 StR 667/98

    Untreue; Volkseigener Außenhandelsbetrieb; Mißbrauchstatbestand; MfS;

  • OLG Brandenburg, 22.04.2009 - 1 Ss 16/09

    Betrug: Unberechtigter Bezug von Trennungsgeld während Tätigkeit als

  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 434/98

    Absicht rechtwidriger Bereicherung bei Erpressung; Nötigung

  • BayObLG, 09.05.1988 - RReg. 4 St 275/87

    Zum Tatbestandsmerkmal "unbefugt" in § 17 UWG

  • BGH, 05.10.1982 - 1 StR 486/82

    Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils ist ein normatives

  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 438/89

    Voraussetzungen für die Verurteilung wegen räuberischer Erpressung - Abpressen

  • BGH, 25.05.1983 - 2 StR 29/83

    Bedeutung des Merkmals der Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils bei

  • BGH, 25.02.1986 - 1 StR 669/85

    Anforderungen an die Verletzung sachlichen Rechts - Voraussetzungen einer

  • BGH, 19.12.1980 - 2 StR 337/80

    Wirkungen eines auch aus dem Gesamtzusammenhang nicht aufzulösenden Widerspruchs

  • BGH, 06.08.1970 - 4 StR 332/70

    Herbeiführung einer Klage durch Täuschung - Anwendung eines unlauteren Mittels

  • BGH, 08.03.1978 - 2 StR 664/77

    Annahme einer Nötigung bei Handeln zum Ziel der Erlangung eines Beweismittels

  • BGH, 22.10.1975 - 3 StR 179/75

    Betrug im Zusammenhang mit Gewährung eines Darlehens - Folgen einer fehlenden

  • BGH, 23.06.1965 - 2 StR 97/65

    Erstreben eines rechtswidrigen Vermögensvorteils im Fall der Geltendmachung eines

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