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   BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65   

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https://dejure.org/1965,379
BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65 (https://dejure.org/1965,379)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1965 - 2 StR 187/65 (https://dejure.org/1965,379)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1965 - 2 StR 187/65 (https://dejure.org/1965,379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen schwerer Freiheitsberaubung - Unterbrechung der Verjährung - Beginn der Verjährung für den Anstifter und Gehilfen - Strafverfolgung des Gehilfen bei fortgesetzter Tat des Haupttäters - Einfluss des Gehilfen auf die Behandlung des Gefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 227
  • NJW 1965, 1817
  • MDR 1965, 756
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57
    Auszug aus BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65
    Erst mit der Entlassung begann also auch für den Angeklagten die Verjährungsfrist gemäß § 67 Abs. 4 StGB, ohne daß es darauf ankommt, ob die Dauer der Freiheitsberaubung über eine Woche gemäß § 239 Abs. 2 StGB ein Tatbestandsmerkmal oder eine besondere Folge im Sinne des § 56 StGB ist (vgl. dazu BGHSt 10, 306).
  • BGH, 06.11.1951 - 1 StR 27/50
    Auszug aus BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65
    Die Freiheitsberaubung ist kein Zustandsdelikt, sondern eine Dauerstraftat, die erst zum Abschluß gelangt, wenn die Freiheitsentziehung wieder aufgehoben wird (RGSt 25, 147, 149; Schönke-Schröder § 239 Randn. 12; A. Schäfer LK 80 Aufl. § 239 Anm. 6; vgl. BGHSt 1, 391 ff).
  • BGH, 11.02.1958 - 5 StR 535/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65
    Für den ersten Fall hat sich der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs dieser Rechtsprechung angeschlossen (Urteil von 11. Februar 1958 - 5 StR 535/57).
  • RG, 23.02.1894 - 106/94

    1. Können die Vergehen der §§ 239. 240 St.G.B.'s in Idealkonkurrenz begangen

    Auszug aus BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65
    Die Freiheitsberaubung ist kein Zustandsdelikt, sondern eine Dauerstraftat, die erst zum Abschluß gelangt, wenn die Freiheitsentziehung wieder aufgehoben wird (RGSt 25, 147, 149; Schönke-Schröder § 239 Randn. 12; A. Schäfer LK 80 Aufl. § 239 Anm. 6; vgl. BGHSt 1, 391 ff).
  • RG, 02.10.1931 - I 326/31

    Wann beginnt die Verjährung der Beihilfe zu einer fortgesetzten Handlung oder

    Auszug aus BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65
    Eine Ausnahme hat es auch für die Beihilfe zu einer Dauerstraftat, die eine echte Unterlassungstat ist, anerkannt (RGSt 65, 361 ff; ebenso Jagusch LK 8. Aufl. § 67 Anm. 1 b, hh; OLG Stuttgart NJW 1962, 2311 [OLG Stuttgart 14.09.1962 - 2 Ws 290/61]).
  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08

    Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit

    Die Verjährung der Teilnahmehandlung beginnt grundsätzlich mit Beendigung der Haupttat (BGHSt 20, 227, 228; BGH NJW 1951, 727; wistra 1990, 146, 148; Jähnke aaO § 78a Rdn. 15; Schmid aaO § 78 a Rdn. 18; Stree/SternbergLieben aaO § 78a Rdn. 8).

    Den Feststellungen des Landgerichts lässt sich nicht entnehmen, dass von diesem Grundsatz hier eine Ausnahme zu machen wäre, etwa weil sich die Beihilfehandlung des Angeklagten Dr. M. nur auf abgrenzbare Teile der Haupttat (vgl. BGHSt 20, 227, 228/229) oder einen begrenzten Zeitraum (vgl. BGH wistra 1990, 149, 150) beschränkte.

  • BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20

    Unterlassenes Angebot

    Bei der Beihilfe (§ 27 Abs. 1 StGB) beginnt nach dem Prinzip der Akzessorietät die Verjährung der Gehilfentätigkeit mit der Beendigung der Haupttat (s. BGH, Urteile vom 11. Juni 1965 - 2 StR 187/65, BGHSt 20, 227, 228; vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300 Rn. 12).

    Diese verjährungsrechtlichen Einschränkungen der Zurechnung fremden Verhaltens hat der Bundesgerichtshof für die frühere fortgesetzte Handlung entwickelt (s. Urteile vom 11. Juni 1965 - 2 StR 187/65, BGHSt 20, 227, 228 f.; vom 27. April 1978 - 4 StR 67/78, bei Holtz, MDR 1978, 803; Beschlüsse vom 20. Dezember 1989 - 3 StR 276/88, wistra 1990, 149, 150; vom 13. März 1990 - KRB 3/89, WuW/E BGH 2659 - Leerangebot).

    Sie kommen weiterhin in Betracht, wenn eine Vielzahl immer wieder den Tatbestand verwirklichender Einzelakte zu einer materiell-rechtlichen Tat - als rechtlicher Einheit (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1965 - 2 StR 187/65, BGHSt 20, 227, 229) - verbunden wird, so etwa im Fall einer Bewertungseinheit dergestalt, dass eine wettbewerbsbeschränkende Grundabsprache über Jahre hinweg durch konkretisierende Einzelabsprachen und/oder Realakte umgesetzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - KRB 58/16, juris Rn. 11 f., 23 - Flüssiggas II).

    Voraussetzung für eine abweichende Tatbeendigung für den Mittäter oder Gehilfen ist aber, dass sich neben der Beteiligung der - für den subjektiven Straftatbestand notwendige (§ 15 StGB) - Vorsatz auf die abgrenzbaren Tatteile oder den begrenzten Zeitraum beschränkt und nicht auf die gesamte Tat erstreckt (s. BGHSt 20, 227, 228 f.; BGH bei Holtz, MDR 1978, 803; wistra 1990, 149, 150; WuW/E BGH 2659 - Leerangebot; LK/Greger/Weingarten, StGB, 13. Aufl., § 78a Rn. 18).

  • BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18

    Bestrafung als Täter bei rechtswidriger und schuldhafter Verwirklichung aller

    Die Tat ist mit Eintritt des Freiheitsentzugs vollendet und erst beendet, wenn das Opfer seine Fortbewegungsfreiheit zurückerlangt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1965 - 2 StR 187/65, BGHSt 20, 227, 228; LK/Schluckebier, StGB, 12. Aufl., § 239 Rn. 20; Lackner/Kühl, aaO § 239 Rn. 8).
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 58/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    - 4 StR 67/78, MDR/H 1978, 803; Urteil vom 11. Juni 1965 - 2 StR 187/65, BGHSt 20, 227, 228 f.; Beschluss vom 20. Dezember 1989 - 3 StR 276/88, StV 1990, 404, 405; Beschluss vom 13. März 1990 - KRB 3/89, WuW/E BGH 2659 - Leerangebot).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 344/08

    Beihilfe und Mittäterschaft bei Steuerhinterziehung (Beendigung bei der

    Damit war zu diesen Zeitpunkten jeweils auch die Beihilfe der Angeklagten zu diesen Taten beendet (vgl. BGHSt 20, 227, 228; Fischer, StGB 55. Aufl. § 78a Rdn. 4).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    Insoweit kann auf die Ausführungen zur Haupttat verwiesen werden, da die Verjährung der Beihilfehandlung sich nach zutreffender Auffassung grundsätzlich - und so auch hier - nach der der Haupttat richtet (BGHSt 20, 227; BGH wistra 1990, 146; BayObLG NJW 1996, 271; Schönke/S/ Sternberg-Lieben / Bosch a.a.O., § 78a Rn. 8; Fischer a.a.O., § 78a, Rn. 4 m. N. zur Gegenansicht) und die Verjährung auch gegenüber dem Angeklagten E im April 2010 unterbrochen worden ist.
  • BGH, 15.04.2020 - 5 StR 435/19

    Verjährung bei tateinheitlicher Begehung von Bankrott und Untreue

    b) Die Verjährung der Taten des Mitangeklagten H. in den Fällen 1 und 2 bewirkt auch die Verjährung der diesbezüglichen Beihilfetaten des Angeklagten, die sich auch insoweit akzessorisch zu den Haupttaten verhalten (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1965 - 2 StR 187/65, BGHSt 20, 227, 229; Fischer, aaO, § 78a Rn. 4).
  • BGH, 27.01.1982 - 3 StR 217/81

    Steuerhinterziehung - Verfassungsmäßigkeit - Bestimmtheitsgebot - Steuerumgehung

    Denn wenn sich eine Beihilfe und der sie tragende Vorsatz - so wie nach dem Urteil hier - auf die gesamte Fortsetzungstat erstrecken, hängt der Beginn der Verjährungsfrist auch für den Gehilfen von der Beendigung der fortgesetzten Haupttat ab, selbst wenn seine Tätigkeit schon vorher aufgehört hat (BGHSt 20, 227 ff.; BGH bei Holtz, MDR 1978, 803 ).
  • BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88

    Tatbeteiligung - Vorsatz - Mittäterschaft - Einzelakte - Fortgesetzte Handlung -

    Erstrecken sich Tatbeteiligung und Vorsatz des Mittäters lediglich auf einen Teil der Einzelakte einer fortgesetzten Handlung, so ist er auch nur insoweit verantwortlich mit der Folge, daß für ihn die Verjährungsfrist mit dem Abschluß des letzten Tuns, das in diese Einheit einbezogen, wird, also mit der Beendigung des letzten dieser Einzelakte beginnt (vgl. BGHSt 20, 227, 229; BGH bei Holtz a.a.O.; Hübner in Hubschmann/Hepp/Spitaler AO 8. Aufl. § 376 Rdn. 39; Samson in Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 376 AO Rdn. 16 a. E.; Kohlmann, Steuerstrafrecht, 4. Aufl.§ 376 AO Rdn. 20).
  • BGH, 11.07.2001 - 5 StR 530/01

    Kaufvertrag - Treuhandvertrag - Untreue - Revision - Geschäftsanteile -

    Hinsichtlich des als Gehilfen verurteilten Mitangeklagten K ist die Tat ebenfalls nicht verjährt, weil die Verjährung der Teilnahmehandlung erst mit der Beendigung der Haupttat beginnt (BGHSt 20, 227, 228; Jähnke in LK 11. Aufl. § 78a Rdn. 15).
  • BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89

    Beschäftigung von Arbeitern in erheblichem Umfang, die weder steuerlich noch

  • BGH, 13.03.1990 - KRB 3/89

    Fortsetzungszusammenhang - Submissionsabsprachen

  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 67/78

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Beihilfe zum Vorenthalten von

  • BGH, 06.11.1990 - 1 StR 718/89

    Ablehnung eines Beweismittels wegen Bedeutungslosigkeit - Betrug durch

  • KG, 22.02.2008 - 1 Ss 294/06

    Wirksamkeit der auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung bei

  • BGH, 10.05.1990 - 4 StR 680/89

    Mißachtung der Betrugsverwirklichnug durch die Strafkammer bei auch fremdnützigem

  • LG Frankfurt/Main, 27.02.1981 - 4 Js 773/70

    Erschiessungen von Häftlingen im KL Lagischa sowie während des

  • OLG Stuttgart, 05.04.1978 - 3 Ss (8) 1043/77

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Rückerstattung des Mehrerlöses

  • BGH, 17.12.1979 - 3 StR 382/79

    Umfang der Aufklärungspflicht des Tatgerichts - Strafrechtliche Relevanz der

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