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   BGH, 29.06.1965 - 5 StR 228/65   

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BGH, 29.06.1965 - 5 StR 228/65 (https://dejure.org/1965,980)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1965 - 5 StR 228/65 (https://dejure.org/1965,980)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1965 - 5 StR 228/65 (https://dejure.org/1965,980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt nach zwei Notbetrugstaten - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwischen Tat und Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 232
  • NJW 1965, 1869
  • MDR 1965, 839
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.12.1953 - 5 StR 521/53
    Auszug aus BGH, 29.06.1965 - 5 StR 228/65
    Zwar können strafbare Handlungen eines Unzurechnungsfähigen oder vermindert Zurechnungsfähigen (§ 51 Abs. 1 oder 2 StGB) auch dann zu der Anordnung der Maßnahme gemäß § 42 b StGB führen, wenn sie selbst weniger schwerwiegender Art sind, vorausgesetzt nur, daß sie im Zusammenhang mit der geistigen Erkrankung des Beschuldigten stehen, die die Begehung künftiger erheblicher Rechtsverletzungen begründet (vgl. BGHSt 5, 140 und BGH LM StGB § 42 b Nr. 10).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, daß im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung der ursprüngliche Tötungsvorsatz bei der Strafzumessung nicht mehr zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden darf (vgl. BGH MDR 1965, 839; BGH bei Dallinger MDR 1966, 726; BGH bei Holtz MDR 1980, 813 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 28.09.1966 - 2 StR 203/66

    Tatbestand des Betruges im Rückfall - Geistesschwäche wegen alkoholtoxisch

    Die für eine Anordnung nach § 42 b StGB in der Rechtsprechung (BGHSt 20, 232) geforderte Verhältnismäßigkeit zwischen der Maßnahme und den ihr zugrunde liegenden Taten ist gewahrt.
  • BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91

    Zechprellereien keine für Unterbringung erhebliche Taten

    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit hat der erkennende Senat schon in der Vergangenheit die Unterbringung von Zechprellern in einer Heil- oder Pflegeanstalt abgelehnt (BGHSt 20, 232; Urteil vom 3. September 1957 - 5 StR 340/57 - Beschluß vom 3. Januar 1967 - 5 StR 661/66 - vgl. auch BGH Urteile vom 17. September 1954 - 2 StR 325/54 - und vom 18. September 1961 - 4 StR 290/61).
  • LG Marburg, 12.01.2016 - 3 Qs 23/15

    Unverhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem

    "Zechprellereien, wie sie der Angeklagte begangen hat und nach der Erwartung des Tatrichters auch in Zukunft begehen wird, sind im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes keine erheblichen Taten im Sinne des StGB § 63 (Anschluß BGH, 1965-06-29, 5 StR 228/65, BGHSt 20, 232).".
  • BGH, 21.04.1971 - 2 StR 82/71

    Anordnung der Unterbringung in eine Heilanstalt und Pflegeanstalt bei einer Tat

    Allerdings hat der 5. Strafsenat später die Zulässigkeit der Unterbringung ausschlaggebend danach beurteilt, ob die Maßregel zu den vom Beschuldigten begangenen Taten in einem angemessenen Verhältnis stand (BGHSt 20, 232).
  • BGH, 20.06.1972 - 1 StR 190/72

    Anordnung der Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt -

    Nach neuer Verhandlung wird auch eingehender als bisher unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Rechtsprechung (BGHSt 20, 232; BGH, Urteile vom 26. Januar 1971 - 1 StR 649/70; vom 20. Juli 1971 - 1 StR 195/71) auszuführen sein, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang in Zukunft erhebliche Angriffe des Angeklagten gegen Rechtsgüter anderer zu befürchten sind.
  • BGH, 30.05.1972 - 1 StR 184/72

    Beurteilung der Frage hinsichtlich einer Unterbringung in einer Heilanstalt oder

    Das Landgericht geht - nach den bisherigen Feststellungen mit Recht - davon aus, daß die Tat des Beschuldigten auch bei Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 16, 202 [BVerfG 10.06.1963 - 1 BvR 790/58]; BGHSt 20, 232) wegen ihrer Schwere die Unterbringung nach den §§ 42 a, 42 b StGB zum Schutz der Allgemeinheit rechtfertigen könnte (UA S. 8/9).
  • BGH, 20.07.1971 - 1 StR 195/71

    Erfordernis der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und der Berücksichtigung

    Der Täter muß gefährlich, nicht nur für die Allgemeinheit lästig sein (BGHSt 20, 232; BGH, Urteile vom 26. Januar 1971 - 1 StR 649/70; vom 21. April 1971 - 2 StR 82/71; Erster schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucks. V/4094, S. 17).
  • BGH, 04.02.1969 - 1 StR 276/68

    Führen von Kraftfahrzeugen ohne Fahrerlaubnis - Gefahr für die öffentliche

    Insoweit kann gegen das Urteil auch nicht eingewandt werden, daß das Landgericht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BGHSt 20, 232, 233) [BGH 29.06.1965 - 5 StR 228/65] außer acht gelassen habe.
  • BGH, 13.09.1968 - 4 StR 372/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Die Einweisung darf zu den im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit (oder der verminderten Zurechnungsfähigkeit) begangenen Straftaten nicht außer Verhältnis stehen (BGHSt 20, 232).
  • BGH, 16.04.1980 - 3 StR 115/80

    Folgen für den Strafausspruch bei Idealkonkurrenz von Delikten

  • BGH, 13.07.1971 - 1 StR 267/71

    Entmündigung als Schutz des Mündels vor Verstößen gegen die Strafgesetze -

  • BGH, 14.05.1968 - 5 StR 134/68

    Anordnung der Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt

  • BGH, 30.04.1974 - 1 StR 70/74

    Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt wegen Schizophrenie -

  • BGH, 28.07.1970 - 1 StR 230/70

    Bestehen einer Gefahr für die Öffentlichkeit auf Grund einer Prozesspsychose der

  • BGH, 19.04.1966 - 1 StR 618/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Nötigung - Anforderungen an die

  • BGH, 07.07.1970 - 5 StR 329/70

    Anforderungen an die Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt -

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