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   BGH, 01.10.1965 - 4 StR 351/65   

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BGH, 01.10.1965 - 4 StR 351/65 (https://dejure.org/1965,630)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1965 - 4 StR 351/65 (https://dejure.org/1965,630)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1965 - 4 StR 351/65 (https://dejure.org/1965,630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensfehler durch Vereidigung von Zeugen - Anspruch des Angeklagten auf das letzte Wort nach Wiedereintritt in die Beweisaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 273
  • NJW 1965, 2356
  • MDR 1966, 64
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.05.1953 - 5 StR 340/52
    Auszug aus BGH, 01.10.1965 - 4 StR 351/65
    Dabei braucht nicht im einzelnen untersucht zu werden, ob die Voraussetzungen des § 61 Nr. 2 StPO bei den genannten Personen gegeben waren (vgl. BGHSt 4, 202 [BGH 07.05.1953 - 5 StR 340/52]; 17, 248) [BGH 13.04.1962 - 3 StR 6/62].
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
    Auszug aus BGH, 01.10.1965 - 4 StR 351/65
    Da dies nicht geschah, mußte er auf sein Recht hingewiesen werden (BGHSt 13, 53, 59) [BGH 20.03.1959 - 4 StR 416/58].
  • BGH, 13.12.1960 - 1 StR 389/60

    Begründung der gerichtlichen Entscheidung der Beeidigung von Zeugen - Antrag im

    Auszug aus BGH, 01.10.1965 - 4 StR 351/65
    Aus dem Umstand, daß der Vorsitzende ohne weiteres zur Vereidigung der angegebenen Zeugen schritt und kein besonderer Gerichtsbeschluß die Vereidigung anordnete, ergibt sich nicht mit der für das Revisionsgericht erforderlichen Sicherheit, daß das Gericht den § 61 Nr. 2 StPO übersehen oder seine Voraussetzungen möglicherweise falsch beurteilt hat; denn das Gesetz schreibt eine solche Beschlußfassung nicht vor und verlangt für den Fall der Anordnung der Vereidigung nicht die Anführung von Gründen (BGHSt 15, 253 [BGH 13.12.1960 - 1 StR 389/60]).
  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 6/62

    Gesamtdeutscher Arbeitskreis - Bei nachträglicher Aussageverweigerung nach § 55

    Auszug aus BGH, 01.10.1965 - 4 StR 351/65
    Dabei braucht nicht im einzelnen untersucht zu werden, ob die Voraussetzungen des § 61 Nr. 2 StPO bei den genannten Personen gegeben waren (vgl. BGHSt 4, 202 [BGH 07.05.1953 - 5 StR 340/52]; 17, 248) [BGH 13.04.1962 - 3 StR 6/62].
  • BGH, 22.05.1962 - 1 StR 156/62

    Fortgesetzte Überziehung von Bankkrediten als gemeinschaftlicher Betrug -

    Auszug aus BGH, 01.10.1965 - 4 StR 351/65
    Dabei braucht nicht im einzelnen untersucht zu werden, ob die Voraussetzungen des § 61 Nr. 2 StPO bei den genannten Personen gegeben waren (vgl. BGHSt 4, 202 [BGH 07.05.1953 - 5 StR 340/52]; 17, 248) [BGH 13.04.1962 - 3 StR 6/62].
  • BGH, 12.10.1962 - 4 StR 332/62

    Unterlassen der Befragung des Angeklagten zu seiner Verteidigung nach nochmaligem

    Auszug aus BGH, 01.10.1965 - 4 StR 351/65
    Das wäre nur dann entbehrlich gewesen, wenn der Angeklagte von sich aus erneut das letzte Wort in Anspruch genommen hätte, indem er entweder neue Erklärungen zu den von ihm erhobenen Vorwürfen abgab oder sich wie vorher damit begnügte, sich auf die Darlegungen seines Verteidigers zu berufen (BGHSt 18, 84).
  • RG, 29.05.1895 - 1737/95

    Bedingt es für die Frage, ob ein Zeuge als mit einem Mitbeschuldigten verwandt

    Auszug aus BGH, 01.10.1965 - 4 StR 351/65
    Diese Zeugin hätte in dem Verfahren gegen den Angeklagten die sich aus § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO ergebenden Rechte nur dann gehabt, wenn das Verfahren sich jemals einheitlich auf den Angeklagten und den verstorbenen Ehemann der Zeugin als Beschuldigte erstreckt hätte (vgl. RGSt 27, 270).
  • RG, 24.09.1883 - 2203/83

    Ist §. 257 Abs. 3 St.P.O. eine Rechtsnorm, deren Verletzung zur Aufhebung des

    Auszug aus BGH, 01.10.1965 - 4 StR 351/65
    Gerade angesichts des Umstände, daß die Erörterung der Tatfrage vom Gesetz auf einen Rechtszug beschränkt ist, muß streng darauf geachtet werden, daß dem Angeklagten keine vom Gesetz gewährleistete Möglichkeit der Verteidigung und der Ergänzung seines sachlichen Vorbringens entzogen wird (vgl. hierzu und zur Frage des Beruhens überhaupt RGSt 9, 69).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Denn mit dem Verstoß gegen § 258 Abs. 2 bzw. 3 StPO wird dem Angeklagten eine gesetzlich gewährte Möglichkeit der Verteidigung und Ergänzung des sachlichen Vorbringens entzogen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1965 - 4 StR 351/65, BGHSt 20, 273, 276).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Eines besonderen Hinweises durch das Gericht bedurfte es dazu nicht (BGHSt 20, 273, 274) [BGH 01.10.1965 - 4 StR 351/65].

    Das hat auch nach einem nochmaligen Eintritt in die Verhandlung zu geschehen (BGHSt 13, 53, 59 [BGH 20.03.1959 - 4 StR 416/58]; 18, 84, 85 [BGH 12.10.1962 - 4 StR 332/62]; 20, 273, 274), [BGH 01.10.1965 - 4 StR 351/65]und zwar unabhängig von seinem sachlichen Umfang.

    Das gilt selbst dann, wenn der Wiedereintritt in die Verhandlung, wie im vorliegenden Fall, nur hinsichtlich eines von mehreren selbständigen Tatvorwürfen erfolgt, die Gegenstand des Verfahrens sind (BGHSt 20, 273, 275 [BGH 01.10.1965 - 4 StR 351/65]; 1 StR 249/66 vom 26. Juli 1966, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1966, 893).

    Darauf hat der Senat bereits in der Entscheidung BGHSt 20, 273 hingewiesen (vgl. auch BGHSt 9, 77, 79 [BGH 28.02.1956 - 5 StR 609/55]; 13, 53, 59) [BGH 20.03.1959 - 4 StR 416/58]und ausgeführt, angesichts dessen, daß die Erörterung der Tatfrage auf einen Rechtszug beschränkt sei, müsse streng darauf geachtet werden, daß dem Angeklagten keine gesetzlich gewährleistete Möglichkeit der Verteidigung und Ergänzung des sachlichen Vorbringens entzogen werde (a.a.O. S. 276).

  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88

    Schmücker-Prozess

    Eines förmlichen Hinweises bedarf es allerdings nicht (RGSt 42, 51 ff; BGHSt 20, 273, 274; 22, 278, 279).
  • BGH, 26.07.1966 - 1 StR 249/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betrugs in Tateinheit

    Die Rüge ist, entsprechend der Entscheidung des 4. Strafsenats BGHSt 20, 273 ff., begründet.

    Vielmehr mußte dieses dem Angeklagten erneut erteilt werden (§ 25 Abs. 2 und 3 StPO; BGHSt 13, 53, 59 [BGH 20.03.1959 - 4 StR 416/58]; BGHSt 20, 275 [BGH 01.10.1965 - 4 StR 351/65]), wenn dies auch nicht mit den Worten des Gesetzes zu geschehen brauchte.

    Mit "Wiedereintritt in die Beweisaufnahme" - Leitsatz von BGHSt 20, 273 - ist nichts anderes als Wiedereröffnung der Verhandlung gemeint (vgl. S. 275 a.a.O.).

    Die Grundsatze seines Urteils vom 1. Oktober 1953 - 4 StR 120/53 - hat der 4. Strafsenat durch seine oben erwähnte neuere Entscheidung BGHSt 20, 273 stillschweigend aufgegebene - Das Revisionsgericht kann bei der ihm obliegenden Zurückhaltung (RGSt 65, 304, 308) nicht beurteilen, ob ein erneutes Vorbringen des Angeklagten Erfolg gehabt hätte (RGSt 9, 69, 70; BGHSt 20, 276).

  • BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete

    Die Ablehnung der Strafkammervorsitzenden war allerdings nicht schon deshalb verspätet, weil sie erst nach der erstmaligen Erteilung des letzten Wortes und damit dem in § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO bezeichneten Zeitpunkt, ab dem eine Ablehnung nicht mehr zulässig ist, angebracht worden war; denn dadurch, dass die Kammer erneut in die Beweisaufnahme eingetreten ist, haben die früheren Schlussvorträge und das frühere letzte Wort ihre bisherige Bedeutung verloren (vgl. BGHSt 20, 273, 275; BGH StV 1981, 221; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 258 Rdn. 27).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 169/93

    Möglichkeit der Verteidigung des Angeklagten nach erheblicher Veränderung des

    Mit dem Wiedereintritt in die Verhandlung haben die früheren Ausführungen des Angeklagten ihre Bedeutung als abschließende Äußerungen im Sinne des § 258 Abs. 2 2. Halbsatz StPO verloren (vgl. BGHSt 20, 273, 274; BGH NStZ 1984, 521; 1987, 36).

    Für alle Verfahrensbeteiligten war vielmehr ersichtlich, daß der Hinweis nach Wiedereintritt in die Verhandlung sachlich auf die gesetzlichen Strafzumessungsgrundlagen beschränkt war (vgl. BGHSt 20, 273, 275; BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 3).

  • BGH, 21.12.1966 - 4 StR 404/66

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Das hat der Senat schon in den Urteil BGHSt 20, 273, auf das verwiesen wird, näher ausgeführt.

    Denn es läßt sich nicht ausschließen, daß der Angeklagte durch neue tatsächliche Ausführungen und Beweisanträge die Lage zu seinen Gunsten verändert hätte (vgl. RGSt 9, 69, 70; BGHSt 20, 273, 276 [BGH 01.10.1965 - 4 StR 351/65]; BGH Urt. v. 26. Juli 1966 - 1 StR 249/66 - a.a.O.).

  • BGH, 13.10.1992 - 5 StR 476/92

    Begründung eines Rechtsfehlers durch die Unterbrechung des Schlussvortrages des

    Auf das Recht zu einem - gegebenenfalls erneuten - Schlußvortrag braucht er aber vom Gericht nicht besonders hingewiesen zu werden (BGHSt 20, 273, 274; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 258 Rdn. 27).
  • BayObLG, 10.08.2001 - 5St RR 198/01

    Das letzte Wort des Angeklagten

    Dem Angeklagten muss das letzte Wort auch dann für das Verfahren im ganzen gewährt werden (BGHSt 20, 273).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.1999 - 2b Ss 166/99
    c) Der aufgezeigte Gesetzesverstoß zwingt zwar nur dann zur Aufhebung des Urteils, wenn es auf ihm beruht (§ 337 Abs. 1 StPO ), wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, daß es ohne den Verfahrensfehler anders gelautet hätte (vgl. BGHSt 20, 273; 22, 278 ff.).
  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 535/84

    Verurteilung wegen Förderung der Prostitution und Zuhälterei - Fehlerhafte

  • BGH, 24.11.1981 - 1 StR 742/81

    Einhaltung der Vorschrift über die Erteilung des letzten Wortes an einen

  • BGH, 07.11.1972 - 5 StR 536/72

    Revision in Strafsachen - Pflicht zur Erteilung des letzten Worts an den

  • BGH, 19.09.1969 - 1 StR 340/69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

  • BGH, 18.07.1967 - 5 StR 309/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 29.01.1968 - 2 StR 519/67

    Einzelerschiessungen von jüdischen Lagerinsassen der ZAL Boryslaw und Drohobycz

  • BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes - Zeitweise Trennung der Verfahren -

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