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   BGH, 31.08.1965 - 5 StR 245/65   

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https://dejure.org/1965,236
BGH, 31.08.1965 - 5 StR 245/65 (https://dejure.org/1965,236)
BGH, Entscheidung vom 31.08.1965 - 5 StR 245/65 (https://dejure.org/1965,236)
BGH, Entscheidung vom 31. August 1965 - 5 StR 245/65 (https://dejure.org/1965,236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendungsbereich des § 252 Strafprozessordnung (StPO) - Verwertung früherer Bekundungen (als Angeklagter) eines die Aussage verweigernden Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 52, § 252

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 384
  • NJW 1966, 740
  • MDR 1966, 161
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 31.08.1965 - 5 StR 245/65
    Schließlich kommt es - worauf die Bundesanwaltschaft u.a. hingewiesen hat - auch nicht darauf an, daß die Gründe des verlesenen Urteils vom 13. Mai 1963 kein Protokoll über die Vernehmung des Ehemannes der Angeklagten sind (vgl. BGHSt 6, 141, 143) [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53], sondern nur das Ergebnis der Beratung beurkunden.

    Die Frage, in welcher Weise die frühere Bekundung in die jetzige Hauptverhandlung eingeführt und verwertet werden darf (damit befaßt sich die Entscheidung BGHSt 6, 141 ff), hat mit der Frage nichts zu tun, ob ihre Verwertung mit Rücksicht auf § 252 StPO überhaupt zulässig ist.

  • BGH, 21.02.1957 - 4 StR 582/56

    Mitbeschuldigter - Hauptverhandlung - Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht -

    Auszug aus BGH, 31.08.1965 - 5 StR 245/65
    So hat der Bundesgerichtshof in der BGHSt 10, 186 ff [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56] abgedruckten Entscheidung auch bereits dargelegt, daß es unzulässig sei, die Aussage eines früheren Mitbeschuldigten aus einem abgetrennten oder bereits rechtskräftig erledigten Verfahren zu verlesen, obwohl die Voraussetzungen des § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO vorliegen, falls dem Mitbeschuldigten, der in der Hauptverhandlung als Zeuge auftritt, ein Zeugnisverweigerungsrecht zustünde.

    Daß - anders als in BGHSt 10, 186 ff [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56] - der Ehemann der Angeklagten und die.

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 598/96

    Faires Verfahren (Analogie; keine Berechtigung des Beschuldigten zur Anwesenheit

    Da Frau A. zum Zeitpunkt der richterlichen Vernehmung - wie dargelegt - Beschuldigte war, die nunmehr als Zeugin von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte, durfte diese Aussage nicht in die Hauptverhandlung eingeführt werden (BGHSt 10, 186; 20, 384).

    Die Vorschrift will dem Zeugen, der zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt ist, diese Freiheit der Entschließung erhalten, und ihn davor schützen, daß er gegen seinen Willen mittelbar zur Überführung des Angeklagten beitragen muß (BGHSt 20, 384, 385; BGH GA 1979, 144, 145; BayObLG …

  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99

    Zeugnisverweigerung nach "Vernehmung" durch den Verteidiger

    Damit sind die Ergebnisse einer früheren Vernehmung des nunmehr die Aussage befugt nach § 52 StPO verweigernden Zeugen unverwertbar, wobei es unerheblich ist, ob er damals als Zeuge oder als Beschuldigter vernommen wurde (BGHSt 20, 384; Kleinknecht/ Meyer-Goßner aaO § 252 Rdn. 11 m. w. N.); im letzteren Fall dürfte im übrigen nicht einmal der vernehmende Richter als Zeuge gehört werden (BGHSt 42, 391, 398 m. w. N.).

    Wenn § 252 StPO es schon untersagt, eine unter den Strafdrohungen der §§ 145 d und 164 StGB vor der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gemachte Aussage als Zeuge oder eine sogar vor dem Richter als Beschuldigter abgegebene Einlassung nach anschließender berechtigter Zeugnisverweigerung zu verwerten, muß dies erst recht der Verwertung einer Aussage bei einer anwaltlichen "Beschuldigtenvernehmung" entgegen stehen (vgl. BGHSt 20, 384, 385 a.E.; 29, 230, 232), zumal der Verteidiger bei einer solchen Anhörung einseitig die Interessen des Beschuldigten wahrzunehmen hat (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 336; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO vor § 137 Rdn. 1 a. E.), während die Strafverfolgungsorgane nach § 160 Abs. 2 StPO sowohl die belastenden als auch die entlastenden Umstände zu ermitteln haben.

  • BGH, 25.03.1980 - 5 StR 36/80

    Vernehmung einer Verhörsperson nach Inanspruchnahme des

    Sie hat ihre Äußerungen in einem Verfahren (nicht gegenüber Privatpersonen) abgegeben (vgl. BGHSt 20, 384,385) [BGH 31.08.1965 - 5 StR 245/65].

    Unerheblich ist, daß die Aussage des Mädchens von dem Polizeibeamten nicht protokolliert worden ist (vgl. BGHSt 20, 384,386) [BGH 31.08.1965 - 5 StR 245/65].

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Soweit der Bundesgerichtshof die Verwertung der Einlassung eines frühen Mitbeschuldigten im Verfahren gegen einen Angehörigen auch bei Vernehmung des Richters als unzulässig angesehen hat (BGH GA 1979, 144; vgl. BGHSt 20, 384 [385]), liegt dieser Fall jedenfalls anders, weil als der wesentliche Grund für das Verwertungsverbot angesehen wurde, daß für den Beschuldigten keine gesetzliche Verpflichtung besteht, die Wahrheit zu sagen.
  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 308/02

    Verwertungsverbot gemäß § 252 StPO (Unmittelbarkeit; Zeugnisverweigerung;

    Verweigert ein Zeugnisverweigerungsberechtigter in der Hauptverhandlung gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO das Zeugnis, so darf auch seine Einlassung in einem früheren, gegen ihn selbst gerichteten Verfahren nicht gegen den nunmehr angeklagten Angehörigen verwendet werden (BGHSt 20, 384; BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 7, insoweit in StV 1992, 500 nicht abgedruckt).
  • BayObLG, 14.12.1982 - RReg. 1 St 366/82

    Berücksichtigung einer Aussage der zur Zeugnisverweigerung berechtigten Ehefrau

    In Rechtsprechung und Schrifttum besteht heute Einigkeit darüber, daß dieses Verlesungsverbot - außer bei richterlichen Vernehmungen, bei denen der Zeuge über das ihm zustehende Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden war -nicht durch Vernehmung des Vernehmungsbeamten über die frühere Aussage des Zeugen umgangen werden darf, daß vielmehr über das Verlesungsverbot hinaus in bezug auf Angaben, die der Zeuge bei früheren nichtrichterlichen Vernehmungen gemacht hatte, ein Verwertungsverbot besteht, diese Angaben also auch nicht in anderer Weise als durch Verlesung in die Hauptverhandlung eingeführt und zum Gegenstand der Urteilsfindung gemacht werden dürfen (OGHSt 1, 299; BGHSt 2, 99/104; 20, 384; 21, 218; 29, 230/232; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 23.Aufl.§ 252 RdNrn. 5 ff.; Mayr in Karlsruher Kommentar StPO§ 252 RdNr. 1; Kleinknecht StPO 35.Aufl.§ 252 RdNrn.2 und 5; im Ergebnis auch Paulus in KMR StPO 7. Aufl. § 252 RdNrn. 5 ff.).

    Hingegen dürfen ebenso wie frühere Äußerungen gegenüber Privatpersonen (OGHSt 1, 299/300 f.; BGHSt 1, 373 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 67/51] ; OLG Bremen HESt 3, 42/43; vgl. auch BGHSt 20, 384 [BGH 31.08.1965 - 5 StR 245/65] /386; 29, 230/232) Äußerungen, die der nunmehr das Zeugnis Verweigernde gegenüber Polizeibeamten in deren amtlicher Eigenschaft außerhalb einer Vernehmung gemacht hat, der Urteilsfindung zugrunde gelegt werden (BGH GA 1970, 1531 BayObLGSt 1949/51, 605/606 ff.; OLG Düsseldorf NJW 1968, 1840 [OLG Düsseldorf 03.07.1968 - 2 Ss 12/68] ; OLG Hamm JMBlNW 1972, 262; OLG Stuttgart Justiz 1972, 322; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg§ 252 RdNr. 29; Mayr in Karlsruher Kommentar§ 252 RdNr. 20; Paulus in KMR§ 252 RdNr.18).

    Insbesondere ist es nicht erforderlich, daß eine Niederschrift über die Angaben der Auskunftsperson aufgenommen wurde und daß diese auch verlesen werden könnte (BGHSt 20, 384 [BGH 31.08.1965 - 5 StR 245/65] /386; 29, 230/232 f.).

  • OLG Koblenz, 29.01.2014 - 1 Ss 125/13

    Unzulässigkeit der Verlesung der Vernehmungsniederschrift eines früheren

    Der Schutz des Zeugnisverweigerungsrechtes nach § 252 StPO verbietetes daher auch, dass zur Überführung des Angeklagten auf Erklärungen zurückgegriffen wird, welche ein zeugnisverweigerungsberechtigter Zeuge als früherer Beschuldigter in dem auch gegen ihn gerichteten Strafverfahren allein unter dem Gesichtspunkt der Selbstverteidigung abgegeben hat (BGHSt 10, 186, 189 f.; 20, 384; BGH StV 1988, 185 ; NStZ 1997, 351 ; NStZ 2003, 217; BayObLG NJW 1978, 387).
  • BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94

    Mord - Totschlag - Tötungsdelikt - Mittäter - Täterschaft - Zeugenaussage -

    b) Wäre Frau K. in vorliegender Sache Zeugin gewesen, hätte ihre polizeiliche Aussage gemäß § 252 StPO nicht verwertet werden dürfen, wenn sie in der Hauptverhandlung von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO Gebrauch gemacht hätte (vgl. BGHSt 10, 186 [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56]; 20, 384 [BGH 31.08.1965 - 5 StR 245/65]; BGH bei Holtz MDR 1979, 457 f. = GA 1979, 144 f.; BGH StV 1988, 185).
  • BGH, 14.06.2005 - 1 StR 338/04

    Zeugnisverweigerungsrecht und Konfrontationsrecht (Verwertungsverbot; Vernehmung

    Verweigert ein Zeugnisverweigerungsberechtigter in der Hauptverhandlung gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO das Zeugnis, so darf auch seine Einlassung in einem früheren, gegen ihn selbst gerichteten Verfahren nicht gegen den nunmehr angeklagten Angehörigen verwendet werden (BGHSt 20, 384; NStZ 2003, 217).
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 31/98

    Ablehnung eines Antrages auf Vernehmung einer Anstaltspsychologin als

    Auch hier wird den Interessen und einem möglichen Konflikt des Zeugen, der Angehöriger eines früheren Mitbeschuldigten des jetzigen Angeklagten ist, dadurch genügend Rechnung getragen, daß seine ohne Belehrung gemäß § 52 StPO erfolgte Vernehmung in einem Verfahren gegen den Angehörigen nicht verwertet werden darf, wenn der Zeuge dann von seinem Recht nach § 52 Abs. 1 StPO Gebrauch macht (vgl. BGHSt 2, 99; 10, 186; 20, 384; BGH bei Widmaier NStZ 1992, 196, 201).
  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 584/90

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Rechtsanwalts (kein

  • BGH, 07.11.2000 - 1 StR 458/00

    Verfahrensrüge; Verwertungsverbot bei vorheriger Vernehmung als Beschuldigter;

  • BGH, 14.01.1986 - 5 StR 762/85

    Wertung der Entgegennahme einer Erklärung als Vernehmung im Sinne des § 252

  • BGH, 31.07.1992 - 3 StR 161/92

    Verzicht auf Zeugen und Verlesung der Feststellungen aus einer früheren

  • BGH, 01.12.1987 - 1 StR 589/87

    Verwertung der Angaben eines zuvor Mitangeklagten nach Abtrennung und

  • BGH, 06.05.1969 - 1 StR 57/69

    Vorwurf der Vornahme unzüchtiger Handlungen an der eigenen Tochter - Umfang des

  • OLG Stuttgart, 23.02.1982 - 1 Ss 144/82

    Anwendung des Verwertungsverbots als eine vom Gesetzgeber gewollte Folge des

  • BGH, 19.09.1978 - 5 StR 515/78

    Zulässigkeit der Vernehmung eines Richters über dessen seinerzeitigeVernehmung

  • BGH, 09.02.1968 - 4 StR 578/67

    Ermittlung und Verwertung früherer Aussagen eines Zeugen

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