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   BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64   

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BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64 (https://dejure.org/1964,780)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64 (https://dejure.org/1964,780)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1964 - AnwSt (R) 8/64 (https://dejure.org/1964,780)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Verfahrensrüge mit der Verletzung des Gesetzes durch Richter und Staatsanwälte in anderen Verfahren - Rüge des Einschlafens eines Mitgliedes des Ehrengerichtshofs während der Hauptverhandlung - Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit - Sinn ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 73
  • MDR 1965, 150
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.11.1953 - 1 StR 488/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64
    Die Vorschriften über die Öffentlichkeit im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO, § 169 GVG sind nur dann verletzt, wenn die Beschränkung der Öffentlichkeit auf den Willen des Gerichts oder des Vorsitzenden zurückzuführen ist, nicht aber dann, wenn sie auf einem Versehen einer anderen Person beruht (RGSt 43, 188; BGH Urt. v. 3. November 1953 - 1 StR 488/53 -, 16. Mai 1961 - 5 StR 54/61 -).
  • BGH, 25.10.1960 - 1 StR 372/60

    Bedenken gegen die Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses - Unzulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64
    Auf seine Revision änderte der Bundesgerichtshof am 25. Oktober 1960 (1 StR 372/60) das angefochtene Urteil dahin ab, daß der Beschuldigte - statt wegen vorsätzlicher - wegen leichtfertiger falscher Anschuldigung verurteilt wurde, und hob insoweit den Strafausspruch und den Gesamtstrafausspruch auf.
  • BGH, 16.05.1961 - 5 StR 54/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64
    Die Vorschriften über die Öffentlichkeit im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO, § 169 GVG sind nur dann verletzt, wenn die Beschränkung der Öffentlichkeit auf den Willen des Gerichts oder des Vorsitzenden zurückzuführen ist, nicht aber dann, wenn sie auf einem Versehen einer anderen Person beruht (RGSt 43, 188; BGH Urt. v. 3. November 1953 - 1 StR 488/53 -, 16. Mai 1961 - 5 StR 54/61 -).
  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

    Auszug aus BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64
    Die Entscheidung des 4. Strafsenats vom 21. Februar 1964 - 4 StR 519/63 - = NJW 1964, 1139 betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • RG, 14.01.1910 - II 1229/09

    Sind die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung dadurch verletzt,

    Auszug aus BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64
    Die Vorschriften über die Öffentlichkeit im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO, § 169 GVG sind nur dann verletzt, wenn die Beschränkung der Öffentlichkeit auf den Willen des Gerichts oder des Vorsitzenden zurückzuführen ist, nicht aber dann, wenn sie auf einem Versehen einer anderen Person beruht (RGSt 43, 188; BGH Urt. v. 3. November 1953 - 1 StR 488/53 -, 16. Mai 1961 - 5 StR 54/61 -).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Zur Vermeidung unverhältnismäßiger Eingriffe in die Berufsfreiheit stellt die ehrengerichtliche Rechtsprechung darauf ab, ob die Würdigung der Persönlichkeit und des Gesamtverhaltens zu der Prognose führt, daß der Betroffene als Rechtsanwalt untragbar ist (vgl. BGHSt 20, 73; 28, 333 (335)).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Bei dieser Prüfung sind die äußeren Folgen der Tat, insbesondere im Hinblick auf das Ansehen des Anwaltsstandes, ebenso zu würdigen wie die Persönlichkeit des Täters (BGHSt 20, 73, 74 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]; Urteile des Senats vom 16. Januar 1967 - AnwSt (R) 11/66 = EGE IX 113, 115; 20. März 1972 - AnwSt (R) 9/69 = EGE XII 68, 72; 12. Mai 1975 - AnwSt (R) 12/74 = EGE XIII 121, 123).
  • BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 6/80

    Begriff des "unwürdigen" Verhaltens gemäß § 7 Nr. 5 BRAO

    Er ist deshalb nach seinem gesamten Verhalten für den Anwaltsstand nicht tragbar (vgl. BGHSt 20, 73 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]).
  • BGH, 16.10.1978 - AnwSt (R) 7/78

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung des Ehrengerichtshofs, von der erneuten Prüfung der Feststellungen des Strafurteils abzusehen, beruht auf tatrichterlicher Überzeugung; als Revisionsgericht hat der Senat sie grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1964 - AnwSt (R) 8/64, insoweit in BGHSt 20, 73 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64] nicht mitabgedruckt; Isele BRAO § 118 IV H).

    Das ist nicht der Fall, wenn sein Ausschluß im Interesse des Ansehens des Anwaltsstandes geboten ist, d.h. ihm die umfassende Aufgabe, unabhängiger Berater und Vertreter der Rechtsuchenden zu sein, nicht mehr anvertraut werden kann (vgl. BGHSt 20, 73, 74 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]; BGH, Urteil vom 12. Mai 1975 - AnwSt (R) 12/74 = EGE XIII 121, 123).

    Es fällt für die Auswahl der zu verhängenden Maßnahme hier aber nicht ins Gewicht, weil nach Art und Schwere der Verfehlung für die Entscheidung im wesentlichen auf den Schutz des Ansehens der Rechtsanwaltschaft abzustellen ist (vgl. BGHSt 20, 73 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]), wie es im angefochtenen Urteil auch geschehen ist (UA S. 20).

  • BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 10/84

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft nach Verlust der Anwaltszulassung infolge

    Für die Frage der Unwürdigkeit; im Sinne des § 7 Nr. 5 BRAO kommt es darauf an, ob der Anwaltsbewerber bei Abwägung des ihm vorgeworfenen schuldhaften Verhaltens und aller bedeutsamen Umstände (wie des Zeitablaufs und seiner zwischenzeitlichen Führung) nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch oder wieder) tragbar ist (Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 1961 - AnwZ (B) 5/61 = EGE VII 1, 3; vom 28. April 1969 - AnwZ (B) 12/68 = EGE X 84, 85; vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 14/71 - und vom 20. Dezember 1982 - AnwZ (B) 26/82 und AnwZ (B) 32/82; vgl. BGHZ 39, 110, 115; BGHSt 20, 73, 74) [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64].

    Wenn der Schuldgehalt einer Tat für die Frage, ob ein Anwaltsbewerber unwürdig im Sinne des § 7 Nr. 5 BRAO ist, auch nicht gleiche überragende Bedeutung hat wie für die Strafzumessung im Strafverfahren (BGHSt 20, 73, 74) [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64], so ist es für die Gesamtbeurteilung hier doch erheblich, daß das Schöffengericht auf Grund eines Gutachtens des Sachverständigen Professor Dr. Kisker, eines Facharztes für Psychiatrie und Neurologie, zu dem Ergebnis gelangt ist, die Schuldfähigkeit des Antragstellers sei zur Tatzeit erheblich vermindert gewesen (§ 21 StGB).

  • BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78

    Anwendung des milderen Gesetzes im ehrengerichtlichen Verfahren

    Der Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft darf jedoch nur nach einer Würdigung der Persönlichkeit des Rechtsanwalts und seines Gesamtverhaltens angeordnet werden (BGHSt 20, 73, 74 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]; EGE XII 68, 72; XIII 121, 123).

    Ein Ausschluß kommt jedoch nur in Frage (BGHSt 20, 73, 74 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]; EGE XIII, 121, 123), wenn gegenwärtig noch einer Gefährdung der Rechtspflege und einer Minderung des Ansehens der Anwaltschaft durch den Ausschluß des Beschwerdeführers aus der Anwaltschaft entgegengewirkt werden muß.

  • BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 8/74

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Schließlich soll das Berufsverbot die Allgemeinheit vor weiterer Gefährdung schützen, während die Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft nicht nur diesen Zweck hat, sondern wesentlich der Reinhaltung des Anwaltstandes von nicht tragbaren Mitgliedern dient (BGHSt 20, 73 f).

    Ob eine schuldhafte Tat von erheblicher objektiver Schwere mit der Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft zu ahnden ist, hängt davon ab, ob der Rechtsanwalt noch als solcher tragbar ist, ihm also die ihm gemäß § 3 BRAO obliegende umfassende Aufgabe noch anvertraut werden kann, unabhängiger Berater und Vertreter der Rechtsuchenden zu sein (BGHSt 20, 73).

  • BGH, 21.11.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Bedeutung eines Gnadenerweises für Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Er ermöglicht und verlangt dann die Prüfung, ob der Anwaltsbewerber bei Abwägung seines seinerzeitigen Verhaltens und aller sonst bedeutsamen Umstände, so des Zeitablaufs seit der Tat und der zwischenzeitlichen Führung usw., für den Anwaltsstand tragbar erscheint (BGHZ 39, 110, 115 [BGH 12.02.1963 - AnwZ B 30/62]; BGHSt 20, 73 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]; BGH Ehrenger.

    Bei den Entscheidungen, die die Ehrengerichte sowohl im eigentlichen ehrengerichtlichen Verfahren wie auch im Zulassungsverfahren in den Fällen des § 7 Nr. 5 BRAO zu treffen haben, müssen außerdem die äußeren Folgen der Straftat, insbesondere im Hinblick auf das Ansehen des Anwaltsstandes, ebenso gewürdigt werden wie die Persönlichkeit des Täters (BGHSt 20, 73 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]).

  • BGH, 21.09.1981 - AnwZ (B) 6/81

    Rechtsmittel

    Das ist der Fall, wenn er im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung [ BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1980 - AnwZ (B) 9/79 mit weiteren Nachweisen] bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände (wie Zeitablauf und zwischenzeitlicher Führung) nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (BGHSt 20, 73, 74 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]; BGHZ 46, 230, 235, 237 f [BGH 21.11.1966 - AnwZ B 3/66]).

    Dieser kann die ihm nach § 3 BRAO obliegende Aufgabe, unabhängiger Berater und Vertreter der Rechtsuchenden zu sein, nur erfüllen, wenn diese allgemein das Vertrauen zum zugelassenen Rechtsanwalt haben (vgl. BGHSt 20, 73, 74) [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64].

  • BGH, 18.10.1982 - AnwSt (R) 10/82

    Im Strafverfahren verhängtes Berufsverbot - Strafrechtliche Verfehlung eines

    Bei dieser Prüfung sind die äußeren Folgen der Tat, insbesondere im Hinblick auf das Ansehen des Anwaltsstandes, ebenso zu würdigen wie die Persönlichkeit des Täters (BGHSt 20, 73, 74 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]; Urteile des Senats vom 16. Januar 1967 - AnwSt (R) 11/66 = EGE IX 113, 115; 20. März 1972 - AnwSt (R) 9/69 = EGE XII 68, 72; 12. Mai 1975 - AnwSt (R) 12/74 = EGE XIII 121, 123).

    Denn Aufgabe der Ehrengerichtsbarkeit ist es gerade auch, das Ansehen des Anwaltsstandes in der Öffentlichkeit reinzuhalten und damit das Vertrauen der Rechtsuchenden in die Zuverlässigkeit der Anwaltschaft zu wahren (BGHSt 20, 73, 74 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]; Urteile des Senats vom 12. Mai 1975 - AnwSt (R) 8/74 = EGE XIII 112, 114 und AnwSt (R) 12/74 = EGE XIII 121, 123).

  • BGH, 20.12.1982 - AnwZ (B) 26/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 19.01.1981 - NotSt (Brfg) 1/80

    Entfernung eines Notars aus dem Amt im Rahmen eines disziplinarrechtlichen

  • BGH, 14.08.1989 - NotZ 3/89

    Erneute Bestellung - Bestellung zum Notar - Entfernung aus dem Amt - Anwaltsnotar

  • BGH, 10.11.1975 - AnwSt (R) 2/75

    Ehrengerichtliche Ahndung nach Bestrafung

  • BGH, 12.12.1988 - AnwSt (R) 5/88

    Revision des Rechtsanwalts gegen den Ausschluss aus der Anwaltschaft wegen

  • BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 14/78

    Gesicherte Sachaufklärung

  • BGH, 05.12.1977 - AnwSt (R) 5/77

    Würdigung des Gesamtverhaltens im ehrengerichtlichen Verfahren

  • BGH, 03.07.1989 - StbSt (R) 14/88

    Berufskammer; Erlöschen der Berufshaftpflichtversicherung; Bestellung zum

  • BGH, 29.09.1986 - AnwSt (R) 17/86

    Ehrengerichtliches Verfahren - Berufung - Urteilsverlesung

  • BGH, 25.01.1971 - AnwZ (B) 12/70

    Berücksichtigung des Gesamtverhaltens bei Zulassung eines Rechtsanwalts

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2000 - StO 7/00
  • BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 19/84

    Prüfung im Strafverfahren getroffener tatsächlicher Feststellungen durch das

  • BGH, 21.12.1981 - AnwZ (B) 19/81

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.12.1980 - AnwZ (B) 9/79

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

  • BGH, 30.11.1987 - AnwSt (R) 9/87

    Verletzung von Standespflichten eines Rechtsanwalts - Ausschluss aus der

  • BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 12/74

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.03.1972 - AnwSt (R) 9/69

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.10.1970 - AnwSt (R) 3/70

    Unterbrechung der Verjährung im ehrengerichtlichen Verfahren

  • BGH, 03.07.1989 - StbSt (R) 1/89

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.12.1984 - AnwZ (B) 31/84

    Verzicht auf die die Rechte aus der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Anspruch

  • BGH, 27.06.1983 - AnwZ (B) 7/83

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Unkenntnis von

  • BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 5/77

    Rücknahme der Zulassung eines Rechtsanwaltes wegen Vermögensverfalls -

  • BGH, 23.10.1970 - StbSt (R) 1/70

    Berufsgerichtliches Verfahren bei der Steuerhinterziehung - Überprüfung der

  • BGH, 28.04.1969 - AnwZ (B) 12/68

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 11/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 32/81

    Bestimmung der Unwürdigkeit eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Aufnahme in die

  • BGH, 21.09.1981 - AnwSt (R) 9/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 15.12.1980 - AnwZ (B) 19/80

    Unwürdigkeit zum Ausführen des Berufs eines Rechtsanwalts bei schuldhaftem

  • BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 14/71

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen der Verurteilung eines

  • BGH, 10.05.1971 - AnwSt (R) 8/70

    Schuldhafte Verletzung der anwaltlichen Standespflichten - Erlass eines

  • BGH, 16.01.1967 - AnwSt (R) 11/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.10.1966 - AnwSt (R) 6/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 8/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 4/65

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 12/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.10.1988 - StbSt (R) 4/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.12.1985 - AnwSt (R) 6/85

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.10.1981 - StbSt (R) 4/81

    Ausschließung eines Steuerberaters aus dem Beruf - Verstoß eines Steuerberaters

  • BGH, 27.04.1981 - Stb.StR 4/80

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 27.08.1979 - StbSt (R) 3/79

    Ausschluss aus dem Berufsstand der Steuerbevollmächtigten durch Urteil der Kammer

  • BGH, 27.08.1979 - StbSt (R) 6/79

    Ausschluss vom Beruf der Steuerbevollmächtigten - Nicht rechtzeitige Abgabe von

  • BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 13/78

    Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft - Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufes

  • BGH, 28.11.1977 - StB StR 2/77

    Ausschluss aus dem Berufsstand der Steuerbevollmächtigten - Wiederholtes

  • BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 15/71

    Strafbarkeit eines Rechtsanwaltes wegen Untreue und Betrugs - Voraussetzungen der

  • BGH, 25.04.1988 - StbSt (R) 2/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.11.1985 - StbSt (R) 5/85

    Ausschließung eines Steuerbevollmächtigten aus dem Beruf - Verfassungsrechtliche

  • BGH, 15.10.1984 - StbSt (R) 4/84

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Steuerberaters aus dem Beruf -

  • BGH, 03.05.1983 - StbSt (R) 1/83

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Steuerbevollmächtigten von seinem Beruf

  • BGH, 10.05.1976 - StbSt (R) 1/76

    Pflichtverletzungen eines Steuerberaters - Ausschluss eines

  • BGH, 08.12.1975 - StB StR 2/75

    Ausschluss eines Steuerbevollmächtigten aus dem Berufsverband - Ahndung eines

  • BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 11/72

    Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Rechtsanwalt wegen Mordes -

  • BGH, 16.01.1967 - AnwZ (B) 9/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.10.1988 - StbSt (R) 1/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.11.1985 - StbSt (R) 4/85

    Voraussetzungen für eine Bestellung zum Steuerberater - Verletzung des

  • BGH, 15.10.1984 - St StR 7/84

    Ausschluss eines Steuerbevollmächtigten wegen Berufspflichtverletzungen -

  • BGH, 01.02.1982 - StbSt (R) 5/81

    Ausschluss aus dem Beruf der Steuerbevollmächtigten - Verdacht der Untreue gegen

  • BGH, 27.08.1979 - StbSt (R) 5/79

    Ausschluss eines Steuerberaters aus dem Beruf - Pflichtverletzungen eines

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