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   BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64   

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https://dejure.org/1964,70
BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64 (https://dejure.org/1964,70)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1964 - 1 StR 358/64 (https://dejure.org/1964,70)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1964 - 1 StR 358/64 (https://dejure.org/1964,70)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer Gesetzesänderung im Revisionsverfahren - Änderung der Strafbarkeit wegen Taten mit Sprengstoff - Erstrecken der Aufhebung eines Urteils auf mitbetroffene aber nicht beschwerdeführende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 2 Abs. 2; StPO § 354 a, § 357

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 77
  • NJW 1965, 52
  • MDR 1965, 57
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 362/16

    Entziehung Minderjähriger (Begriff des Entziehens: faktische Beeinträchtigung des

    Zwar wurde diese Vorschrift durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2016 (BGBl. 2016 1, 2460) mit Wirkung vom 10. November 2016 aufgehoben, was gemäß § 354a StPO i.V.m. § 2 Abs. 3 StGB auch im Revisionsverfahren zu beachten ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 27. Oktober 1964 - 1 StR 358/64, BGHSt 20, 74).
  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Die Sachrüge ist unbegründet, soweit sie sich gegen den Schuldspruch richtet, sie führt aber zur Aufhebung des Strafausspruchs in dem aus der Beschlußformel ersichtlichen Umfang (§ 349 Abs. 2 und 4 StPO), weil die Neugestaltung des § 250 StGB durch das 6. Gesetz zur Reform des Strafrechts (6. StrRG) vom 26. Januar 1998 (BGBl. I, 164) nach dem tatrichterlichen Urteil zu einer für den Angeklagten günstigen Änderung des Strafrahmens geführt hat, die vom Revisionsgericht zu berücksichtigen ist (§ 354 a StPO; BGHSt 20, 77).
  • BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98

    Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft

    Der Fall der nachträglichen Gesetzesänderung ist von dieser Vorschrift nicht erfaßt (BGHSt 20, 77, 79; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 357 Rdn. 9; Pikart in KK 3. Aufl. § 357 Rdn. 6, jew. m.w.Nachw.).
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