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   BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65   

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https://dejure.org/1966,284
BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65 (https://dejure.org/1966,284)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1966 - 2 StR 525/65 (https://dejure.org/1966,284)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1966 - 2 StR 525/65 (https://dejure.org/1966,284)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausscheiden der Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrundes der "Reizung zum Zorn" wegen Fehlens der ursächlichen Verknüpfung zwischen Provokation und Tatentschluss - Tötung der Ehefrau durch den Ehemann aus Zorn und Erregung über ihre Untreue - Jahrelange schwere ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 43, § 59, § 213

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bewusst unsichere Tatsachengrundlage 2

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 14
  • NJW 1966, 787
  • MDR 1966, 426
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.1953 - 1 StR 367/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65
    Damit hatte der Angeklagte aber bereits den unbedingten Handlungswillen (vgl. BGHSt 5, 149; 12, 306, 309 [BGH 03.12.1958 - 2 StR 500/58][BGH 29.09.1953 - StR 1 367/53 ]).
  • BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58

    Tatbestandsverwirklichung - Wille des Täters - Strafbarkeit wegen Versuchs -

    Auszug aus BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65
    Damit hatte der Angeklagte aber bereits den unbedingten Handlungswillen (vgl. BGHSt 5, 149; 12, 306, 309 [BGH 03.12.1958 - 2 StR 500/58][BGH 29.09.1953 - StR 1 367/53 ]).
  • BGH, 20.04.1956 - 1 StR 116/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65
    Diese Ausführungen stehen, soweit es sich um das Merkmal "ohne eigene Schuld" handelt, nicht im Einklang mit der Auffassung des Bundesgerichtshofs, wie sie in dem nichtveröffentlichten Urteil vom 20. April 1956 - 1 StR 116/56 - zum Ausdruck gekommen ist.
  • BGH, 26.09.1961 - 1 StR 354/61

    Hingerissensein zur Tötung der Ehefrau durch deren Beleidigungen und

    Auszug aus BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65
    Allerdings soll nach der Rechtsprechung eine ursächliche Verknüpfung zwischen eigenem Verschulden und Provokation nur vorliegen, § 213 StGB also nur ausgeschlossen sein, wenn der Täter zu dieser Provokation im gegebenen Augenblick, d.h. im nahen zeitlichen Zusammenhang mit dem Tatgeschehen, schuldhaft genügende Veranlassung gegeben hat, sei es auch nur, daß sein unmittelbar voran gegangenes Verhalten der letzte Anstoß zur Provokation war, also gleichsam der Tropfen, der das Faß zum Überlaufen brachte (vgl. u.a. BGH MDR 1961, 1027 [BGH 26.07.1961 - StR 2 204/60 ]).
  • BGH, 26.02.2015 - 1 StR 574/14

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer Affekttat:

    Denn bei § 213 StGB insgesamt und nicht lediglich bei seiner zweiten Alternative handelt es sich um eine Strafzumessungsregel (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 1966 - 2 StR 525/65, BGHSt 21, 14, 15; siehe auch Beschluss vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287, 289; H. Schneider in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., Band 4, § 213 Rn. 1 mwN).
  • BGH, 11.03.2015 - IV ZR 400/14

    Erbunwürdigkeit des betreuenden Ehegatten und Testamentserben: Versuchte Tötung

    Bei § 213 StGB handelt es sich nach herrschender strafrechtlicher Auffassung nicht um einen eigenständigen Tatbestand, sondern lediglich um eine Strafzumessungsregel (vgl. BGHSt 21, 14; Fischer, StGB 61. Aufl. § 213 Rn. 1).
  • BGH, 07.07.2011 - I ZR 173/09

    10 % Geburtstags-Rabatt

    Dagegen ist Vorsatz anzunehmen, wenn der Handelnde die Ausführung seines bereits gefassten Tatentschlusses von einer Bedingung abhängig macht, auf deren Eintritt er keinen Einfluss hat (vgl. BGHSt 21, 14, 17 f.; Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 22 Rn. 2; Eser in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 22 Rn. 18).
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